Capriheld
08.12.2018, 12:35

+2Abmahnungen jetzt auch bei Bricklink

Der IDO Verband hat für seine Abmahnungen jetzt auch Bricklink entdeckt.



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DorasDanas
20.12.2018, 22:15

Als Antwort auf den Beitrag von Capriheld

Re: Abmahnungen jetzt auch bei Bricklink

Bei BrickLink passiert etwas. Seit heute gibt es von BrickLink selbst eingeblendete Verschluck-Warnhinweise auf jeder Seite in deutschen Stores.

Grüße

Doras


Die Teile können nichts dafür, dass sie so komisch zusammengebaut sind.


Freiheit wächst nicht auf Bäumen und Frieden ist kein Naturgesetz.


karl.m.
20.12.2018, 22:51

Als Antwort auf den Beitrag von Capriheld

Re: Abmahnungen jetzt auch bei Bricklink

Hallo zusammen,
ich war heute mal auf der Seite von IDO und habe da folgendes gefunden, was doch sehr merkwuerdig ist



Abmahnungen können z. B. aus folgenden Gründen (angebliche Fehler) erfolgen:

Widerrufsbelehrung
AGB-Klauseln
sonstige werbliche Aussagen
Urheberrechtsverletzungen
Markenrechtsverletzungen
Datenschutzverstöße
Verletzung wettbewerbsrechtlicher Nebengesetze

Soweit die Abmahnungen wegen angeblicher Fehler der Widerrufsbelehrung bzw. der AGB erfolgen, die Sie von IDO (Standardtexte im Login-Bereich) bzw. den für IDO tätigen Anwälten (Web-Check, zusätzliche Leistungen) erhalten haben, erfolgt eine Beratung bzw. Rechtsverteidigung gegen die Vorwürfe für Sie kostenfrei.



Wie kann es sein, dass eine Firma erst Abmahnungen versenden kann, und dann auch noch fuer dieses Thema eine kostenlose Rechtsberatung anbietet.

Gruss

Markus
(karl.m.)



Turez
20.12.2018, 23:31

Als Antwort auf den Beitrag von DorasDanas

Re: Abmahnungen jetzt auch bei Bricklink

Hi,

DorasDanas hat geschrieben:

Bei BrickLink passiert etwas. Seit heute gibt es von BrickLink selbst eingeblendete Verschluck-Warnhinweise auf jeder Seite in deutschen Stores.

offiziell dazu: https://www.bricklink.com/message.asp?ID=1120768

Da fällt glaube ich so manchem ein üppiger (LEGO) Stein vom Herzen.

Gruß
Jonas



skubs_de
20.12.2018, 23:43

Als Antwort auf den Beitrag von Thomas52xxx

+2Re: Abmahnungen jetzt auch bei Bricklink

Thomas52xxx hat geschrieben:

Dirk1313 hat geschrieben:
Kann der Abgemahnte sie eigenmächtig anpassen und eine einseitig modifizierte Version zurück schicken? Was dann?=
Schade, Caulius hätte noch einige Fragen stellen können...

Ein wenig wurde das ja angedeutet. Die Unterlassungserklärung ist ein Vertrag zwischen Abgemahntem und Abmahnendem. Da kann man erst einmal alles reinschreiben und schauen ob das so akzeptiert wird.

"Sofern ich eine Platte 1x1, Part No 3024 in Sand Red ohne Hinweis auf die Verschluckungsgefahr an Kinder unter drei Jahren verkaufe, verpflichte ich mich zur Zahlung von drölfzig Fantastilliarden."

Ob das der Abmahnende akzeptieren würde bleibt dem Augenmaß des beratenden Anwalts überlassen.

Soweit ich das - Achtung Halbwissen bei mir - verstanden habe, kann der Abmahnende dann vor Gericht gehen und eine einstweilige Verfügung erlassen, weil ihm die Unterlassungserklärung nicht weitreichend genug ist.

Was mich ein wenig aufgestoßen ist war die Aussage des Anwalts, die 195€ netto wären nicht so schlimm. Das mag aus seiner Warte stimmen. Dazu wird wahrscheinlich noch einmal eine ähnliche Summe für den Rechtsbeistand kommen. Viele Shops werden nebenbei betrieben. Da wird die jetzt im Raum stehende Summe in ähnlicher Größenordnung wie der Jahresumsatz liegen.


