Lok24
04.09.2018, 10:02

Editiert von
Lok24
04.09.2018, 10:03

Maschinenpistole lässt Polizei Wohnung stürmen

Was es alles gibt:

https://www.wa.de/deutsch...ermen-zr-10209488.html

Und obacht
- Steine weg!
- Anzeige!



Mylenium
04.09.2018, 10:09

Als Antwort auf den Beitrag von Lok24

Re: Maschinenpistole lässt Polizei Wohnung stürmen

Na da bin ich ja froh, dass ich im fünften Stock wohne und mir keiner ins fenster gucken kann...

Mylenium


https://myleniumsbrickcorner.wordpress.com


Lok24
04.09.2018, 10:17

Als Antwort auf den Beitrag von Mylenium

Editiert von
Lok24
04.09.2018, 10:18

Re: Maschinenpistole lässt Polizei Wohnung stürmen

Mylenium hat geschrieben:

Na da bin ich ja froh, dass ich im fünften Stock wohne und mir keiner ins fenster gucken kann...
Eine LEGO-Drohne?


Übrigens hat der Erbauer mit dem Ding am Fenster rumgefuchtelt, steht in dem Artikel.



Thekla
04.09.2018, 10:48

Als Antwort auf den Beitrag von Mylenium

Re: Maschinenpistole lässt Polizei Wohnung stürmen

..das bedeutet, Du baust Maschinenpistolen???

Gruß
Thekla


Berliner Steinkultur


alponspeed
04.09.2018, 10:54

Als Antwort auf den Beitrag von Thekla

Editiert von
alponspeed
04.09.2018, 10:54

Re: Maschinenpistole lässt Polizei Wohnung stürmen

immer diese Interpretationen... das bedeutet, dass er alles in den fünften Stock schleppen muss, so fern kein Fahrstuhl vorhanden ist, es bedeutet er wohnt in einer Wohnung, wahrscheinlich zur Miete, solange ihm das Haus nicht gehört und er ist froh, dass ihm keiner ins Fenster schauen kann.

PS: Kann ich jetzt auch die Polizei rufen und bei einen unliebsamen Nachbarn sagen der hatte da so Rohre, elektronische Kleinteile und komische Flaschen in den Keller geräumt.


Die drittbeste, aber verfügbare Lösung, sei einer nicht verfügbaren zweitbesten und einer niemals verfügbar werdenden besten Lösung vorzuziehen.


ShortSeb
04.09.2018, 11:21

Als Antwort auf den Beitrag von Lok24

Re: Maschinenpistole lässt Polizei Wohnung stürmen

Bekommt er jetzt ein LEGO-Verbot?


[image]


Lok24
04.09.2018, 11:32

Als Antwort auf den Beitrag von ShortSeb

Editiert von
Lok24
04.09.2018, 11:33

Re: Maschinenpistole lässt Polizei Wohnung stürmen

Vermutlich wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ein Bußgeld - das können bis zu 10.000 € sein....
Wahrscheinlich zahlt er auch den Polizeieinsatz.



Mylenium
04.09.2018, 11:55

Als Antwort auf den Beitrag von Thekla

Re: Maschinenpistole lässt Polizei Wohnung stürmen

Thekla hat geschrieben:

..das bedeutet, Du baust Maschinenpistolen???


Atombomben... *lol*

Mylenium


https://myleniumsbrickcorner.wordpress.com


leximatic
04.09.2018, 11:55

Als Antwort auf den Beitrag von Lok24

Editiert von
leximatic
04.09.2018, 11:58

Re: Maschinenpistole lässt Polizei Wohnung stürmen

Wogegen soll er nach dem Waffengesetz mit einem Spielzeug verstoßen? Da könnte er höchstens gegen das Spielzeuggesetz verstoßen, dass es aber, glücklicherweise, nicht gibt.
Das ganze wird im Sande verlaufen. Da war keine Waffe im Spiel, es war in seinen eigenen vier Wänden, er ist damit nicht draußen herumgelaufen und ich wette, mit etwas mehr Zeit und Werkzeug, hätte er aus einem Stück Holz eine noch genauere Kopie einer tatsächlichen Waffe machen können, und das hätte auch keine Schwierigkeiten gemacht, weil das dann ein Deko-Gegenstand ist. Die Zeitung war froh, dass sie was zum Drucken hatte und die Polizei war froh, dass sie sich um Pillepalle kümmern konnte und nicht um echte Verbrechen und Mißstände, was, wie jeder weiß, ja anstrengend und teilweise sogar gefährlich sein soll.


Beste Grüße, Lexi

Situs vilate, invadet ab ernetis.


Lok24
04.09.2018, 12:01

Als Antwort auf den Beitrag von leximatic

Re: Maschinenpistole lässt Polizei Wohnung stürmen

leximatic hat geschrieben:

Wogegen soll er nach dem Waffengesetz mit einem Spielzeug verstoßen?

Die Sachen heißen Anscheinwaffen und sind seit Jahren verboten, wenn ich mich recht erinnere.



ShortSeb
04.09.2018, 12:02

Als Antwort auf den Beitrag von leximatic

+1Re: Maschinenpistole lässt Polizei Wohnung stürmen

Ihr habt da drüben in Deutschland so einen lustigen Begriff, der sich "Anscheinwaffen" nennt. Den kann die Staatsanwaltschaft immer in den Raum werden, wenn sie einmal wieder unkreativ ist.


[image]


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Thekla
04.09.2018, 12:38

Als Antwort auf den Beitrag von Mylenium

Re: Maschinenpistole lässt Polizei Wohnung stürmen

Mylenium hat geschrieben:

Thekla hat geschrieben:
..das bedeutet, Du baust Maschinenpistolen???


Atombomben... *lol*


Na, dann!! Ich dachte schon, was schlimmes...

Gruß
Thekla


Berliner Steinkultur


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Steinemann
04.09.2018, 13:29

Als Antwort auf den Beitrag von Lok24

Re: Maschinenpistole lässt Polizei Wohnung stürmen

Lok24 hat geschrieben:

leximatic hat geschrieben:
Wogegen soll er nach dem Waffengesetz mit einem Spielzeug verstoßen?

Die Sachen heißen Anscheinwaffen und sind seit Jahren verboten, wenn ich mich recht erinnere.

Anscheinwaffen ? Ich kann ab 18 Jahren in jedem Waffeneschäft eine Luftdruck- oder Gaspistole kaufen
und diese funktionieren wirklich !!!
Steinemann



alponspeed
04.09.2018, 13:34

Als Antwort auf den Beitrag von Steinemann

Re: Maschinenpistole lässt Polizei Wohnung stürmen

Das Gesetz dazu

1.6
Anscheinswaffen

Anscheinswaffen sind

1.6.1
Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.1) hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden,

1.6.2
Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1 oder

1.6.3
unbrauchbar gemachte Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1.

Ausgenommen sind solche Gegenstände, die erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel oder für Brauchtumsveranstaltungen bestimmt sind oder die Teil einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung im Sinne des § 17 sind oder werden sollen oder Schusswaffen, für die gemäß § 10 Abs. 4 eine Erlaubnis zum Führen erforderlich ist. Erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind insbesondere Gegenstände, deren Größe die einer entsprechenden Feuerwaffe um 50 Prozent über- oder unterschreiten, neonfarbene Materialien enthalten oder keine Kennzeichnungen von Feuerwaffen aufweisen.


Die drittbeste, aber verfügbare Lösung, sei einer nicht verfügbaren zweitbesten und einer niemals verfügbar werdenden besten Lösung vorzuziehen.


Steinemann
04.09.2018, 13:43

Als Antwort auf den Beitrag von Hamster

Editiert von
Steinemann
04.09.2018, 13:48

Re: Maschinenpistole lässt Polizei Wohnung stürmen

Hamster hat geschrieben:

Ist jetzt eigentlich das Buch mit Bauanleitungen für LEGO Waffen auch verboten?

Also bei Amazon sind die, neben einigen Anderen, nach wie vor erhältlich.

https://www.amazon.de/LEG...;keywords=lego+weapons

https://www.amazon.de/Bri...D=VX8WXANVKYJEHM67J6KZ

und ich habe auch schon einiges nachgebaut.

[image]



[image]



Steinemann



Lok24
04.09.2018, 14:10

Als Antwort auf den Beitrag von Steinemann

Re: Maschinenpistole lässt Polizei Wohnung stürmen

Hallo,

nicht jeder wohnt in Österreich!



Lok24
04.09.2018, 14:13

Als Antwort auf den Beitrag von Steinemann

Re: Maschinenpistole lässt Polizei Wohnung stürmen

Hallo,

das Zauberwort heißt "Öffentlichkeit".
In Deiner Wohnung kannst Du auch in D horten, was immer Du möchtest.



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Steinemann
04.09.2018, 15:08

Als Antwort auf den Beitrag von Hamster

Re: Maschinenpistole lässt Polizei Wohnung stürmen

Hamster hat geschrieben:

Pass auf das nicht demnächst die Polizei vor der Haustür steht.

Die waren sogar schon bei mir, allerdings weil in meinem Keller eingebrochen wurde.
Aber von der AK in der Vitrine waren sie begeistert
Steinemann



LnSchmtt
04.09.2018, 15:22

Als Antwort auf den Beitrag von Steinemann

+1Re: Maschinenpistole lässt Polizei Wohnung stürmen

Metoo

[image]



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Mylenium
04.09.2018, 15:46

Als Antwort auf den Beitrag von Thekla

Re: Maschinenpistole lässt Polizei Wohnung stürmen

Thekla hat geschrieben:

Na, dann!! Ich dachte schon, was schlimmes...


Ja, genau! Sowas wie stumpfe Küchenmesser aus LEGO... *rofl*

Mylenium


https://myleniumsbrickcorner.wordpress.com


Steinemann
04.09.2018, 15:47

Als Antwort auf den Beitrag von Lok24

+1Re: Maschinenpistole lässt Polizei Wohnung stürmen

Lok24 hat geschrieben:

Hallo,

das Zauberwort heißt "Öffentlichkeit".
In Deiner Wohnung kannst Du auch in D horten, was immer Du möchtest.


Na ich denke das ist ja wohl klar, wobei....
Wenn ich mit einem schwarz angemalten Besenstiel aus dem Fenster auf Passanten ziele
wird es wahrscheinlich auch nicht lange dauern...
Steinemann



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LnSchmtt
04.09.2018, 15:49

Als Antwort auf den Beitrag von Steinemann

Re: Maschinenpistole lässt Polizei Wohnung stürmen

Bei mir wirds ein paar stunden dauern bis hier mal ein Fußgänger vorbei läuft
Hier im Dorf is ja nie was los



Mylenium
04.09.2018, 16:15

Als Antwort auf den Beitrag von ShortSeb

Re: Maschinenpistole lässt Polizei Wohnung stürmen

ShortSeb hat geschrieben:

Ihr habt da drüben in Deutschland so einen lustigen Begriff, der sich "Anscheinwaffen" nennt. Den kann die Staatsanwaltschaft immer in den Raum werden, wenn sie einmal wieder unkreativ ist.


Kann sie, aber damit ist das Thema ja nicht erledigt. Es müssen ja trotzdem die Sachverhalte ordnungsgemäß ermittelt werden und da habe ich meine Zweifel, ob man bei LEGO-Bausteinen was Gerichtsfestes findet, bei dem man Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweisen könnte. Jeder Vierjährige könnte sich aus Versehen was zusammenstöpseln, was wie 'ne Knarre aussieht.

Mylenium


https://myleniumsbrickcorner.wordpress.com


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Naboo
04.09.2018, 16:54

Als Antwort auf den Beitrag von Hamster

Re: Maschinenpistole lässt Polizei Wohnung stürmen

Hamster hat geschrieben:

Und welcher Vierjährige hat das noch nicht getan? Aber da fehlt es doch meist an Vorbildtreue.

https://www.20min.ch/ausl...-27828109?httpredirect

Gruß Naboo


Insta: https://www.instagram.com/resqusto/
Sets: https://www.lesdiy.de/collections/resqusto
Mein Buch: https://www.amazon.de/gp/...t_hsch_vapi_tkin_p1_i0


Matze2903
04.09.2018, 17:57

Als Antwort auf den Beitrag von Lok24

Warum?

Ich frage mich , warum man echte Waffen aus LEGO® nachbauen muß.

Bei einem ist es klar, es ist provozieren. Was gibt es noch für Gründe?


Und dann ist das Geschrei groß, wenn jemand dann erschossen wird, weil es in der Situation nicht als Bausteinwaffe erkannt wurde.

Und das in der heutigen Zeit, da kann ich nur den kopf schütteln.
Matthias


Wenn der Vorhang fällt, sieh hinter die Kulissen - Die Bösen sind oft gut und die Guten sind gerissen
Geblendet vom Szenario erkennt man nicht - Die wahren Dramen spielen nicht im Rampenlicht


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Steinemann
04.09.2018, 18:23

Als Antwort auf den Beitrag von Matze2903

Editiert von
Steinemann
04.09.2018, 18:25

+2Re: Warum?

Matze2903 hat geschrieben:

...warum...Matthias

Weil man es kann, weil es spass macht, weil es interessant ist, weil man damit spielen will, weil man Waffenfan ist...???
Gründe gibt es genug. Warum fährt man Motorrad, warum springt man mit dem Falschirm,...ist gefährlich, macht aber Spass.
Wir haben schon als Kinder mit sehr realstisch aussehenden und auch funktionierenden Waffen Cowboy und Indianer u.s.w. gespielt und
Keiner ist gestorben oder wurde Verbrecher, Terrorist o.ä.

Also immer locker bleiben, es gibt gefährlicheres als eine Knarre aus Lego.
Steinemann

PS: Das Leben ist kein LEGO FRIENDS Set



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Matze2903
04.09.2018, 18:38

Als Antwort auf den Beitrag von Steinemann

Re: Warum?

Wenn man es halt drauf anlegt, muß man auch mit den Konsequenzen rechnen.


Wenn der Vorhang fällt, sieh hinter die Kulissen - Die Bösen sind oft gut und die Guten sind gerissen
Geblendet vom Szenario erkennt man nicht - Die wahren Dramen spielen nicht im Rampenlicht


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Steinemann
04.09.2018, 18:44

Als Antwort auf den Beitrag von Hamster

Editiert von
Steinemann
04.09.2018, 18:45

Re: Warum?

Hamster hat geschrieben:

Eine Waffe aus LEGO die eine Bierdose durchschlägt ist nicht mehr harmlos.

Astgabel mit Rexgummi, Lederfleck und Kugellagerkugeln (Schleuder) ist aber gefährlicher Alles relativ.
Steinemann



Naboo
04.09.2018, 18:49

Als Antwort auf den Beitrag von Hamster

Re: Maschinenpistole lässt Polizei Wohnung stürmen

Hamster hat geschrieben:

Da ja selbst Fingerpistolen und Seifenblasenpistolen verboten wurden muß die Vorbildtreue nicht unbedingt groß gewesen sein. Da fällt mir ein Werbevideo der NRA ein wo ein kleines Maedchen zum Geburtstag ihre erste eigene Waffe bekommt,echt abartig das Video . Das war keine Waffe aus LEGO. Aber die Amis sind in der Hinsicht schizophren.

Als ich den Artikel vor einer Weile zum ersten Mal gesehen habe, habe ich das so verstanden, dass der Junge aus seinen Lego-Steinen schlicht und einfach ein buntes "L" gebaut hat. Und dann halt so getan hat, als wäre es ne Waffe.

Gruß Naboo


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Steinemann
04.09.2018, 19:11

Als Antwort auf den Beitrag von Matze2903

Re: Warum?

Matze2903 hat geschrieben:

Wenn man es halt drauf anlegt, muß man auch mit den Konsequenzen rechnen.

Also ich denke es baut niemand eine Waffe aus LEGO um eine Banküberfall, einen Terroranschlag o.ä zu verüben.
Jemand der so etwas wirklich vor hat greift höchstwahrscheinlich (leider) auch zu effektivern Mittel.
Ebenso braucht ein vielleicht Zehnähriger der eine Waffe aus LEGO (eventuell sogar originalgetreu wie im Buch) nachbaut,
sicher auch keine Konsequenzen fürchten. Das wird alles wieder mal künstlich (fake) hochgespielt. Ja, vielleicht im Amiland,
aber die haben sowieso einen an der Waffel.

Steinemann



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Thomas52xxx
04.09.2018, 19:58

Als Antwort auf den Beitrag von Matze2903

Re: Warum?

Matze2903 hat geschrieben:

Ich frage mich , warum man echte Waffen aus LEGO® nachbauen muß.

Ich sehe keine Anhaltspunkt dafür, dass die Waffe besonders echt ausgesehen hat. Auf mich hatte man vor vielen Jahren mal einen Schirm gerichtet. Erst mal ging mir der Allerwerteste auf Grundeis. Womöglich hätten der aufmerksame Passant und die Polizei bei einem Holzgewehr ähnlich reagiert.

Gegen Anscheinswaffen helfen ein paar trans-neon-orangene Teile, haben wir wenigstens jetzt gelernt.


Gruß
Thomas

mein Blog
meine Eisenbahnräder - mit funktionierendem Download


Tagl
04.09.2018, 20:16

Als Antwort auf den Beitrag von Thomas52xxx

+4Re: Warum?

Thomas52xxx hat geschrieben:

Gegen Anscheinswaffen helfen ein paar trans-neon-orangene Teile, haben wir wenigstens jetzt gelernt.


Das ist genial! Man nehme eine ganz gewöhnliche Schusswaffe (vgl. §1.6.1) und füge ein Trans-neon-oranges Teil einer NERF hinzu. Als Ergebnis erhält man ganz eindeutig keine Anscheinwaffe, sondern ein Spielzeug

Ich muss nicht alles verstehen
Marco


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MTM
04.09.2018, 21:30

Als Antwort auf den Beitrag von Lok24

Faschingswaffen

Hallo,

ich kann mir kaum vorstellen, dass einer, der aus LEGO eine Waffe baut, die so realistisch aussieht, dass gleich das SEK anrückt und ihm auch noch eine Anzeige aufs Auge drückt, dafür auch noch bestraft werden soll. Da stimmt doch was nicht.
Wenn ich zu Fasching in die örtlichen Spielwarenläden gehe, kann ich "Spielzeugwaffen" kaufen, die richtig realistisch aussehen. Hat man schonmal gehört, dass damit einer verhaftet worden ist?

MTM



mkolb
04.09.2018, 21:56

Als Antwort auf den Beitrag von MTM

Re: Faschingswaffen

ach wie schön, wie alle spekulieren. Wo sind denn die genauen Infos ?


http://www.born2brick.de

http://www.brick-fans-rm.de


meine Anlagen im Internet:

http://www.martin-kolb.de/bricks

https://www.flickr.com/photos/129377871@N08/albums


leximatic
05.09.2018, 02:09

Als Antwort auf den Beitrag von Lok24

Editiert von
leximatic
05.09.2018, 02:29

Re: Maschinenpistole lässt Polizei Wohnung stürmen

Lok24 hat geschrieben:

leximatic hat geschrieben:
Wogegen soll er nach dem Waffengesetz mit einem Spielzeug verstoßen?

Die Sachen heißen Anscheinwaffen und sind seit Jahren verboten, wenn ich mich recht erinnere.


Die sind nicht verboten. Die dürfen nur nicht öffentlich geführt werden. (Mit gewissen Ausnahmen). Der Typ war ja in seiner Wohnung.

Ein Erfolg der Reform des Waffengesetzes von 2008 war ja die nun klare Regelung für Anscheinswaffen. Der Besitz und der Handel damit sind nicht mehr potentiell illegal und es muss kein Gericht mehr jedesmal neu entscheiden, was eine Anscheinswaffe ist, sondern das ist klar und das öffentliche Führen ist strafbar.
In Deutschland darf man mit gar nichts, was wie ein echte (Schuß-) Waffe aussieht draußen herumlaufen. Noch nicht einmal Jäger oder Sportschützen, die echte Waffen besitzen dürfen. Nur Polizisten und Soldaten.
Wer will, kann Sachen, die wie echte Waffen aussehen aber kaufen soviel er mag, oder daheim bauen soviel er mag und anschließend damit herumfuchteln soviel er mag, solange es zu Hause ist in den eigenen vier Wänden oder im Garten ("umfriedetes Gelände").

Etwas anderes sind "verbotene Gegenstände". Die darf man gar nicht haben. Anscheinswaffen sind keine verbotenen Gegenstände. LEGO auch nicht. Und auch keine aus LEGO gebauten Modelle von Waffen. Insofern wirken die "Ermittlungen" irgendwie albern.


Beste Grüße, Lexi

Situs vilate, invadet ab ernetis.


Thomas52xxx
05.09.2018, 07:55

Als Antwort auf den Beitrag von leximatic

+1Re: Maschinenpistole lässt Polizei Wohnung stürmen

leximatic hat geschrieben:

Insofern wirken die "Ermittlungen" irgendwie albern.

Ich fürchte, der "Besuch" des SEK wird nicht so verlaufen sein:

Beamter: [Klingelt] [Tür wird geöffnet]. "Guten Tag, mein Name ist POM Fritz. Wir haben gehört, dass Sie eine Waffe besitzen sollen. Dürfen wir diese sowie Ihren Waffenschein mal sehen?"
AFOL: "Einen Moment bitte." [Beamter wartet geduldig an der Tür] [AFOL reicht ihm die LEGO-Waffennachbildung].
Beamter: (lacht). "Dann ist ja alles in Ordnung. Auf Wiedersehen."

Da werden eher Türen aufgebrochen bzw. eingetreten worden sein. Und die Wohnung wird - da Gefahr im Verzug erschien - auch ohne richterlichen Beschluss durchsucht worden sein. Nichts was man sich wünscht. Und eine Entschädigung wird es auch nicht geben, egal wie unschuldig der AFOL ist. Die Ermittlungen wird man alleine schon deshalb durchführen, um den Einsatz zu rechtfertigen.

Und der AFOL wird wahrscheinlich künftig nur noch extrem unfreundliche Verkehrskontrollen erleben, weil im Polizeicomputer zu seinem Namen etwas von "Verdacht auf Verstoß gegen das Waffengesetz" steht.


Gruß
Thomas

mein Blog
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Lok24
05.09.2018, 08:04

Als Antwort auf den Beitrag von leximatic

Re: Maschinenpistole lässt Polizei Wohnung stürmen

Hallo,

leximatic hat geschrieben:

Die sind nicht verboten. Die dürfen nur nicht öffentlich geführt werden. (Mit gewissen Ausnahmen). Der Typ war ja in seiner Wohnung.


Ja, da habe ich mich unpräzise ausgedrückt, sorry.



Jojo
05.09.2018, 09:50

Als Antwort auf den Beitrag von Thomas52xxx

Re: Maschinenpistole lässt Polizei Wohnung stürmen

Schwestern! Brüder! *-e!


AFOL Lives Matter!


*zur Hymne hinknie*


Jojo


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edrooney
05.09.2018, 17:14

Als Antwort auf den Beitrag von Lok24

Re: Maschinenpistole lässt Polizei Wohnung stürmen

Verrückte Zeiten ... Aber: Sollte es sich bei dem Lego-Modell um den MP5-Bausatz von BrickGun.com handeln, halte ich eine Verwechslung, insbesondere auf Entfernung, für nachvollziehbar. Ich habe das Modell nach der Anleitung vor einigen Jahren selbst steinchenweise zusammengekauft und gebaut, und ich muss sagen: Die Ähnlichkeit zur Maschinenpistole aus dem Hause Heckler & Koch ist verblüffend. Vor allem wenn man die einzelnen Steine aufgrund der Entfernung nicht erkennen kann. Als Nicht-Jurist würde ich sagen, der Erbauer muss seine "Waffe" zerstören (was bei Lego ja nicht schwer ist) und ggf. eine Geldstrafe zahlen, falls man ihm nachweist, dass er am Fenster damit groben Unfug getrieben hat. Da es sich beim Anfangsverdacht um illegalen Waffenbesitz gehandelt hat, wird - so mein Laienverständnis - routinemäßig in diese Richtung ermittelt. Ich bezweifele allerdings, dass der Öffentlichkeit das Ergebnis der Ermittlungen mitgeteilt werden wird.



Matze2903
05.09.2018, 17:27

Als Antwort auf den Beitrag von Lok24

Aus dder Sicht des 19 Jährigen ....

Wenn es stimmt, das der 19 Jährige im Film der 19 Jährige aus dem Bericht ist, ist das ein Bericht der Aktion aus seiner Sicht:

https://www.youtube.com/w...A&feature=youtu.be


Wenn der Vorhang fällt, sieh hinter die Kulissen - Die Bösen sind oft gut und die Guten sind gerissen
Geblendet vom Szenario erkennt man nicht - Die wahren Dramen spielen nicht im Rampenlicht


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mkolb
06.09.2018, 16:50

Als Antwort auf den Beitrag von Hamster

+1Re: Aus dder Sicht des 19 Jährigen ....

naja, es hätte ja mal gereicht, daß die erstmal klingeln/klopfen und die Türe nicht gleich eintreten.
Dann hätte man das klären können.
Oder: erstmal observieren/beobachten, was da überhaupt los ist.

Könnte das beim nächsten Mal auch beim Nachbarn machen, wenn der mit dem Staubsauger oder Besen oder mit einem Messer in der Wohnung unterwegs ist. Sage dann auch, der hatte eine Waffe in der Hand.

Klingt nach: Mit Kanonen auf Spatzen.


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http://www.martin-kolb.de/bricks

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