Capriheld
08.12.2018, 12:35

+2Abmahnungen jetzt auch bei Bricklink

Der IDO Verband hat für seine Abmahnungen jetzt auch Bricklink entdeckt.



IngoAlthoefer , Valkon gefällt das


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Blue Robin
14.12.2018, 12:15

Als Antwort auf den Beitrag von ThomaS

Re: Abmahnungen jetzt auch bei Bricklink

ThomaS hat geschrieben:


Es sollte erst mal geklärt werden, ob das wirklich für jedes Einzelteil notwendig ist.
...
Hier hilft nur ein Fachanwalt der mit BL zusammen diese und alle anderen nötigen Rahmenbedingungen definiert.


Ist es bestimmt nicht, aber wenn du dem BL-Eigentümer jetzt noch verklickern willst,
von welchem der grob 60.000 verschiedenen Einzelteile und 13.000 Sets, etc. du die Warnhinweise brauchst, und von welchen nicht, drehen die völlig durch.
Wenn die das eh nicht schon abwinken.
Zu "einmal automatisch für alles" programmiert, kann man die vielleicht noch bewegen. Hoff ich.



ThomaS
14.12.2018, 12:30

Als Antwort auf den Beitrag von Blue Robin

Re: Abmahnungen jetzt auch bei Bricklink

Blue Robin hat geschrieben:

Ist es bestimmt nicht, aber wenn du dem BL-Eigentümer jetzt noch verklickern willst,
von welchem der grob 60.000 verschiedenen Einzelteile und 13.000 Sets, etc. du die Warnhinweise brauchst, und von welchen nicht, drehen die völlig durch.


Es geht mir gar nicht um eine detaillierte Differenzierung, Einzelteile und Sets wären schon mal ein Ansatz.
Möglicherweise reicht es dann ja bei den Einzelteilen einen Sammelhinweis eingeblendet zu haben.
Das gilt es zu klären.


Bilder.


Brixe
14.12.2018, 12:30

Als Antwort auf den Beitrag von ThomaS

+4Re: Abmahnungen jetzt auch bei Bricklink

Hallo,

ThomaS hat geschrieben:

Es sollte erst mal geklärt werden, ob das wirklich für jedes Einzelteil notwendig ist.
Ich sehe einen derartigen Hinweis bei einigen großen etablierten Shops außerhalb von BL auch nicht explizit für jedes Einzelteil.


Bei Pick a Brick von LEGO steht definitiv kein Warnhinweis neben jedem einzelnen Teil. Erst wenn man Teile ausgewählt hat, erscheint der Hinweis für die Teile:


[image]



LG, Marion



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Navigation
14.12.2018, 13:20

Als Antwort auf den Beitrag von Brixe

Editiert von
Navigation
14.12.2018, 13:28

Re: Abmahnungen jetzt auch bei Bricklink

Brixe hat geschrieben:

Hallo,

Bei Pick a Brick von LEGO steht definitiv kein Warnhinweis neben jedem einzelnen Teil. Erst wenn man Teile ausgewählt hat, erscheint der Hinweis für die Teile:

[image]



LG, Marion


So würde ich das auch als ausreichend ansehen, der Hinweis muss ersichtlich sein, bevor man die Teile in den Warenkorb legt. Bei BL wäre das also neben oder über dem grünen Button "Add Items to Cart". Wenn der IDO anders abmahnt (hat er denn, kann das mal einer bestätigen?), müsste man aber trotzdem erst gerichtlich klären lassen, was denn nun gilt und bis dahin sind viele Euros verbrannt :-(

[EDIT]: Ergänzende Infos:
https://shopbetreiber-blo...4/spielzeugrichtlinie/

[EDIT2] Bei BL ist deshalb die Lösung pro Artikel im Gespräch, weil das (momentan) die einzige Möglichkeit wäre, den Käufer vor dem Kauf klar und leicht ersichtlich auf die Kleinteile hinzuweisen.

