Mylenium
19.03.2019, 17:10

Als Antwort auf den Beitrag von LegoLars98

Re: Foren gegen Artikel 13.

LegoLars98 hat geschrieben:

Das große Problem das die Haftbarkeit der Plattformen mit sich bringt ist zum Beispiel das unsere lieben Abmahnanwälte (Man erinnert sich an die Bricklingsache) sobald sie ein Urheberrechtlich geschütztes Werk das irgendein Heiopei auf der Website hochgeladen hat weil er 11 ist und keine Ahnung hat was ein Urheberrecht ist, sofort ein liebes Schreiben mit einer netten Strafzahlung an die Websitenbetreiber senden können/könnten. (Als überspitzes Szenario dargestellt)


Das ist nicht neu. Das kann dir auch jetzt schon passieren. Die entsprechenden Sorgfaltspflichten bestehen schon und Beihilfe durch Unterlassung ist eben doch Beihilfe...

LegoLars98 hat geschrieben:
Doch was ist die Größtmögliche Anstrengung?


Das fragen sich die ganzen Rechtsverdreher sicher auch. Solange es keine Musterurteile und Präzedenzfälle gibt, wird diese Frage auch weitestgehend erstmal unbeantwortet bleiben. Ansonsten wird es sich im Fall von diesem Forum vermutlich einfach vor allem darum drehen, ob es zumutbar ist, die Forensoftware auf dem neuesten Stand zu halten, sie mit geeigneten Funktionen zu erweitern oder auf eine Software zu wechseln, die diese Funktionen eingebaut hat. Da sich alle drei Punkte mit Ja beantworten lassen, wäre also die klügste Strategie, zu warten, bis was entsprechendes auf dem Markt ist und dann das Forum umzustellen. Dann hat man "nach Stand der Technik" vermutlich die "größtmöglichen Anstrengungen" unternommen und der technische Aufwand und eventuelle Lizenzkosten für eine kommerzielle Forensoftware sind zumutbar.

Mylenium


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