Ralf
17.10.2018, 14:22

MOC Anleitungen bei eb.. Kleinanzeigen

Moin,

gerade gesehen: Kleinanzeige

da dürften sich einige Leute auf die Füße getreten fühlen...oder?

Gruß, Ralf



HoMa
17.10.2018, 14:47

Als Antwort auf den Beitrag von Ralf

Re: MOC Anleitungen bei eb.. Kleinanzeigen

Danke für den Hinweis, meine Modelle sind zwar nicht betroffen, aber ich habe das Angebot gemeldet. Es wäre gut, wenn das auch andere tun würden. Hier mein Text:

Hallo ebay Kleinanzeigen,
der Anbieter verkauft hier Bauanleitungen für LEGO Modelle, die er nicht selber entworfen hat und auch die Bauanleitungen nicht selber erstellt hat. Die Erfinder der Modelle haben die Anleitungen kostenfrei für Fans ins Netz gestellt, damit andere Fans die Modelle nachbauen können.
Der Verkauf dieser Anleitunge ist ein Betrug, die Urheber der Modelle und Anleitungen wissen nichts von diesem Verkaufsangebot und werden auch nicht am Gewinn beteiligt.
Bitte Anzeige löschen und den Anbieter sperren. Er schadet der gesamten LEGO-Fancommunity.
Danke und viele Grüße
Vorname Nachname


Dafür gingen bei eBay U.K. neulich meine BR 10 und BR 80 als nachgebaute MOCs für einige hundert Pfund an einen anderen Besitzer über. Auf Nachfragen antwortet der Verkäufer schlicht "Hi I have no idea what you are on about,I sold the train as I have no longer any use for it." Was soll man da machen?

1000grüße
HoMa


HoMa's World of Bricks


Ben®
17.10.2018, 17:28

Als Antwort auf den Beitrag von HoMa

Re: MOC Anleitungen bei eb.. Kleinanzeigen

HoMa hat geschrieben:

Danke für den Hinweis, meine Modelle sind zwar nicht betroffen, aber ich habe das Angebot gemeldet. Es wäre gut, wenn das auch andere tun würden. Hier mein Text:

Hallo ebay Kleinanzeigen,
der Anbieter verkauft hier Bauanleitungen für LEGO Modelle, die er nicht selber entworfen hat und auch die Bauanleitungen nicht selber erstellt hat. Die Erfinder der Modelle haben die Anleitungen kostenfrei für Fans ins Netz gestellt, damit andere Fans die Modelle nachbauen können.
Der Verkauf dieser Anleitunge ist ein Betrug, die Urheber der Modelle und Anleitungen wissen nichts von diesem Verkaufsangebot und werden auch nicht am Gewinn beteiligt.
Bitte Anzeige löschen und den Anbieter sperren. Er schadet der gesamten LEGO-Fancommunity.
Danke und viele Grüße
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Dafür gingen bei eBay U.K. neulich meine BR 10 und BR 80 als nachgebaute MOCs für einige hundert Pfund an einen anderen Besitzer über. Auf Nachfragen antwortet der Verkäufer schlicht "Hi I have no idea what you are on about,I sold the train as I have no longer any use for it." Was soll man da machen?

1000grüße
HoMa



Danke Ralf, fürs Mitteilen!
Danke HoMa, für Deine Bemühungen!

Als 2x Betroffener habe ich den/die Anzeigenersteller/IN zur Löschung im Laufe des Tages aufgefordert. Mal sehen, ob was passiert.
Ggf. verfolge ich es sonst weiter: wozu hat man eine Anwältin in der Familie. 120Eur für ein paar Raubkopien sind aber echt happig....

Beste Grüße

Ben


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mehr Bilder gibt's hier:

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"blay s....!" - Aber China Klone (puke!) sind noch viel schlimmer...


LegoUlmer
17.10.2018, 17:31

Als Antwort auf den Beitrag von Ben®

Re: MOC Anleitungen bei eb.. Kleinanzeigen

Die Anzeige gibt es schon nicht mehr.



Ben®
17.10.2018, 17:41

Als Antwort auf den Beitrag von LegoUlmer

Re: MOC Anleitungen bei eb.. Kleinanzeigen

Die Verkäuferin hatte ein Einsehen und auf meine Intervention hin die Anzeige gelöscht. Hatte (angeblich?) die BAs selbst eingekauft.

Gruß

Ben


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HoMa
17.10.2018, 18:19

Als Antwort auf den Beitrag von Ben®

Re: MOC Anleitungen bei eb.. Kleinanzeigen

Was die Leute immer für fadenscheinige Erklärungen von sich geben. Das kann ich alles nicht glauben, für mich steckt da einfach die Geldgier dahinter. Was hätte man für die 120 Euro eigentlich bekommen? Hochwertige Farbdrucke, gebunden? Oder nur die geklauten PDFs?

1000grüße
HoMa


HoMa's World of Bricks


Turez
17.10.2018, 18:30

Als Antwort auf den Beitrag von HoMa

+1Re: MOC Anleitungen bei eb.. Kleinanzeigen

Hallo,

HoMa hat geschrieben:

Was hätte man für die 120 Euro eigentlich bekommen? Hochwertige Farbdrucke, gebunden? Oder nur die geklauten PDFs?

es war recht klar ersichtlich, dass es neun (vermutlich farbig) ausgedruckte Anleitungen waren, die abgeholt oder gegen Portoübernahme versendet worden wären. Ein Foto des Papierstapels war zu sehen, von PDFs war keine Rede. Insofern finde ich die Antworten hier im Thread etwas übertrieben. Klar, 120€ sind wohl nicht angemessen, aber dass man bei der Räumung einer Lego-Eisenbahnsammlung (s. andere Anzeigen des Nutzers) auch ein paar ausgedruckte Fan-Anleitungen abgibt finde ich an sich jetzt nicht so verwerflich. Ein Ausdruck in diesem Umfang auf dem heimischen Drucker ist auch nicht gerade billig. Ein Hinweis auf die Urheber der Anleitungen/Modelle, soweit bekannt, wäre aber natürlich in jedem Fall angebracht gewesen.

Gruß
Jonas



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HoMa
17.10.2018, 18:40

Als Antwort auf den Beitrag von Turez

+3Re: MOC Anleitungen bei eb.. Kleinanzeigen

Hallo Jonas,

ausdrucken für eigene Zwecke ok, aber weiterverkaufen ohne die Urheber zu fragen, das ist absolut nicht ok. Das ist schlicht Betrug und Geldmacherei mit anderer Leutes Arbeit und Kreativität. Wenn die Verkäuferin 20 Euro behalten würde (fürs Papier und Drucken) und das OK der Urheber hat und den Urhebern den restlichen Erlös zukommen lässt, dann kann man vielleicht so ein Angebot gutheißen. Aber nicht davon war erfüllt. Es war auch kein Stapel von vielen LEGO Anleitungen, zwischen denen zufällig ein paar MOC-Anleitungs-Ausdrucke lagen. Ich bleibe dabei, hier wurde bewusst versucht, auf dem Rücken der Urheber Geld zu machen. Das ist eine inakzeptable Sauerei. Punkt.

