Ralf
17.10.2018, 14:22

MOC Anleitungen bei eb.. Kleinanzeigen

Moin,

gerade gesehen: Kleinanzeige

da dürften sich einige Leute auf die Füße getreten fühlen...oder?

Gruß, Ralf



29 vorhergehende Beiträge sind ausgeblendet

Alle anzeigen Immer alle anzeigen Beitragsbaum

HoMa
18.10.2018, 13:30

Als Antwort auf den Beitrag von Mylenium

+3Re: MOC Anleitungen bei eb.. Kleinanzeigen

Mylenium hat geschrieben:

Sieh doch auch mal die andere Seite: Deine (unberechtigte) Meldung der eBay-Anzeige stellt ja ebenso zumindest einen mittelbaren Eingriff in die Geschäftstätigkeit einer anderen Person dar und auch die könnte jetzt eingeschnappt sein und dich abgrundtief hassen, weil dein Anspruch zwar vielleicht nach Bauchgefühl richtig sein mag, aber rechtlich zu fast 100% nicht haltbar ist. Du hast ja noch nichtmal einen Vertretungsauftrag des Rechteinhabers, oder? Was machste, wenn die dann wirklich Schadenersatz haben will wegen entgangener möglicher Gewinne? Dann macht's Bumm und du hast die Kacke am Bein.


Das mag sein. Aber ich kenne keine Kausalkette, die belegt, dass meine "Meldung" bei ebay Kleinanzeigen zum Löschen des Angebots geführt hat. Wie hier im Thread beschrieben wurde, haben auch andere die Verkäuferin kontaktiert. Keine Ahnung, ob sie aus freien Stücken das Angebot gelöscht hat oder ebay Kleinanzeigen das Angebot gelöscht hat? Außerdem habe ich ja "nur" das Angebot gemeldet. Es obliegt ja dann wohl dem Plattformbetreiber, ob er das Angebot löst oder nicht.

Auch wenn Du mir ein schlechtes Gewissen machen willst, ich sehe das ganze mal entspannt und fürchte keine Klage, Schadensersatzzahlung oder dergleichen. Und auch wenn Justizia alles fein säuberlich regelt, ich bleibe dabei, es gibt Dinge im Leben, die tut man einfach nicht, auch wenn sie justiziabel völlig Ordnung sind.

1000grüße
HoMa


HoMa's World of Bricks


, Ben® , Dirk1313 gefällt das


Ben®
18.10.2018, 13:33

Als Antwort auf den Beitrag von tmctiger

+1Re: MOC Anleitungen bei eb.. Kleinanzeigen

tmctiger hat geschrieben:

Hallo,

wir wissen hier einfach zu wenig... ABER wenn die Anleitung gekauft wurde (ich gehe mal davon aus und hüte mich davor wie andere hier jemanden zu vorverurteilen) hat der Verkäufer natürlich das Recht sie auch wieder weiterzuverkaufen. Mit dem Argument von weiter oben dürfte man auch kein Buch mehr weiterverkaufen. Hier hat Mylenium schon recht: die Leistung ist hier schon abgegolten.

Zum Preis: auch hier wissen wir nicht wieviel der Verküfer eingangs dafür bezahlt hat.

Also langer Rede kurzer Sinn: wenn der Verkäufer die Anleitung um 150€ gekauft hat, so einen Stapel Papier dafür bekommen hat, dann darf er sie auch ohne wenn und aber weiterverkaufen!

Viele Grüße,
Günther


Moin Günter,

leider liegst Du hier falsch: An Hehlerware kann man keine Eigentumsrechte erwerben. Eine Raubkopie darf man nicht weiterveräußern.
Und hier handelt es sich zu 2/9 Anteil mit 100% Sicherheit um Raubkopien. Bei 7/9 gibt es berechtigte Gründe anzunehmen, dass es um den gleichen Sachverhalt geht.