Außerdem frage ich mich gerade, ob auf einem Spielplatz auch auf verschluckbare Kiesel hingewiesen wird? Da ist doch Spielsand im Spielsandkasten...

LG,
_Rene


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Jan.K
14.12.2018, 14:01

Als Antwort auf den Beitrag von Mylenium

+3Re: Abmahnungen gewerblich vs. privat

Mylenium hat geschrieben:


[...]Ansonsten hat keiner was dagegen, wenn du 'ne Handvoll Sets kaufst, um sie ein halbes Jahr später mit Aufschlag zu verkaufen.
Du darfst sie dann nur nicht gleich alle auf einmal oder in kurzer Folge hintereinander verkaufen.
Mylenium


Dürfen wird das jeder - das ist hier aber nicht die Frage.
Die Wiederveräußerung mit Gewinnerzielungsabsicht ist ebenso offensichtliches wie eindeutiges Kriterium für eine gewerbliche Tätigkeit, aus der Argumentation kommt auch kein Möchtegern-Privatverkäufer raus. Aber all das hat mit dem Thread hier nur recht wenig zu tun.

Außerdem: Eile ist durchaus geboten, denn nach aktueller Rechtslage kann JEDER konkurrierende Anbieter von Spielwaren (sei es bei BL oder anderswo) auf den Zug aufspringen und selber gleichlautende Abmahnungen aussprechen - durchaus im Rahmen der rechtlich zugestandenen Möglichkeiten.
Insofern ist es erstmal nahezu irrelevant, ob der fragliche Verband nun berechtigt ist, die Abmahnungen auszusprechen:
Sind sie sachlich korrekt begründet, dürften wir diese als erstes Beispiel verstehen für alles, was noch kommen kann - so lange, bis wir unsere Terms und BL seine Rahmenbedigungen hinreichend angepasst haben. Daher finde ich den abwertenden Begriff "Panikmache" hier völlig fehl am Platze.

Jan



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Haenk
14.12.2018, 16:08

Als Antwort auf den Beitrag von Valkon

Re: Abmahnungen jetzt auch bei Bricklink

Valkon hat geschrieben:

[
Paypal Gebühren können nicht abgemahnt werden.


https://www.heise.de/news...erweisung-4249843.html

Ist zwar nur LG, aber "eigentlich" bereits EU-Regelung.
Damit duerfte das sehr wohl abmahnbar sein.



Navigation
14.12.2018, 16:25

Als Antwort auf den Beitrag von Haenk

Re: Abmahnungen jetzt auch bei Bricklink

Haenk hat geschrieben:

Valkon hat geschrieben:
[
Paypal Gebühren können nicht abgemahnt werden.


https://www.heise.de/news...erweisung-4249843.html

Ist zwar nur LG, aber "eigentlich" bereits EU-Regelung.
Damit duerfte das sehr wohl abmahnbar sein.


Zeigt sich bestens, wie drecksverkackt das in Deutschland ist. Obwohl sich kein Gesetz geändert hat, ist plötzlich etwas verboten, was gar nicht verboten sein sollte:

Zitat:
Obwohl daher die Nutzung von PayPal theoretisch vom Anwendungsbereich des neuen Surcharching-Verbots erfasst ist, sind Aufschläge für die Nutzung des Payment-Anbieters wohl weiterhin zulässig. Dies ergibt sich aus der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Finanzausschusses (BT-Drs. 18/12568). Danach haben die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD nach „intensiven Beratungen beschlossen, dass man […] keine Ausweitung auf 3-Parteien-Systeme und PayPal vornehmen wolle“ (BT-Drs. 18/12568, S. 175). Gebühren für die Nutzung von PayPal sind somit wohl weiterhin gesetzlich zulässig.
https://www.it-recht-kanz...n-kartenzahlungen.html

Das es doof ist PayPal-Gebühren zu nehmen und auch seitens PayPal nicht erlaubt ist steht auf einem anderen Blatt, aber PayPal hat ja nicht geklagt, sondern die berüchtigte "Wettbewerbszentrale"...


Instagram | www.BRICK.art


Haenk
14.12.2018, 17:19

Als Antwort auf den Beitrag von Jan.K

Re: Abmahnungen gewerblich vs. privat

Problematisch ist, dass es keine Plattform gibt, bei der man 100%-ig "abmahnsicher" verkaufen kann, zudem ist es ja bereits ausreichend, nur einen kleinen Fehler im Angebot zu haben - Fehler findet man problemlos bei *jedem* Haendler.
Ich bin seit fast 23 Jahren im Online-Handel taetig, zum Glueck bislang ohne eine einzige Abmahnung. Prinzipiell koennte es jeden Tag soweit sein, da lasse ich mir aber keine grauen Haare wachsen (nicht, dass die nicht sowieso schon da waeren) - die Strategie ist, den Abmahnenden dann selbst mit Abmahnungen zu ueberziehen, bis er sich freiwillig auf ein Unentschieden einigt. Alternativ eine EV mit Sicherheitshinterlegung, zahlreiche Monate ohne Umsatz halten nur groessere Haendler aus - und die haben meist Wichtigeres zu tun, als andere Haendler abzumahnen.
(Und ja, das ganze Abmahnsystem in Deutschland gehoert in die Tonne. "Erste Abmahnung kostenfrei" - und alle Probleme sind erledigt. Nur die Anwaelte muessten dann in Zukunft richtig arbeiten fuer ihr Einkommen...)



Valkon
14.12.2018, 20:56

Als Antwort auf den Beitrag von Navigation

Re: Abmahnungen jetzt auch bei Bricklink

Das ganze System stinkt. Paypal verbreitet unter den Händler unmut, weil sie die Händler nicht gleich behandeln. Die Regeln das per Individualvertrag.

Bei der DB werden Paypal Gebühren bei Buchungen über 50€ erhoben. Und das ist ok so.

[image]


DER MODERNE AFOL VON HEUTE ZEIGT MIT STOLZ SEINE NOPPEN.


Blue Robin
14.12.2018, 21:19

Als Antwort auf den Beitrag von Navigation

Editiert von
Blue Robin
14.12.2018, 21:24

Re: Abmahnungen jetzt auch bei Bricklink

Hatte heute ein paar Stunden lang Abstand von dem ganzen Irrsinn.
Im BL-Forum (siehe Luxurybricks) wird ja bereits an Lösungen für das Einblenden der Verschluckhinweise gearbeitet.
Wäre es nicht auch möglich, den Versandkostenlink als Screenshot der Shipping-Terms/Versandkostentabelle,
und noch hinzufügend einen Screenshot um die etwaigen Lieferzeiten anzuzeigen?
Wenn das als kurze Links machbar ist, bleiben da sogar noch ein paar Zeichen übrig, um gegebenenfalls noch
wie gewohnt Details zum Artikelzustand zu beschreiben.

Das ganze müsste nur so gestaltet sein das:

- Das der Linktext lesbar ist. (Versand, Lieferzeit)
- Das Bild auf einem Server, Webspace oder Bilderhost hinterlegt ist.
- Dass das nur durch Anklicken in einem neuen Tab als Bild geöffnet wird.

Und vergesst in dem Fall nicht, den ganzen Datenschutzkram extra mit in der Datenschutzerklärung der AGB´s anzugeben.
Also muss da wohl in etwa mit aufgezählt werden, "für Datenschutzabfragen wegen des Versandkostenscreenshots bitte Bildhoster XYZ auf die Nerven gehen."

Was haltet Ihr davon?
Hab ich noch was vergessen?
Bringt uns das weiter?

PS: Das einzige was dann noch fehlt, wären Möglichkeiten die bemängelten Buttons mit den Deutschen dafür zu überschreiben/überblenden. ?

Achtung Schallplatte: DISCLAIMER: Das ist keine rechtliche Beratung, bitte sucht Eure Anwälte auf.



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