Capriheld
08.12.2018, 12:35

+2Abmahnungen jetzt auch bei Bricklink

Der IDO Verband hat für seine Abmahnungen jetzt auch Bricklink entdeckt.



IngoAlthoefer , Valkon gefällt das


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ThomaS
14.12.2018, 10:15

Als Antwort auf den Beitrag von Blue Robin

Editiert von
ThomaS
14.12.2018, 10:17

Re: Abmahnungen jetzt auch bei Bricklink

Blue Robin hat geschrieben:

Bricklink selbst kann vielleicht relativ schnell eine Funktion programmieren die das Verschluckwarnungsbild, weltweit wegen den Deutschen, automatisch für alle Artikel macht.


Es sollte erst mal geklärt werden, ob das wirklich für jedes Einzelteil notwendig ist.
Ich sehe einen derartigen Hinweis bei einigen großen etablierten Shops außerhalb von BL auch nicht explizit für jedes Einzelteil. Prominentes Beispiel gerne via PN.

Hier hilft nur ein Fachanwalt der mit BL zusammen diese und alle anderen nötigen Rahmenbedingungen definiert.


Bilder.


Navigation
14.12.2018, 10:19

Als Antwort auf den Beitrag von Blue Robin

Re: Abmahnungen jetzt auch bei Bricklink

Blue Robin hat geschrieben:


Es wurde, glaube ich, auch angemahnt, das bei jedem Teil die Lieferzeit dafür, direkt im Artikel angezeigt werden muss!
Das unsere Freunde aus Berlin und der EU nicht mitkriegen dass das für jeden Kontinent, Region total verschieden ist muss man nicht mehr verstehen.
Dass das gar nicht geht, versteht doch jedes Kind. Wer beschließt den nur so einen Mist? Unglaublich.
Der Held der Steine hätte vermutlich jetzt bestimmt wieder seinen Satz mit den den roten Waldtieren im Sinn.


Das ist so nicht ganz korrekt, es reicht, wenn bei jedem Artikel beisteht "zzgl. Versand" und das "zzgl. Versand" gleichzeitig ein Link auf die Versandkostentabelle ist. In der Versandkostentabelle müssen dann alle Versandkosten in alle Länder explizit aufgeführt sein. NICHT erlaubt sind "Versand auf Anfrage" und Trennung zwischen unversichertem und versichertem Versand.

LG,
_Rene


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Blue Robin
14.12.2018, 12:08

Als Antwort auf den Beitrag von Navigation

Re: Abmahnungen jetzt auch bei Bricklink

Navigation hat geschrieben:


Das ist so nicht ganz korrekt, es reicht, wenn bei jedem Artikel beisteht "zzgl. Versand" und das "zzgl. Versand" gleichzeitig ein Link auf die Versandkostentabelle ist. In der Versandkostentabelle müssen dann alle Versandkosten in alle Länder explizit aufgeführt sein. NICHT erlaubt sind "Versand auf Anfrage" und Trennung zwischen unversichertem und versichertem Versand.

LG,
_Rene


Ok, das trägt ja minimal zur Entspannung der Lage bei, und ließe sich durch einen beschrifteten Link dorthin lösen, insofern noch genügend Zeichen für den Warnhinweis-Bildlink übrig sind.



Blue Robin
14.12.2018, 12:15

Als Antwort auf den Beitrag von ThomaS

Re: Abmahnungen jetzt auch bei Bricklink

ThomaS hat geschrieben:


Es sollte erst mal geklärt werden, ob das wirklich für jedes Einzelteil notwendig ist.
...
Hier hilft nur ein Fachanwalt der mit BL zusammen diese und alle anderen nötigen Rahmenbedingungen definiert.


Ist es bestimmt nicht, aber wenn du dem BL-Eigentümer jetzt noch verklickern willst,
von welchem der grob 60.000 verschiedenen Einzelteile und 13.000 Sets, etc. du die Warnhinweise brauchst, und von welchen nicht, drehen die völlig durch.
Wenn die das eh nicht schon abwinken.
Zu "einmal automatisch für alles" programmiert, kann man die vielleicht noch bewegen. Hoff ich.



ThomaS
14.12.2018, 12:30

Als Antwort auf den Beitrag von Blue Robin

Re: Abmahnungen jetzt auch bei Bricklink

Blue Robin hat geschrieben:

Ist es bestimmt nicht, aber wenn du dem BL-Eigentümer jetzt noch verklickern willst,
von welchem der grob 60.000 verschiedenen Einzelteile und 13.000 Sets, etc. du die Warnhinweise brauchst, und von welchen nicht, drehen die völlig durch.


Es geht mir gar nicht um eine detaillierte Differenzierung, Einzelteile und Sets wären schon mal ein Ansatz.
Möglicherweise reicht es dann ja bei den Einzelteilen einen Sammelhinweis eingeblendet zu haben.
Das gilt es zu klären.


Bilder.


Brixe
14.12.2018, 12:30

Als Antwort auf den Beitrag von ThomaS

+4Re: Abmahnungen jetzt auch bei Bricklink

Hallo,

ThomaS hat geschrieben:

Es sollte erst mal geklärt werden, ob das wirklich für jedes Einzelteil notwendig ist.
Ich sehe einen derartigen Hinweis bei einigen großen etablierten Shops außerhalb von BL auch nicht explizit für jedes Einzelteil.