=> Die Anleitungen dürfen zu Recht NICHT gehandelt werden. Die Verkäuferin hat sich - zu ihrem Glück - korrekt verhalten, das schnell zu entfernen.

Gruß

Ben


[image]



mehr Bilder gibt's hier:

[image]


"blay s....!" - Aber China Klone (puke!) sind noch viel schlimmer...


ranghaal gefällt das


ranghaal
18.10.2018, 13:46

Als Antwort auf den Beitrag von Ben®

Re: MOC Anleitungen bei eb.. Kleinanzeigen

Ben® hat geschrieben:


An Hehlerware kann man keine Eigentumsrechte erwerben. Eine Raubkopie darf man nicht weiterveräußern.


Das Argument hatte ich auch im Sinn. Interessant wird es dann wieder bei Plagiaten; diese darf man privat verkaufen. Wie unterscheidet man dann eine Raubkopie von einem Plagiat? Alles sehr undurchsichtig...

Auf jeden Fall wäre ich vorsichtig mit Aussagen, dass ich Sachen wieder verkaufen darf, nur weil ich Geld dafür bezahlt habe.



Ralf
18.10.2018, 14:22

Als Antwort auf den Beitrag von ranghaal

+1Re: MOC Anleitungen bei eb.. Kleinanzeigen

da stellt sich für mich die Frage: was ist eine Raubkopie? Soweit ich weis, gibt es diesen Begriff in der deutschen Rechtsprechung nicht.


Wenn ich als Ersteller eines MOCs eine Bauanleitung dazu öffentlich und kostenlos zum Download bereitstelle, habe ich dann ohne Gebrauchsmusterschutz oder Patent ein gesetzliches Recht an dieser Sache oder kann jeder dieses MOC und/oder die Anleitung kopieren, ausdrucken und verkaufen?

Die moralische Seite ist eine ganz andere, da bin ich komplett bei HoMa und Ben



gefällt das


HoMa
18.10.2018, 14:52

Als Antwort auf den Beitrag von Ralf

Re: MOC Anleitungen bei eb.. Kleinanzeigen

Ralf hat geschrieben:

Wenn ich als Ersteller eines MOCs eine Bauanleitung dazu öffentlich und kostenlos zum Download bereitstelle, habe ich dann ohne Gebrauchsmusterschutz oder Patent ein gesetzliches Recht an dieser Sache oder kann jeder dieses MOC und/oder die Anleitung kopieren, ausdrucken und verkaufen?


Das würde ich so sehen wie das eigene Urheberrecht, das man automatisch hat, wenn man zum Beispiel eigene Texte oder Bilder erstellt und diese wie auch immer veröffentlicht. Bei Texten darf dann ein Dritter meinen Text zitieren und muss dazu die Quelle kenntlich machen. Natürlich kann dieser Dritte dann sein Werk (das dann sauber gekennzeichnete Zitate mit Quellenangaben enthält) auch verkaufen. Unglaubwürdig wird das eigene Werk, wenn es nur noch ein Zitat aus *einer* anderen Quelle ist. Dann ist es diese scheinbar undefinierte Raubkopie. Von daher gehe ich auch bei eigens erstellten Bauanleitungen zu MOCs davon aus, dass auch diese Bauanleitung (obwohl kein Text und nur Bilder enthalten) mein eigenes Werk ist an dem ich automatisch ein Urheberrecht habe und ein Dritter es nicht einfach so kopieren, ausdrucken oder gar verkaufen darf. Wenn ich das alles nicht will, dann darf ich keine Bauanleitung kostenfrei ins Netz stellen. Aber ich will ja, dass Dritte sich die Anleitung für private, nicht-kommerzielle Zwecke runterladen, ausdrucken etc. Ich will halt nur nicht, dass damit der Dritte Geld verdient. Aber ich bin schon wieder bei der Moral.