1000grüße
HoMa


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IngoAlthoefer
17.10.2018, 20:09

Als Antwort auf den Beitrag von Ralf

+1Wir sind Urheber!

Wir sind die Urheber unserer MoCs!

Ingo.


LEGO kennt kein Valsch (alte Klemmbaustein-Weisheit)


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peedeejay
17.10.2018, 23:23

Als Antwort auf den Beitrag von HoMa

Re: MOC Anleitungen bei eb.. Kleinanzeigen

HoMa hat geschrieben:


Dafür gingen bei eBay U.K. neulich meine BR 10 und BR 80 als nachgebaute MOCs für einige hundert Pfund an einen anderen Besitzer über. Auf Nachfragen antwortet der Verkäufer schlicht "Hi I have no idea what you are on about,I sold the train as I have no longer any use for it." Was soll man da machen?


Das sehe ich auch so. Ich habe schon viel erlebt. Der Klassiker, dass jemand der Meinung war für 10€ einen Bausatz mit 4000-5000 LEGO Steinen zu kaufen ist noch harmlos. Schön war auch ein Mitbürger der nach Download und vielen Nachfragen dann irgendwann sein Geld zurück haben wollte, weil ihm das Modell "doch nicht gefällt". Auf Rückfrage was denn das Problem sei, kamen nur Beschimpfungen...

Ich muss jedoch sagen, dass ich nach mittlerweile weit über 1000 verkauften Bauanleitungen in 95% der Fälle absolut keine Probleme hatte. Mit den ein oder anderen schwarzen Schafen muss man eben leben. Sofern ich allerdings mitbekomme, dass jemand etwas versucht weiter zu verkaufen, versuche ich dennoch etwas dagegen zu unternehmen.


[image]

Flickr | Bauanleitungen für modulare Gebäude


Thomas52xxx
18.10.2018, 07:28

Als Antwort auf den Beitrag von Ralf

Re: MOC Anleitungen bei eb.. Kleinanzeigen

ag mich dem allgemeinen "das geht ja überhaupt nicht" so nicht anschließen. Es gibt verschiedenste Arten von Lizenzen. Die kann man auf sein Werk draufschreiben, bevor man es ins Internet stellt. Dadurch hat der Downloader die Möglichkeit das Werk entsprechend zu behandeln. Und man selbst hat einen klaren Anspruch gegenüber jemandem, der das Werk außerhalb der Lizenz vertreibt.

Im Prinzip fängt das ja nicht erst bei einer Anleitung an, sondern bei einem Foto, das ich von einem MOC ins Netz stelle. Auch damit hat zumindest ein erfahrener LEGO-Bauer die Möglichkeit, das Modell nachzubauen. Und auf Ausstellungen darf ich auch nicht gehen. Doch, halt. Ich darf die Modelle in einem geschlossenen Messestand im Hinterzimmer zeigen. Nach Abgabe von Kamera und Handy und Unterzeichenen einer NDA. Und dann bringt jemand einen Autisten mit, der mein MOC aus dem Gedächtnis bis ins letzte Detail zeichnet. Dumm gelaufen.

Also mache ich zumindest weiter wie bisher. Zeige meine Modelle auf Fotos und Ausstellungen. Und freue mich, wenn jemand Ideen, Details oder auch das ganze Modell nachbaut. Und vielleicht sogar bessere Lösungen findet. Da entspannt eine asiatische Einstellung sehr. Wahrscheinlich würde ich mich auch entspannt freuen, wenn ich eines Tages ein MOC von mir bei Aliexpress als Lepin-Set entdecken würde.


Gruß
Thomas

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Mylenium
18.10.2018, 08:48

Als Antwort auf den Beitrag von HoMa

Editiert von
Mylenium
18.10.2018, 09:11

+1Re: MOC Anleitungen bei eb.. Kleinanzeigen

HoMa hat geschrieben:

ausdrucken für eigene Zwecke ok, aber weiterverkaufen ohne die Urheber zu fragen, das ist absolut nicht ok.


Doch, ist es. Du verkaufst eine Sache - ausgedruckte Seiten - nicht die ursprüngliche Kreativleistung des Anleitungserstellers. Außerdem gilt durch den ursprünglichen Erwerb der Anleitung der Leistungsanspruch des Erstellers als abgegolten und der Käufer kann damit machen, was er will. Selbst eventuelle Klauseln, die den Weiterverkauf ausschließen, sind somit in der in der Mehrheit der Fälle nicht rechtswirksam. Wenn du Pech hast und der Verkäufer kennt sich aus, könnte er dich jetzt sogar auf Schadenersatz verklagen, weil du ihm seine eBay-Anzeige unrechtmäßig kaputt gemacht hast.

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Mylenium
18.10.2018, 09:05

Als Antwort auf den Beitrag von peedeejay

Re: MOC Anleitungen bei eb.. Kleinanzeigen

peedeejay hat geschrieben:

Sofern ich allerdings mitbekomme, dass jemand etwas versucht weiter zu verkaufen, versuche ich dennoch etwas dagegen zu unternehmen.


Wie gerade geschrieben - du hast keinen Anspruch darauf. Wenn eBay & Co. sowas sperren/ löschen, ist das bestenfalls Kulanz, im Normalfall aber wohl eher dem Umstand geschuldet, dass die armen Würstchen vom Kundendienst da auch bloß keinen Plan haben und lieber löschen als sich weiteren Ärger mit mürrischen Verkäufern aufzuhalsen...

Mylenium


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Mylenium
18.10.2018, 09:10

Als Antwort auf den Beitrag von Thomas52xxx

Re: MOC Anleitungen bei eb.. Kleinanzeigen

Thomas52xxx hat geschrieben:

Es gibt verschiedenste Arten von Lizenzen. Die kann man auf sein Werk draufschreiben, bevor man es ins Internet stellt.


Ist nach deutschem Recht weitestgehend unerheblich. Die Differenzierung nach verschiedenen Lizenztypen ist so ein Hirngespinst nach amerikanischem Recht, weil dort Urheber- Leistungsschutz- und Patentrecht ganz anders funktionieren. Und selbst wenn es so wäre - wie willst du das als kleiner Wutzi durchsetzen?

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ranghaal
18.10.2018, 09:16

Als Antwort auf den Beitrag von Mylenium

Editiert von
ranghaal
18.10.2018, 09:17

Re: MOC Anleitungen bei eb.. Kleinanzeigen

Mylenium hat geschrieben:


Doch, ist es. Du verkaufst eine Sache - ausgedruckte Seiten - nicht die ursprüngliche Kreativleistung des Anleitungserstellers.


