Legolars67
20.01.2013, 00:20

Ebay-Geschäften droht Steuer

Hallo Leute,

da es letztens wieder Thema war:

http://www.n-tv.de/ratgeb...er-article6281481.html

Wie man sieht gibt es scheinbar keine genau abgrenzende Regelung. Mein Steuerberater sagte einmal zu mir: Wenn jemand Geld bekommt, für eine Ware oder Leistung, dann ist dieses Geld grundsätzlich zu versteuern. Bisher konnte mir niemand einen Höchstbetrag nennen, den man Steuerfrei einnehmen kann. Wer also öfter mal was verkauft, muß damit rechnen, das sich das Finazamt meldet.

Bis bald
Lars



5 vorhergehende Beiträge sind ausgeblendet

Alle anzeigen Immer alle anzeigen Beitragsbaum

Navigation
20.01.2013, 10:40

Als Antwort auf den Beitrag von DrTod

+10Re: Ebay-Geschäften droht Steuer

Hallo ihr Lieben,

jetzt mache ich mich fürchte ich mal etwas unbeliebt, aber es gibt vielleicht den einen oder anderen, der sich unsicher ist und nicht mehr auf die "Durchhalteparolen" setzen mag

Leider gibt es bei E-Bay viele Neider, die anderen den Erfolg nicht gönnen


Ohne den Denunzianten allzuviel Sympathien entgegenzubringen: Die "Neider" sind meistens diejenigen, die für vergleichbare "Erfolgsaussichten" einen höheren (weil gesetzlich korrekten) Aufwand betreiben müssen.

Es geht nicht immer nur um die Besteuerung des "Gewinns". Den könnt ihr notfalls auch versteuern ohne eine Gewerbe angemeldet zu haben. Es geht um Dinge wie Umsatzsteuer, IHK, ggf Gewerbesteuer, rechtliche Verpflichtungen wie Wiederufsrecht; korrekt formulierte Preisangaben, hellseherische Fähigkeiten bei Postlaufzeit und Versandkosten, Verpackungsverordnung etc.pp.

Alles Dinge, die sich nervig anhören, und die es halt auch sind.

Ich bin mir 100% sicher, dass es genügend Leute gibt, die wirklich nur privat bei eBay verkaufen und die brauchen auch keine Angst zu haben. Ich bin mir aber genauso sicher, dass es genügend Leute gibt, die zwar für sich selbst immer der Meinung sind, dass ja alles nur privat ist und nur zur Finanzierung des Hobbies etc.pp. (man braucht ja bloß mal die BL Shopliste durchschauen), die es aber eigentlich nicht sind.

Jeder Privatverkäufer muss sich doch einfach nur eine Sache fragen: "Verkaufe ich hier unregelmäßig ohne Gewinn- und Einnahmeerzielungsabsicht auf privater Basis?" Wer diese Frage für sich mit "ja" beantworten kann, der braucht sich auch weder aufregen, noch Angst haben. Wer die Frage dann doch eher mit "nein" beantworten müsste, sollte tunlichst kein Fass aufmachen.

Und auf die Gefahr hin, dass jetzt eine Menge BL-Verkäufer aufschreien: Bei BL einen privaten Shop zu eröffnen, ist m.M.n. nicht möglich. Ein Onlineshop kann niemals privat betrieben werden. Selbst wenn die Gewinnabsicht fehlt, ist die Einnahmeerzielungsabsicht gegeben. Und das "regelmäßig", weil der Shop ja täglich geöffnet ist.

Viele Grüße,
Rene


Instagram | www.BRICK.art


, Olli , Matze2903 , DrTod , nowi41fan , Cabrio , MARPSCH , shadow020498 , SAJ , katerjur gefällt das (10 Mitglieder)


bp10030
20.01.2013, 11:06

Als Antwort auf den Beitrag von Legolars67

Re: Ebay-Geschäften droht Steuer

> Wer also öfter mal was verkauft...

Ist aber im Bezug zum verlinkten Artikel doch sehr schwammig formuliert denn oben Zitiertes hört sich für mich eher so an wie: Wer so um die 10 Verkäufe im Jahr unternimmt...

