Legolars67
20.01.2013, 00:20

Ebay-Geschäften droht Steuer

Hallo Leute,

da es letztens wieder Thema war:

http://www.n-tv.de/ratgeb...er-article6281481.html

Wie man sieht gibt es scheinbar keine genau abgrenzende Regelung. Mein Steuerberater sagte einmal zu mir: Wenn jemand Geld bekommt, für eine Ware oder Leistung, dann ist dieses Geld grundsätzlich zu versteuern. Bisher konnte mir niemand einen Höchstbetrag nennen, den man Steuerfrei einnehmen kann. Wer also öfter mal was verkauft, muß damit rechnen, das sich das Finazamt meldet.

Bis bald
Lars



Steindrucker
20.01.2013, 02:48

Als Antwort auf den Beitrag von Legolars67

Re: Ebay-Geschäften droht Steuer

*Die neuen Grenzen sind zum 01.01.2013 in Kraft getreten.
Für geringfügig entlohnte Beschäftigungen wurde die Grenze von 400 Euro auf 450 Euro angehoben.*

alles was drüber ist kann das Finanzamt die Hand aufhalten soviel ich weis

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acarstens
20.01.2013, 04:02

Als Antwort auf den Beitrag von Steindrucker

Re: Ebay-Geschäften droht Steuer

Moin.

*Die neuen Grenzen sind zum 01.01.2013 in Kraft getreten.
Für geringfügig entlohnte Beschäftigungen wurde die Grenze von 400 Euro auf 450 Euro angehoben.*


Das hat aber mit Verkäufen nichts zu tun. "Geringfügig entlohnte Beschäftigungen" sind die sogenannten Mini-Jobs.

Gruß
Andreas



DrTod
20.01.2013, 08:57

Als Antwort auf den Beitrag von Legolars67

Re: Ebay-Geschäften droht Steuer

Moin Lars,
mir konnte auch keiner einen Betrag nennen, aber es gibt da ne Faustregel.
Wer jeden Monat mehr als ca.15 Artikel verkäuft unabhängig vom Betrag den sieht das Finazamt als Gewerbetreibenden an. Wenn du auf der sicheren Seite sein willst dann melde ein Kleingewebe an. Die Maximal Besteuerung liegt bei 18% auf den Gewinn. Leider gibt es bei E-Bay viele Neider, die anderen den Erfolg nicht gönnen
und man lustige Drohmails bekommt von Gewerblichen Verkäufern das einen beim Finazamt anschwärzen. So wars bei mir.

gruß Gregor



skubs_de
20.01.2013, 09:40

Als Antwort auf den Beitrag von Legolars67

Re: Ebay-Geschäften droht Steuer ....... Gilt für ALLE Geschäfte ...... also auch hier ? :-( (ohne Text)



Steindrucker
20.01.2013, 10:21

Als Antwort auf den Beitrag von skubs_de

Re: Ebay-Geschäften droht Steuer ....... Gilt für ALLE Geschäfte ...... also auch hier ? :-(

alles was über die 400 bzw. 450 EUR geht ist zu versteuern, egal woher das geld kommt
beste Lösung: ein Gewerbe anmelden (ca. 20 EUR) und als Kleinunternehmer tätig sein.
klick > wiki


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20.01.2013, 10:40

Als Antwort auf den Beitrag von DrTod

+10Re: Ebay-Geschäften droht Steuer

Hallo ihr Lieben,

jetzt mache ich mich fürchte ich mal etwas unbeliebt, aber es gibt vielleicht den einen oder anderen, der sich unsicher ist und nicht mehr auf die "Durchhalteparolen" setzen mag

Leider gibt es bei E-Bay viele Neider, die anderen den Erfolg nicht gönnen


Ohne den Denunzianten allzuviel Sympathien entgegenzubringen: Die "Neider" sind meistens diejenigen, die für vergleichbare "Erfolgsaussichten" einen höheren (weil gesetzlich korrekten) Aufwand betreiben müssen.