Das halte ich für ein Gerücht. Mit der Argumentation könnte ich ein Hörbuch abtippen und verkaufen oder Musik, Software etc. herunterladen und veräußern.
Durch das Ausdrucken wurde eine private Kopie erstellt, die nicht verkauft werden darf.

Für mich stellt sich eher die Frage, ob man einmalig die "Original" Pdfs verkaufen darf.



Mylenium
18.10.2018, 09:20

Als Antwort auf den Beitrag von ranghaal

+1Re: MOC Anleitungen bei eb.. Kleinanzeigen

ranghaal hat geschrieben:

Mylenium hat geschrieben:

Doch, ist es. Du verkaufst eine Sache - ausgedruckte Seiten - nicht die ursprüngliche Kreativleistung des Anleitungserstellers.


Das halte ich für ein Gerücht. Mit der Argumentation könnte ich ein Hörbuch abtippen und verkaufen oder Musik, Software etc. herunterladen und veräußern.


Du kannst es gern für ein Gerücht halten, aber es ist so. Sobald du ein Hörbuch abtippst, ist es ohnehin irrelevant, weil deine eigene "Kreativleistung" eine Schöpfungshöhe hat, die den ursprünglichen Wert der Sache übersteigt. Du bist ja stunden- und tagelang damit beschäftigt, hast Kosten für Papier, Druckertinte und Strom. Natürlich darfst du dann deine abgetippten Seiten aber auch nur exakt einmal als Kunstwerk verkaufen. Und natürlich darfst du auch freie Software runterladen, auf Datenträgern speichern und diese dann gegen einen angemessene Gebühr verkaufen. Dir sind ja Kosten und Aufwand entstanden. Wir reden hier natürlich nicht von kommerzieller oder sonstwie lizenzierungspflichtiger Software.

Mylenium


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ranghaal
18.10.2018, 09:24

Als Antwort auf den Beitrag von Thomas52xxx

Re: MOC Anleitungen bei eb.. Kleinanzeigen

Thomas52xxx hat geschrieben:


Im Prinzip fängt das ja nicht erst bei einer Anleitung an, sondern bei einem Foto, das ich von einem MOC ins Netz stelle. Auch damit hat zumindest ein erfahrener LEGO-Bauer die Möglichkeit, das Modell nachzubauen.


Ist ja auch vollkommen ok. Ich darf auch privat eine Melodie summen, die ich im Radio höre. Ich darf das aber nicht verkaufen.
Wenn also jemand auf einer Ausstellung ein MOC seht, kann er das problemlos nachbauen, nur darf er es streng genommen nicht verkaufen.

Ich persönlich wäre übrigens unglaublich stolz, wenn z.B. Lepin ein Werk von mir klaut. Das wird aber nicht passieren...



Mylenium
18.10.2018, 09:25

Als Antwort auf den Beitrag von ranghaal

+1Re: MOC Anleitungen bei eb.. Kleinanzeigen

ranghaal hat geschrieben:

Durch das Ausdrucken wurde eine private Kopie erstellt, die nicht verkauft werden darf.

Für mich stellt sich eher die Frage, ob man einmalig die "Original" Pdfs verkaufen darf.


Nein, wieso? Das PDF ist die Ware und ein daraus erstellter Ausdruck ist keine Privatkopie. Du wirbelst hier wieder Dinge durcheinander. Privatkopie wäre es nur, wenn du das PDF als eBook in der Bibliothek ausleihst oder einer anderen öffentlich zugänglichen Quelle, bei der mehrere Nutzer auf das gleiche Quellmaterial zugreifen.

Mylenium


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Mylenium
18.10.2018, 09:27

Als Antwort auf den Beitrag von ranghaal

Editiert von
Mylenium
18.10.2018, 09:27

Re: MOC Anleitungen bei eb.. Kleinanzeigen

ranghaal hat geschrieben:

Ist ja auch vollkommen ok. Ich darf auch privat eine Melodie summen, die ich im Radio höre. Ich darf das aber nicht verkaufen.


Natürlich darfst du das verkaufen. Du musst nur die fälligen Lizenzgebühren bezahlen und die Erlaubnis des Künstlers einholen, das Lied auch verwursten zu dürfen. Ansonsten hinkt der Vergleich, weil das im Musikgeschäft wieder anders funktioniert.

Mylenium


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ranghaal
18.10.2018, 09:29

Als Antwort auf den Beitrag von Mylenium

Re: MOC Anleitungen bei eb.. Kleinanzeigen

Mylenium hat geschrieben:

aber es ist so.

Du sagt ja, ich sag nein.



ranghaal
18.10.2018, 09:31

Als Antwort auf den Beitrag von peedeejay

Re: MOC Anleitungen bei eb.. Kleinanzeigen

peedeejay hat geschrieben:

weit über 1000 verkauften Bauanleitungen


Das Thema hatten wir schon mal, aber ich finde es immer noch krass, wie gut das läuft
Ich freu mich immer schon über wenige hundert likes



Mylenium
18.10.2018, 09:47

Als Antwort auf den Beitrag von ranghaal

+1Re: MOC Anleitungen bei eb.. Kleinanzeigen

ranghaal hat geschrieben:

Du sagt ja, ich sag nein.


Na dann kram doch mal nach, was eine "Shareware-CD" ist. War in den finsteren Anfangszeiten des Internet ein gängiges Geschäftsmodell...

Mylenium


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tmctiger
18.10.2018, 09:59

Als Antwort auf den Beitrag von ranghaal

+2Re: MOC Anleitungen bei eb.. Kleinanzeigen

Hallo,

wir wissen hier einfach zu wenig... ABER wenn die Anleitung gekauft wurde (ich gehe mal davon aus und hüte mich davor wie andere hier jemanden zu vorverurteilen) hat der Verkäufer natürlich das Recht sie auch wieder weiterzuverkaufen. Mit dem Argument von weiter oben dürfte man auch kein Buch mehr weiterverkaufen. Hier hat Mylenium schon recht: die Leistung ist hier schon abgegolten.

Zum Preis: auch hier wissen wir nicht wieviel der Verküfer eingangs dafür bezahlt hat.

Also langer Rede kurzer Sinn: wenn der Verkäufer die Anleitung um 150€ gekauft hat, so einen Stapel Papier dafür bekommen hat, dann darf er sie auch ohne wenn und aber weiterverkaufen!

Viele Grüße,
Günther


Mein Bricksafe: https://www.bricksafe.com/pages/tmctiger
Mein aktuelles Layoutprojekt: https://www.bricksafe.com...es/tmctiger/layout/wip 1000SteineThread dazu: https://www.1000steine.de...y=1&id=399371#id399371
Mein Youtube Kanal: https://www.youtube.com/c...gish5lKqS0dYnSd4ECEewQ


Carrera124 , gefällt das


HoMa
18.10.2018, 10:53

Als Antwort auf den Beitrag von Mylenium

+1Re: MOC Anleitungen bei eb.. Kleinanzeigen

Ich kenne die juristischen Feinheiten nicht genau. Aber aus moralischer Sicht ist es für mich weiterhin ein No-Go mit der Kreativleistung anderer Geld zu verdienen ohne den kreativen Urheber auch nur zu fragen oder am Gewinn zu beteiligen.

