Legolars67
20.01.2013, 00:20

Ebay-Geschäften droht Steuer

Hallo Leute,

da es letztens wieder Thema war:

http://www.n-tv.de/ratgeb...er-article6281481.html

Wie man sieht gibt es scheinbar keine genau abgrenzende Regelung. Mein Steuerberater sagte einmal zu mir: Wenn jemand Geld bekommt, für eine Ware oder Leistung, dann ist dieses Geld grundsätzlich zu versteuern. Bisher konnte mir niemand einen Höchstbetrag nennen, den man Steuerfrei einnehmen kann. Wer also öfter mal was verkauft, muß damit rechnen, das sich das Finazamt meldet.

Bis bald
Lars



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gast509
21.01.2013, 23:54

Als Antwort auf den Beitrag von Legolars67

Re: Ebay-Geschäften droht Steuer

Ich bin jetzt seit fast 14 Jahren bei ebay und habe etwas über 200 Bewertungen, vermutlich mehr als 50% durch Käufe statt Verkäufe, manchmal mach ich ein paar Monate nix, manchmal verkaufe ich 5-15 Artikel (falls die einer will :-) im Monat, aber eher selten. Wieviel ich da eingenommen habe, weiß ich nicht, vermutlich im Laufe der Jahre 1000-2000€. Bin ich nun ein Kleingewerbetreibender?

Gruß
Bernd



Kerntechniker
22.01.2013, 08:02

Als Antwort auf den Beitrag von gast509

Editiert von
Kerntechniker
22.01.2013, 08:05

+2Re: Ebay-Geschäften droht Steuer

Ich bin jetzt seit fast 14 Jahren bei ebay und habe etwas über 200 Bewertungen, vermutlich mehr als 50% durch Käufe statt Verkäufe, manchmal mach ich ein paar Monate nix, manchmal verkaufe ich 5-15 Artikel (falls die einer will :-) im Monat, aber eher selten. Wieviel ich da eingenommen habe, weiß ich nicht, vermutlich im Laufe der Jahre 1000-2000€. Bin ich nun ein Kleingewerbetreibender?

Gruß
Bernd


Hi Bernd,

ca. 1000-2000€ in 14 Jahren durch Ebay Verkäufe? Mach Dir mal keine Sorgen, dass wird das Finanzamt nicht interessieren. Zum einem weil der größte Teil davon verjährt sein sollte, Verjährungsfrist beträgt 5 Jahre wenn ich mich richtige erinnere. Zum anderen weil die dann verbleibende Restsumme und Anzahl der Verkäufe nicht ausreichen wird um eine Gewerbliche Absicht zu untermauern. Zumindest kann ich mir keinen Betriebsprüfer (das sind die Finanzbeamten die sich darum kümmern) vorstellen kann, der sich da groß verrückt drum machen würde. Selbst wenn es zu einer Prüfung/ Verfahren kommen sollte würde das wohl wegen Geringfügigkeit fallen gelassen werden.
Fazit Bernd du kannst entspannt bleiben :-)

Ansonsten wird hier sehr viel durcheinander geworfen 450 € ist die "neue" Minijob Grenze für Geringfügigbeschäftigte, bei denen der Arbeitgeber pauschal alle Sozialabgaben bezahlt. Das hat sehr wenig mit Unternehmertum zu tun.

Die 17.500 € Umsatzgrenze bedeutet für Kleinunternehmer, dass keine Umsatz- oder Mehrwertsteuer (z.Z. 19%) ausweisen muss und wenn ich mich dafür entscheide auch nicht darf und keine abführen muss. Darüber hinaus bedeutet das auch für den Kleinunternehmer, dass er nicht Vorsteuerabzugs berechtigt ist, also sich die gezahlte Umsatzsteuer, die beim Kauf von Unternehmesgütern anfällt, nicht vom Finanzamt zurückholen kann.

Abschließend kann noch festgehalten werden, dass das Finanzamt an den Ebayverkäufern interessiert ist die jede Woche für hunderte Euros Zeug verkaufen und sich schön als Privat darstellen. Speziell diese Leute sind dann auch den redlichen Unternehmern ein Dorn im Auge aus den von Rene aufgeführten Gründen. Das sind im übrigen nicht nur Leute die LEGO verkaufen.

Ich hoffe jetzt sind alle Klarheiten beseitigt. Fragen gerne.

Gruß Roland

P.S. Ja ich hab ein wenig Ahnung und ja ich bin davon überzeugt, dass unser Steuerrecht dringend reformiert werden muss.


