Ralf hat geschrieben:
da stellt sich für mich die Frage: was ist eine Raubkopie? Soweit ich weis, gibt es diesen Begriff in der deutschen Rechtsprechung nicht.
Wenn ich als Ersteller eines MOCs eine Bauanleitung dazu öffentlich und kostenlos zum Download bereitstelle, habe ich dann ohne Gebrauchsmusterschutz oder Patent ein gesetzliches Recht an dieser Sache oder kann jeder dieses MOC und/oder die Anleitung kopieren, ausdrucken und verkaufen?
Die moralische Seite ist eine ganz andere, da bin ich komplett bei HoMa und Ben
Moin Ralf,
völlig abseits der moralischen Betrachtung ist es beim Urheberrecht ziemlich klar, was statthaft ist. Was in dem Gesamtthread hier von Seiten des Users "Mylenium" kam, klang immer recht selbstsicher, entpuppt sich bei näherer Betrachtung aber zumeist als Luftnummer (bzw. hypothetische Sonderausnahmen von der Regel).
• Man dürfe Kopien verkaufen (aber doch nur mit Erlaubnis und unter Beachtung der Beteiligung des Urhebers).
• Abtippen und Verkauf eines Hörbuches wäre statthaft (aber nur 1x und als "Kunst"-Aktion; nein - das passt alles nicht zum ursprünglichen Fall).
*********
Kernpunkte es Urheberrechts
[gekürzte Ausrisse aus den folgenden Internetquellen: Wikipedia, Gesetztestext selbst, und lesenswert:
www.urheberrecht.de]
Als Urheber wird der Schöpfer eines Werkes bezeichnet. Urheber ist, wer seine eigene Idee in eine erfassbare Form bringt.
Der Urheber hat das Recht, über die Verwertung seines Werkes zu entscheiden.
Der Urheber ist in Besitz der Verwertungsrechte und kann diese selber wahrnehmen oder ggf. als Nutzungsrechte an sogenannte Verwerter übertragen
[Das geschieht bei Brickshelf nur insofern, dass Brickshelf es zeigen (+ Werbung schalten darf)!].
Unter den Begriff Verwertung fallen Nutzungsarten wie Vervielfältigung, Verbreitung, [...]. Der Urheber muss
jeder dieser Verwertungen zustimmen, in der Regel werden dafür Verträge aufgesetzt.
Der Urheber hat als einzige Person das Recht, darüber zu entscheiden, in welcher Art und Weise sein Werk wirtschaftlich verwertet wird.
Grundgedanke der Verwertungsrechte sind die materiellen Interessen des Schöpfers.
Was fällt unter des Urheberrecht?
[...]
• Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden [z.B. Bilder einer Bauanleitung]
• Darstellungen technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, [..] und plastische Darstellungen [das hier trifft noch besser für den Fall der eBay-Kleinanzeige zu]
Schranken des Urheberrechts:
• [insbesondere] Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch (§ 53)
• [alles weitere kaum zutreffend/anwendbar; z.B. Kunst im öffentlichen Bereich etc.]
Urheberrechtsverletzungen
Eine Urheberrechtsverletzung liegt vor, wenn es zu einer Beeinträchtigung der Rechte des Urhebers kommt und keine Schranke diese Rechte beschränkt.
Der Urheber kann in einem solchen Fall unter anderem folgendes verlangen:
• Unterlassung
• Beseitigung
• Schadenersatz
• Bei Urheberrechtsverletzungen handelt es sich vor allem um die Missachtung der oben genannten Urheber- und Verwertungsrechte.
Liegt eine unerlaubte Vervielfältigung oder Verbreitung vor [was ich flapsig "Raubkopie" nannte], kann der Schöpfer dagegen juristisch vorgehen.
Laut § 97a UrhG wird vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens, die Versendung einer Abmahnung wegen Unterlassung empfohlen. Dadurch erhält die Person, die für die unrechtmäßige Verwendung verantwortlich ist, die Möglichkeit, den Streit außergerichtlich durch die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe zu klären. [So bin ich in der Vergangenheit bereits erfolgreich vorgegangen].
**************[Ende Zitate]**************
Was im Falle des Falles vor Gericht passierte, ist eine ganz andere Sache. Recht haben vs. Recht bekommen.
Knackpunkt ist u.a. die Schöpfungshöhe: ist ein Machwerk gut genug um den Schutz zu verdienen? Bei einer BA, in die zig Stunden Arbeit geflossen sind, sehe ich das durchaus für gegeben und wahrscheinlich an. Da gegnerische Anwälte vor der Abmahnung einknickten und ihren Mandanten zur Zahlung rieten, sehe ich mich in meiner Meinung bestärkt.
Und übrigens habe ich nie persönlich von solchen Vorgängen profitiert (sind auch nur selten so eskaliert): Was immer im Zuge solcher Streitigkeiten an Geld geflossen ist, ging an gemeinnützige Vereine / Organisationen.
Gruß
Ben
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"blay s....!" - Aber China Klone (puke!) sind noch viel schlimmer...
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