Viele der angebotenen Bauanleitungen habe ich auch als PDFs auf meiner Festplatte, die waren/sind umsonst im Web an verschiedenen Stellen verfügbar und man kann/konnte sie sich runterladen ohne dass der kreative Urheber irgendwas davon mitbekommt.

Aber Themen wie Moral oder Achtung voreinander bzw. vor der Arbeit anderer sind wohl heutzutage in dieser Ellenbogen- und Ich-Zuerst-Gesellschaft leider nicht mehr hoch im Kurs. Schade.

Und ja, es gibt die "asiatische Sichtweise", aber das heißt noch lange nicht, dass ich oder wir in unserer Kultur sie gutheißen sollten und unreflektiert übernehmen sollten. Meine Meinung.

1000grüße
HoMa


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Thomas52xxx
18.10.2018, 11:19

Als Antwort auf den Beitrag von HoMa

Re: MOC Anleitungen bei eb.. Kleinanzeigen

Mein Appell ging ja erst einmal dahin, dass der Urheber mitteilen soll was er möchte was mit seinen Werken gemacht werden soll und was nicht. Dann hat man einen Leitfaden.

Holger, du hast einen fantastischen VT 11.5 gebaut, der international Bewunderung erfahren hat. Anhand Deiner tollen Fotos baue ich den so oder modifiziert (z.B. als dänischer MA - der geht auch ohne beige Eisenbahnfenster zu bauen) nach und lasse den auf einer Ausstellung seine Runden drehen. Was müsste ich machen, damit Du das in Ordnung fändest? Wenn auf der MOC-Karte steht "dem wunderschönen Modell von Holger Matthes nachempfunden"? Würdest Du vorher gefragt werden wollen?

Wie weit soll man mit dem Kennzeichnen/Fragen runtergehen? Eine besondere Bautechnik? Ein winziges MOC, dass Beiwerk ist, wie ein Handkarren? Ein Auto in einer großen Szenerie? Teile eines Hauses?


Gruß
Thomas

mein Blog
meine Eisenbahnräder - mit funktionierendem Download


Carrera124
18.10.2018, 11:26

Als Antwort auf den Beitrag von HoMa

Re: MOC Anleitungen bei eb.. Kleinanzeigen

Hallo Holger,


ich kann deinen Unmut schon verstehen, aber wir kennen die genaue Umstände nicht.
Was ist, wenn diese ausgedruckten Anleitungen von einer Witwe angeboten wurden, die den Lego-Nachlass ihres verstorbenen Gatten auflöst?
Wie man auf 120€ Verkaufspreis kommt weiß ich natürlich nicht - aber das sowas zu schade fürs Altpapier ist, das erkennt auch ein Laie.

Audrucke von PDFs / JPGs sind sicher ein Sonderfall. Aber generell lässt unser geliebter Gesetzgeber einiges offen, was den Weiterverkauf von digital erworbenen Inhalten betrifft. Bei E-Books und digitaler Musik darf mir die Industrie ein Nutzungsrecht verkaufen - aber ich als Kunde darf dieses merkwürdigerweise nicht weiterverkaufen, noch nicht mal weitervererben. Kaufe ich den gleichen Inhalt als gedrucktes Buch oder CD, ist Weiterverkauf oder Vererbung hingegen kein Problem.


Grüße an meinen Stalker


HoMa
18.10.2018, 11:41

Als Antwort auf den Beitrag von Thomas52xxx

+1Re: MOC Anleitungen bei eb.. Kleinanzeigen

Hallo Thomas,

das ist alles gar kein Problem. Ich freue mich sogar, wenn mein MOC Dich zum Nachbau/zur Modifikation motiviert. Und solange Du damit keinen finaziellen Gewinn erwirtschaftest kannst Du Deinen Nachbau ausstellen und zeigen. Du darfst selber entscheiden, in wie weit Du mich würdigst (MOC-Karte, Gespräch mit Besuchern usw.). Ich "klaue" auch Bautechniken von anderen und verwende sie in meinen MOCs. Wenn es kleine Details sind, dann weiß ich oft nicht, wer sie erfunden hat. Das ist dann einfach gewachsenes AFOL-Allgemeinwissen. Wenn es ganze Modelle oder große Bestandteile von Modellen sind, dann schreibe ich die Quelle auf die MOC-Karte und beschreibe das Modell als "Nachbau von ...", wie zum Beispiel bei diesem tollen BigBoy von Jason Steinhurst.

Angenommen, Du baust aber mein Modell exakt nach (was ein Dritter mit der Anleitung der kleinen BR 80 gemacht hat) und er spielt dann damit eine Weile und verkauft dann das Nachbau-MOC, dann komme ich ins Grübeln. Wenn er nur einen Haufen schwarzer und roter Steine angeboten hätte, ggf. mit dem Hinweis, dass man damit eine kleine Dampflok bauen kann, dann hätte er ggf. nur XX Euro aufrufen können. Aber er verkauft es als BR 80 MOC und ruft das 5-fache von XX Euro auf. Diese Mehrung hätte ich dann gerne, da es ja meine Kreativität war, die den Haufen schwarzer und roter Steine in eine BR 80 verwandelt hat.

Aber die Grauzone ist nicht weit weg. Kurzerhand wird dann gesagt, dass es ja gar kein 100%-iger Nachbau ist sondern eine Modifikation. Da ich meine MOCs aber nicht mit einem superteurem Gebrauchsmusterschutz versehen habe, kann ich nichts machen. Und selbst wenn, kein Richter mag beurteilen, wie weit weg die Modifikation von einer exakten Kopie ist. Da gab es doch mal einen Rechtsstreit wegen einer kleinen musikalischen Sequenz von Kraftwerk, die eine andere Band modifiziert benutzt hat ... keine Ahnung, wie das ausging.

Wie ich meine kostenfrei angebotenen Bauanleitungen verstanden wissen will, habe ich auf meiner Webseite klar und deutlich dort beschrieben.

Nachbau und Verkauf

Meine Bauanleitungen stehen auf meiner Webseite kostenfrei zur Verfügung. Der Nachbau ist jedoch ausschließlich für den eigenen Bedarf erlaubt. Ein Nachbau mit der Absicht, das Modell weiter zu verkaufen ist ausdrücklich nicht erlaubt.


Ja, ich weiß, das ist rechtlich nicht haltbar, aber moralisch vielleicht (hoffentlich)?

Ich sollte den Text erweitern, dass auch der Verkauf der Anleitung selber nicht erlaubt ist. Oder ich nehm die Anleitungen einfach offline ...

