Hallo Leute,
da es letztens wieder Thema war:
http://www.n-tv.de/ratgeb...er-article6281481.html
Wie man sieht gibt es scheinbar keine genau abgrenzende Regelung. Mein Steuerberater sagte einmal zu mir: Wenn jemand Geld bekommt, für eine Ware oder Leistung, dann ist dieses Geld grundsätzlich zu versteuern. Bisher konnte mir niemand einen Höchstbetrag nennen, den man Steuerfrei einnehmen kann. Wer also öfter mal was verkauft, muß damit rechnen, das sich das Finazamt meldet.
Bis bald
Lars
Hallo ihr Lieben,
jetzt mache ich mich fürchte ich mal etwas unbeliebt, aber es gibt vielleicht den einen oder anderen, der sich unsicher ist und nicht mehr auf die "Durchhalteparolen" setzen mag
, Olli , Matze2903 , DrTod , nowi41fan , Cabrio , MARPSCH , shadow020498 , SAJ , katerjur gefällt das (10 Mitglieder)
> Wer also öfter mal was verkauft...
Ist aber im Bezug zum verlinkten Artikel doch sehr schwammig formuliert denn oben Zitiertes hört sich für mich eher so an wie: Wer so um die 10 Verkäufe im Jahr unternimmt...
In dem verlinkten Artikel geht es aber um einen Fall mit durschnittlich 280 Verkäufen/Jahr bzw. 28.000€/Jahr über einen Zeitraum von drei Kalenderjahren(!!), was schon ein ganz anderes Kaliber ist. Wer das noch nicht-gewerblich nennt...
Gruß
Gruß
Thomas
mein Blog
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Hallo,
ich wollte nur mal darauf hinweisen, das es keine festen Grenzen gibt und der Übergang zwischen Einnahmen und Einnahmen die das Finanzamt interessieren fließend ist. Auch als Privatverkäufer sind Einnahmen Steuerpflichtig, auch wenn bei gelegentlichen Verkäufen das Finanzamt nicht so hinsieht. Ich denke das man als regelmäßiger Verkäufer mit einem Kleingewerbe gut beraten ist. Man hat ja nicht nur den Steuernachteil, sondern wird auch Kosten gegenrechnen können. Das ein regelmäßiger Verkauf ohne Anmeldung auch unfair gegenüber Gewebetreibene ist, sollte jedem klar sein. Auf dem Bau sagen wir Schwarzarbeit dazu.
Bis bald
Lars
Hallo,
das genannte kann ich so nur unterstreichen.
"Jeder Tag ohne Steine zusammen zu bauen, ist ein verlorener Tag!"
Hallo Leute!
Dem Beitrag von Rene ist wohl nichts mehr hinzuzufügen. Auch im Ösi-Land die gleiche Rechtslage. Sobald jemand Geschäfte mit Gewinnabsicht tätigt, sind Einnahmen daraus finanztechnisch meldepflichtig. Vollkommen egal, ob das "als Privater" oder mit Gewerbeschein passiert. Im Formular des jährlichen EInkommen-Steuerausgleichs wird lediglich abgefragt, ob Einnahmen aus gewerblicher Tätigkeit stammen und wie hoch die denn seien. Es besteht jedoch keine Verpflichtung einen Steuerausgleich durchzuführen.
Ganz klar: MIT einer Gewerbeanmeldung braucht man bei "ordentlicher" Buchführung (gehört auch dazu) - beinahe - keine Angst mehr vor ungeliebten Fragen haben.
Ein wichtiger Aspekt noch, der definitiv FÜR eine Gewerbeanmeldung spricht: Man kann Ausgaben die man eigentlich hauptsächlich privat nutzt (Handy, Internet, Verpackungsmaterial, Kontoführungsspesen, Fahrzeug und - in eingeschränktem Umfang sogar Kosten für Büro und Lagerraum) geltend machen. Und der Überhammer: Sollte daraus eventuell sogar ein Verlust entstehen (Ausgaben höher als Einnahmen) und man ist hauptberuflich unselbständig (d.h. "normaler" Arbeitnehmer z.B. Angestellter im Büro) tätig, so kann der Verlust (zumindest eine zeitlang) von der Einkommensteuer abgesetzt werden...
Also nochmals zusammenfassend:
PLUS-Punkte einer Gewerbeanmeldung:
- professionelleres Auftreten den Käufern gegenüber
- "gesetzeskonform" (kein schlechtes Gewissen) ;)
- Verrechnung tlw. privat entstehender Aufwände
- Zugang zu günstigeren gewerbl. Einkaufsmöglichkeiten
MINUS-Punkte einer Gewerbeanmeldung:
- Rechnungslegungspflicht
- gesetzl. Bestimmungen hinsichtlich Rücknahme, Gewährleistung, usw.
