Legolars67
20.01.2013, 00:20

Ebay-Geschäften droht Steuer

Hallo Leute,

da es letztens wieder Thema war:

http://www.n-tv.de/ratgeb...er-article6281481.html

Wie man sieht gibt es scheinbar keine genau abgrenzende Regelung. Mein Steuerberater sagte einmal zu mir: Wenn jemand Geld bekommt, für eine Ware oder Leistung, dann ist dieses Geld grundsätzlich zu versteuern. Bisher konnte mir niemand einen Höchstbetrag nennen, den man Steuerfrei einnehmen kann. Wer also öfter mal was verkauft, muß damit rechnen, das sich das Finazamt meldet.

Bis bald
Lars



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Tom1210
20.01.2013, 12:21

Als Antwort auf den Beitrag von Legolars67

+2Re: Ebay-Geschäften droht Steuer

Hallo Leute!

Dem Beitrag von Rene ist wohl nichts mehr hinzuzufügen. Auch im Ösi-Land die gleiche Rechtslage. Sobald jemand Geschäfte mit Gewinnabsicht tätigt, sind Einnahmen daraus finanztechnisch meldepflichtig. Vollkommen egal, ob das "als Privater" oder mit Gewerbeschein passiert. Im Formular des jährlichen EInkommen-Steuerausgleichs wird lediglich abgefragt, ob Einnahmen aus gewerblicher Tätigkeit stammen und wie hoch die denn seien. Es besteht jedoch keine Verpflichtung einen Steuerausgleich durchzuführen.

Ganz klar: MIT einer Gewerbeanmeldung braucht man bei "ordentlicher" Buchführung (gehört auch dazu) - beinahe - keine Angst mehr vor ungeliebten Fragen haben.

Ein wichtiger Aspekt noch, der definitiv FÜR eine Gewerbeanmeldung spricht: Man kann Ausgaben die man eigentlich hauptsächlich privat nutzt (Handy, Internet, Verpackungsmaterial, Kontoführungsspesen, Fahrzeug und - in eingeschränktem Umfang sogar Kosten für Büro und Lagerraum) geltend machen. Und der Überhammer: Sollte daraus eventuell sogar ein Verlust entstehen (Ausgaben höher als Einnahmen) und man ist hauptberuflich unselbständig (d.h. "normaler" Arbeitnehmer z.B. Angestellter im Büro) tätig, so kann der Verlust (zumindest eine zeitlang) von der Einkommensteuer abgesetzt werden...

Also nochmals zusammenfassend:

PLUS-Punkte einer Gewerbeanmeldung:
- professionelleres Auftreten den Käufern gegenüber
- "gesetzeskonform" (kein schlechtes Gewissen) ;)
- Verrechnung tlw. privat entstehender Aufwände
- Zugang zu günstigeren gewerbl. Einkaufsmöglichkeiten

MINUS-Punkte einer Gewerbeanmeldung:
- Rechnungslegungspflicht
- gesetzl. Bestimmungen hinsichtlich Rücknahme, Gewährleistung, usw.
- Buchhaltungspflicht
- Versteuerungspflicht

Noch bevor Fragen kommen: Ich bin weder Steuerberater noch Finanzbeamter, sondern Angestellter (www.geha.at) und nebenberuflich mit einem Kleingewerbe (www.bonetouch.at) selbständig.


SERVUS AUS WIEN
Tom

Möge der Stein mit euch sein.


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SBautLego
20.01.2013, 22:52

Als Antwort auf den Beitrag von Legolars67

+2Re: Ebay-Geschäften droht Steuer

Hallo Lars un alle Interessierten,


die Auskunft deines Steuerberaters ist schon sehr pauschal.

Zum Steuerrecht ist zu sagen, daß daß Sachverhalte gibt, die die nicht zu einer Steuerpflicht führen, und falls einer zu einer Steuerpflicht führt, kann es zunächst einmal Steuerfreibeträge geben.

Das durchblickt kein normaler Mensch, daher würde ich im Zweifel immer einen Steuerberater oder auch die IHK konsultieren.

Ganz schlecht ist es immer dann, wenn ein Sachverhalt vom Finanzamt nachträglich anders eingeschätzt wird, als man es selber getan hat, da hat man dann oft keine schriftliche Nachweise hat, wie sich die Sache genau verhalten hat.

Falls man regelmäßig Verkäufe tätigt, muß man sich die Frage stellen, ob man schon gewerblich handelt. (-> Steuerberater)

Private Verkäufe sind der allgemeinen Meinung nach steuerfrei. Das ist z.B. für Immobilien nur dann richtig, wenn mann diese 10 Jahre im Besitz hatte. Verkauft man diese vorher, wäre es ratsam alle Kaufbelege die damit im Zusammenhang stehen, vorlegen zu können, denn besteuert würde nur der Gewinn. Für andere Dinge gilt ggf. eine Frist von einem Jahr. (-> Steuerberater)

Wird ein Sachverhalt als gewerblicher Handel ein eingeschätzt, wird sowohl der Umsatz als auch der Gewinn besteuert. Dann ist es wieder ganz wichtig Belege für Ausgaben beibringen zu können.

Mit folgenden Steuern muß man rechnen:

- Umsatzsteuer
- Gewerbesteuer
- Einkommsteuer

Wenn mann sich als Kleinunternehmer bein FA anmeldet, gibt es einen Freibetrag für die Umsatzsteuer (m.E. 17.500 € Umsatz p.J.: Achtung Umsatz nicht Gewinn!). (-> erst zum Steuerberater, dann zum Finanzamt anmelden)

Für die Gewerbesteuer ist der Freibetrag m.E. 24.500 € p.J., hier ist der Gewinn maßgebend. (-> Steuerberater)

Für die Einkommensteuer gibt es den Grundfreibetrag, dieser ist aber mit einer Hauptbeschäftigung i.A. verbraucht. (-> Steuerberater)

Und nebenbei sei angemerkt, hat man in einem Jahr erstmalig für einen in einem vorangegangenen Jahr gemachten Gewerbeertrag (Gewinn) Steuern bezahlt, wird gleiche Betrag für alle Jahre von dem Folgejahr des Steuerjahres bis zum aktuellen Jahr als Vorauszahlung fällig. Dann kommen für diese Jahre noch die Abgaben, z.B. für die IHK, dazu.

Die IHK ist allerdings dafür da Gewerbetreibende in rechtlichen und steuerlichen Fragen zu informieren, dort gibt es z.B. auch vorgefertigte AGBs oder rechtliche Hinweise für Internetseiten.

D.h., das Wichtigste ist für einen Gewerbetreibenden zu wissen, viel Prozent von den Einnahmen für Steuern und Angaben zurückgelegt werden sollten. (-> Steuerberater)

In der Erwartung Euch endlich den Tag vermiest zu haben, verbleib ich
mit freundlichen Grüßen

SBautLego

PS: Ich bin kein Steuerberater, nur im Hauptberuf betroffen.



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SteinManager
21.01.2013, 19:05

Als Antwort auf den Beitrag von Steindrucker

Re: Ebay-Geschäften droht Steuer ....... Gilt für ALLE Geschäfte ...... also auch hier ? :-(

alles was über die 400 bzw. 450 EUR geht ist zu versteuern, egal woher das geld kommt



Hallo,

wo steht das denn? Davon habe ich noch gar nichts gehört?
Kannst dazu bitte auch mal einen Link zur Verfügung stellen?

Gruß

SteinManager



gast509
21.01.2013, 23:54

Als Antwort auf den Beitrag von Legolars67

Re: Ebay-Geschäften droht Steuer

Ich bin jetzt seit fast 14 Jahren bei ebay und habe etwas über 200 Bewertungen, vermutlich mehr als 50% durch Käufe statt Verkäufe, manchmal mach ich ein paar Monate nix, manchmal verkaufe ich 5-15 Artikel (falls die einer will :-) im Monat, aber eher selten. Wieviel ich da eingenommen habe, weiß ich nicht, vermutlich im Laufe der Jahre 1000-2000€. Bin ich nun ein Kleingewerbetreibender?

Gruß
Bernd



Kerntechniker
22.01.2013, 08:02

Als Antwort auf den Beitrag von gast509

Editiert von
Kerntechniker
22.01.2013, 08:05

+2Re: Ebay-Geschäften droht Steuer

Ich bin jetzt seit fast 14 Jahren bei ebay und habe etwas über 200 Bewertungen, vermutlich mehr als 50% durch Käufe statt Verkäufe, manchmal mach ich ein paar Monate nix, manchmal verkaufe ich 5-15 Artikel (falls die einer will :-) im Monat, aber eher selten. Wieviel ich da eingenommen habe, weiß ich nicht, vermutlich im Laufe der Jahre 1000-2000€. Bin ich nun ein Kleingewerbetreibender?

Gruß
Bernd


Hi Bernd,

ca. 1000-2000€ in 14 Jahren durch Ebay Verkäufe? Mach Dir mal keine Sorgen, dass wird das Finanzamt nicht interessieren. Zum einem weil der größte Teil davon verjährt sein sollte, Verjährungsfrist beträgt 5 Jahre wenn ich mich richtige erinnere. Zum anderen weil die dann verbleibende Restsumme und Anzahl der Verkäufe nicht ausreichen wird um eine Gewerbliche Absicht zu untermauern. Zumindest kann ich mir keinen Betriebsprüfer (das sind die Finanzbeamten die sich darum kümmern) vorstellen kann, der sich da groß verrückt drum machen würde. Selbst wenn es zu einer Prüfung/ Verfahren kommen sollte würde das wohl wegen Geringfügigkeit fallen gelassen werden.
Fazit Bernd du kannst entspannt bleiben :-)

Ansonsten wird hier sehr viel durcheinander geworfen 450 € ist die "neue" Minijob Grenze für Geringfügigbeschäftigte, bei denen der Arbeitgeber pauschal alle Sozialabgaben bezahlt. Das hat sehr wenig mit Unternehmertum zu tun.

Die 17.500 € Umsatzgrenze bedeutet für Kleinunternehmer, dass keine Umsatz- oder Mehrwertsteuer (z.Z. 19%) ausweisen muss und wenn ich mich dafür entscheide auch nicht darf und keine abführen muss. Darüber hinaus bedeutet das auch für den Kleinunternehmer, dass er nicht Vorsteuerabzugs berechtigt ist, also sich die gezahlte Umsatzsteuer, die beim Kauf von Unternehmesgütern anfällt, nicht vom Finanzamt zurückholen kann.

Abschließend kann noch festgehalten werden, dass das Finanzamt an den Ebayverkäufern interessiert ist die jede Woche für hunderte Euros Zeug verkaufen und sich schön als Privat darstellen. Speziell diese Leute sind dann auch den redlichen Unternehmern ein Dorn im Auge aus den von Rene aufgeführten Gründen. Das sind im übrigen nicht nur Leute die LEGO verkaufen.

Ich hoffe jetzt sind alle Klarheiten beseitigt. Fragen gerne.

Gruß Roland

P.S. Ja ich hab ein wenig Ahnung und ja ich bin davon überzeugt, dass unser Steuerrecht dringend reformiert werden muss.


"Jeder Tag ohne Steine zusammen zu bauen, ist ein verlorener Tag!"


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Steindrucker
22.01.2013, 14:43

Als Antwort auf den Beitrag von Thomas52xxx

Re: Ebay-Geschäften droht Steuer ....... Gilt für ALLE Geschäfte ...... also auch hier ? :-(


Auch wenn es vom Grunde her stimmt. Wenn ich ein porivates Kraftfahrzeug verkaufe, bin ich meist über dieser Grenze. Dennoch wird das in den meisten fällen auch privat sein.


und wie war das mit dem Golf von Papst Benedikt?
Privatverkauf kaum beendet schon hat das Finanzamt die Hand aufgehalten.


[image]



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Thomas52xxx
22.01.2013, 15:58

Als Antwort auf den Beitrag von Steindrucker

Re: Ebay-Geschäften droht Steuer ....... Gilt für ALLE Geschäfte ...... also auch hier ? :-(

und wie war das mit dem Golf von Papst Benedikt?
Privatverkauf kaum beendet schon hat das Finanzamt die Hand aufgehalten.

Sicher?

Ich habe das hier dazu gefunden:

Hatte gerade stern TV eingeschaltet, dort war Verkäufer, Käufer und der
Golf zu Gast.

Der Verkäufer hat auf die Frage nach der Besteuerung gesagt, daß er vom
Finanzamt Olpe unaufgefordert einen Brief und einen Anruf bekommen hat,
der diesen Verkauf als steuerfrei erklärt.


Gruß
Thomas

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tmctiger
22.01.2013, 16:09

Als Antwort auf den Beitrag von Kerntechniker

Re: Ebay-Geschäften droht Steuer

Hallo *,

also irgend was wird hier glaub ich falsch verstanden. Weil es kann ja nicht sein wenn ich zum Beispiel ein Wohnung via eBay PRIVAT auflöse und hunderte Artikel verscherble ich auf einmal einen Gewerbeschein brauchen würde.