Bei Pick a Brick von LEGO steht definitiv kein Warnhinweis neben jedem einzelnen Teil. Erst wenn man Teile ausgewählt hat, erscheint der Hinweis für die Teile:


[image]



LG, Marion



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Navigation
14.12.2018, 13:20

Als Antwort auf den Beitrag von Brixe

Editiert von
Navigation
14.12.2018, 13:28

Re: Abmahnungen jetzt auch bei Bricklink

Brixe hat geschrieben:

Hallo,

Bei Pick a Brick von LEGO steht definitiv kein Warnhinweis neben jedem einzelnen Teil. Erst wenn man Teile ausgewählt hat, erscheint der Hinweis für die Teile:

[image]



LG, Marion


So würde ich das auch als ausreichend ansehen, der Hinweis muss ersichtlich sein, bevor man die Teile in den Warenkorb legt. Bei BL wäre das also neben oder über dem grünen Button "Add Items to Cart". Wenn der IDO anders abmahnt (hat er denn, kann das mal einer bestätigen?), müsste man aber trotzdem erst gerichtlich klären lassen, was denn nun gilt und bis dahin sind viele Euros verbrannt :-(

[EDIT]: Ergänzende Infos:
https://shopbetreiber-blo...4/spielzeugrichtlinie/

[EDIT2] Bei BL ist deshalb die Lösung pro Artikel im Gespräch, weil das (momentan) die einzige Möglichkeit wäre, den Käufer vor dem Kauf klar und leicht ersichtlich auf die Kleinteile hinzuweisen.

Außerdem frage ich mich gerade, ob auf einem Spielplatz auch auf verschluckbare Kiesel hingewiesen wird? Da ist doch Spielsand im Spielsandkasten...

LG,
_Rene


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Jan.K
14.12.2018, 14:01

Als Antwort auf den Beitrag von Mylenium

+3Re: Abmahnungen gewerblich vs. privat

Mylenium hat geschrieben:


[...]Ansonsten hat keiner was dagegen, wenn du 'ne Handvoll Sets kaufst, um sie ein halbes Jahr später mit Aufschlag zu verkaufen.
Du darfst sie dann nur nicht gleich alle auf einmal oder in kurzer Folge hintereinander verkaufen.
Mylenium


Dürfen wird das jeder - das ist hier aber nicht die Frage.
Die Wiederveräußerung mit Gewinnerzielungsabsicht ist ebenso offensichtliches wie eindeutiges Kriterium für eine gewerbliche Tätigkeit, aus der Argumentation kommt auch kein Möchtegern-Privatverkäufer raus. Aber all das hat mit dem Thread hier nur recht wenig zu tun.

Außerdem: Eile ist durchaus geboten, denn nach aktueller Rechtslage kann JEDER konkurrierende Anbieter von Spielwaren (sei es bei BL oder anderswo) auf den Zug aufspringen und selber gleichlautende Abmahnungen aussprechen - durchaus im Rahmen der rechtlich zugestandenen Möglichkeiten.
Insofern ist es erstmal nahezu irrelevant, ob der fragliche Verband nun berechtigt ist, die Abmahnungen auszusprechen:
Sind sie sachlich korrekt begründet, dürften wir diese als erstes Beispiel verstehen für alles, was noch kommen kann - so lange, bis wir unsere Terms und BL seine Rahmenbedigungen hinreichend angepasst haben. Daher finde ich den abwertenden Begriff "Panikmache" hier völlig fehl am Platze.

Jan



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Haenk
14.12.2018, 16:08

Als Antwort auf den Beitrag von Valkon

Re: Abmahnungen jetzt auch bei Bricklink

Valkon hat geschrieben:

[
Paypal Gebühren können nicht abgemahnt werden.


https://www.heise.de/news...erweisung-4249843.html

Ist zwar nur LG, aber "eigentlich" bereits EU-Regelung.
Damit duerfte das sehr wohl abmahnbar sein.



Navigation
14.12.2018, 16:25

Als Antwort auf den Beitrag von Haenk

Re: Abmahnungen jetzt auch bei Bricklink

Haenk hat geschrieben:

Valkon hat geschrieben:
[
Paypal Gebühren können nicht abgemahnt werden.


https://www.heise.de/news...erweisung-4249843.html

Ist zwar nur LG, aber "eigentlich" bereits EU-Regelung.
Damit duerfte das sehr wohl abmahnbar sein.


Zeigt sich bestens, wie drecksverkackt das in Deutschland ist. Obwohl sich kein Gesetz geändert hat, ist plötzlich etwas verboten, was gar nicht verboten sein sollte:

Zitat:
Obwohl daher die Nutzung von PayPal theoretisch vom Anwendungsbereich des neuen Surcharching-Verbots erfasst ist, sind Aufschläge für die Nutzung des Payment-Anbieters wohl weiterhin zulässig. Dies ergibt sich aus der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Finanzausschusses (BT-Drs. 18/12568). Danach haben die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD nach „intensiven Beratungen beschlossen, dass man […] keine Ausweitung auf 3-Parteien-Systeme und PayPal vornehmen wolle“ (BT-Drs. 18/12568, S. 175). Gebühren für die Nutzung von PayPal sind somit wohl weiterhin gesetzlich zulässig.
https://www.it-recht-kanz...n-kartenzahlungen.html

Das es doof ist PayPal-Gebühren zu nehmen und auch seitens PayPal nicht erlaubt ist steht auf einem anderen Blatt, aber PayPal hat ja nicht geklagt, sondern die berüchtigte "Wettbewerbszentrale"...


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