"Jeder Tag ohne Steine zusammen zu bauen, ist ein verlorener Tag!"


UncleTom , DrTod gefällt das


Steindrucker
22.01.2013, 14:43

Als Antwort auf den Beitrag von Thomas52xxx

Re: Ebay-Geschäften droht Steuer ....... Gilt für ALLE Geschäfte ...... also auch hier ? :-(


Auch wenn es vom Grunde her stimmt. Wenn ich ein porivates Kraftfahrzeug verkaufe, bin ich meist über dieser Grenze. Dennoch wird das in den meisten fällen auch privat sein.


und wie war das mit dem Golf von Papst Benedikt?
Privatverkauf kaum beendet schon hat das Finanzamt die Hand aufgehalten.


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Thomas52xxx
22.01.2013, 15:58

Als Antwort auf den Beitrag von Steindrucker

Re: Ebay-Geschäften droht Steuer ....... Gilt für ALLE Geschäfte ...... also auch hier ? :-(

und wie war das mit dem Golf von Papst Benedikt?
Privatverkauf kaum beendet schon hat das Finanzamt die Hand aufgehalten.

Sicher?

Ich habe das hier dazu gefunden:

Hatte gerade stern TV eingeschaltet, dort war Verkäufer, Käufer und der
Golf zu Gast.

Der Verkäufer hat auf die Frage nach der Besteuerung gesagt, daß er vom
Finanzamt Olpe unaufgefordert einen Brief und einen Anruf bekommen hat,
der diesen Verkauf als steuerfrei erklärt.


Gruß
Thomas

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tmctiger
22.01.2013, 16:09

Als Antwort auf den Beitrag von Kerntechniker

Re: Ebay-Geschäften droht Steuer

Hallo *,

also irgend was wird hier glaub ich falsch verstanden. Weil es kann ja nicht sein wenn ich zum Beispiel ein Wohnung via eBay PRIVAT auflöse und hunderte Artikel verscherble ich auf einmal einen Gewerbeschein brauchen würde.

Weiters ist das mit der "Gewinnabsicht" denke ich mal auch anders. Weil jeder das Zeug auf eBay ja mit Gewinnabsicht verkaufen will - sonst würde er es ja nicht machen. Auch wenn ich mein 20 Jahre altes Buch um 1.- Verkaufe habe ich eine 1.- Gewinnabsicht.

Also ich verstehe das ganze nicht wirklich - und bin da offensichtlich nicht alleine ;)

Grübelnde Grüße,
Günther


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Sylvius
22.01.2013, 16:17

Als Antwort auf den Beitrag von tmctiger

Re: Ebay-Geschäften droht Steuer


Weiters ist das mit der "Gewinnabsicht" denke ich mal auch anders. Weil jeder das Zeug auf eBay ja mit Gewinnabsicht verkaufen will - sonst würde er es ja nicht machen. Auch wenn ich mein 20 Jahre altes Buch um 1.- Verkaufe habe ich eine 1.- Gewinnabsicht.


Nein, dann hat du lediglich eine Einnahme von einem Euro. Gewinn ist grob gesagt eine Differenz zwischen Einnahme und Ausgaben (Aufwand).

Grüße Sylvus



Kerntechniker
22.01.2013, 20:45

Als Antwort auf den Beitrag von tmctiger

Re: Ebay-Geschäften droht Steuer

Hallo *,

also irgend was wird hier glaub ich falsch verstanden. Weil es kann ja nicht sein wenn ich zum Beispiel ein Wohnung via eBay PRIVAT auflöse und hunderte Artikel verscherble ich auf einmal einen Gewerbeschein brauchen würde.

Weiters ist das mit der "Gewinnabsicht" denke ich mal auch anders. Weil jeder das Zeug auf eBay ja mit Gewinnabsicht verkaufen will - sonst würde er es ja nicht machen. Auch wenn ich mein 20 Jahre altes Buch um 1.- Verkaufe habe ich eine 1.- Gewinnabsicht.

Also ich verstehe das ganze nicht wirklich - und bin da offensichtlich nicht alleine ;)

Grübelnde Grüße,
Günther


Hi,

nein vermutlich bist du da auch nicht alleine.

Um bei Deinem Beispiel zu bleiben, eine Wohnungsauflösung ist ja nicht auf Dauer ausgelegt. Im Regelfall spielt sich das ganze in 2-3 Wochen ab, daher möchtest du damit nicht auf Dauer Geldverdienen.

Unabhängig davon sind wie von Sylvius angeführt nur Gewinne steuerpflichtig, nicht die Umsätze.