1000grüße
HoMa


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Mylenium
18.10.2018, 12:38

Als Antwort auf den Beitrag von HoMa

Editiert von
Mylenium
18.10.2018, 12:50

Re: MOC Anleitungen bei eb.. Kleinanzeigen

HoMa hat geschrieben:

Ich kenne die juristischen Feinheiten nicht genau. Aber aus moralischer Sicht ist es für mich weiterhin ein No-Go mit der Kreativleistung anderer Geld zu verdienen ohne den kreativen Urheber auch nur zu fragen oder am Gewinn zu beteiligen.


Justitia ist blind, und das hat seine Gründe. Ich sag ja nicht, dass ich deinen moralisch-ethischen Anspruch nicht verstehe, aber die rechtlichen Regelungen sind nun mal "aus Gründen" festgeschrieben und für alle gleich, auch wenn es innerhalb der Gesetze natürlich auch Auslegungsspielräume gibt. Das wäre aber im Zweifelsfall in einem entsprechenden rechtlichen Verfahren zu klären.

Sieh doch auch mal die andere Seite: Deine (unberechtigte) Meldung der eBay-Anzeige stellt ja ebenso zumindest einen mittelbaren Eingriff in die Geschäftstätigkeit einer anderen Person dar und auch die könnte jetzt eingeschnappt sein und dich abgrundtief hassen, weil dein Anspruch zwar vielleicht nach Bauchgefühl richtig sein mag, aber rechtlich zu fast 100% nicht haltbar ist. Du hast ja noch nichtmal einen Vertretungsauftrag des Rechteinhabers, oder? Was machste, wenn die dann wirklich Schadenersatz haben will wegen entgangener möglicher Gewinne? Dann macht's Bumm und du hast die Kacke am Bein.

Über weitere mögliche Interpretationen der Geschichte werde ich mich hier jetzt nicht auslassen und mich prophylaktisch aus der Debatte hier ausklinken, damit das nicht eskaliert, ich bin mir aber sicher, wenn man sich durch BGB, HGB etc. und die entsprechenden Verordnungen wühlen würde, würden einem die Ohren klingeln und man käme sich wie ein Schwerverbrecher vor ob der Paragraphenflut.

Mylenium


https://myleniumsbrickcorner.wordpress.com


Mylenium
18.10.2018, 12:49

Als Antwort auf den Beitrag von HoMa

Re: MOC Anleitungen bei eb.. Kleinanzeigen

HoMa hat geschrieben:

Aber die Grauzone ist nicht weit weg. Kurzerhand wird dann gesagt, dass es ja gar kein 100%-iger Nachbau ist sondern eine Modifikation. Da ich meine MOCs aber nicht mit einem superteurem Gebrauchsmusterschutz versehen habe, kann ich nichts machen.


Du würdest vermutlich gar keinen Geschmacksmusterschutz kriegen. Du hast die Lok ja auch nicht erfunden und bei einem modularen Bausystem neigen die Gerichte nach allen bisher bekannten Fällen dazu, es als mehrheitlich technische Leistung zu sehen, die nur bedingt dem urheberrechtlichen Schutz unterliegt. Es ist eben "offensichtlich", dass man die Steine auch so zusammenstecken kann, dass dabei eine Lok nach historischem Vorbild rauskommt, egal wie die konkreten Detaillösungen gebaut sind. Entsprechend wird es da auch nix bringen, den Kümmel aus dem Käse zu pulen, wenn jemand deinen MOC mit veränderungen nachbaut. Alles weitere über sekundäre, tertiäre usw. (vermutete) Verwertungsrechte, die keinen Bestand haben, habe ich schon gesagt. ich bin dann raus hier...

Mylenium


https://myleniumsbrickcorner.wordpress.com


Ben®
18.10.2018, 13:18

Als Antwort auf den Beitrag von ranghaal

+1Re: MOC Anleitungen bei eb.. Kleinanzeigen

ranghaal hat geschrieben:

Mylenium hat geschrieben:
aber es ist so.

Du sagt ja, ich sag nein.


Ich sage auch klar nein dazu. Da könnte ich ja zu jedem Buch ein Hörbuch machen, oder es Scannen und neu formatiert ausdrucken. Dies ist ausdrücklich nicht statthaft.
Dass dies EINMALIG als Kunst durchgehen mag, ist was ganz anderes. Aber hier wurden keine Kunstwerke, sondern Lego-Reste und (bis dato legal privatkopierte) MOC-BAs zum Verkauf angeboten.
Und ein Verkauf ist NICHT zulässig. (Der Besitz der Privatkopie zuvor war legal).

Leg Godt,

Ben


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HoMa
18.10.2018, 13:30

Als Antwort auf den Beitrag von Mylenium

+3Re: MOC Anleitungen bei eb.. Kleinanzeigen

Mylenium hat geschrieben:

Sieh doch auch mal die andere Seite: Deine (unberechtigte) Meldung der eBay-Anzeige stellt ja ebenso zumindest einen mittelbaren Eingriff in die Geschäftstätigkeit einer anderen Person dar und auch die könnte jetzt eingeschnappt sein und dich abgrundtief hassen, weil dein Anspruch zwar vielleicht nach Bauchgefühl richtig sein mag, aber rechtlich zu fast 100% nicht haltbar ist. Du hast ja noch nichtmal einen Vertretungsauftrag des Rechteinhabers, oder? Was machste, wenn die dann wirklich Schadenersatz haben will wegen entgangener möglicher Gewinne? Dann macht's Bumm und du hast die Kacke am Bein.


Das mag sein. Aber ich kenne keine Kausalkette, die belegt, dass meine "Meldung" bei ebay Kleinanzeigen zum Löschen des Angebots geführt hat. Wie hier im Thread beschrieben wurde, haben auch andere die Verkäuferin kontaktiert. Keine Ahnung, ob sie aus freien Stücken das Angebot gelöscht hat oder ebay Kleinanzeigen das Angebot gelöscht hat? Außerdem habe ich ja "nur" das Angebot gemeldet. Es obliegt ja dann wohl dem Plattformbetreiber, ob er das Angebot löst oder nicht.

Auch wenn Du mir ein schlechtes Gewissen machen willst, ich sehe das ganze mal entspannt und fürchte keine Klage, Schadensersatzzahlung oder dergleichen. Und auch wenn Justizia alles fein säuberlich regelt, ich bleibe dabei, es gibt Dinge im Leben, die tut man einfach nicht, auch wenn sie justiziabel völlig Ordnung sind.

1000grüße
HoMa


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Ben®
18.10.2018, 13:33

Als Antwort auf den Beitrag von tmctiger

+1Re: MOC Anleitungen bei eb.. Kleinanzeigen

tmctiger hat geschrieben:

Hallo,

wir wissen hier einfach zu wenig... ABER wenn die Anleitung gekauft wurde (ich gehe mal davon aus und hüte mich davor wie andere hier jemanden zu vorverurteilen) hat der Verkäufer natürlich das Recht sie auch wieder weiterzuverkaufen. Mit dem Argument von weiter oben dürfte man auch kein Buch mehr weiterverkaufen. Hier hat Mylenium schon recht: die Leistung ist hier schon abgegolten.

