Der IDO Verband hat für seine Abmahnungen jetzt auch Bricklink entdeckt.
IngoAlthoefer , Valkon gefällt das
legocolonia hat geschrieben:
DER MODERNE AFOL VON HEUTE ZEIGT MIT STOLZ SEINE NOPPEN.
Dirk1313 hat geschrieben:
Valkon gefällt das
Wenn es „nur“ darum geht, wo ist dann das Problem?
Kann man einen entsprechenden Hinweis nicht in die Bestellung als Shopbetreiber einbauen?
Sind ja auch etliche andere Hinweise drin.
Bei vielen BL Sendungen liegt auch ein entsprechender Beipackzettel bereits bei - auch das sollte also kein Problem darstellen.
Viele Grüße
Dirk - Mail
Dirk1313 hat geschrieben:
Gruß
Thomas
mein Blog
meine Eisenbahnräder - mit funktionierendem Download
Thomas52xxx hat geschrieben:
Dirk1313 hat geschrieben:
Ich bin Händler in Österreich. Ich habe in den terms weder agb noch wiederrufbelehrung noch sonst irgendwas. Lt. Dr. Google kann mich IDO auch in Österreich abmahnen, wenn ich nach Deutschland versende, denn dann gilt deutsches Recht. Wo soll das hinführen, für jedes Land eigene Richtlinien, vor allem in der jeweiligen Sprache?
Habe mir überlegt, Deutschland aus meiner Liste zu streichen um sicher zu gehen....jetzt bin ich der Meinung sch... drauf, erst wenn sie mich abmahnen wird Deutschland gestrichen.
Es ist einfach nur übel und ich hoffe es nimmt ein gutes Ende....
Ich hoffe für die deutschen Kollegen dass schnell eine Lösung gefunden wird, das kann es echt nicht sein.
Vielleicht eine europäische Version von BL? Ich glaube nicht, dass in Kalifornien Leute sitzen, die sich mit europäischen online Recht auskennen.
Gruß
Stephan
Evolution ist gnadenlos. Wenn wir unser Gehirn nicht gebrauchen, nimmt es uns die Natur wieder weg
creager , Thomas52xxx , gefällt das
Ich habe heute leider vergessen, dies mit dem Anwalt zu klären:
Im Anschreiben steht wörtlich auf Seite 4:
„ Unserem Verband gehörten z.B. 96 Spielwarenhändler an, die ihre Ware wie Sie über die Händlerplattform bricklink vertreiben, ferner Schnäppchen-Märkte und Portale, die Restposten verwerten und ähnliche Angebote haben.“
Meine Frage dazu:
Disqualifiziert sich der IDO nicht durch diesen Satz im Ganzen? Es müsste doch eigentlich bedeuten, dass er 96 BRICKLINK Shops vertritt. Diese Zahl wird er definitiv haben.
Vielleicht hat morgen ja jemand hier einen Anwalttermin den Abmahnungen bezüglich und kann das klären.
Gruß Mathias
Bin sehr gespannt ob der Held der Steine seinen Laden im Jänner wieder aufmacht!