In dem verlinkten Artikel geht es aber um einen Fall mit durschnittlich 280 Verkäufen/Jahr bzw. 28.000€/Jahr über einen Zeitraum von drei Kalenderjahren(!!), was schon ein ganz anderes Kaliber ist. Wer das noch nicht-gewerblich nennt...

Gruß



Thomas52xxx
20.01.2013, 11:08

Als Antwort auf den Beitrag von Steindrucker

Re: Ebay-Geschäften droht Steuer ....... Gilt für ALLE Geschäfte ...... also auch hier ? :-(

alles was über die 400 bzw. 450 EUR geht ist zu versteuern, egal woher das geld kommt
beste Lösung: ein Gewerbe anmelden (ca. 20 EUR) und als Kleinunternehmer tätig sein.
klick > wiki

Auch wenn es vom Grunde her stimmt. Wenn ich ein porivates Kraftfahrzeug verkaufe, bin ich meist über dieser Grenze. Dennoch wird das in den meisten fällen auch privat sein.


Gruß
Thomas

mein Blog
meine Eisenbahnräder - mit funktionierendem Download


Legolars67
20.01.2013, 11:33

Als Antwort auf den Beitrag von bp10030

Re: Ebay-Geschäften droht Steuer

Hallo,

ich wollte nur mal darauf hinweisen, das es keine festen Grenzen gibt und der Übergang zwischen Einnahmen und Einnahmen die das Finanzamt interessieren fließend ist. Auch als Privatverkäufer sind Einnahmen Steuerpflichtig, auch wenn bei gelegentlichen Verkäufen das Finanzamt nicht so hinsieht. Ich denke das man als regelmäßiger Verkäufer mit einem Kleingewerbe gut beraten ist. Man hat ja nicht nur den Steuernachteil, sondern wird auch Kosten gegenrechnen können. Das ein regelmäßiger Verkauf ohne Anmeldung auch unfair gegenüber Gewebetreibene ist, sollte jedem klar sein. Auf dem Bau sagen wir Schwarzarbeit dazu.

Bis bald
Lars



webster
20.01.2013, 11:39

Als Antwort auf den Beitrag von Navigation

+1Re: Ebay-Geschäften droht Steuer

Hallo,

das genannte kann ich so nur unterstreichen.



Es geht nicht immer nur um die Besteuerung des "Gewinns". Den könnt ihr notfalls auch versteuern ohne eine Gewerbe angemeldet zu haben. Es geht um Dinge wie Umsatzsteuer, IHK, ggf Gewerbesteuer, rechtliche Verpflichtungen wie Wiederufsrecht; korrekt formulierte Preisangaben, hellseherische Fähigkeiten bei Postlaufzeit und Versandkosten, Verpackungsverordnung etc.pp.


Das ist das wirklich Relevante, da hier nicht "der Staat" (in Form von Finanzamt etc.) die Hand aufhält, sondern die vielbesungenen Abmahnungen der vermeintlichen Wettbewerber drohen.
Auch völlig unberechtigte Abmahnungen kosten Zeit, Nerven und im schlechtesten Fall (viel) Geld.

Daher sollte man als einigermaßen regelmäßig handelnder "Privat"-Verkäufer sich mit den o.g. Dingen vertraut machen und überlegen, diese in die Angebote aufzunehmen.

Dies hat NICHTS mit der steuerlichen Behandlungen als Selbstständiger/Gewerbe oder Umsatzsteuerpflichtiger zu tun! Es sind auch andere Gerichte (Amts- und Landgerichte im Gegensatz zu den Finanzgerichten), die hierüber entscheiden.
Daher auch die unterschiedlichen Ansätze bei der Bewertung der Anzahl der Verkäufe zu diesem Thema.

Gruß
Stefan



gefällt das


Kerntechniker
20.01.2013, 11:41

Als Antwort auf den Beitrag von Thomas52xxx

Re: Ebay-Geschäften droht Steuer ....... Gilt für ALLE Geschäfte ...... also auch hier ? :-(

Auch wenn es vom Grunde her stimmt. Wenn ich ein porivates Kraftfahrzeug verkaufe, bin ich meist über dieser Grenze. Dennoch wird das in den meisten fällen auch privat sein.


