Was es alles gibt:
https://www.wa.de/deutsch...ermen-zr-10209488.html
Und obacht
- Steine weg!
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leximatic
04.09.2018, 11:55
Als Antwort auf den Beitrag von Lok24
Editiert von
leximatic
04.09.2018, 11:58
Wogegen soll er nach dem Waffengesetz mit einem Spielzeug verstoßen? Da könnte er höchstens gegen das Spielzeuggesetz verstoßen, dass es aber, glücklicherweise, nicht gibt.
Das ganze wird im Sande verlaufen. Da war keine Waffe im Spiel, es war in seinen eigenen vier Wänden, er ist damit nicht draußen herumgelaufen und ich wette, mit etwas mehr Zeit und Werkzeug, hätte er aus einem Stück Holz eine noch genauere Kopie einer tatsächlichen Waffe machen können, und das hätte auch keine Schwierigkeiten gemacht, weil das dann ein Deko-Gegenstand ist. Die Zeitung war froh, dass sie was zum Drucken hatte und die Polizei war froh, dass sie sich um Pillepalle kümmern konnte und nicht um echte Verbrechen und Mißstände, was, wie jeder weiß, ja anstrengend und teilweise sogar gefährlich sein soll.
Beste Grüße, Lexi
Situs vilate, invadet ab ernetis.
leximatic hat geschrieben:
Dieser Beitrag wurde gelöscht.
Lok24 hat geschrieben:
Das Gesetz dazu
1.6
Anscheinswaffen
Anscheinswaffen sind
1.6.1
Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.1) hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden,
1.6.2
Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1 oder
1.6.3
unbrauchbar gemachte Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1.
Ausgenommen sind solche Gegenstände, die erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel oder für Brauchtumsveranstaltungen bestimmt sind oder die Teil einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung im Sinne des § 17 sind oder werden sollen oder Schusswaffen, für die gemäß § 10 Abs. 4 eine Erlaubnis zum Führen erforderlich ist. Erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind insbesondere Gegenstände, deren Größe die einer entsprechenden Feuerwaffe um 50 Prozent über- oder unterschreiten, neonfarbene Materialien enthalten oder keine Kennzeichnungen von Feuerwaffen aufweisen.
Die drittbeste, aber verfügbare Lösung, sei einer nicht verfügbaren zweitbesten und einer niemals verfügbar werdenden besten Lösung vorzuziehen.
Steinemann
04.09.2018, 13:43
Als Antwort auf den Beitrag von Hamster
Editiert von
Steinemann
04.09.2018, 13:48
Hamster hat geschrieben:
Hallo,
nicht jeder wohnt in Österreich!
Hallo,
das Zauberwort heißt "Öffentlichkeit".
In Deiner Wohnung kannst Du auch in D horten, was immer Du möchtest.