Lok24
04.09.2018, 10:02

Editiert von
Lok24
04.09.2018, 10:03

Maschinenpistole lässt Polizei Wohnung stürmen

Was es alles gibt:

https://www.wa.de/deutsch...ermen-zr-10209488.html

Und obacht
- Steine weg!
- Anzeige!



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Thekla
04.09.2018, 12:38

Als Antwort auf den Beitrag von Mylenium

Re: Maschinenpistole lässt Polizei Wohnung stürmen

Mylenium hat geschrieben:

Thekla hat geschrieben:
..das bedeutet, Du baust Maschinenpistolen???


Atombomben... *lol*


Na, dann!! Ich dachte schon, was schlimmes...

Gruß
Thekla


Berliner Steinkultur


GELÖSCHT

Dieser Beitrag wurde gelöscht.


Steinemann
04.09.2018, 13:29

Als Antwort auf den Beitrag von Lok24

Re: Maschinenpistole lässt Polizei Wohnung stürmen

Lok24 hat geschrieben:

leximatic hat geschrieben:
Wogegen soll er nach dem Waffengesetz mit einem Spielzeug verstoßen?

Die Sachen heißen Anscheinwaffen und sind seit Jahren verboten, wenn ich mich recht erinnere.

Anscheinwaffen ? Ich kann ab 18 Jahren in jedem Waffeneschäft eine Luftdruck- oder Gaspistole kaufen
und diese funktionieren wirklich !!!
Steinemann



alponspeed
04.09.2018, 13:34

Als Antwort auf den Beitrag von Steinemann

Re: Maschinenpistole lässt Polizei Wohnung stürmen

Das Gesetz dazu

1.6
Anscheinswaffen

Anscheinswaffen sind

1.6.1
Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.1) hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden,

1.6.2
Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1 oder

1.6.3
unbrauchbar gemachte Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1.

Ausgenommen sind solche Gegenstände, die erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel oder für Brauchtumsveranstaltungen bestimmt sind oder die Teil einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung im Sinne des § 17 sind oder werden sollen oder Schusswaffen, für die gemäß § 10 Abs. 4 eine Erlaubnis zum Führen erforderlich ist. Erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind insbesondere Gegenstände, deren Größe die einer entsprechenden Feuerwaffe um 50 Prozent über- oder unterschreiten, neonfarbene Materialien enthalten oder keine Kennzeichnungen von Feuerwaffen aufweisen.


Die drittbeste, aber verfügbare Lösung, sei einer nicht verfügbaren zweitbesten und einer niemals verfügbar werdenden besten Lösung vorzuziehen.


Steinemann
04.09.2018, 13:43

Als Antwort auf den Beitrag von Hamster

Editiert von
Steinemann
04.09.2018, 13:48

Re: Maschinenpistole lässt Polizei Wohnung stürmen

Hamster hat geschrieben:

Ist jetzt eigentlich das Buch mit Bauanleitungen für LEGO Waffen auch verboten?

Also bei Amazon sind die, neben einigen Anderen, nach wie vor erhältlich.

https://www.amazon.de/LEG...;keywords=lego+weapons

https://www.amazon.de/Bri...D=VX8WXANVKYJEHM67J6KZ

und ich habe auch schon einiges nachgebaut.

[image]



[image]



Steinemann



Lok24
04.09.2018, 14:10

Als Antwort auf den Beitrag von Steinemann

Re: Maschinenpistole lässt Polizei Wohnung stürmen

Hallo,

nicht jeder wohnt in Österreich!



Lok24
04.09.2018, 14:13

Als Antwort auf den Beitrag von Steinemann

Re: Maschinenpistole lässt Polizei Wohnung stürmen

Hallo,

das Zauberwort heißt "Öffentlichkeit".
In Deiner Wohnung kannst Du auch in D horten, was immer Du möchtest.



GELÖSCHT

Dieser Beitrag wurde gelöscht.


Steinemann
04.09.2018, 15:08

Als Antwort auf den Beitrag von Hamster

Re: Maschinenpistole lässt Polizei Wohnung stürmen

Hamster hat geschrieben:

Pass auf das nicht demnächst die Polizei vor der Haustür steht.

Die waren sogar schon bei mir, allerdings weil in meinem Keller eingebrochen wurde.
Aber von der AK in der Vitrine waren sie begeistert
Steinemann



LnSchmtt
04.09.2018, 15:22

Als Antwort auf den Beitrag von Steinemann

+1Re: Maschinenpistole lässt Polizei Wohnung stürmen

Metoo

[image]



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