Hallo,
Frage an die Hobby Juristen unter uns, oder auch an die Berufs Juristen.
Habe auf Ebay einen Lego Schaukasten zum Verkauf eingestellt, den ich letztes Jahr kann offiziell in einem Spielzeugmarkt gekauft hatte. Nach 5 Tagen hat Ebay jetzt das Ding mit dem Hinweis auf Verletzung der "markenzeichenrechte" gelöscht. Weiss jemand was ich da verbockt haben könnte? Darf ich das Wort Lego nicht in der Betreffzeile nennen oder die Artikelnummer eintragen ????? Schaukästen werden ja dutzende angeboten.
Schöne Grüße
Sven
Laut einem Rechtsanwalt nicht, Lego könnte an der Tür klingelt und könnte die Schaukästen abholen.
Vielleicht nicht unbedingt bei City sachen weil man nicht weiss wie das da mit der Lizenz iss.
Aber wohl bei Star Wars..
city sachen könnte sein das die durchgehen.
Dann so sachen wie Star Wars, Friends, Herr der Ringe nicht.
Die fliegen im Moment auch alle raus in ebay ich beobachte das schon eine ganze Zeit.
Während Castle drinne geblieben ist.
Genau so sieht es aus!
Bevor ich Lego gesammelt habe, war ich Händler. Name lasse ich jetzt mal bewusst weg.
Ich ein super angebot.
Alles gekauft... von einem Privat mann.
ca. 15.000 Euro... Spielwaren Bereich... hätte man nicht gedacht.
dann kam raus das das geklaute ware war !
und Die Firma X klingelte Sonntags Mittags an der Haustüre.
... und beschlagnahmte die Ware....
Die Lego Vertreter sind jetzt wohl dahinter her und holen die ab in den Geschäften !
Vielleicht bekommen wir ja mal eine Aussage von der Lego Rechtsabteilung hat da schon einmal jemand nachgefragt ?
Es gibt noch eine andere Plattform, Name nenne ich jetzt nicht da werden die Verkauft und das nicht wenig und das schon sehr lange da löscht es ebay nicht raus.
was ist wenn wir die Schaukasten als Sammler hier bei 1000steine.de reinsetzen ?
Darf man das dann auch nicht in den Kleinanzeigen ?
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LDraw Teile Update 2019-01
Hallo Rene,
ohne das ich Anwalt bin, hier möchte ich dir widersprechen. Du hast Recht, Lego ist der Eigentümer, aber §935 tritt nur dann in Kraft wenn dem Eigentümer die Sache abhanden gekommen ist, das sehe ich hier nicht, es wurde nichts gestohlen, nur unrechtmäßig verkauft. Der Händler war rechtmäßiger Besitzer(!). Er hat mit dem Besitz etwas unrechtmäßiges gemacht, aber das ist meines Erachtens dann ein Streitpunkt zwischen Händler und Lego. Bauchgefühl: gutgläubig erworben.
Viele Grüße
Tobias
Hallo Gerald,
habe gerade mit einem gesprochen, das verzwickt sich immer mehr. Gutgläuber Erwerb ist möglich, da die Sache nicht abhanden gekommen ist (unwillentliche Überlassung der Sache = kann ausgeschlossen werden). Wenn der Händler das nicht verkaufen darf, hat Lego das Problem mit dem Händler.
Allerdings Bucht = Versteigerung ? Wenn dies so wäre (was ich nicht weiß) dann ist das gleich nochmal eine andere Geschichte (§935).
So jetzt aber mal anders(wieder Bucht). Ich kaufe im Laden von einem Händler eine Vitrine --> gutgläuber Erwerb!
Jetzt stelle ich MEINE Sache in die Bucht und du kaufst sie --> Erwerb einer Sache da diese ja mir gehört hat. Du bist rechtmäßiger Eigentümer!
Da stellt sich mir schon wieder die Frage woher kann ein Buchtler den Unterschied zwischen Fall 1 und Fall 2 erkennen? Vermutlich gar nicht, daher schon wieder fragwürdig, da bei beiden keine unwillentliche Überlassung der Sache stattgefunden hat.
Ich denke das ist der Grund warum man 12 Jahre (oder so ähnlich) braucht um Jurist zu werden :-)
Viele Grüße
Tobias
Liebär Tobias!
Der Verkäufer an den Gutgläubigen ist ja der Spielwarenhändler, der die Ware, den Kasten, garnicht besitzt. Nicht der Besitzer, nämlich Lego, der den Kasten an den Spielwarenhändler verliehen oder vermietet hat.
FALLS Lego den Kasten an den Händler verkauft oder verschenkt hat, ist es Eigenthum des Händlers und er darf es verkaufen.
Gibt es ein juristische Konstruktion des Falles, daSZ LEgo die Kästen den Händlern überläSZt, aber nicht verkauft oder verschenkt und im Falle des Weiterverschenkens es duldet, aber im Falle des Weiterverkaufens nicht duldet?
Hoffentlich liest das kein Jurist, sonst machen die bald neue Gesetze.
Ungesetzliche GrüSZe
M.a
LiBÄR EisBÄR,
korrektur: Lego ist EigentümBÄR und der HändBÄR ist BÄRsitzer. Korrekt ist, falls der HändBÄR EintümBÄR ist, darf er damit sowieso machen was er will :-)
KorrekturBÄR: Juristen machen keine Gesetze, sie wenden Sie nur an :-)
BÄRige Grüße
Tobias
Ich finde wir sollten unser hobby nicht wie sagt man??
Habe eine idee wir 1000steinler koennten doch lego aergern!
Wir stellen jeder schaukaesten rein jeder 20 stueck... Und irgend so ein spruch keine ahnung... Jeder irgend nen anderen spruch. Was weiss ich...
Das ebay so richtig voll damit wird!
NICHT MIT UND!
Wisst ihr da macht lego so einen trara... Aber die ganzen haendler verkaufen ware ohne CE zeichen.... Das nicht wenige.
Das darf man oder was?
Ich frage mich was dieser lego schaukasten hat?
Denn der wird ueberhaupt nicht von lego geloescht kein einziges mal
eBay-Artikelnummer:281252799871
Iss das weil man den schaukasten oben unten nicht erkennt?
Dann koennen wir das doch alle so machen?
Kommen wieder neue rein ich finde man sollte sich das nicht gefallen lassen.