Beispiel:

Du verkaufst einen Schreibtisch für 100,00 €. Macht stark vereinfacht 100,00 € Einnahmen.
Besagter Schreibtisch hat vor 6 Jahren 175,00 € gekostet.
Damit hast du folgenden Erlös gemacht:
Einnahmen - Ausgaben = Erlös
100,00 € - 175,00 € = -75,00 €

Damit würden dann -75,00 € Erlös vorliegen und deine darauf entfallende Steuer wäre 0 €, wenn man dir denn unterstellen würde, Deine Wohnungauflösung hätte gerwerblichen Charakter. Was ziemlich ungewöhnlich wäre.

Vielleicht hilft es der Allgemeinheit, wenn man sich die Tatsache bewusst macht, der normale Privatmann Sachen verkauft um damit Einnahmen zu erzielen z.B. LEGO Sets die man aussortiert hat. Der Unternehmer möchte einen positiven Erlös erzielen.

Fazit der normale Privatmann hat die Absicht Einnahmen zu erzielen.
Der Unternehmer möchte positiven Erlös erzielen.
Daraus kann man dann für sich ableiten wenn ich als Privatperson Sachen verkaufe um damit einen positiven Erlös zu erzielen und dies auch noch Regelmäßig praktiziere, z.B. stark rabbatierte Sets um diese dann für UVP oder höher zu verkaufen, wird im Regelfall der Steuerliche Verdacht der Gewinnerzielungsabsicht vorliegen und von Dritten auch die nicht unbegründete Annahme getroffen das ich eigentlich als Unternehmer handle, micht aber vorallen Pflichten die damit verbunden sind drücke.


"Jeder Tag ohne Steine zusammen zu bauen, ist ein verlorener Tag!"


gast509
23.01.2013, 18:03

Als Antwort auf den Beitrag von Kerntechniker

Re: Ebay-Geschäften droht Steuer

D A N K E !
Nicht dass ich wirklich Angst vorm Finanzamt hätte, immerhin hab ich es nach mehreren Jahren geschafft, auch meine Gewerbesteuer wegen der Stromerzeugungsanlage auf dem Dach endlich fehlerfrei abzuführen :-) aber die Beiträge hatten mir den Eindruck vermittelt, ein paar Verkäufe hier und da würden mich im steuerrechtlichen Sinne zum Händler machen...
Abgesehen davon, immer wenn ich irgendwas für 3,99 oder so verkaufe denke ich mir: Wars der Aufwnad des Fotografierens, Schreibens und Verschickens wirklich wert?
Na ja, was solls,
nochmals danke und Gruß aus dem schönen Badnerland!
Bernd



Kerntechniker
24.01.2013, 07:20

Als Antwort auf den Beitrag von gast509

Re: Ebay-Geschäften droht Steuer

D A N K E !
Nicht dass ich wirklich Angst vorm Finanzamt hätte, immerhin hab ich es nach mehreren Jahren geschafft, auch meine Gewerbesteuer wegen der Stromerzeugungsanlage auf dem Dach endlich fehlerfrei abzuführen :-) aber die Beiträge hatten mir den Eindruck vermittelt, ein paar Verkäufe hier und da würden mich im steuerrechtlichen Sinne zum Händler machen...
Abgesehen davon, immer wenn ich irgendwas für 3,99 oder so verkaufe denke ich mir: Wars der Aufwnad des Fotografierens, Schreibens und Verschickens wirklich wert?
Na ja, was solls,
nochmals danke und Gruß aus dem schönen Badnerland!
Bernd


Yepp ich denke du triffst ziemlich genau den Nagel auf den Kopf und ich interpretiere das hier auch so, dass sich hier wohl kaum einer Sorgen machen muss.


"Jeder Tag ohne Steine zusammen zu bauen, ist ein verlorener Tag!"


dcmal
28.01.2013, 12:28

Als Antwort auf den Beitrag von Thomas52xxx

Re: Ebay-Geschäften droht Steuer ....... Gilt für ALLE Geschäfte ...... also auch hier ? :-(

Wenn ich ein porivates Kraftfahrzeug verkaufe, bin ich meist über dieser Grenze. Dennoch wird das in den meisten fällen auch privat sein.


Normalerweise bist du nicht über dieser Grenze. Du verkaufst das Auto ja wahrscheinlich nicht mit Gewinn, d.h. üblicherweise hast du beim Kauf mehr dafür bezahlt, als du später dafür bekommst.

Wenn du aber Autos aufmöbelst und dann verkaufst, und das zu häufig machst, kann man dir ein Gewerbe unterstellen.



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