Capriheld
08.12.2018, 12:35

+2Abmahnungen jetzt auch bei Bricklink

Der IDO Verband hat für seine Abmahnungen jetzt auch Bricklink entdeckt.



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Hansi0815
12.12.2018, 23:20

Als Antwort auf den Beitrag von creager

Re: Abmahnungen jetzt auch bei Bricklink

Servus

Höchstwahrscheinlich meint sie damit ob du in letzter Zeit erfolgreich ein Land aus deiner Lieferliste löschen konntest.

Ich will mich ebenfalls absichern und Deutschland vorerst komplett entfernen, aber scheitere an Bricklinks Menu.



creager
12.12.2018, 23:31

Als Antwort auf den Beitrag von Hansi0815

Re: Abmahnungen jetzt auch bei Bricklink

Uiuiui! Habs auch grad probiert, geht nicht!
Vielleicht reicht es in die Terms zu schreiben, dass vorerst keine Lieferung nach Deutschland möglich ist, bis Rechtssicherheit herrscht.
Eventuell hilft es auch, bl direkt anzuschreiben, mit der Bitte Deutschland auszunehmen.

Wird BL jetzt zum Binnenmarkt und die Märkte außerhalb der EU lachen sich eins?



Thekla
12.12.2018, 23:32

Als Antwort auf den Beitrag von creager

Re: Abmahnungen jetzt auch bei Bricklink

Hi,

Verstehe nicht was du mit praktizieren meinst, aber ich habe deutsche Kunden.


OK, nochmal einfach:

Hast Du, in letzter Zeit, Länder aus Deiner Verkaufsliste gestrichen?

Wenn ja, erklär mal bitte, wie.

Hoffe das war verständlich.

Thekla


Berliner Steinkultur


creager
12.12.2018, 23:37

Als Antwort auf den Beitrag von Thekla

Re: Abmahnungen jetzt auch bei Bricklink

Danke für die Volksschulsprache

Hab die Antwort vor ein paar Minuten gegeben; nein ich kann kein einzelnes Land löschen.



minoma77
13.12.2018, 00:16

Als Antwort auf den Beitrag von Capriheld

Re: Abmahnungen jetzt auch bei Bricklink


Mein Beileid an alle Betroffenen.

So ein unnötiger Ärger ...

Vielleicht sollten alle BL Händler einen eigenen Verband gründen und dann...



dino
13.12.2018, 01:49

Als Antwort auf den Beitrag von Thekla

+3Re: Abmahnungen jetzt auch bei Bricklink

Hallo Thekla!

Es ist nach wie vor möglich, einzelne Länder oder gesamte Zielgruppen aus der Versandliste zu löschen.

In den "Shippng Methodes" einmal auf "Request for invoice" klicken. Im nächsten Bildschirm im zweiten Block "Destination & Base Rate", auf "Anywhere" klicken. Dann erscheint unter "Rate chart" die Auswahl "Domestic" und "International" jeweils mit einer kleinen Mülltonne daneben. Jetzt kannst du einzelne Länder oder die ganze Gruppe löschen.

Viele Grüße
Werner



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Capriheld
13.12.2018, 07:42

Als Antwort auf den Beitrag von Capriheld

+3Re: Abmahnungen jetzt auch bei Bricklink

Hier eine Info von Klemmbausteinlyrik

https://youtu.be/RKO9i6cCUFE

Danke.

Gruß Mathias



Garbage Collector , Thomas52xxx , p1ddly gefällt das


Dirk1313
13.12.2018, 07:58

Als Antwort auf den Beitrag von Capriheld

Re: Abmahnungen jetzt auch bei Bricklink

Mhhh, das hört sich nicht so gut an. Einerseits. Andererseit wurde auch vieles nicht erklärt.
Es wurde gesagt man solle die Unterlassungserklärung aufmerksam lesen und vorallem sicherstellen, dass sie nicht zu weit gefaßt ist.
Ja was wenn sie zu weit gefaßt ist? Kann der Abgemahnte sie eigenmächtig anpassen und eine einseitig modifizierte Version zurück schicken? Was dann?=
Schade, Caulius hätte noch einige Fragen stellen können...


Viele Grüße
Dirk - Mail

[image]


Thomas52xxx
13.12.2018, 08:28

Als Antwort auf den Beitrag von Dirk1313

Editiert von
Thomas52xxx
13.12.2018, 08:32

Re: Abmahnungen jetzt auch bei Bricklink

Dirk1313 hat geschrieben:

Kann der Abgemahnte sie eigenmächtig anpassen und eine einseitig modifizierte Version zurück schicken? Was dann?=
Schade, Caulius hätte noch einige Fragen stellen können...

Ein wenig wurde das ja angedeutet. Die Unterlassungserklärung ist ein Vertrag zwischen Abgemahntem und Abmahnendem. Da kann man erst einmal alles reinschreiben und schauen ob das so akzeptiert wird.

"Sofern ich eine Platte 1x1, Part No 3024 in Sand Red ohne Hinweis auf die Verschluckungsgefahr an Kinder unter drei Jahren verkaufe, verpflichte ich mich zur Zahlung von drölfzig Fantastilliarden."

Ob das der Abmahnende akzeptieren würde bleibt dem Augenmaß des beratenden Anwalts überlassen.

Soweit ich das - Achtung Halbwissen bei mir - verstanden habe, kann der Abmahnende dann vor Gericht gehen und eine einstweilige Verfügung erlassen, weil ihm die Unterlassungserklärung nicht weitreichend genug ist.

Was mich ein wenig aufgestoßen ist war die Aussage des Anwalts, die 195€ netto wären nicht so schlimm. Das mag aus seiner Warte stimmen. Dazu wird wahrscheinlich noch einmal eine ähnliche Summe für den Rechtsbeistand kommen. Viele Shops werden nebenbei betrieben. Da wird die jetzt im Raum stehende Summe in ähnlicher Größenordnung wie der Jahresumsatz liegen.


Gruß
Thomas

mein Blog
meine Eisenbahnräder - mit funktionierendem Download


Mylenium
13.12.2018, 09:16

Als Antwort auf den Beitrag von Dirk1313

Editiert von
Mylenium
13.12.2018, 09:38

Re: Abmahnungen jetzt auch bei Bricklink

Dirk1313 hat geschrieben:

Ja was wenn sie zu weit gefaßt ist? Kann der Abgemahnte sie eigenmächtig anpassen und eine einseitig modifizierte Version zurück schicken?


Ja, klar. Das ist ja der Sinn. Du musst eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht akzeptieren. So ein Ding ist ja nur eine Anerkenntnis, dass du nach formalrechtlichen Gesichtspunkten was falsch gemacht haben könntest. Welche Punkte du konkret eingestehst, bleibt dir überlassen. Ist nix anderes wie bei einer Zeugenaussage/ Geständnis.

Mylenium


https://myleniumsbrickcorner.wordpress.com


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