Mal kurz zur Info:

Ich hoffe, das ich das gut rüber bringen kann - also sofort nach Zustellung der Abmahnung

1.) Zum Anwalt.

2.) Dort klären, ob man ÜBERHAUPT eine Unterlassungserklärung abgeben soll

3.) Wenn ja, dann modifizierte abgeben

aber

JEDER weitere Verstoss innerhalb der nächsten 30 !!!! Jahre kostet dann 4000.- FÜR JEDEN Verstoss !!!!

DESHALB

4.) KEINE Unterlassungserklärung abgeben, der Anwalt schreibt das an diese "Schmarodser" mit danke für den Hinweis und geändert und so. Dann regen sich diese "Geier" und verklagen Dich. Du bekommst Ladung zum Gerichtstermin. Dann macht den Rest der Anwalt - wo Du dann den Verstoss akzeptierst und dann die Kosten tragen musst - und Du aber dann auch nicht zum Gerichtstermin musst.

Ist dann einmalige Summe und die können Dich zu diesem Verstoss nicht mehr "packen", weil das nächste Geld dann unser Staat bekäme, also für diese "Geier" bist Du dann ja logischerweise nicht mehr interessant, weil die ja nix mehr davon haben.

DIES SOLL ABER KEINE RECHTSBERATUNG SEIN, nur ein Fall der mir persönlich bekannt ist (Habe die Unterlagen gesehen und Kopien davon bekommen)

Grüsse an alle und vielleicht mal dran denken - gemeinsam sind wir stark !

Mal nach Leverkusen gehen und eine grosse Demo machen , vielleicht gehen ja auch ein paar Krawallmacher dorthin .... > ein paar Kisten Bier für die Jungs und ich bin gespannt wohin die leeren Flaschen fliegen, wenn die Kisten plötzlich verschwunden sind

Auch das soll keine Aufforderung zu irgendwelchen (Straf-)taten sein, habe nur mal laut gedacht.



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LegoUlmer
20.12.2018, 23:50

Als Antwort auf den Beitrag von skubs_de

+1Re: Abmahnungen jetzt auch bei Bricklink

skubs_de hat geschrieben:


Mal kurz zur Info:

Ich hoffe, das ich das gut rüber bringen kann - also sofort nach Zustellung der Abmahnung

1.) Zum Anwalt.

2.) Dort klären, ob man ÜBERHAUPT eine Unterlassungserklärung abgeben soll

3.) Wenn ja, dann modifizierte abgeben

aber

JEDER weitere Verstoss innerhalb der nächsten 30 !!!! Jahre kostet dann 4000.- FÜR JEDEN Verstoss !!!!

DESHALB

4.) KEINE Unterlassungserklärung abgeben, der Anwalt schreibt das an diese "Schmarodser" mit danke für den Hinweis und geändert und so. Dann regen sich diese "Geier" und verklagen Dich. Du bekommst Ladung zum Gerichtstermin. Dann macht den Rest der Anwalt - wo Du dann den Verstoss akzeptierst und dann die Kosten tragen musst - und Du aber dann auch nicht zum Gerichtstermin musst.

Ist dann einmalige Summe und die können Dich zu diesem Verstoss nicht mehr "packen", weil das nächste Geld dann unser Staat bekäme, also für diese "Geier" bist Du dann ja logischerweise nicht mehr interessant, weil die ja nix mehr davon haben.

DIES SOLL ABER KEINE RECHTSBERATUNG SEIN, nur ein Fall der mir persönlich bekannt ist (Habe die Unterlagen gesehen und Kopien davon bekommen)

Grüsse an alle und vielleicht mal dran denken - gemeinsam sind wir stark !

Diese Art von laut denken mag ich. :thumbsup:

Mal nach Leverkusen gehen und eine grosse Demo machen , vielleicht gehen ja auch ein paar Krawallmacher dorthin .... > ein paar Kisten Bier für die Jungs und ich bin gespannt wohin die leeren Flaschen fliegen, wenn die Kisten plötzlich verschwunden sind

Auch das soll keine Aufforderung zu irgendwelchen (Straf-)taten sein, habe nur mal laut gedacht.
Diese Art allerdings nicht.