Zum Preis: auch hier wissen wir nicht wieviel der Verküfer eingangs dafür bezahlt hat.

Also langer Rede kurzer Sinn: wenn der Verkäufer die Anleitung um 150€ gekauft hat, so einen Stapel Papier dafür bekommen hat, dann darf er sie auch ohne wenn und aber weiterverkaufen!

Viele Grüße,
Günther


Moin Günter,

leider liegst Du hier falsch: An Hehlerware kann man keine Eigentumsrechte erwerben. Eine Raubkopie darf man nicht weiterveräußern.
Und hier handelt es sich zu 2/9 Anteil mit 100% Sicherheit um Raubkopien. Bei 7/9 gibt es berechtigte Gründe anzunehmen, dass es um den gleichen Sachverhalt geht.

=> Die Anleitungen dürfen zu Recht NICHT gehandelt werden. Die Verkäuferin hat sich - zu ihrem Glück - korrekt verhalten, das schnell zu entfernen.

Gruß

Ben


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ranghaal
18.10.2018, 13:46

Als Antwort auf den Beitrag von Ben®

Re: MOC Anleitungen bei eb.. Kleinanzeigen

Ben® hat geschrieben:


An Hehlerware kann man keine Eigentumsrechte erwerben. Eine Raubkopie darf man nicht weiterveräußern.


Das Argument hatte ich auch im Sinn. Interessant wird es dann wieder bei Plagiaten; diese darf man privat verkaufen. Wie unterscheidet man dann eine Raubkopie von einem Plagiat? Alles sehr undurchsichtig...

Auf jeden Fall wäre ich vorsichtig mit Aussagen, dass ich Sachen wieder verkaufen darf, nur weil ich Geld dafür bezahlt habe.



Ralf
18.10.2018, 14:22

Als Antwort auf den Beitrag von ranghaal

+1Re: MOC Anleitungen bei eb.. Kleinanzeigen

da stellt sich für mich die Frage: was ist eine Raubkopie? Soweit ich weis, gibt es diesen Begriff in der deutschen Rechtsprechung nicht.


Wenn ich als Ersteller eines MOCs eine Bauanleitung dazu öffentlich und kostenlos zum Download bereitstelle, habe ich dann ohne Gebrauchsmusterschutz oder Patent ein gesetzliches Recht an dieser Sache oder kann jeder dieses MOC und/oder die Anleitung kopieren, ausdrucken und verkaufen?

Die moralische Seite ist eine ganz andere, da bin ich komplett bei HoMa und Ben



gefällt das


HoMa
18.10.2018, 14:52

Als Antwort auf den Beitrag von Ralf

Re: MOC Anleitungen bei eb.. Kleinanzeigen

Ralf hat geschrieben:

Wenn ich als Ersteller eines MOCs eine Bauanleitung dazu öffentlich und kostenlos zum Download bereitstelle, habe ich dann ohne Gebrauchsmusterschutz oder Patent ein gesetzliches Recht an dieser Sache oder kann jeder dieses MOC und/oder die Anleitung kopieren, ausdrucken und verkaufen?


Das würde ich so sehen wie das eigene Urheberrecht, das man automatisch hat, wenn man zum Beispiel eigene Texte oder Bilder erstellt und diese wie auch immer veröffentlicht. Bei Texten darf dann ein Dritter meinen Text zitieren und muss dazu die Quelle kenntlich machen. Natürlich kann dieser Dritte dann sein Werk (das dann sauber gekennzeichnete Zitate mit Quellenangaben enthält) auch verkaufen. Unglaubwürdig wird das eigene Werk, wenn es nur noch ein Zitat aus *einer* anderen Quelle ist. Dann ist es diese scheinbar undefinierte Raubkopie. Von daher gehe ich auch bei eigens erstellten Bauanleitungen zu MOCs davon aus, dass auch diese Bauanleitung (obwohl kein Text und nur Bilder enthalten) mein eigenes Werk ist an dem ich automatisch ein Urheberrecht habe und ein Dritter es nicht einfach so kopieren, ausdrucken oder gar verkaufen darf. Wenn ich das alles nicht will, dann darf ich keine Bauanleitung kostenfrei ins Netz stellen. Aber ich will ja, dass Dritte sich die Anleitung für private, nicht-kommerzielle Zwecke runterladen, ausdrucken etc. Ich will halt nur nicht, dass damit der Dritte Geld verdient. Aber ich bin schon wieder bei der Moral.

Rechtlich darf er die kostenfrei runtergeladene Bauanleitung wahrscheinlich sogar verkaufen. Aber auch hier müsste gelten, dass der Urheber als solches erkennbar ist und der Käufer dann zumindest weiß, dass er ein PDF/Stapel Papier bei C kauft, aber A derjenige war, der für den Inhalt verantwortlich ist. Das sollte C auch aus Eigenschutz tun. Was wäre denn, wenn der Käufer sich beim Anwenden der bei C gekauften Bauanleitung (also beim Nachbau des Modells) dermaßen den Finger klemmt, dass er bleibende Schäden davon trägt? Dann würde der Käufer ja auch zu C gehen und sich beschweren, dass C solche gefährlichen Dinge verkauft. In diesem Fall würde C dann wahrscheinlich darauf hinweisen, dass er ja gar nichts für den Inhalt kann, da dieser ja von A stammt. Ja ja, alles konstruierte Spinnerei, aber am Ende macht es sich C immer einfach und will einerseits möglichst viel Geld verdienen und andererseits möglichst wenig dafür tun und schon gar keine Verantwortung übernehmen.


Ralf hat geschrieben:
Die moralische Seite ist eine ganz andere, da bin ich komplett bei HoMa und Ben


… immerhin, dann sind wir schon zu dritt, ob das für eine neue LUG (LMAA - LEGO Moral Apostel Afols oder so ähnlich) reicht?

1000grüße
HoMa


HoMa's World of Bricks


tmctiger
18.10.2018, 14:55

Als Antwort auf den Beitrag von Ben®

Re: MOC Anleitungen bei eb.. Kleinanzeigen

Ben® hat geschrieben:

tmctiger hat geschrieben:
Hallo,

wir wissen hier einfach zu wenig... ABER wenn die Anleitung gekauft wurde (ich gehe mal davon aus und hüte mich davor wie andere hier jemanden zu vorverurteilen) hat der Verkäufer natürlich das Recht sie auch wieder weiterzuverkaufen. Mit dem Argument von weiter oben dürfte man auch kein Buch mehr weiterverkaufen. Hier hat Mylenium schon recht: die Leistung ist hier schon abgegolten.

Zum Preis: auch hier wissen wir nicht wieviel der Verküfer eingangs dafür bezahlt hat.

Also langer Rede kurzer Sinn: wenn der Verkäufer die Anleitung um 150€ gekauft hat, so einen Stapel Papier dafür bekommen hat, dann darf er sie auch ohne wenn und aber weiterverkaufen!

