Hallo Leute,
da es letztens wieder Thema war:
http://www.n-tv.de/ratgeb...er-article6281481.html
Wie man sieht gibt es scheinbar keine genau abgrenzende Regelung. Mein Steuerberater sagte einmal zu mir: Wenn jemand Geld bekommt, für eine Ware oder Leistung, dann ist dieses Geld grundsätzlich zu versteuern. Bisher konnte mir niemand einen Höchstbetrag nennen, den man Steuerfrei einnehmen kann. Wer also öfter mal was verkauft, muß damit rechnen, das sich das Finazamt meldet.
Bis bald
Lars
*Die neuen Grenzen sind zum 01.01.2013 in Kraft getreten.
Für geringfügig entlohnte Beschäftigungen wurde die Grenze von 400 Euro auf 450 Euro angehoben.*
alles was drüber ist kann das Finanzamt die Hand aufhalten soviel ich weis
Moin.
Moin Lars,
mir konnte auch keiner einen Betrag nennen, aber es gibt da ne Faustregel.
Wer jeden Monat mehr als ca.15 Artikel verkäuft unabhängig vom Betrag den sieht das Finazamt als Gewerbetreibenden an. Wenn du auf der sicheren Seite sein willst dann melde ein Kleingewebe an. Die Maximal Besteuerung liegt bei 18% auf den Gewinn. Leider gibt es bei E-Bay viele Neider, die anderen den Erfolg nicht gönnen
und man lustige Drohmails bekommt von Gewerblichen Verkäufern das einen beim Finazamt anschwärzen. So wars bei mir.
gruß Gregor
alles was über die 400 bzw. 450 EUR geht ist zu versteuern, egal woher das geld kommt
beste Lösung: ein Gewerbe anmelden (ca. 20 EUR) und als Kleinunternehmer tätig sein.
klick > wiki
Hallo ihr Lieben,
jetzt mache ich mich fürchte ich mal etwas unbeliebt, aber es gibt vielleicht den einen oder anderen, der sich unsicher ist und nicht mehr auf die "Durchhalteparolen" setzen mag
, Olli , Matze2903 , DrTod , nowi41fan , Cabrio , MARPSCH , shadow020498 , SAJ , katerjur gefällt das (10 Mitglieder)
> Wer also öfter mal was verkauft...
Ist aber im Bezug zum verlinkten Artikel doch sehr schwammig formuliert denn oben Zitiertes hört sich für mich eher so an wie: Wer so um die 10 Verkäufe im Jahr unternimmt...
In dem verlinkten Artikel geht es aber um einen Fall mit durschnittlich 280 Verkäufen/Jahr bzw. 28.000€/Jahr über einen Zeitraum von drei Kalenderjahren(!!), was schon ein ganz anderes Kaliber ist. Wer das noch nicht-gewerblich nennt...
Gruß
Gruß
Thomas
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Hallo,
ich wollte nur mal darauf hinweisen, das es keine festen Grenzen gibt und der Übergang zwischen Einnahmen und Einnahmen die das Finanzamt interessieren fließend ist. Auch als Privatverkäufer sind Einnahmen Steuerpflichtig, auch wenn bei gelegentlichen Verkäufen das Finanzamt nicht so hinsieht. Ich denke das man als regelmäßiger Verkäufer mit einem Kleingewerbe gut beraten ist. Man hat ja nicht nur den Steuernachteil, sondern wird auch Kosten gegenrechnen können. Das ein regelmäßiger Verkauf ohne Anmeldung auch unfair gegenüber Gewebetreibene ist, sollte jedem klar sein. Auf dem Bau sagen wir Schwarzarbeit dazu.
Bis bald
Lars