Macht_dt_Kinder
31.10.2019, 11:54

Als Antwort auf den Beitrag von Macht_dt_Kinder

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Macht_dt_Kinder
31.10.2019, 11:56

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Re: Projekt Microscale-Stadt: Baufeld 63: Das Islamistische Zentrum am Ostplatz

Hallo,

der Begriff Bio-Deutscher ist nicht gerade mein Lieblingsbegriff, doch hat er sich in letzter Zeit zunehmend als Begriff etabliert, der Personen beschreibt, die Deutsche sind und dies anhand ihrer ethnischen Herkunft beweisen können; als Abgrenzung zu den Menschen, die zwar einen deutschen Pass haben, aber aufgrund ihrer ethnischen Herkunft keine Deutschen und kein Teil des deutschen Volkes sind.
Beispiel: Die Nachfahren türkischer Gastarbeiter mögen zwar "eingebürgert" worden sein und nun deutsche Pässe/Ausweise besitzen, Deutsche sind sie dennoch nicht. Interessant wird es übrigens auch beim Thema Staatsangehörigkeit, denn "Entgegen verbreiteter Meinung ist der Staatsangehörigkeitsvermerk deutsch in einem deutschen Personalausweis oder Reisepass kein sicherer Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit, sondern legt die juristische Vermutung nahe, dass der Ausweisinhaber deutscher Staatsangehöriger ist. Solche Ausweispapiere können daher lediglich zur widerlegbaren Glaubhaftmachung des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit dienen. Unter Glaubhaftmachung wird ein herabgesetztes Beweismaß verstanden, für das die Darlegung einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit ausreicht, ohne dass ein formaler Beweis erbracht werden muss."

Grüße!


Link funktioniert nicht, deshalb hier der Nachtrag:

Staatsangehörigkeitsausweis I

Was wird bei Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises geprüft?
Die Staatsangehörigkeitsbehörde prüft im Regelfall, ob der Antragsteller bzw. seine Vorfahren zumindest seit 1938 immer als Deutsche behandelt wurden. Waren sie z. B. von Veränderungen staatlicher Hoheitsgebiete betroffen, die beide Weltkriege mit sich brachten, können weitergehende Prüfungen erforderlich sein. Für im Ausland wohnende deutsche Staatsangehörige nimmt die jeweilige deutsche Auslandsvertretung den Antrag entgegen und leitet diesen dann an das für die Bearbeitung zuständige Bundesverwaltungsamt in Köln weiter.
Quelle


Juristisch gesehen ist also der Nachweis deutscher Vorfahren bis mindestens 1938 notwendig, um die deutsche Staatsangehörigkeit nachzuweisen

Grüße!



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