Thomas52xxx
13.12.2018, 08:28

Als Antwort auf den Beitrag von Dirk1313

Editiert von
Thomas52xxx
13.12.2018, 08:32

Re: Abmahnungen jetzt auch bei Bricklink

Dirk1313 hat geschrieben:

Kann der Abgemahnte sie eigenmächtig anpassen und eine einseitig modifizierte Version zurück schicken? Was dann?=
Schade, Caulius hätte noch einige Fragen stellen können...

Ein wenig wurde das ja angedeutet. Die Unterlassungserklärung ist ein Vertrag zwischen Abgemahntem und Abmahnendem. Da kann man erst einmal alles reinschreiben und schauen ob das so akzeptiert wird.

"Sofern ich eine Platte 1x1, Part No 3024 in Sand Red ohne Hinweis auf die Verschluckungsgefahr an Kinder unter drei Jahren verkaufe, verpflichte ich mich zur Zahlung von drölfzig Fantastilliarden."

Ob das der Abmahnende akzeptieren würde bleibt dem Augenmaß des beratenden Anwalts überlassen.

Soweit ich das - Achtung Halbwissen bei mir - verstanden habe, kann der Abmahnende dann vor Gericht gehen und eine einstweilige Verfügung erlassen, weil ihm die Unterlassungserklärung nicht weitreichend genug ist.

Was mich ein wenig aufgestoßen ist war die Aussage des Anwalts, die 195€ netto wären nicht so schlimm. Das mag aus seiner Warte stimmen. Dazu wird wahrscheinlich noch einmal eine ähnliche Summe für den Rechtsbeistand kommen. Viele Shops werden nebenbei betrieben. Da wird die jetzt im Raum stehende Summe in ähnlicher Größenordnung wie der Jahresumsatz liegen.


Gruß
Thomas

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