IngoAlthoefer
21.01.2019, 11:13

Als Antwort auf den Beitrag von HawaiiToad

Re: Held der Steine - Brandaktuell

Hallo in die Runde,

vielleicht kann der eine oder die andere aus
meinen alten Erfahrungen etwas lernen.

HawaiiToad hat geschrieben:

... Aber da Problem ist ja, dass da überhaupt erstmal Kosten im Raum stehen.
... als Privatperson mal eben mit mehreren hundert oder tausend
Euro belangt zu werden, ist für die Meisten eben kein Pappenstiel. ..
Der Gegenüber muß nicht im Recht sein, aber er kann es leichter
verkraften das Spiel durchzuziehen...


[image]

Ausschnitt aus der Kostennote von 2003.
"Kostennote" schreibt man, wenn einem "Rechnung" zu gewöhnlich klingt.

In der damaligen Rechnung der Kanzlei stand auch der Satz
"Der Streitwert (15.000 Euro) kann vom Landgericht Berlin
überprüft werden." Hört sich erst mal gut an, aber die Kosten
der Prüfung werden dann auf die Beteiligten aufgeteilt.

Ich hab nicht prüfen lassen, sondern bin dem Rat eines befreundeten
Anwalts gefolgt: "Wenn Dir der Betrag zu hoch erscheint, schreib ihnen
einen kurzen Brief und lege ein Verrechnungs-Scheck dabei, auf dem
Du für einen Betrag unterschrieben hast, der Dir angemessen erscheint.
Und gleich als Warnung: Wenn sie das annehmen, wirst Du das Gefühl
haben, zu viel geboten zu haben. Das musst Du aber aushalten. Nach-
verhandeln geht da nicht."

Ich habe dann nachgedacht und auf dem V-Scheck "380 Euro" eingetragen.
Drei Tage später war das Geld abgebucht. Eine Antwort in Briefform
habe ich nie erhalten. Mein Freund dazu: "Warum auch? So halten sie
sich alle Türen offen."

Ingo.


LEGO kennt kein Valsch (alte Klemmbaustein-Weisheit)


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