Es geht nicht immer nur um die Besteuerung des "Gewinns". Den könnt ihr notfalls auch versteuern ohne eine Gewerbe angemeldet zu haben. Es geht um Dinge wie Umsatzsteuer, IHK, ggf Gewerbesteuer, rechtliche Verpflichtungen wie Wiederufsrecht; korrekt formulierte Preisangaben, hellseherische Fähigkeiten bei Postlaufzeit und Versandkosten, Verpackungsverordnung etc.pp.

Alles Dinge, die sich nervig anhören, und die es halt auch sind.

Ich bin mir 100% sicher, dass es genügend Leute gibt, die wirklich nur privat bei eBay verkaufen und die brauchen auch keine Angst zu haben. Ich bin mir aber genauso sicher, dass es genügend Leute gibt, die zwar für sich selbst immer der Meinung sind, dass ja alles nur privat ist und nur zur Finanzierung des Hobbies etc.pp. (man braucht ja bloß mal die BL Shopliste durchschauen), die es aber eigentlich nicht sind.

Jeder Privatverkäufer muss sich doch einfach nur eine Sache fragen: "Verkaufe ich hier unregelmäßig ohne Gewinn- und Einnahmeerzielungsabsicht auf privater Basis?" Wer diese Frage für sich mit "ja" beantworten kann, der braucht sich auch weder aufregen, noch Angst haben. Wer die Frage dann doch eher mit "nein" beantworten müsste, sollte tunlichst kein Fass aufmachen.

Und auf die Gefahr hin, dass jetzt eine Menge BL-Verkäufer aufschreien: Bei BL einen privaten Shop zu eröffnen, ist m.M.n. nicht möglich. Ein Onlineshop kann niemals privat betrieben werden. Selbst wenn die Gewinnabsicht fehlt, ist die Einnahmeerzielungsabsicht gegeben. Und das "regelmäßig", weil der Shop ja täglich geöffnet ist.

Viele Grüße,
Rene


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bp10030
20.01.2013, 11:06

Als Antwort auf den Beitrag von Legolars67

Re: Ebay-Geschäften droht Steuer

> Wer also öfter mal was verkauft...

Ist aber im Bezug zum verlinkten Artikel doch sehr schwammig formuliert denn oben Zitiertes hört sich für mich eher so an wie: Wer so um die 10 Verkäufe im Jahr unternimmt...

In dem verlinkten Artikel geht es aber um einen Fall mit durschnittlich 280 Verkäufen/Jahr bzw. 28.000€/Jahr über einen Zeitraum von drei Kalenderjahren(!!), was schon ein ganz anderes Kaliber ist. Wer das noch nicht-gewerblich nennt...

Gruß



Thomas52xxx
20.01.2013, 11:08

Als Antwort auf den Beitrag von Steindrucker

Re: Ebay-Geschäften droht Steuer ....... Gilt für ALLE Geschäfte ...... also auch hier ? :-(

alles was über die 400 bzw. 450 EUR geht ist zu versteuern, egal woher das geld kommt
beste Lösung: ein Gewerbe anmelden (ca. 20 EUR) und als Kleinunternehmer tätig sein.
klick > wiki

Auch wenn es vom Grunde her stimmt. Wenn ich ein porivates Kraftfahrzeug verkaufe, bin ich meist über dieser Grenze. Dennoch wird das in den meisten fällen auch privat sein.


Gruß
Thomas

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Legolars67
20.01.2013, 11:33

Als Antwort auf den Beitrag von bp10030

Re: Ebay-Geschäften droht Steuer

Hallo,

ich wollte nur mal darauf hinweisen, das es keine festen Grenzen gibt und der Übergang zwischen Einnahmen und Einnahmen die das Finanzamt interessieren fließend ist. Auch als Privatverkäufer sind Einnahmen Steuerpflichtig, auch wenn bei gelegentlichen Verkäufen das Finanzamt nicht so hinsieht. Ich denke das man als regelmäßiger Verkäufer mit einem Kleingewerbe gut beraten ist. Man hat ja nicht nur den Steuernachteil, sondern wird auch Kosten gegenrechnen können. Das ein regelmäßiger Verkauf ohne Anmeldung auch unfair gegenüber Gewebetreibene ist, sollte jedem klar sein. Auf dem Bau sagen wir Schwarzarbeit dazu.

Bis bald
Lars



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