Hi Thomas,

ich denke dein Beispiel macht sehr schön deutlich, dass es sehr stark auf den Einzelfall ankommt. Ich glaube in der Bucht steht in den AGBs etwas von 700 €/mtl. und man wird von denen als Gewerblicher eingestuft, was aber unabhängig vom Finanzamt ist.
Nun ich denke grundsätzlich geht es sicher eher um Menschen die sehr regelmäßig ganze Sets bei Ebay versteigern und diese günstig in größerer Stückzahl im Vorfeld aus genau diesem Grund gekauft haben.

Gruß Roland


"Jeder Tag ohne Steine zusammen zu bauen, ist ein verlorener Tag!"


Tom1210
20.01.2013, 12:21

Als Antwort auf den Beitrag von Legolars67

+2Re: Ebay-Geschäften droht Steuer

Hallo Leute!

Dem Beitrag von Rene ist wohl nichts mehr hinzuzufügen. Auch im Ösi-Land die gleiche Rechtslage. Sobald jemand Geschäfte mit Gewinnabsicht tätigt, sind Einnahmen daraus finanztechnisch meldepflichtig. Vollkommen egal, ob das "als Privater" oder mit Gewerbeschein passiert. Im Formular des jährlichen EInkommen-Steuerausgleichs wird lediglich abgefragt, ob Einnahmen aus gewerblicher Tätigkeit stammen und wie hoch die denn seien. Es besteht jedoch keine Verpflichtung einen Steuerausgleich durchzuführen.

Ganz klar: MIT einer Gewerbeanmeldung braucht man bei "ordentlicher" Buchführung (gehört auch dazu) - beinahe - keine Angst mehr vor ungeliebten Fragen haben.

Ein wichtiger Aspekt noch, der definitiv FÜR eine Gewerbeanmeldung spricht: Man kann Ausgaben die man eigentlich hauptsächlich privat nutzt (Handy, Internet, Verpackungsmaterial, Kontoführungsspesen, Fahrzeug und - in eingeschränktem Umfang sogar Kosten für Büro und Lagerraum) geltend machen. Und der Überhammer: Sollte daraus eventuell sogar ein Verlust entstehen (Ausgaben höher als Einnahmen) und man ist hauptberuflich unselbständig (d.h. "normaler" Arbeitnehmer z.B. Angestellter im Büro) tätig, so kann der Verlust (zumindest eine zeitlang) von der Einkommensteuer abgesetzt werden...

Also nochmals zusammenfassend:

PLUS-Punkte einer Gewerbeanmeldung:
- professionelleres Auftreten den Käufern gegenüber
- "gesetzeskonform" (kein schlechtes Gewissen) ;)
- Verrechnung tlw. privat entstehender Aufwände
- Zugang zu günstigeren gewerbl. Einkaufsmöglichkeiten

MINUS-Punkte einer Gewerbeanmeldung:
- Rechnungslegungspflicht
- gesetzl. Bestimmungen hinsichtlich Rücknahme, Gewährleistung, usw.
- Buchhaltungspflicht
- Versteuerungspflicht

Noch bevor Fragen kommen: Ich bin weder Steuerberater noch Finanzbeamter, sondern Angestellter (www.geha.at) und nebenberuflich mit einem Kleingewerbe (www.bonetouch.at) selbständig.


SERVUS AUS WIEN
Tom

Möge der Stein mit euch sein.


, DrTod gefällt das


SBautLego
20.01.2013, 22:52

Als Antwort auf den Beitrag von Legolars67

+2Re: Ebay-Geschäften droht Steuer

Hallo Lars un alle Interessierten,


die Auskunft deines Steuerberaters ist schon sehr pauschal.

Zum Steuerrecht ist zu sagen, daß daß Sachverhalte gibt, die die nicht zu einer Steuerpflicht führen, und falls einer zu einer Steuerpflicht führt, kann es zunächst einmal Steuerfreibeträge geben.

Das durchblickt kein normaler Mensch, daher würde ich im Zweifel immer einen Steuerberater oder auch die IHK konsultieren.

Ganz schlecht ist es immer dann, wenn ein Sachverhalt vom Finanzamt nachträglich anders eingeschätzt wird, als man es selber getan hat, da hat man dann oft keine schriftliche Nachweise hat, wie sich die Sache genau verhalten hat.

