Lok24
04.09.2018, 10:02

Editiert von
Lok24
04.09.2018, 10:03

Maschinenpistole lässt Polizei Wohnung stürmen

Was es alles gibt:

https://www.wa.de/deutsch...ermen-zr-10209488.html

Und obacht
- Steine weg!
- Anzeige!



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Thomas52xxx
04.09.2018, 19:58

Als Antwort auf den Beitrag von Matze2903

Re: Warum?

Matze2903 hat geschrieben:

Ich frage mich , warum man echte Waffen aus LEGO® nachbauen muß.

Ich sehe keine Anhaltspunkt dafür, dass die Waffe besonders echt ausgesehen hat. Auf mich hatte man vor vielen Jahren mal einen Schirm gerichtet. Erst mal ging mir der Allerwerteste auf Grundeis. Womöglich hätten der aufmerksame Passant und die Polizei bei einem Holzgewehr ähnlich reagiert.

Gegen Anscheinswaffen helfen ein paar trans-neon-orangene Teile, haben wir wenigstens jetzt gelernt.


Gruß
Thomas

mein Blog
meine Eisenbahnräder - mit funktionierendem Download


Tagl
04.09.2018, 20:16

Als Antwort auf den Beitrag von Thomas52xxx

+4Re: Warum?

Thomas52xxx hat geschrieben:

Gegen Anscheinswaffen helfen ein paar trans-neon-orangene Teile, haben wir wenigstens jetzt gelernt.


Das ist genial! Man nehme eine ganz gewöhnliche Schusswaffe (vgl. §1.6.1) und füge ein Trans-neon-oranges Teil einer NERF hinzu. Als Ergebnis erhält man ganz eindeutig keine Anscheinwaffe, sondern ein Spielzeug

Ich muss nicht alles verstehen
Marco


Steinregal Flickr

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MTM
04.09.2018, 21:30

Als Antwort auf den Beitrag von Lok24

Faschingswaffen

Hallo,

ich kann mir kaum vorstellen, dass einer, der aus LEGO eine Waffe baut, die so realistisch aussieht, dass gleich das SEK anrückt und ihm auch noch eine Anzeige aufs Auge drückt, dafür auch noch bestraft werden soll. Da stimmt doch was nicht.
Wenn ich zu Fasching in die örtlichen Spielwarenläden gehe, kann ich "Spielzeugwaffen" kaufen, die richtig realistisch aussehen. Hat man schonmal gehört, dass damit einer verhaftet worden ist?

MTM



mkolb
04.09.2018, 21:56

Als Antwort auf den Beitrag von MTM

Re: Faschingswaffen

ach wie schön, wie alle spekulieren. Wo sind denn die genauen Infos ?


http://www.born2brick.de

http://www.brick-fans-rm.de


meine Anlagen im Internet:

http://www.martin-kolb.de/bricks

https://www.flickr.com/photos/129377871@N08/albums


leximatic
05.09.2018, 02:09

Als Antwort auf den Beitrag von Lok24

Editiert von
leximatic
05.09.2018, 02:29

Re: Maschinenpistole lässt Polizei Wohnung stürmen

Lok24 hat geschrieben:

leximatic hat geschrieben:
Wogegen soll er nach dem Waffengesetz mit einem Spielzeug verstoßen?

Die Sachen heißen Anscheinwaffen und sind seit Jahren verboten, wenn ich mich recht erinnere.


Die sind nicht verboten. Die dürfen nur nicht öffentlich geführt werden. (Mit gewissen Ausnahmen). Der Typ war ja in seiner Wohnung.

Ein Erfolg der Reform des Waffengesetzes von 2008 war ja die nun klare Regelung für Anscheinswaffen. Der Besitz und der Handel damit sind nicht mehr potentiell illegal und es muss kein Gericht mehr jedesmal neu entscheiden, was eine Anscheinswaffe ist, sondern das ist klar und das öffentliche Führen ist strafbar.
In Deutschland darf man mit gar nichts, was wie ein echte (Schuß-) Waffe aussieht draußen herumlaufen. Noch nicht einmal Jäger oder Sportschützen, die echte Waffen besitzen dürfen. Nur Polizisten und Soldaten.
Wer will, kann Sachen, die wie echte Waffen aussehen aber kaufen soviel er mag, oder daheim bauen soviel er mag und anschließend damit herumfuchteln soviel er mag, solange es zu Hause ist in den eigenen vier Wänden oder im Garten ("umfriedetes Gelände").

Etwas anderes sind "verbotene Gegenstände". Die darf man gar nicht haben. Anscheinswaffen sind keine verbotenen Gegenstände. LEGO auch nicht. Und auch keine aus LEGO gebauten Modelle von Waffen. Insofern wirken die "Ermittlungen" irgendwie albern.


Beste Grüße, Lexi

Situs vilate, invadet ab ernetis.


Thomas52xxx
05.09.2018, 07:55

Als Antwort auf den Beitrag von leximatic

+1Re: Maschinenpistole lässt Polizei Wohnung stürmen

leximatic hat geschrieben:

Insofern wirken die "Ermittlungen" irgendwie albern.

Ich fürchte, der "Besuch" des SEK wird nicht so verlaufen sein:

Beamter: [Klingelt] [Tür wird geöffnet]. "Guten Tag, mein Name ist POM Fritz. Wir haben gehört, dass Sie eine Waffe besitzen sollen. Dürfen wir diese sowie Ihren Waffenschein mal sehen?"
AFOL: "Einen Moment bitte." [Beamter wartet geduldig an der Tür] [AFOL reicht ihm die LEGO-Waffennachbildung].
Beamter: (lacht). "Dann ist ja alles in Ordnung. Auf Wiedersehen."

Da werden eher Türen aufgebrochen bzw. eingetreten worden sein. Und die Wohnung wird - da Gefahr im Verzug erschien - auch ohne richterlichen Beschluss durchsucht worden sein. Nichts was man sich wünscht. Und eine Entschädigung wird es auch nicht geben, egal wie unschuldig der AFOL ist. Die Ermittlungen wird man alleine schon deshalb durchführen, um den Einsatz zu rechtfertigen.

Und der AFOL wird wahrscheinlich künftig nur noch extrem unfreundliche Verkehrskontrollen erleben, weil im Polizeicomputer zu seinem Namen etwas von "Verdacht auf Verstoß gegen das Waffengesetz" steht.


Gruß
Thomas

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Lok24
05.09.2018, 08:04

Als Antwort auf den Beitrag von leximatic

Re: Maschinenpistole lässt Polizei Wohnung stürmen

Hallo,

leximatic hat geschrieben:

Die sind nicht verboten. Die dürfen nur nicht öffentlich geführt werden. (Mit gewissen Ausnahmen). Der Typ war ja in seiner Wohnung.


Ja, da habe ich mich unpräzise ausgedrückt, sorry.



Jojo
05.09.2018, 09:50

Als Antwort auf den Beitrag von Thomas52xxx

Re: Maschinenpistole lässt Polizei Wohnung stürmen

Schwestern! Brüder! *-e!


AFOL Lives Matter!


*zur Hymne hinknie*


Jojo


[image]


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edrooney
05.09.2018, 17:14

Als Antwort auf den Beitrag von Lok24

Re: Maschinenpistole lässt Polizei Wohnung stürmen

Verrückte Zeiten ... Aber: Sollte es sich bei dem Lego-Modell um den MP5-Bausatz von BrickGun.com handeln, halte ich eine Verwechslung, insbesondere auf Entfernung, für nachvollziehbar. Ich habe das Modell nach der Anleitung vor einigen Jahren selbst steinchenweise zusammengekauft und gebaut, und ich muss sagen: Die Ähnlichkeit zur Maschinenpistole aus dem Hause Heckler & Koch ist verblüffend. Vor allem wenn man die einzelnen Steine aufgrund der Entfernung nicht erkennen kann. Als Nicht-Jurist würde ich sagen, der Erbauer muss seine "Waffe" zerstören (was bei Lego ja nicht schwer ist) und ggf. eine Geldstrafe zahlen, falls man ihm nachweist, dass er am Fenster damit groben Unfug getrieben hat. Da es sich beim Anfangsverdacht um illegalen Waffenbesitz gehandelt hat, wird - so mein Laienverständnis - routinemäßig in diese Richtung ermittelt. Ich bezweifele allerdings, dass der Öffentlichkeit das Ergebnis der Ermittlungen mitgeteilt werden wird.



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