- Buchhaltungspflicht
- Versteuerungspflicht
Noch bevor Fragen kommen: Ich bin weder Steuerberater noch Finanzbeamter, sondern Angestellter (www.geha.at) und nebenberuflich mit einem Kleingewerbe (www.bonetouch.at) selbständig.
SERVUS AUS WIEN
Tom
Möge der Stein mit euch sein.
, DrTod gefällt das
Hallo Lars un alle Interessierten,
die Auskunft deines Steuerberaters ist schon sehr pauschal.
Zum Steuerrecht ist zu sagen, daß daß Sachverhalte gibt, die die nicht zu einer Steuerpflicht führen, und falls einer zu einer Steuerpflicht führt, kann es zunächst einmal Steuerfreibeträge geben.
Das durchblickt kein normaler Mensch, daher würde ich im Zweifel immer einen Steuerberater oder auch die IHK konsultieren.
Ganz schlecht ist es immer dann, wenn ein Sachverhalt vom Finanzamt nachträglich anders eingeschätzt wird, als man es selber getan hat, da hat man dann oft keine schriftliche Nachweise hat, wie sich die Sache genau verhalten hat.
Falls man regelmäßig Verkäufe tätigt, muß man sich die Frage stellen, ob man schon gewerblich handelt. (-> Steuerberater)
Private Verkäufe sind der allgemeinen Meinung nach steuerfrei. Das ist z.B. für Immobilien nur dann richtig, wenn mann diese 10 Jahre im Besitz hatte. Verkauft man diese vorher, wäre es ratsam alle Kaufbelege die damit im Zusammenhang stehen, vorlegen zu können, denn besteuert würde nur der Gewinn. Für andere Dinge gilt ggf. eine Frist von einem Jahr. (-> Steuerberater)
Wird ein Sachverhalt als gewerblicher Handel ein eingeschätzt, wird sowohl der Umsatz als auch der Gewinn besteuert. Dann ist es wieder ganz wichtig Belege für Ausgaben beibringen zu können.
Mit folgenden Steuern muß man rechnen:
- Umsatzsteuer
- Gewerbesteuer
- Einkommsteuer
Wenn mann sich als Kleinunternehmer bein FA anmeldet, gibt es einen Freibetrag für die Umsatzsteuer (m.E. 17.500 € Umsatz p.J.: Achtung Umsatz nicht Gewinn!). (-> erst zum Steuerberater, dann zum Finanzamt anmelden)
Für die Gewerbesteuer ist der Freibetrag m.E. 24.500 € p.J., hier ist der Gewinn maßgebend. (-> Steuerberater)
Für die Einkommensteuer gibt es den Grundfreibetrag, dieser ist aber mit einer Hauptbeschäftigung i.A. verbraucht. (-> Steuerberater)
Und nebenbei sei angemerkt, hat man in einem Jahr erstmalig für einen in einem vorangegangenen Jahr gemachten Gewerbeertrag (Gewinn) Steuern bezahlt, wird gleiche Betrag für alle Jahre von dem Folgejahr des Steuerjahres bis zum aktuellen Jahr als Vorauszahlung fällig. Dann kommen für diese Jahre noch die Abgaben, z.B. für die IHK, dazu.
Die IHK ist allerdings dafür da Gewerbetreibende in rechtlichen und steuerlichen Fragen zu informieren, dort gibt es z.B. auch vorgefertigte AGBs oder rechtliche Hinweise für Internetseiten.
D.h., das Wichtigste ist für einen Gewerbetreibenden zu wissen, viel Prozent von den Einnahmen für Steuern und Angaben zurückgelegt werden sollten. (-> Steuerberater)
In der Erwartung Euch endlich den Tag vermiest zu haben, verbleib ich
mit freundlichen Grüßen
SBautLego
PS: Ich bin kein Steuerberater, nur im Hauptberuf betroffen.
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Ich bin jetzt seit fast 14 Jahren bei ebay und habe etwas über 200 Bewertungen, vermutlich mehr als 50% durch Käufe statt Verkäufe, manchmal mach ich ein paar Monate nix, manchmal verkaufe ich 5-15 Artikel (falls die einer will :-) im Monat, aber eher selten. Wieviel ich da eingenommen habe, weiß ich nicht, vermutlich im Laufe der Jahre 1000-2000€. Bin ich nun ein Kleingewerbetreibender?
Gruß
Bernd