Falls man regelmäßig Verkäufe tätigt, muß man sich die Frage stellen, ob man schon gewerblich handelt. (-> Steuerberater)

Private Verkäufe sind der allgemeinen Meinung nach steuerfrei. Das ist z.B. für Immobilien nur dann richtig, wenn mann diese 10 Jahre im Besitz hatte. Verkauft man diese vorher, wäre es ratsam alle Kaufbelege die damit im Zusammenhang stehen, vorlegen zu können, denn besteuert würde nur der Gewinn. Für andere Dinge gilt ggf. eine Frist von einem Jahr. (-> Steuerberater)

Wird ein Sachverhalt als gewerblicher Handel ein eingeschätzt, wird sowohl der Umsatz als auch der Gewinn besteuert. Dann ist es wieder ganz wichtig Belege für Ausgaben beibringen zu können.

Mit folgenden Steuern muß man rechnen:

- Umsatzsteuer
- Gewerbesteuer
- Einkommsteuer

Wenn mann sich als Kleinunternehmer bein FA anmeldet, gibt es einen Freibetrag für die Umsatzsteuer (m.E. 17.500 € Umsatz p.J.: Achtung Umsatz nicht Gewinn!). (-> erst zum Steuerberater, dann zum Finanzamt anmelden)

Für die Gewerbesteuer ist der Freibetrag m.E. 24.500 € p.J., hier ist der Gewinn maßgebend. (-> Steuerberater)

Für die Einkommensteuer gibt es den Grundfreibetrag, dieser ist aber mit einer Hauptbeschäftigung i.A. verbraucht. (-> Steuerberater)

Und nebenbei sei angemerkt, hat man in einem Jahr erstmalig für einen in einem vorangegangenen Jahr gemachten Gewerbeertrag (Gewinn) Steuern bezahlt, wird gleiche Betrag für alle Jahre von dem Folgejahr des Steuerjahres bis zum aktuellen Jahr als Vorauszahlung fällig. Dann kommen für diese Jahre noch die Abgaben, z.B. für die IHK, dazu.

Die IHK ist allerdings dafür da Gewerbetreibende in rechtlichen und steuerlichen Fragen zu informieren, dort gibt es z.B. auch vorgefertigte AGBs oder rechtliche Hinweise für Internetseiten.

D.h., das Wichtigste ist für einen Gewerbetreibenden zu wissen, viel Prozent von den Einnahmen für Steuern und Angaben zurückgelegt werden sollten. (-> Steuerberater)

In der Erwartung Euch endlich den Tag vermiest zu haben, verbleib ich
mit freundlichen Grüßen

SBautLego

PS: Ich bin kein Steuerberater, nur im Hauptberuf betroffen.



Navigation , DrTod gefällt das


SteinManager
21.01.2013, 19:05

Als Antwort auf den Beitrag von Steindrucker

Re: Ebay-Geschäften droht Steuer ....... Gilt für ALLE Geschäfte ...... also auch hier ? :-(

alles was über die 400 bzw. 450 EUR geht ist zu versteuern, egal woher das geld kommt



Hallo,

wo steht das denn? Davon habe ich noch gar nichts gehört?
Kannst dazu bitte auch mal einen Link zur Verfügung stellen?

Gruß

SteinManager



gast509
21.01.2013, 23:54

Als Antwort auf den Beitrag von Legolars67

Re: Ebay-Geschäften droht Steuer

Ich bin jetzt seit fast 14 Jahren bei ebay und habe etwas über 200 Bewertungen, vermutlich mehr als 50% durch Käufe statt Verkäufe, manchmal mach ich ein paar Monate nix, manchmal verkaufe ich 5-15 Artikel (falls die einer will :-) im Monat, aber eher selten. Wieviel ich da eingenommen habe, weiß ich nicht, vermutlich im Laufe der Jahre 1000-2000€. Bin ich nun ein Kleingewerbetreibender?

Gruß
Bernd



9 nachfolgende Beiträge sind ausgeblendet

Alle anzeigen Immer alle anzeigen

Gesamter Thread: