DorasDanas
13.12.2018, 13:14

Als Antwort auf den Beitrag von ThomaS

+1Re: Abmahnungen gewerblich vs. privat

ThomaS hat geschrieben:

Sind eigentlich nur gewerbliche Anbieter abmahnbar oder auch Privatverkäufer?


Und hier haben wir schon das nächste Problem...

Die meisten Händler bei BrickLink, die sich "Privatverkäufer" nennen, sind keine Privatverkäufer.

Wenn du 2000 gebrauchte Teile aus deiner Kindheitssammlung dort anbietest - ok. Oder wenn du fünf gebrauchte Sets anbietest, an denen du Spaß hattest, du aber nun Platz für Neues brauchst - auch ok. Da wird dir niemand was können, du verkaufst privat.

Die "Privatverkäufer" sind aber Händler zum Beispiel dann, wenn sie regelmäßig aufs Neue Ware zum Verkauf anbieten. Oder weil sie Ware mit der Absicht erworben haben, diese mit Gewinn zu verkaufen.

Es mag sein, dass sie kein Gewerbe angemeldet haben und die Gewinne nicht versteuern, aber rechtlich gesehen sind sie aufgrund ihrer Tätigkeit häufig als Händler anzusehen mit allen damit einhergehenden Pflichten. Daher sind Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, die bei Händlern abmahnfähig sind, bei diesen "Privatverkäufern" genauso abmahnfähig.

Lange Zeit haben die "Privatverkäufer" mit ihrem häufig recht umfangreichen Angebot auf BrickLink unter dem Radar agiert und wurden von den regulären deutschen Händlern geduldet (sonst hätte es ja längst Abmahnungen gehagelt und man hätte davon gehört). Damit wird jetzt wohl Schluss sein.

Grüße

Doras


Die Teile können nichts dafür, dass sie so komisch zusammengebaut sind.


Freiheit wächst nicht auf Bäumen und Frieden ist kein Naturgesetz.


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