Viele Grüße,
Günther


Moin Günter,

leider liegst Du hier falsch: An Hehlerware kann man keine Eigentumsrechte erwerben. Eine Raubkopie darf man nicht weiterveräußern.
Und hier handelt es sich zu 2/9 Anteil mit 100% Sicherheit um Raubkopien. Bei 7/9 gibt es berechtigte Gründe anzunehmen, dass es um den gleichen Sachverhalt geht.

=> Die Anleitungen dürfen zu Recht NICHT gehandelt werden. Die Verkäuferin hat sich - zu ihrem Glück - korrekt verhalten, das schnell zu entfernen.

Gruß

Ben


Hallo Ben,

also wenn das Hehlerware/Raubkopien ist/sind hast du natürlich recht. Ich hab erst jetzt gelesen dass du betroffen bist und anscheinend deine Anleitungen nie verkauft hast. So gesehen ist mein Argument zwar valide, aber in diesem Fall dann doch nicht anwendbar.

Viele Grüße,
Günther


Mein Bricksafe: https://www.bricksafe.com/pages/tmctiger
Mein aktuelles Layoutprojekt: https://www.bricksafe.com...es/tmctiger/layout/wip 1000SteineThread dazu: https://www.1000steine.de...y=1&id=399371#id399371
Mein Youtube Kanal: https://www.youtube.com/c...gish5lKqS0dYnSd4ECEewQ


friccius
18.10.2018, 15:01

Als Antwort auf den Beitrag von HoMa

Re: MOC Anleitungen bei eb.. Kleinanzeigen

Hi Holger!
HoMa hat geschrieben:

Ralf hat geschrieben:
Die moralische Seite ist eine ganz andere, da bin ich komplett bei HoMa und Ben

… immerhin, dann sind wir schon zu dritt, ob das für eine neue LUG (LMAA - LEGO Moral Apostel Afols oder so ähnlich) reicht?

Darf ich dann der Vierte in diesem Bunde sein?

Vie leG rüße
Andreas


Wer LEGO® verfälscht oder nachmacht, oder verfälschtes oder nachgemachtes LEGO® in Umlauf bringt, wird mit MegaBloks nicht unter fünf Jahren bestraft.

[image]


tmctiger
18.10.2018, 15:09

Als Antwort auf den Beitrag von HoMa

Re: MOC Anleitungen bei eb.. Kleinanzeigen

HoMa hat geschrieben:


… immerhin, dann sind wir schon zu dritt, ob das für eine neue LUG (LMAA - LEGO Moral Apostel Afols oder so ähnlich) reicht?
1000grüße
HoMa


Hallo Holger,

dann sind wir schon zu viert ... aus moralischer Sicht bin ich 100%ig bei dir, aus rechtlicher Sicht ist es, wie man an den vielen verschiedenen Meinungen entlesen kann, recht kompliziert.

Viele Grüße,
Günther


Mein Bricksafe: https://www.bricksafe.com/pages/tmctiger
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Ralf
18.10.2018, 15:10

Als Antwort auf den Beitrag von HoMa

+2Re: MOC Anleitungen bei eb.. Kleinanzeigen

HoMa hat geschrieben:



… immerhin, dann sind wir schon zu dritt, ob das für eine neue LUG (LMAA - LEGO Moral Apostel Afols oder so ähnlich) reicht?



Ich glaube, das wir hier moralisch schon zu 99,9% richtig sind, da brauchen wir keine eigene Gruppe aufmachen



ranghaal , gefällt das


Ben®
18.10.2018, 16:54

Als Antwort auf den Beitrag von Ralf

+4Re: MOC Anleitungen bei eb.. Kleinanzeigen

Ralf hat geschrieben:

da stellt sich für mich die Frage: was ist eine Raubkopie? Soweit ich weis, gibt es diesen Begriff in der deutschen Rechtsprechung nicht.


Wenn ich als Ersteller eines MOCs eine Bauanleitung dazu öffentlich und kostenlos zum Download bereitstelle, habe ich dann ohne Gebrauchsmusterschutz oder Patent ein gesetzliches Recht an dieser Sache oder kann jeder dieses MOC und/oder die Anleitung kopieren, ausdrucken und verkaufen?

Die moralische Seite ist eine ganz andere, da bin ich komplett bei HoMa und Ben


Moin Ralf,

völlig abseits der moralischen Betrachtung ist es beim Urheberrecht ziemlich klar, was statthaft ist. Was in dem Gesamtthread hier von Seiten des Users "Mylenium" kam, klang immer recht selbstsicher, entpuppt sich bei näherer Betrachtung aber zumeist als Luftnummer (bzw. hypothetische Sonderausnahmen von der Regel).
• Man dürfe Kopien verkaufen (aber doch nur mit Erlaubnis und unter Beachtung der Beteiligung des Urhebers).
• Abtippen und Verkauf eines Hörbuches wäre statthaft (aber nur 1x und als "Kunst"-Aktion; nein - das passt alles nicht zum ursprünglichen Fall).

*********

Kernpunkte es Urheberrechts
[gekürzte Ausrisse aus den folgenden Internetquellen: Wikipedia, Gesetztestext selbst, und lesenswert: www.urheberrecht.de]

Als Urheber wird der Schöpfer eines Werkes bezeichnet. Urheber ist, wer seine eigene Idee in eine erfassbare Form bringt.
Der Urheber hat das Recht, über die Verwertung seines Werkes zu entscheiden.

Der Urheber ist in Besitz der Verwertungsrechte und kann diese selber wahrnehmen oder ggf. als Nutzungsrechte an sogenannte Verwerter übertragen
[Das geschieht bei Brickshelf nur insofern, dass Brickshelf es zeigen (+ Werbung schalten darf)!].
Unter den Begriff Verwertung fallen Nutzungsarten wie Vervielfältigung, Verbreitung, [...]. Der Urheber muss jeder dieser Verwertungen zustimmen, in der Regel werden dafür Verträge aufgesetzt.
Der Urheber hat als einzige Person das Recht, darüber zu entscheiden, in welcher Art und Weise sein Werk wirtschaftlich verwertet wird.
Grundgedanke der Verwertungsrechte sind die materiellen Interessen des Schöpfers.

Was fällt unter des Urheberrecht?
[...]
• Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden [z.B. Bilder einer Bauanleitung]
• Darstellungen technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, [..] und plastische Darstellungen [das hier trifft noch besser für den Fall der eBay-Kleinanzeige zu]

Schranken des Urheberrechts:
• [insbesondere] Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch (§ 53)
• [alles weitere kaum zutreffend/anwendbar; z.B. Kunst im öffentlichen Bereich etc.]

