Moin,
gerade gesehen: Kleinanzeige
da dürften sich einige Leute auf die Füße getreten fühlen...oder?
Gruß, Ralf
Mylenium
18.10.2018, 09:27
Als Antwort auf den Beitrag von ranghaal
Editiert von
Mylenium
18.10.2018, 09:27
ranghaal hat geschrieben:
Mylenium hat geschrieben:
peedeejay hat geschrieben:
ranghaal hat geschrieben:
https://myleniumsbrickcorner.wordpress.com
Hallo,
wir wissen hier einfach zu wenig... ABER wenn die Anleitung gekauft wurde (ich gehe mal davon aus und hüte mich davor wie andere hier jemanden zu vorverurteilen) hat der Verkäufer natürlich das Recht sie auch wieder weiterzuverkaufen. Mit dem Argument von weiter oben dürfte man auch kein Buch mehr weiterverkaufen. Hier hat Mylenium schon recht: die Leistung ist hier schon abgegolten.
Zum Preis: auch hier wissen wir nicht wieviel der Verküfer eingangs dafür bezahlt hat.
Also langer Rede kurzer Sinn: wenn der Verkäufer die Anleitung um 150€ gekauft hat, so einen Stapel Papier dafür bekommen hat, dann darf er sie auch ohne wenn und aber weiterverkaufen!
Viele Grüße,
Günther
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Carrera124 , gefällt das
Ich kenne die juristischen Feinheiten nicht genau. Aber aus moralischer Sicht ist es für mich weiterhin ein No-Go mit der Kreativleistung anderer Geld zu verdienen ohne den kreativen Urheber auch nur zu fragen oder am Gewinn zu beteiligen.
Viele der angebotenen Bauanleitungen habe ich auch als PDFs auf meiner Festplatte, die waren/sind umsonst im Web an verschiedenen Stellen verfügbar und man kann/konnte sie sich runterladen ohne dass der kreative Urheber irgendwas davon mitbekommt.
Aber Themen wie Moral oder Achtung voreinander bzw. vor der Arbeit anderer sind wohl heutzutage in dieser Ellenbogen- und Ich-Zuerst-Gesellschaft leider nicht mehr hoch im Kurs. Schade.
Und ja, es gibt die "asiatische Sichtweise", aber das heißt noch lange nicht, dass ich oder wir in unserer Kultur sie gutheißen sollten und unreflektiert übernehmen sollten. Meine Meinung.
1000grüße
HoMa
Mein Appell ging ja erst einmal dahin, dass der Urheber mitteilen soll was er möchte was mit seinen Werken gemacht werden soll und was nicht. Dann hat man einen Leitfaden.
Holger, du hast einen fantastischen VT 11.5 gebaut, der international Bewunderung erfahren hat. Anhand Deiner tollen Fotos baue ich den so oder modifiziert (z.B. als dänischer MA - der geht auch ohne beige Eisenbahnfenster zu bauen) nach und lasse den auf einer Ausstellung seine Runden drehen. Was müsste ich machen, damit Du das in Ordnung fändest? Wenn auf der MOC-Karte steht "dem wunderschönen Modell von Holger Matthes nachempfunden"? Würdest Du vorher gefragt werden wollen?
Wie weit soll man mit dem Kennzeichnen/Fragen runtergehen? Eine besondere Bautechnik? Ein winziges MOC, dass Beiwerk ist, wie ein Handkarren? Ein Auto in einer großen Szenerie? Teile eines Hauses?
Gruß
Thomas
mein Blog
meine Eisenbahnräder - mit funktionierendem Download
Hallo Holger,
ich kann deinen Unmut schon verstehen, aber wir kennen die genaue Umstände nicht.
Was ist, wenn diese ausgedruckten Anleitungen von einer Witwe angeboten wurden, die den Lego-Nachlass ihres verstorbenen Gatten auflöst?
Wie man auf 120€ Verkaufspreis kommt weiß ich natürlich nicht - aber das sowas zu schade fürs Altpapier ist, das erkennt auch ein Laie.
Audrucke von PDFs / JPGs sind sicher ein Sonderfall. Aber generell lässt unser geliebter Gesetzgeber einiges offen, was den Weiterverkauf von digital erworbenen Inhalten betrifft. Bei E-Books und digitaler Musik darf mir die Industrie ein Nutzungsrecht verkaufen - aber ich als Kunde darf dieses merkwürdigerweise nicht weiterverkaufen, noch nicht mal weitervererben. Kaufe ich den gleichen Inhalt als gedrucktes Buch oder CD, ist Weiterverkauf oder Vererbung hingegen kein Problem.
Grüße an meinen Stalker
Hallo Thomas,
das ist alles gar kein Problem. Ich freue mich sogar, wenn mein MOC Dich zum Nachbau/zur Modifikation motiviert. Und solange Du damit keinen finaziellen Gewinn erwirtschaftest kannst Du Deinen Nachbau ausstellen und zeigen. Du darfst selber entscheiden, in wie weit Du mich würdigst (MOC-Karte, Gespräch mit Besuchern usw.). Ich "klaue" auch Bautechniken von anderen und verwende sie in meinen MOCs. Wenn es kleine Details sind, dann weiß ich oft nicht, wer sie erfunden hat. Das ist dann einfach gewachsenes AFOL-Allgemeinwissen. Wenn es ganze Modelle oder große Bestandteile von Modellen sind, dann schreibe ich die Quelle auf die MOC-Karte und beschreibe das Modell als "Nachbau von ...", wie zum Beispiel bei diesem tollen BigBoy von Jason Steinhurst.
Angenommen, Du baust aber mein Modell exakt nach (was ein Dritter mit der Anleitung der kleinen BR 80 gemacht hat) und er spielt dann damit eine Weile und verkauft dann das Nachbau-MOC, dann komme ich ins Grübeln. Wenn er nur einen Haufen schwarzer und roter Steine angeboten hätte, ggf. mit dem Hinweis, dass man damit eine kleine Dampflok bauen kann, dann hätte er ggf. nur XX Euro aufrufen können. Aber er verkauft es als BR 80 MOC und ruft das 5-fache von XX Euro auf. Diese Mehrung hätte ich dann gerne, da es ja meine Kreativität war, die den Haufen schwarzer und roter Steine in eine BR 80 verwandelt hat.
Aber die Grauzone ist nicht weit weg. Kurzerhand wird dann gesagt, dass es ja gar kein 100%-iger Nachbau ist sondern eine Modifikation. Da ich meine MOCs aber nicht mit einem superteurem Gebrauchsmusterschutz versehen habe, kann ich nichts machen. Und selbst wenn, kein Richter mag beurteilen, wie weit weg die Modifikation von einer exakten Kopie ist. Da gab es doch mal einen Rechtsstreit wegen einer kleinen musikalischen Sequenz von Kraftwerk, die eine andere Band modifiziert benutzt hat ... keine Ahnung, wie das ausging.
Wie ich meine kostenfrei angebotenen Bauanleitungen verstanden wissen will, habe ich auf meiner Webseite klar und deutlich dort beschrieben.
Thomas52xxx gefällt das
Mylenium
18.10.2018, 12:38
Als Antwort auf den Beitrag von HoMa
Editiert von
Mylenium
18.10.2018, 12:50
HoMa hat geschrieben: