Hallo Leute,
da es letztens wieder Thema war:
http://www.n-tv.de/ratgeb...er-article6281481.html
Wie man sieht gibt es scheinbar keine genau abgrenzende Regelung. Mein Steuerberater sagte einmal zu mir: Wenn jemand Geld bekommt, für eine Ware oder Leistung, dann ist dieses Geld grundsätzlich zu versteuern. Bisher konnte mir niemand einen Höchstbetrag nennen, den man Steuerfrei einnehmen kann. Wer also öfter mal was verkauft, muß damit rechnen, das sich das Finazamt meldet.
Bis bald
Lars
Moin Lars,
mir konnte auch keiner einen Betrag nennen, aber es gibt da ne Faustregel.
Wer jeden Monat mehr als ca.15 Artikel verkäuft unabhängig vom Betrag den sieht das Finazamt als Gewerbetreibenden an. Wenn du auf der sicheren Seite sein willst dann melde ein Kleingewebe an. Die Maximal Besteuerung liegt bei 18% auf den Gewinn. Leider gibt es bei E-Bay viele Neider, die anderen den Erfolg nicht gönnen
und man lustige Drohmails bekommt von Gewerblichen Verkäufern das einen beim Finazamt anschwärzen. So wars bei mir.
gruß Gregor
alles was über die 400 bzw. 450 EUR geht ist zu versteuern, egal woher das geld kommt
beste Lösung: ein Gewerbe anmelden (ca. 20 EUR) und als Kleinunternehmer tätig sein.
klick > wiki
Hallo ihr Lieben,
jetzt mache ich mich fürchte ich mal etwas unbeliebt, aber es gibt vielleicht den einen oder anderen, der sich unsicher ist und nicht mehr auf die "Durchhalteparolen" setzen mag
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> Wer also öfter mal was verkauft...
Ist aber im Bezug zum verlinkten Artikel doch sehr schwammig formuliert denn oben Zitiertes hört sich für mich eher so an wie: Wer so um die 10 Verkäufe im Jahr unternimmt...
In dem verlinkten Artikel geht es aber um einen Fall mit durschnittlich 280 Verkäufen/Jahr bzw. 28.000€/Jahr über einen Zeitraum von drei Kalenderjahren(!!), was schon ein ganz anderes Kaliber ist. Wer das noch nicht-gewerblich nennt...
Gruß
Gruß
Thomas
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Hallo,
ich wollte nur mal darauf hinweisen, das es keine festen Grenzen gibt und der Übergang zwischen Einnahmen und Einnahmen die das Finanzamt interessieren fließend ist. Auch als Privatverkäufer sind Einnahmen Steuerpflichtig, auch wenn bei gelegentlichen Verkäufen das Finanzamt nicht so hinsieht. Ich denke das man als regelmäßiger Verkäufer mit einem Kleingewerbe gut beraten ist. Man hat ja nicht nur den Steuernachteil, sondern wird auch Kosten gegenrechnen können. Das ein regelmäßiger Verkauf ohne Anmeldung auch unfair gegenüber Gewebetreibene ist, sollte jedem klar sein. Auf dem Bau sagen wir Schwarzarbeit dazu.
Bis bald
Lars
Hallo,
das genannte kann ich so nur unterstreichen.
"Jeder Tag ohne Steine zusammen zu bauen, ist ein verlorener Tag!"
Hallo Leute!
Dem Beitrag von Rene ist wohl nichts mehr hinzuzufügen. Auch im Ösi-Land die gleiche Rechtslage. Sobald jemand Geschäfte mit Gewinnabsicht tätigt, sind Einnahmen daraus finanztechnisch meldepflichtig. Vollkommen egal, ob das "als Privater" oder mit Gewerbeschein passiert. Im Formular des jährlichen EInkommen-Steuerausgleichs wird lediglich abgefragt, ob Einnahmen aus gewerblicher Tätigkeit stammen und wie hoch die denn seien. Es besteht jedoch keine Verpflichtung einen Steuerausgleich durchzuführen.
Ganz klar: MIT einer Gewerbeanmeldung braucht man bei "ordentlicher" Buchführung (gehört auch dazu) - beinahe - keine Angst mehr vor ungeliebten Fragen haben.
Ein wichtiger Aspekt noch, der definitiv FÜR eine Gewerbeanmeldung spricht: Man kann Ausgaben die man eigentlich hauptsächlich privat nutzt (Handy, Internet, Verpackungsmaterial, Kontoführungsspesen, Fahrzeug und - in eingeschränktem Umfang sogar Kosten für Büro und Lagerraum) geltend machen. Und der Überhammer: Sollte daraus eventuell sogar ein Verlust entstehen (Ausgaben höher als Einnahmen) und man ist hauptberuflich unselbständig (d.h. "normaler" Arbeitnehmer z.B. Angestellter im Büro) tätig, so kann der Verlust (zumindest eine zeitlang) von der Einkommensteuer abgesetzt werden...
Also nochmals zusammenfassend:
PLUS-Punkte einer Gewerbeanmeldung:
- professionelleres Auftreten den Käufern gegenüber
- "gesetzeskonform" (kein schlechtes Gewissen) ;)
- Verrechnung tlw. privat entstehender Aufwände
- Zugang zu günstigeren gewerbl. Einkaufsmöglichkeiten
MINUS-Punkte einer Gewerbeanmeldung:
- Rechnungslegungspflicht
- gesetzl. Bestimmungen hinsichtlich Rücknahme, Gewährleistung, usw.
- Buchhaltungspflicht
- Versteuerungspflicht
Noch bevor Fragen kommen: Ich bin weder Steuerberater noch Finanzbeamter, sondern Angestellter (www.geha.at) und nebenberuflich mit einem Kleingewerbe (www.bonetouch.at) selbständig.
SERVUS AUS WIEN
Tom
Möge der Stein mit euch sein.
, DrTod gefällt das