Urheberrechtsverletzungen
Eine Urheberrechtsverletzung liegt vor, wenn es zu einer Beeinträchtigung der Rechte des Urhebers kommt und keine Schranke diese Rechte beschränkt.
Der Urheber kann in einem solchen Fall unter anderem folgendes verlangen:
• Unterlassung
• Beseitigung
• Schadenersatz
• Bei Urheberrechtsverletzungen handelt es sich vor allem um die Missachtung der oben genannten Urheber- und Verwertungsrechte.
Liegt eine unerlaubte Vervielfältigung oder Verbreitung vor [was ich flapsig "Raubkopie" nannte], kann der Schöpfer dagegen juristisch vorgehen.

Laut § 97a UrhG wird vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens, die Versendung einer Abmahnung wegen Unterlassung empfohlen. Dadurch erhält die Person, die für die unrechtmäßige Verwendung verantwortlich ist, die Möglichkeit, den Streit außergerichtlich durch die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe zu klären. [So bin ich in der Vergangenheit bereits erfolgreich vorgegangen].

**************[Ende Zitate]**************

Was im Falle des Falles vor Gericht passierte, ist eine ganz andere Sache. Recht haben vs. Recht bekommen.
Knackpunkt ist u.a. die Schöpfungshöhe: ist ein Machwerk gut genug um den Schutz zu verdienen? Bei einer BA, in die zig Stunden Arbeit geflossen sind, sehe ich das durchaus für gegeben und wahrscheinlich an. Da gegnerische Anwälte vor der Abmahnung einknickten und ihren Mandanten zur Zahlung rieten, sehe ich mich in meiner Meinung bestärkt.

Und übrigens habe ich nie persönlich von solchen Vorgängen profitiert (sind auch nur selten so eskaliert): Was immer im Zuge solcher Streitigkeiten an Geld geflossen ist, ging an gemeinnützige Vereine / Organisationen.

Gruß

Ben


[image]



mehr Bilder gibt's hier:

[image]


"blay s....!" - Aber China Klone (puke!) sind noch viel schlimmer...


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Thomas52xxx
18.10.2018, 18:23

Als Antwort auf den Beitrag von Ben®

+1Re: MOC Anleitungen bei eb.. Kleinanzeigen

Ben® hat geschrieben:

leider liegst Du hier falsch: An Hehlerware kann man keine Eigentumsrechte erwerben. Eine Raubkopie darf man nicht weiterveräußern.
Und hier handelt es sich zu 2/9 Anteil mit 100% Sicherheit um Raubkopien. Bei 7/9 gibt es berechtigte Gründe anzunehmen, dass es um den gleichen Sachverhalt geht.

Ich gehe wiederum davon aus, dass es sich zu 100% nicht um Raubmordkorpien handelt.

Die Anleitung wurde zum Zweck des Nachbaus ins Internet gestellt. Und die PDF war sicher so konfiguriert, dass der Ausdruck möglich war. Macht ja auch Sinn, sich diese auszudrucken.

Erst mal ist die Idee, für Ausdrucke, für die man im Copyshop vielleicht sogar selber richtig viele Geld bezahlt hat wieder verkaufen zu wollen. 50cent pro Seite sind immer noch ein üblicher Preis. Daher könnten bereits die 120€ fernab jeder Gewinnerzielungssicht sein. Und mehr als 10€ wären wahrscheinlich nicht zu erlösen gewesen.


Gruß
Thomas

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Matze2903
18.10.2018, 18:33

Als Antwort auf den Beitrag von Ralf

6

Ob es gleich eine LUG sein muß? Nö aber das schreit nach einem 1x8 Stein.


Wenn der Vorhang fällt, sieh hinter die Kulissen - Die Bösen sind oft gut und die Guten sind gerissen
Geblendet vom Szenario erkennt man nicht - Die wahren Dramen spielen nicht im Rampenlicht


IngoAlthoefer
20.10.2018, 13:01

Als Antwort auf den Beitrag von IngoAlthoefer

+1Re: Wir sind Urheber!

Natürlich kann man enttäuscht sein, dass die Rechtslage
nicht wirklich klar ist. Ich würde jedenfalls jedem,
der Bauanleitungen zu seinen MoCs publik macht, zu dem
folgenden Text-Zusatz raten.

copyright XY, Juni 2017;
alle Recht vorbehalten.
Email: xy @ web.du

Dabei die Email-Angabe natürlich nur, wenn man
kontaktierbar sein will.

*****************************************************

Die Spiele-Erfinder-Szene kämpft schon seit Jahrzehnten
um eine Verbesserung und Klärung der rechtlichen Situation.
Dr. Reinhold Wittig aus Göttingen, der grosse alte Mann
der deutschen Spiele-Erfinder (von ihm stammt der Begriff
"Spiele-Autor", den er in den späten 1970er Jahren geprägt
hat), hat vor einigen Jahren ein Urheberfass in die Welt
gesetzt, auf dem viele Spiele-Autoren mit Brennstift
unterzeichnet haben. Ich hatte ihm damals das Fass besorgt.

Hier sieht man, wer such alles verewigt hat:
https://3-hirn-verlag.de/wir-sind-urheber.html

[image]


Das ist nicht Jack Daniels, sondern Reinhold Wittig. Nachdem
wir zusammen den Deckel beschriftet hatten, haben wir uns erst
mal einen hinter die Binde gekippt.

Das Fass steht im Spielemuseum in Nürnberg.

Ingo.

PS. Vielleicht könnten wir mal eine AFoL-MoCs-Wand aus LEGO bauen,
in dem sich jeder Moccer, der mag, mit einem vom Steinedrucker
gemachten Schriftzug einbringt.


LEGO kennt kein Valsch (alte Klemmbaustein-Weisheit)


ranghaal gefällt das


ranghaal
20.10.2018, 13:22

Als Antwort auf den Beitrag von IngoAlthoefer

Re: Wir sind Urheber!

IngoAlthoefer hat geschrieben:


copyright XY, Juni 2017;
alle Recht vorbehalten.
Email: xy @ web.du


Ist meines Wissens in Deutschland unerheblich. Ob man Copyright dran schreibt oder nicht, die Rechte hat man.
Kann aber auch nicht schaden Vielleicht hilft es bei Leuten, die sonst nicht an so etwas denken...
Aber dann würde ich auch konsequent "all rights reserved schreiben".



Matze2903
20.10.2018, 18:53

Als Antwort auf den Beitrag von IngoAlthoefer

Editiert von
Matze2903
20.10.2018, 18:56

**Dauerwerbeposting** & ***Ingo fang an!***

... oder von jedem anderen Steinedrucker, Steinegravierer oder gar mit einem Sebstbemalten - in alter Kindertradition!

Ingo fang an - eine Seite mit Nicknames, die Rückseite mit Klarnamen - jeder so wie er mag. Es dürfen auch symbolische steine für gegen den gläsernen Bürger ohne namen eingereicht werden. Aber wo stellen wir den Stein hin?


Wenn der Vorhang fällt, sieh hinter die Kulissen - Die Bösen sind oft gut und die Guten sind gerissen
Geblendet vom Szenario erkennt man nicht - Die wahren Dramen spielen nicht im Rampenlicht


Gesamter Thread: