Ralf
17.10.2018, 14:22

MOC Anleitungen bei eb.. Kleinanzeigen

Moin,

gerade gesehen: Kleinanzeige

da dürften sich einige Leute auf die Füße getreten fühlen...oder?

Gruß, Ralf



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Thomas52xxx
18.10.2018, 11:19

Als Antwort auf den Beitrag von HoMa

Re: MOC Anleitungen bei eb.. Kleinanzeigen

Mein Appell ging ja erst einmal dahin, dass der Urheber mitteilen soll was er möchte was mit seinen Werken gemacht werden soll und was nicht. Dann hat man einen Leitfaden.

Holger, du hast einen fantastischen VT 11.5 gebaut, der international Bewunderung erfahren hat. Anhand Deiner tollen Fotos baue ich den so oder modifiziert (z.B. als dänischer MA - der geht auch ohne beige Eisenbahnfenster zu bauen) nach und lasse den auf einer Ausstellung seine Runden drehen. Was müsste ich machen, damit Du das in Ordnung fändest? Wenn auf der MOC-Karte steht "dem wunderschönen Modell von Holger Matthes nachempfunden"? Würdest Du vorher gefragt werden wollen?

Wie weit soll man mit dem Kennzeichnen/Fragen runtergehen? Eine besondere Bautechnik? Ein winziges MOC, dass Beiwerk ist, wie ein Handkarren? Ein Auto in einer großen Szenerie? Teile eines Hauses?


Gruß
Thomas

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Carrera124
18.10.2018, 11:26

Als Antwort auf den Beitrag von HoMa

Re: MOC Anleitungen bei eb.. Kleinanzeigen

Hallo Holger,


ich kann deinen Unmut schon verstehen, aber wir kennen die genaue Umstände nicht.
Was ist, wenn diese ausgedruckten Anleitungen von einer Witwe angeboten wurden, die den Lego-Nachlass ihres verstorbenen Gatten auflöst?
Wie man auf 120€ Verkaufspreis kommt weiß ich natürlich nicht - aber das sowas zu schade fürs Altpapier ist, das erkennt auch ein Laie.

Audrucke von PDFs / JPGs sind sicher ein Sonderfall. Aber generell lässt unser geliebter Gesetzgeber einiges offen, was den Weiterverkauf von digital erworbenen Inhalten betrifft. Bei E-Books und digitaler Musik darf mir die Industrie ein Nutzungsrecht verkaufen - aber ich als Kunde darf dieses merkwürdigerweise nicht weiterverkaufen, noch nicht mal weitervererben. Kaufe ich den gleichen Inhalt als gedrucktes Buch oder CD, ist Weiterverkauf oder Vererbung hingegen kein Problem.


Grüße an meinen Stalker


HoMa
18.10.2018, 11:41

Als Antwort auf den Beitrag von Thomas52xxx

+1Re: MOC Anleitungen bei eb.. Kleinanzeigen

Hallo Thomas,

das ist alles gar kein Problem. Ich freue mich sogar, wenn mein MOC Dich zum Nachbau/zur Modifikation motiviert. Und solange Du damit keinen finaziellen Gewinn erwirtschaftest kannst Du Deinen Nachbau ausstellen und zeigen. Du darfst selber entscheiden, in wie weit Du mich würdigst (MOC-Karte, Gespräch mit Besuchern usw.). Ich "klaue" auch Bautechniken von anderen und verwende sie in meinen MOCs. Wenn es kleine Details sind, dann weiß ich oft nicht, wer sie erfunden hat. Das ist dann einfach gewachsenes AFOL-Allgemeinwissen. Wenn es ganze Modelle oder große Bestandteile von Modellen sind, dann schreibe ich die Quelle auf die MOC-Karte und beschreibe das Modell als "Nachbau von ...", wie zum Beispiel bei diesem tollen BigBoy von Jason Steinhurst.

Angenommen, Du baust aber mein Modell exakt nach (was ein Dritter mit der Anleitung der kleinen BR 80 gemacht hat) und er spielt dann damit eine Weile und verkauft dann das Nachbau-MOC, dann komme ich ins Grübeln. Wenn er nur einen Haufen schwarzer und roter Steine angeboten hätte, ggf. mit dem Hinweis, dass man damit eine kleine Dampflok bauen kann, dann hätte er ggf. nur XX Euro aufrufen können. Aber er verkauft es als BR 80 MOC und ruft das 5-fache von XX Euro auf. Diese Mehrung hätte ich dann gerne, da es ja meine Kreativität war, die den Haufen schwarzer und roter Steine in eine BR 80 verwandelt hat.

Aber die Grauzone ist nicht weit weg. Kurzerhand wird dann gesagt, dass es ja gar kein 100%-iger Nachbau ist sondern eine Modifikation. Da ich meine MOCs aber nicht mit einem superteurem Gebrauchsmusterschutz versehen habe, kann ich nichts machen. Und selbst wenn, kein Richter mag beurteilen, wie weit weg die Modifikation von einer exakten Kopie ist. Da gab es doch mal einen Rechtsstreit wegen einer kleinen musikalischen Sequenz von Kraftwerk, die eine andere Band modifiziert benutzt hat ... keine Ahnung, wie das ausging.

Wie ich meine kostenfrei angebotenen Bauanleitungen verstanden wissen will, habe ich auf meiner Webseite klar und deutlich dort beschrieben.

Nachbau und Verkauf

Meine Bauanleitungen stehen auf meiner Webseite kostenfrei zur Verfügung. Der Nachbau ist jedoch ausschließlich für den eigenen Bedarf erlaubt. Ein Nachbau mit der Absicht, das Modell weiter zu verkaufen ist ausdrücklich nicht erlaubt.


Ja, ich weiß, das ist rechtlich nicht haltbar, aber moralisch vielleicht (hoffentlich)?

Ich sollte den Text erweitern, dass auch der Verkauf der Anleitung selber nicht erlaubt ist. Oder ich nehm die Anleitungen einfach offline ...

1000grüße
HoMa


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Mylenium
18.10.2018, 12:38

Als Antwort auf den Beitrag von HoMa

Editiert von
Mylenium
18.10.2018, 12:50

Re: MOC Anleitungen bei eb.. Kleinanzeigen

HoMa hat geschrieben:

Ich kenne die juristischen Feinheiten nicht genau. Aber aus moralischer Sicht ist es für mich weiterhin ein No-Go mit der Kreativleistung anderer Geld zu verdienen ohne den kreativen Urheber auch nur zu fragen oder am Gewinn zu beteiligen.


Justitia ist blind, und das hat seine Gründe. Ich sag ja nicht, dass ich deinen moralisch-ethischen Anspruch nicht verstehe, aber die rechtlichen Regelungen sind nun mal "aus Gründen" festgeschrieben und für alle gleich, auch wenn es innerhalb der Gesetze natürlich auch Auslegungsspielräume gibt. Das wäre aber im Zweifelsfall in einem entsprechenden rechtlichen Verfahren zu klären.

Sieh doch auch mal die andere Seite: Deine (unberechtigte) Meldung der eBay-Anzeige stellt ja ebenso zumindest einen mittelbaren Eingriff in die Geschäftstätigkeit einer anderen Person dar und auch die könnte jetzt eingeschnappt sein und dich abgrundtief hassen, weil dein Anspruch zwar vielleicht nach Bauchgefühl richtig sein mag, aber rechtlich zu fast 100% nicht haltbar ist. Du hast ja noch nichtmal einen Vertretungsauftrag des Rechteinhabers, oder? Was machste, wenn die dann wirklich Schadenersatz haben will wegen entgangener möglicher Gewinne? Dann macht's Bumm und du hast die Kacke am Bein.