Rechtlich darf er die kostenfrei runtergeladene Bauanleitung wahrscheinlich sogar verkaufen. Aber auch hier müsste gelten, dass der Urheber als solches erkennbar ist und der Käufer dann zumindest weiß, dass er ein PDF/Stapel Papier bei C kauft, aber A derjenige war, der für den Inhalt verantwortlich ist. Das sollte C auch aus Eigenschutz tun. Was wäre denn, wenn der Käufer sich beim Anwenden der bei C gekauften Bauanleitung (also beim Nachbau des Modells) dermaßen den Finger klemmt, dass er bleibende Schäden davon trägt? Dann würde der Käufer ja auch zu C gehen und sich beschweren, dass C solche gefährlichen Dinge verkauft. In diesem Fall würde C dann wahrscheinlich darauf hinweisen, dass er ja gar nichts für den Inhalt kann, da dieser ja von A stammt. Ja ja, alles konstruierte Spinnerei, aber am Ende macht es sich C immer einfach und will einerseits möglichst viel Geld verdienen und andererseits möglichst wenig dafür tun und schon gar keine Verantwortung übernehmen.


Ralf hat geschrieben:
Die moralische Seite ist eine ganz andere, da bin ich komplett bei HoMa und Ben


… immerhin, dann sind wir schon zu dritt, ob das für eine neue LUG (LMAA - LEGO Moral Apostel Afols oder so ähnlich) reicht?

1000grüße
HoMa


HoMa's World of Bricks


tmctiger
18.10.2018, 14:55

Als Antwort auf den Beitrag von Ben®

Re: MOC Anleitungen bei eb.. Kleinanzeigen

Ben® hat geschrieben:

tmctiger hat geschrieben:
Hallo,

wir wissen hier einfach zu wenig... ABER wenn die Anleitung gekauft wurde (ich gehe mal davon aus und hüte mich davor wie andere hier jemanden zu vorverurteilen) hat der Verkäufer natürlich das Recht sie auch wieder weiterzuverkaufen. Mit dem Argument von weiter oben dürfte man auch kein Buch mehr weiterverkaufen. Hier hat Mylenium schon recht: die Leistung ist hier schon abgegolten.

Zum Preis: auch hier wissen wir nicht wieviel der Verküfer eingangs dafür bezahlt hat.

Also langer Rede kurzer Sinn: wenn der Verkäufer die Anleitung um 150€ gekauft hat, so einen Stapel Papier dafür bekommen hat, dann darf er sie auch ohne wenn und aber weiterverkaufen!

Viele Grüße,
Günther


Moin Günter,

leider liegst Du hier falsch: An Hehlerware kann man keine Eigentumsrechte erwerben. Eine Raubkopie darf man nicht weiterveräußern.
Und hier handelt es sich zu 2/9 Anteil mit 100% Sicherheit um Raubkopien. Bei 7/9 gibt es berechtigte Gründe anzunehmen, dass es um den gleichen Sachverhalt geht.

=> Die Anleitungen dürfen zu Recht NICHT gehandelt werden. Die Verkäuferin hat sich - zu ihrem Glück - korrekt verhalten, das schnell zu entfernen.

Gruß

Ben


Hallo Ben,

also wenn das Hehlerware/Raubkopien ist/sind hast du natürlich recht. Ich hab erst jetzt gelesen dass du betroffen bist und anscheinend deine Anleitungen nie verkauft hast. So gesehen ist mein Argument zwar valide, aber in diesem Fall dann doch nicht anwendbar.

Viele Grüße,
Günther


Mein Bricksafe: https://www.bricksafe.com/pages/tmctiger
Mein aktuelles Layoutprojekt: https://www.bricksafe.com...es/tmctiger/layout/wip 1000SteineThread dazu: https://www.1000steine.de...y=1&id=399371#id399371
Mein Youtube Kanal: https://www.youtube.com/c...gish5lKqS0dYnSd4ECEewQ


friccius
18.10.2018, 15:01

Als Antwort auf den Beitrag von HoMa

Re: MOC Anleitungen bei eb.. Kleinanzeigen

Hi Holger!
HoMa hat geschrieben:

Ralf hat geschrieben:
Die moralische Seite ist eine ganz andere, da bin ich komplett bei HoMa und Ben

… immerhin, dann sind wir schon zu dritt, ob das für eine neue LUG (LMAA - LEGO Moral Apostel Afols oder so ähnlich) reicht?

Darf ich dann der Vierte in diesem Bunde sein?

Vie leG rüße
Andreas


Wer LEGO® verfälscht oder nachmacht, oder verfälschtes oder nachgemachtes LEGO® in Umlauf bringt, wird mit MegaBloks nicht unter fünf Jahren bestraft.

[image]


tmctiger
18.10.2018, 15:09

Als Antwort auf den Beitrag von HoMa

Re: MOC Anleitungen bei eb.. Kleinanzeigen

HoMa hat geschrieben:


… immerhin, dann sind wir schon zu dritt, ob das für eine neue LUG (LMAA - LEGO Moral Apostel Afols oder so ähnlich) reicht?
1000grüße
HoMa


Hallo Holger,

dann sind wir schon zu viert ... aus moralischer Sicht bin ich 100%ig bei dir, aus rechtlicher Sicht ist es, wie man an den vielen verschiedenen Meinungen entlesen kann, recht kompliziert.

Viele Grüße,
Günther


Mein Bricksafe: https://www.bricksafe.com/pages/tmctiger
Mein aktuelles Layoutprojekt: https://www.bricksafe.com...es/tmctiger/layout/wip 1000SteineThread dazu: https://www.1000steine.de...y=1&id=399371#id399371
Mein Youtube Kanal: https://www.youtube.com/c...gish5lKqS0dYnSd4ECEewQ


Ralf
18.10.2018, 15:10

Als Antwort auf den Beitrag von HoMa

+2Re: MOC Anleitungen bei eb.. Kleinanzeigen

HoMa hat geschrieben:



… immerhin, dann sind wir schon zu dritt, ob das für eine neue LUG (LMAA - LEGO Moral Apostel Afols oder so ähnlich) reicht?



Ich glaube, das wir hier moralisch schon zu 99,9% richtig sind, da brauchen wir keine eigene Gruppe aufmachen



ranghaal , gefällt das


Ben®
18.10.2018, 16:54

Als Antwort auf den Beitrag von Ralf

+4Re: MOC Anleitungen bei eb.. Kleinanzeigen

Ralf hat geschrieben:

da stellt sich für mich die Frage: was ist eine Raubkopie? Soweit ich weis, gibt es diesen Begriff in der deutschen Rechtsprechung nicht.


Wenn ich als Ersteller eines MOCs eine Bauanleitung dazu öffentlich und kostenlos zum Download bereitstelle, habe ich dann ohne Gebrauchsmusterschutz oder Patent ein gesetzliches Recht an dieser Sache oder kann jeder dieses MOC und/oder die Anleitung kopieren, ausdrucken und verkaufen?

Die moralische Seite ist eine ganz andere, da bin ich komplett bei HoMa und Ben


Moin Ralf,

völlig abseits der moralischen Betrachtung ist es beim Urheberrecht ziemlich klar, was statthaft ist. Was in dem Gesamtthread hier von Seiten des Users "Mylenium" kam, klang immer recht selbstsicher, entpuppt sich bei näherer Betrachtung aber zumeist als Luftnummer (bzw. hypothetische Sonderausnahmen von der Regel).
• Man dürfe Kopien verkaufen (aber doch nur mit Erlaubnis und unter Beachtung der Beteiligung des Urhebers).
• Abtippen und Verkauf eines Hörbuches wäre statthaft (aber nur 1x und als "Kunst"-Aktion; nein - das passt alles nicht zum ursprünglichen Fall).

*********

Kernpunkte es Urheberrechts
[gekürzte Ausrisse aus den folgenden Internetquellen: Wikipedia, Gesetztestext selbst, und lesenswert: www.urheberrecht.de]

Als Urheber wird der Schöpfer eines Werkes bezeichnet. Urheber ist, wer seine eigene Idee in eine erfassbare Form bringt.
Der Urheber hat das Recht, über die Verwertung seines Werkes zu entscheiden.

Der Urheber ist in Besitz der Verwertungsrechte und kann diese selber wahrnehmen oder ggf. als Nutzungsrechte an sogenannte Verwerter übertragen
[Das geschieht bei Brickshelf nur insofern, dass Brickshelf es zeigen (+ Werbung schalten darf)!].
Unter den Begriff Verwertung fallen Nutzungsarten wie Vervielfältigung, Verbreitung, [...]. Der Urheber muss jeder dieser Verwertungen zustimmen, in der Regel werden dafür Verträge aufgesetzt.
Der Urheber hat als einzige Person das Recht, darüber zu entscheiden, in welcher Art und Weise sein Werk wirtschaftlich verwertet wird.
Grundgedanke der Verwertungsrechte sind die materiellen Interessen des Schöpfers.

Was fällt unter des Urheberrecht?
[...]
• Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden [z.B. Bilder einer Bauanleitung]
• Darstellungen technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, [..] und plastische Darstellungen [das hier trifft noch besser für den Fall der eBay-Kleinanzeige zu]

Schranken des Urheberrechts:
• [insbesondere] Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch (§ 53)
• [alles weitere kaum zutreffend/anwendbar; z.B. Kunst im öffentlichen Bereich etc.]

Urheberrechtsverletzungen
Eine Urheberrechtsverletzung liegt vor, wenn es zu einer Beeinträchtigung der Rechte des Urhebers kommt und keine Schranke diese Rechte beschränkt.
Der Urheber kann in einem solchen Fall unter anderem folgendes verlangen:
• Unterlassung
• Beseitigung
• Schadenersatz
• Bei Urheberrechtsverletzungen handelt es sich vor allem um die Missachtung der oben genannten Urheber- und Verwertungsrechte.
Liegt eine unerlaubte Vervielfältigung oder Verbreitung vor [was ich flapsig "Raubkopie" nannte], kann der Schöpfer dagegen juristisch vorgehen.

Laut § 97a UrhG wird vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens, die Versendung einer Abmahnung wegen Unterlassung empfohlen. Dadurch erhält die Person, die für die unrechtmäßige Verwendung verantwortlich ist, die Möglichkeit, den Streit außergerichtlich durch die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe zu klären. [So bin ich in der Vergangenheit bereits erfolgreich vorgegangen].

**************[Ende Zitate]**************

Was im Falle des Falles vor Gericht passierte, ist eine ganz andere Sache. Recht haben vs. Recht bekommen.
Knackpunkt ist u.a. die Schöpfungshöhe: ist ein Machwerk gut genug um den Schutz zu verdienen? Bei einer BA, in die zig Stunden Arbeit geflossen sind, sehe ich das durchaus für gegeben und wahrscheinlich an. Da gegnerische Anwälte vor der Abmahnung einknickten und ihren Mandanten zur Zahlung rieten, sehe ich mich in meiner Meinung bestärkt.

Und übrigens habe ich nie persönlich von solchen Vorgängen profitiert (sind auch nur selten so eskaliert): Was immer im Zuge solcher Streitigkeiten an Geld geflossen ist, ging an gemeinnützige Vereine / Organisationen.

Gruß

Ben


[image]



mehr Bilder gibt's hier:

[image]


"blay s....!" - Aber China Klone (puke!) sind noch viel schlimmer...


HoMa , Seeteddy , Ralf , Plastik gefällt das (4 Mitglieder)


5 nachfolgende Beiträge sind ausgeblendet

Alle anzeigen Immer alle anzeigen

Gesamter Thread: