Der IDO Verband hat für seine Abmahnungen jetzt auch Bricklink entdeckt.
IngoAlthoefer , Valkon gefällt das
stephanderheld hat geschrieben:
https://myleniumsbrickcorner.wordpress.com
Hallo zusammen,
kann man nicht ähnlich wie bei der DSGVO für einen Online-Shop valide AGB oder Impressum im Internet finden? Für ein Impressum gibt es doch kostenfreie Generatoren, so etwas muss es doch für Shops auch geben, oder?
Ich meine so etwas hier: https://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/14.html
Gruß
Tastenmann
tastenmann hat geschrieben:
Legoben4559 , Valkon gefällt das
Generatoren kann man für alles mögliche finden, nur entbindet dich das nicht von der Haftung und es löst halt nicht den Konflikt sich teilweise widersprechender / widerstrebender Rechtsvorschriften. Es lässt sich einfach nicht jede mögliche Kombination vorhersehen. Jede vorgefertigte Formulierung deckt eben nur die sogenannten Pflichtangaben ab und selbst die sind teilweise umstritten. Ich würde mich deshalb allen hier gegebenen Empfehlungen nochmals anschließen - im Zweifelsfall zu einem qualifizierten Anwalt.
Mylenium
Ein Freund ist Händler bei BrickLink und hat heute ein wenig aus dem Nähkästchen geplaudert:
Das Problem bei BrickLink ist, dass man auf dieser Plattform gar nicht rechtskonform verkaufen kann, zumindest als deutscher Händler, der sämtliche deutschen Gesetze und Vorschriften einhalten und beachten muss. Es ist aktuell schlichtweg unmöglich und war es schon immer. Ständig tauchen in der deutschen oder der EU-Gesetzgebung neue Fallstricke auf, die bei BrickLink von den Händlern nicht umgesetzt werden können, weil es für sie technisch einfach nicht machbar ist (2 Beispiele: Lieferzeiten und Versandkosten werden nicht neben jedem Artikel angezeigt; Nachrichten von Kunden werden über das Kontaktformular unverschlüsselt versendet).
Der koreanische BrickLink-Besitzer interessiert sich wohl nicht besonders dafür, dass die Gesetze, die es in jedem einzelnen Land weltweit gibt, von seiner Verkaufsplattform eingehalten werden. 2012 sind in Deutschland die gesetzlichen Vorschriften zur "Button-Lösung" in Kraft getreten und deutsche Händler haben lange vergeblich für die technische Umsetzung dieser Vorschrift mit Anzeige aller Kosten vor dem letzten Klick etc. gekämpft - lange vergeblich. Erst 2017 hat BrickLink etwas in der Art eingeführt im Zuge der Einführung des Instant Checkout.
Hoffentlich kommt bei BrickLink jetzt Bewegung in die Weiterentwicklung, nicht nur weil Deutschland das Land mit den dritt- bis viertmeisten Händlern (Niederlande und Deutschland streiten sich ständig um den dritten Platz) ist. Es könnte auch "helfen", dass einer der größten deutschen Stores ebenfalls abgemahnt wurde und bei diesem Store der BrickLink-Besitzer selbst wohl mittlerweile Mehrheitseigentümer ist.
Grüße
Doras
Die Teile können nichts dafür, dass sie so komisch zusammengebaut sind.
Hier ein Forumsartikel auf Bricklink, der die Problemstellungen etwas detaillierter zusammenfasst:
https://www.bricklink.com/message.asp?ID=1119276
Es gibt wohl Ansätze, das ein oder andere Problem zu lösen, aber ohne Anpassungen seitens Bricklink selbst wird es schwierig.
Wobei ich mich echt frage, was einem die Versandkosten und Lieferzeit je Artikel bringen? Verstehe ich nicht. Auch bei größeren deutschen Onlineshops steht oftmals nur "sofort lieferbar" und keine explizite Lieferzeit und die Versandkosten berechnen sich ja am Ende. Auch da steht oft nur ein Link "zzgl. Versandkosten". Erst bei Klick erfährt man die Kosten in einer separaten Sicht. Da ich bei Bricklink von ein paar Plates bis hin zu 1000en von Steinen alles in einem Shop bestellen kann, sind die Versandkosten erst am Ende valide zu ermitteln. Was bringt mir da eine Angabe der Versandkosten je Artikel?
Gruß
Tastenmann
stephanderheld hat geschrieben:
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Mylenium
12.12.2018, 09:03
Als Antwort auf den Beitrag von tastenmann
Editiert von
Mylenium
12.12.2018, 09:15
tastenmann hat geschrieben:
https://myleniumsbrickcorner.wordpress.com
Valkon gefällt das
von den Versandkosten her bin ich mittlerweile safe.
Bei BL habe ich alle Länder mit Gewichten etc. hinterlegt. Und der Test mit einem Zweitaccount mit wechselnder Länderadresse zum durchtesten (- kann ich nur jedem empfehlen) hat auch alles bestätigt.
Allerdings gibt es viele BL-Shops, die noch zusätzliche Gebühren verlangen, Pauschalen o.Ä. Die müssten dann theoretisch ja auch dem Käufer ausgewiesen werden. Bitte dran denken.
gruß mathias
Hallo,
mich würde nicht wundern, wenn die von vielen BL-Verkäufern berechneten "Paypal fees" ebenfalls Bestandteil der aktuellen Abmahnwelle wären.
Mir ist zwar bisher kein konkreter Fall bekannt, aber es gibt seit Anfang des Jahres das "Verbot von Zahlartgebühren".
https://shopbetreiber-blog.de/2018/01/13/verbot-von-zahlartgebuehren-ab-januar-2018-was-wird-aus-paypal-und-co/
Gruß
PS: Die BL-Shop-Schließungen gehen munter weiter. Ich beobachte schon seit Tagen den Rückgang der "Open Stores in Germany".