Über weitere mögliche Interpretationen der Geschichte werde ich mich hier jetzt nicht auslassen und mich prophylaktisch aus der Debatte hier ausklinken, damit das nicht eskaliert, ich bin mir aber sicher, wenn man sich durch BGB, HGB etc. und die entsprechenden Verordnungen wühlen würde, würden einem die Ohren klingeln und man käme sich wie ein Schwerverbrecher vor ob der Paragraphenflut.

Mylenium


https://myleniumsbrickcorner.wordpress.com


Mylenium
18.10.2018, 12:49

Als Antwort auf den Beitrag von HoMa

Re: MOC Anleitungen bei eb.. Kleinanzeigen

HoMa hat geschrieben:

Aber die Grauzone ist nicht weit weg. Kurzerhand wird dann gesagt, dass es ja gar kein 100%-iger Nachbau ist sondern eine Modifikation. Da ich meine MOCs aber nicht mit einem superteurem Gebrauchsmusterschutz versehen habe, kann ich nichts machen.


Du würdest vermutlich gar keinen Geschmacksmusterschutz kriegen. Du hast die Lok ja auch nicht erfunden und bei einem modularen Bausystem neigen die Gerichte nach allen bisher bekannten Fällen dazu, es als mehrheitlich technische Leistung zu sehen, die nur bedingt dem urheberrechtlichen Schutz unterliegt. Es ist eben "offensichtlich", dass man die Steine auch so zusammenstecken kann, dass dabei eine Lok nach historischem Vorbild rauskommt, egal wie die konkreten Detaillösungen gebaut sind. Entsprechend wird es da auch nix bringen, den Kümmel aus dem Käse zu pulen, wenn jemand deinen MOC mit veränderungen nachbaut. Alles weitere über sekundäre, tertiäre usw. (vermutete) Verwertungsrechte, die keinen Bestand haben, habe ich schon gesagt. ich bin dann raus hier...

Mylenium


https://myleniumsbrickcorner.wordpress.com


Ben®
18.10.2018, 13:18

Als Antwort auf den Beitrag von ranghaal

+1Re: MOC Anleitungen bei eb.. Kleinanzeigen

ranghaal hat geschrieben:

Mylenium hat geschrieben:
aber es ist so.

Du sagt ja, ich sag nein.


Ich sage auch klar nein dazu. Da könnte ich ja zu jedem Buch ein Hörbuch machen, oder es Scannen und neu formatiert ausdrucken. Dies ist ausdrücklich nicht statthaft.
Dass dies EINMALIG als Kunst durchgehen mag, ist was ganz anderes. Aber hier wurden keine Kunstwerke, sondern Lego-Reste und (bis dato legal privatkopierte) MOC-BAs zum Verkauf angeboten.
Und ein Verkauf ist NICHT zulässig. (Der Besitz der Privatkopie zuvor war legal).

Leg Godt,

Ben


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mehr Bilder gibt's hier:

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HoMa
18.10.2018, 13:30

Als Antwort auf den Beitrag von Mylenium

+3Re: MOC Anleitungen bei eb.. Kleinanzeigen

Mylenium hat geschrieben:

Sieh doch auch mal die andere Seite: Deine (unberechtigte) Meldung der eBay-Anzeige stellt ja ebenso zumindest einen mittelbaren Eingriff in die Geschäftstätigkeit einer anderen Person dar und auch die könnte jetzt eingeschnappt sein und dich abgrundtief hassen, weil dein Anspruch zwar vielleicht nach Bauchgefühl richtig sein mag, aber rechtlich zu fast 100% nicht haltbar ist. Du hast ja noch nichtmal einen Vertretungsauftrag des Rechteinhabers, oder? Was machste, wenn die dann wirklich Schadenersatz haben will wegen entgangener möglicher Gewinne? Dann macht's Bumm und du hast die Kacke am Bein.


Das mag sein. Aber ich kenne keine Kausalkette, die belegt, dass meine "Meldung" bei ebay Kleinanzeigen zum Löschen des Angebots geführt hat. Wie hier im Thread beschrieben wurde, haben auch andere die Verkäuferin kontaktiert. Keine Ahnung, ob sie aus freien Stücken das Angebot gelöscht hat oder ebay Kleinanzeigen das Angebot gelöscht hat? Außerdem habe ich ja "nur" das Angebot gemeldet. Es obliegt ja dann wohl dem Plattformbetreiber, ob er das Angebot löst oder nicht.

Auch wenn Du mir ein schlechtes Gewissen machen willst, ich sehe das ganze mal entspannt und fürchte keine Klage, Schadensersatzzahlung oder dergleichen. Und auch wenn Justizia alles fein säuberlich regelt, ich bleibe dabei, es gibt Dinge im Leben, die tut man einfach nicht, auch wenn sie justiziabel völlig Ordnung sind.

1000grüße
HoMa


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Ben®
18.10.2018, 13:33

Als Antwort auf den Beitrag von tmctiger

+1Re: MOC Anleitungen bei eb.. Kleinanzeigen

tmctiger hat geschrieben:

Hallo,

wir wissen hier einfach zu wenig... ABER wenn die Anleitung gekauft wurde (ich gehe mal davon aus und hüte mich davor wie andere hier jemanden zu vorverurteilen) hat der Verkäufer natürlich das Recht sie auch wieder weiterzuverkaufen. Mit dem Argument von weiter oben dürfte man auch kein Buch mehr weiterverkaufen. Hier hat Mylenium schon recht: die Leistung ist hier schon abgegolten.

Zum Preis: auch hier wissen wir nicht wieviel der Verküfer eingangs dafür bezahlt hat.

Also langer Rede kurzer Sinn: wenn der Verkäufer die Anleitung um 150€ gekauft hat, so einen Stapel Papier dafür bekommen hat, dann darf er sie auch ohne wenn und aber weiterverkaufen!

Viele Grüße,
Günther


Moin Günter,

leider liegst Du hier falsch: An Hehlerware kann man keine Eigentumsrechte erwerben. Eine Raubkopie darf man nicht weiterveräußern.
Und hier handelt es sich zu 2/9 Anteil mit 100% Sicherheit um Raubkopien. Bei 7/9 gibt es berechtigte Gründe anzunehmen, dass es um den gleichen Sachverhalt geht.

=> Die Anleitungen dürfen zu Recht NICHT gehandelt werden. Die Verkäuferin hat sich - zu ihrem Glück - korrekt verhalten, das schnell zu entfernen.

Gruß

Ben


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ranghaal
18.10.2018, 13:46

Als Antwort auf den Beitrag von Ben®

Re: MOC Anleitungen bei eb.. Kleinanzeigen

Ben® hat geschrieben:


An Hehlerware kann man keine Eigentumsrechte erwerben. Eine Raubkopie darf man nicht weiterveräußern.


Das Argument hatte ich auch im Sinn. Interessant wird es dann wieder bei Plagiaten; diese darf man privat verkaufen. Wie unterscheidet man dann eine Raubkopie von einem Plagiat? Alles sehr undurchsichtig...

Auf jeden Fall wäre ich vorsichtig mit Aussagen, dass ich Sachen wieder verkaufen darf, nur weil ich Geld dafür bezahlt habe.



Ralf
18.10.2018, 14:22

Als Antwort auf den Beitrag von ranghaal

+1Re: MOC Anleitungen bei eb.. Kleinanzeigen

da stellt sich für mich die Frage: was ist eine Raubkopie? Soweit ich weis, gibt es diesen Begriff in der deutschen Rechtsprechung nicht.


Wenn ich als Ersteller eines MOCs eine Bauanleitung dazu öffentlich und kostenlos zum Download bereitstelle, habe ich dann ohne Gebrauchsmusterschutz oder Patent ein gesetzliches Recht an dieser Sache oder kann jeder dieses MOC und/oder die Anleitung kopieren, ausdrucken und verkaufen?

Die moralische Seite ist eine ganz andere, da bin ich komplett bei HoMa und Ben



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