Weiters ist das mit der "Gewinnabsicht" denke ich mal auch anders. Weil jeder das Zeug auf eBay ja mit Gewinnabsicht verkaufen will - sonst würde er es ja nicht machen. Auch wenn ich mein 20 Jahre altes Buch um 1.- Verkaufe habe ich eine 1.- Gewinnabsicht.

Also ich verstehe das ganze nicht wirklich - und bin da offensichtlich nicht alleine ;)

Grübelnde Grüße,
Günther


Mein Bricksafe: https://www.bricksafe.com/pages/tmctiger
Mein aktuelles Layoutprojekt: https://www.bricksafe.com...es/tmctiger/layout/wip 1000SteineThread dazu: https://www.1000steine.de...y=1&id=399371#id399371
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Sylvius
22.01.2013, 16:17

Als Antwort auf den Beitrag von tmctiger

Re: Ebay-Geschäften droht Steuer


Weiters ist das mit der "Gewinnabsicht" denke ich mal auch anders. Weil jeder das Zeug auf eBay ja mit Gewinnabsicht verkaufen will - sonst würde er es ja nicht machen. Auch wenn ich mein 20 Jahre altes Buch um 1.- Verkaufe habe ich eine 1.- Gewinnabsicht.


Nein, dann hat du lediglich eine Einnahme von einem Euro. Gewinn ist grob gesagt eine Differenz zwischen Einnahme und Ausgaben (Aufwand).

Grüße Sylvus



Kerntechniker
22.01.2013, 20:45

Als Antwort auf den Beitrag von tmctiger

Re: Ebay-Geschäften droht Steuer

Hallo *,

also irgend was wird hier glaub ich falsch verstanden. Weil es kann ja nicht sein wenn ich zum Beispiel ein Wohnung via eBay PRIVAT auflöse und hunderte Artikel verscherble ich auf einmal einen Gewerbeschein brauchen würde.

Weiters ist das mit der "Gewinnabsicht" denke ich mal auch anders. Weil jeder das Zeug auf eBay ja mit Gewinnabsicht verkaufen will - sonst würde er es ja nicht machen. Auch wenn ich mein 20 Jahre altes Buch um 1.- Verkaufe habe ich eine 1.- Gewinnabsicht.

Also ich verstehe das ganze nicht wirklich - und bin da offensichtlich nicht alleine ;)

Grübelnde Grüße,
Günther


Hi,

nein vermutlich bist du da auch nicht alleine.

Um bei Deinem Beispiel zu bleiben, eine Wohnungsauflösung ist ja nicht auf Dauer ausgelegt. Im Regelfall spielt sich das ganze in 2-3 Wochen ab, daher möchtest du damit nicht auf Dauer Geldverdienen.

Unabhängig davon sind wie von Sylvius angeführt nur Gewinne steuerpflichtig, nicht die Umsätze.

Beispiel:

Du verkaufst einen Schreibtisch für 100,00 €. Macht stark vereinfacht 100,00 € Einnahmen.
Besagter Schreibtisch hat vor 6 Jahren 175,00 € gekostet.
Damit hast du folgenden Erlös gemacht:
Einnahmen - Ausgaben = Erlös
100,00 € - 175,00 € = -75,00 €

Damit würden dann -75,00 € Erlös vorliegen und deine darauf entfallende Steuer wäre 0 €, wenn man dir denn unterstellen würde, Deine Wohnungauflösung hätte gerwerblichen Charakter. Was ziemlich ungewöhnlich wäre.

Vielleicht hilft es der Allgemeinheit, wenn man sich die Tatsache bewusst macht, der normale Privatmann Sachen verkauft um damit Einnahmen zu erzielen z.B. LEGO Sets die man aussortiert hat. Der Unternehmer möchte einen positiven Erlös erzielen.

Fazit der normale Privatmann hat die Absicht Einnahmen zu erzielen.
Der Unternehmer möchte positiven Erlös erzielen.
Daraus kann man dann für sich ableiten wenn ich als Privatperson Sachen verkaufe um damit einen positiven Erlös zu erzielen und dies auch noch Regelmäßig praktiziere, z.B. stark rabbatierte Sets um diese dann für UVP oder höher zu verkaufen, wird im Regelfall der Steuerliche Verdacht der Gewinnerzielungsabsicht vorliegen und von Dritten auch die nicht unbegründete Annahme getroffen das ich eigentlich als Unternehmer handle, micht aber vorallen Pflichten die damit verbunden sind drücke.


"Jeder Tag ohne Steine zusammen zu bauen, ist ein verlorener Tag!"


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