Thekla gefällt das


skubs_de
21.12.2018, 00:00

Als Antwort auf den Beitrag von LegoUlmer

Re: Abmahnungen jetzt auch bei Bricklink

LegoUlmer hat geschrieben:

skubs_de hat geschrieben:

Auch das soll keine Aufforderung zu irgendwelchen (Straf-)taten sein, habe nur mal laut gedacht.
Diese Art allerdings nicht.


Oh Spielverderber, bloss Spässle gemacht ....

Habe aber noch was gefunden ................ wie ist das denn mit dem - EU Recht bricht deutsches Recht

2.1 Vorrang des Gemeinschaftsrechtes
2.1.1 Nationales Recht außer Anwendung
Es gibt ein ungeschriebenes Fundamentalprinzip des Anwendungsvorranges und des Gemeinschaftsrechtes gegenüber dem nationalen Recht. D.h. in der Praxis überschneidet sich EG-Recht mit nationalem Recht, so muss der Richter oder die Behörde des EG-Recht geltend machen und das nationale Recht außer Anwendung lassen. Das nationale Recht ist jedoch nicht ungültig, da dieses gegen das EG-Recht verstoßen würde. Nach dem Ermessen das EuGH gilt dies auch für nationales Verfassungsrecht jeglicher Art. Begründet wird dieser Rechtsvorrang von der EuGH mit der Schaffung einer eigenständigen Rechtsordnung durch den EG-Vertrag, der Beschränkung der Souveränität der Mitgliedsstaaten durch Übertragung von Hoheitsrechten auf die Gemeinschaft dem Grundsatz der Vertragstreue (Art.10 Eg), dem Diskriminierungsverbot (Art. 12 EG) dem Umkehrschluss aus speziellen Vertragsermächtigungen zu einseitigen Maßnahmen und der unmittelbaren Geltung von Verordnungen in jedem Mitgliedsstaat ( Art. 249 Abs. 2 EG) [Europarecht S.210, Matthias Herdegen, Beck C. H. Verlag, 11. Auflage www.jurawelt.com]

Mmmmh, jetzt bin ich überfragt, aber dafür haben die Anwälte ja studiert



JuL
21.12.2018, 00:27

Als Antwort auf den Beitrag von karl.m.

Re: Abmahnungen jetzt auch bei Bricklink

Saluton!

karl.m. hat geschrieben:

ich war heute mal auf der Seite von IDO und habe da folgendes gefunden, was doch sehr merkwuerdig ist
[…]
Soweit die Abmahnungen wegen angeblicher Fehler der Widerrufsbelehrung bzw. der AGB erfolgen, die Sie von IDO (Standardtexte im Login-Bereich) bzw. den für IDO tätigen Anwälten (Web-Check, zusätzliche Leistungen) erhalten haben, erfolgt eine Beratung bzw. Rechtsverteidigung gegen die Vorwürfe für Sie kostenfrei.
[…]
Wie kann es sein, dass eine Firma erst Abmahnungen versenden kann, und dann auch noch fuer dieses Thema eine kostenlose Rechtsberatung anbietet.

Ich war nicht auf deren Seite, aber so wie ich das von Dir gepostete verstehe,
bieten sie eine kostenlose Beratung/Verteidigung für Abmahnungen, die man
bekommt, wenn/obwohl man von denen selbst angebotene Texte/AGBs verwendet.
Quasi ihre Verantwortungsübernahme für eigene Fehler.

Ad LEGO!
JuL


„Altgrau“ facere necesse est.
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie mir nennen. Ich lerne nämlich gerne dazu (ich bin allerdings „Altschreiber“).


MTM
21.12.2018, 06:30

Als Antwort auf den Beitrag von Mylenium

Re: Abmahnungen ... geht das nicht auch einfacher?

Mylenium hat geschrieben:

Auch ich wäre dafür, hier etwas mehr Ruhe zu bewahren und nicht gleich den Shop zuzumachen in Anbetracht der vielen ungeklärten Fragen im Bezug auf den IDO oder inwiefern die technischen Beschränkungen des Plattformbetreibers hier eine Rolle spielen.


