Turez
27.08.2019, 21:05

Als Antwort auf den Beitrag von Turez

+1Re: Bricklink AFOL Designer Programm: war grade beim Zoll und...

Hallo zusammen,

Turez hat geschrieben:

Ich berichte hier, falls es dazu neues gibt.

Nun denn, heute erhielt ich folgende Antwort:

gemäß den geltenden Zollrechtsvorschriften müssen alle Importsendungen aus einem Nicht-EU-Staat grundsätzlich zollamtlich abgefertigt werden.
Bei dieser zollamtlichen Abfertigung sind Zölle und Steuern angefallen, die von Art, Verwendungszweck und Wert der gelieferten Ware abhängig sind.
Laut Angaben auf dem Frachtbrief hat der Versender uns beauftragt, Ihnen die Sendung zuzustellen. Diese Zustellung ist nur dann möglich wenn alle zollrechtlichen Regularien erfüllt sind.
Um Ihnen eine schnelle Zustellung Ihrer Sendung garantieren zu können, wurde diese durch uns nach den zollrechtlichen Bestimmungen abgefertigt, die Einfuhrabgaben sind in der gesetzlich geschuldeten Höhe entstanden.
Bitte beachten Sie, dass die Beförderungs- und Versicherungkosten dem gezahlten oder zu zahlenden Preis hinzuzurechnen sind, sofern sie nicht bereits in diesem enthalten sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Frachtkosten vom Versender oder einer dritten Partei übernommen werden.
Die Handelsrechnung weist keine Lieferbedingung aus, welche Frachtkosten beinhaltet (z.B. Frei Haus).
Bitte beachten Sie, dass diese zollamtliche Abfertigung zwingend an unserem Standort am Flughafen Köln / Bonn durchzuführen ist, eine unverzollte Weiterleitung der Sendungen an die Binnenzollämter ist nicht gestattet, da es sich hierbei nicht um eine Postsendung handelt.
Die Transportkosten für die vorliegende Sendung trägt ihr Lieferant, sollte dieser auch für die Einfuhrabgaben aufkommen wollen, ist eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung des Lieferanten erforderlich.
Aus Kulanzgründen wurde der Differenzbetrag von EUR 6,09 sowie die Vorlageprovision und Mwst von EUR 14,88 storniert.
Wir bitten um Ausgleich des Restbetrages von EUR 25,58.


Also damit kann ich leben.
Bin sogar echt überrascht, denn ich hatte maximal mit einer Streichung der Bearbeitungsgebühr gerechnet. Die Eust. hat FedEx ja vermutlich selbst schon bezahlt, d.h. die müssten sich das Geld jetzt vom Zoll zurückholen oder verbuchen die 6€ als Verlust. In den Kommentaren bei Stonewars stand, dass man sich zuviel berechnete Eust. direkt beim Zoll über komplizierte Formulare zurückholen müsste (leider ist die Diskussion bei SW erwartungsgemäß abgebrochen, nachdem der Newsartikel dort von der Startseite nach unten gerutscht war). Der Aufwand mit Formularen wäre mir die 6€ aber wohl nicht Wert gewesen.

@evoskater: Ich habe selbst eine Weile zu dem Thema gesucht, aber überraschend wenig fundierte Aussagen gefunden (genau genommen gar keine), egal in welche Richtung. Was aber wohl stimmt ist, dass ausschließlich die Post unverzollte Sendungen bis zum Empfänger oder zur nächstgelegenen Zollstelle bringen darf. Alle anderen Zustelldienste müssen die Verzollung vornehmen, sobald die Sendung sich erstmals auf deutschem Boden befindet. Bisschen seltsam, aber egal, die in meinem Fall verbliebene Summe entspricht ja der tatsächlich anfallenden Eust. und daher hat das für mich jetzt seine Richtigkeit, egal ob FedEx die Zahlung vornehmen/einziehen darf oder nicht.

Ach ja, eines noch: Mein Paket wurde am Freitagmorgen in Kalifornien an FedEx übergeben und mir am darauffolgenden Dienstag an meiner Haustür zugestellt. Das Online-Tracking war punktgenau und sehr detailliert. In diesen Punkten ist FedEx wirklich spitze.

Viele Grüße
Jonas



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