Du bist lustig. Was wäre denn die Alternative?
Man könnte natürlich auch den Shop offenlassen und warten, was passiert. Aber da garantiere ich dir, dass die Abmahner schneller sind.

Es wird zwar von Seiten der Anwaltskanzleien und Experten immer gesagt, dass die Abmahnung an sich ja gar nicht so schlimm ist und erstmal kaum was kostet. Aber knapp 200,- sind für sie kleinen Händler auch schon eine Ausgabe, die ordentlich reinhaut. Bei mir zumindest. Und dann steht man im Visier von IDO.

Hab ich so gar keine Lust drauf. Also Shop zu und Ruhe.

MTM



Thomas52xxx
21.12.2018, 07:35

Als Antwort auf den Beitrag von skubs_de

Re: Abmahnungen jetzt auch bei Bricklink

skubs_de hat geschrieben:

JEDER weitere Verstoss innerhalb der nächsten 30 !!!! Jahre kostet dann 4000.- FÜR JEDEN Verstoss !!!!

Danke für den Hinweis auf die 30 Jahre. Das erscheint mir noch wichtig zu sein. Zudem wird der Anwalt wohl auch die Plattform, auf der der Verstoß nicht mehr begangen werden soll klar benennen.

Die Sätze nach Deinem Disclaimer hättest Du Dir besser gespart.


Gruß
Thomas

mein Blog
meine Eisenbahnräder - mit funktionierendem Download


Valkon
21.12.2018, 09:01

Als Antwort auf den Beitrag von Capriheld

Re: Abmahnungen jetzt auch bei Bricklink

Nach Abmahnungen: Bricklink kündigt Änderungen für deutsche Verkäufer an

https://www.promobricks.d...tsche-verkaeufer/73729

Über die Probleme der deutschen Bricklink-Händler und der „Abmahnwelle“ haben wir hier im Blog berichtet. Nun hat Bricklink reagiert und am Abend ein Statement veröffentlicht. Man wisse die Geduld der Verkäufer zu schätzen und tue alles, damit die Shops „dem deutschen Recht“ entsprechen. In Kürze wird es unter anderem den Bezahl-Button wie gefordert auch in deutscher Sprache geben. Auch der Hinweis „Erstickungsgefahr beim Verschlucken von Kleinteilen für Kinder unter drei Jahren“ soll überall ergänzt werden. Auch bei der Anzeige der Versandkosten wird es Änderungen geben.

Am Ende des Statements wird die Community aufgerufen, weitere Änderungsvorschläge einzureichen. Als ob die Bricklink-Händler das nicht schon längst getan hätten.

Hello everyone!
Wanted to take a moment and thank all of our sellers and the community for their
immense patience regarding this situation and we truly do appreciate it. BrickLink
is dedicated to being compliant with German law.

Here are a few items being changed
1. Compliant Pay Button (Translated to German)
2. Compliant 0-3 Choking Hazard Warning Added (Footer, Checkout, and Image
listing popup)

(Please note this will only affect Buyers and Sellers in Germany)

Another issue was stated regarding shipping prices, please use Instant Checkout
or provide the proper shipping table in your store terms and shipping policies.
Please let us know of any further changes can be made so we may better assist
you. Thank you all again for your patience and understanding.

Sincerely, Cheyne
BrickLink Customer Support

Da ich kein Jurist bin, kann ich natürlich nicht einschätzen, ob die Änderungen ausreichend sind und ob damit allen Vorgaben entsprechend erfüllt werden. Die Reaktionen unter dem Statement sind jedenfalls ziemlich verhalten, zumal die Änderungen wohl nur für deutsche Bricklink-Händler gelten sollen.

Aus meiner Sicht hat das Statement noch ein weiteres „Geschmäckle“: Wie man hört, wurde wohl auch einer der größten deutschen Bricklink-Shops, an dem der Eigentümer von Bricklink finanziell beteiligt sein soll, abgemahnt. Klar, dass hier schnell reagiert wird.

Quelle: Promobricks


DER MODERNE AFOL VON HEUTE ZEIGT MIT STOLZ SEINE NOPPEN.


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