theoden2008
19.02.2014, 20:29

Frage zum Thema Urheberrecht

Hallo,

Frage an die Hobby Juristen unter uns, oder auch an die Berufs Juristen.

Habe auf Ebay einen Lego Schaukasten zum Verkauf eingestellt, den ich letztes Jahr kann offiziell in einem Spielzeugmarkt gekauft hatte. Nach 5 Tagen hat Ebay jetzt das Ding mit dem Hinweis auf Verletzung der "markenzeichenrechte" gelöscht. Weiss jemand was ich da verbockt haben könnte? Darf ich das Wort Lego nicht in der Betreffzeile nennen oder die Artikelnummer eintragen ????? Schaukästen werden ja dutzende angeboten.

Schöne Grüße
Sven



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freakwave
19.02.2014, 21:02

Als Antwort auf den Beitrag von theoden2008

Re: Frage zum Thema Urheberrecht

Waren die Bilder deine eigenen oder hast Du die von irgendwo verlinkt?


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Steindrucker
19.02.2014, 21:12

Als Antwort auf den Beitrag von theoden2008

Re: Frage zum Thema Urheberrecht

nicht in die Rubrik Lego einstellen


[image]



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theoden2008
19.02.2014, 21:53

Als Antwort auf den Beitrag von freakwave

Re: Frage zum Thema Urheberrecht

Hi,
nur meine eigenes Foto benutzt. Dumm auch von Ebay, daß ich mir meine eigene Auktion jetzt nicht mehr anschauen kann um Unterschiede zu anderen Auktionen zu finden.
Ebay hat mir inzwischen auch eine EMail Adresse der der Lego Rechtsabteilung geschickt. Werde die mal anschreiben und um Aufklärung bitten.
Bye



legokatrin
19.02.2014, 22:07

Als Antwort auf den Beitrag von theoden2008

Re: Frage zum Thema Urheberrecht

Hallo,
Grosser schwachsinn was da lego macht ich beobachte das auch und regelmaessig loeschen die die auktionen und sofortkauf.

Das liegt nicht an deinem bild!

Lego schaukasten sind eigentum von lego. Werden an die haendler geschickt! Diese muessen die aber wieder am lego zurueck geben,
Und werden dann vernichtet. Da aber die lego vertreter das haben schleifen lassen und viele auf ebay verkaufen grad diese wucher star wars preise
Geht lego jetzt dahinter her und laesst die auktionen loeschen!

Ich guck auch immer dumm... Biete mit und bumm sind die draussen aber mit viel glueck hab ich schon 7 juhuuuu.

Ob das lego weiterhin dirchziehen kann keine ahnung. Seltsamerweise sind immer 2-3 die die drinne lassen. Die fliegen nicht raus.
Siehe ritterurg! Die bleibt als drin. Warum? Keine ahnung.

Schade fuer uns sammler.

Habe schon stundenlang mit lego telefoniert die wollen die schaukasten wieder zurueck und sollen dann vernichtet werden.

Wenn das eigentum von lego iss die haemdler das verkaufen dann haettsn wir ja alle hehler ware?



theoden2008
19.02.2014, 22:19

Als Antwort auf den Beitrag von legokatrin

Re: Frage zum Thema Urheberrecht

Hallo,
na da muss man drauf kommen, daß mir ein Fachhändler Sachen verkauft, die ihm demnach offenbar gar nicht gehören. Habe ja sogar die Kaufquittung. Da erwacht doch gleich der fiese Erpresser in mir. Ist nur 'n Scherz, ich werde natürlich nicht meinen Händler vor ORt bei Lego in die Pfanne hauen.



freakwave
19.02.2014, 22:31

Als Antwort auf den Beitrag von theoden2008

Re: Frage zum Thema Urheberrecht

Immerhin hat sich eBay gemeldet...


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Navigation
19.02.2014, 23:08

Als Antwort auf den Beitrag von legokatrin

Re: Frage zum Thema Urheberrecht

Wenn das eigentum von lego iss die haemdler das verkaufen dann haettsn wir ja alle hehler ware?


Wenn der Händler die Schaukästen von LEGO nur geliehen bekommen hat, mit der Maßgabe sie nach einer bestimmten Zeit an LEGO zurückzugeben, dann "Ja". Dabei ist es egal, ob man unwissend ist, oder es einem bekannt gemacht wurde. Besonders übel: Die Kästen wären weiterhin Eigentum von LEGO, im Zweifel müsstest Du sie an LEGO zurückgeben und darfst dann zusehen, wie Du vom Verkäufer das Geld wiederbekommst.

Sollte der Händler die Schaukästen bei LEGO gemietet haben, dann siehe oben.

Hat der Händler aber die Schaukästen bei LEGO gekauft, dann kann er damit machen was er will, sie sind sein Eigentum. LEGO kann zwar fordern, dass diese Sachen nicht verkauft werden dürfen, verbieten können sie es aber nicht. Was sie natürlich machen können, ist die Lieferung einzustellen. Also künftig keine Schaukästen mehr an Händler, die sie anschließend verticken.

Viele Grüße,
-Rene


Instagram | www.BRICK.art


freakwave
20.02.2014, 00:53

Als Antwort auf den Beitrag von Navigation

Re: Frage zum Thema Urheberrecht

Dabei ist es egal, ob man unwissend ist, oder es einem bekannt gemacht wurde. Besonders übel: Die Kästen wären weiterhin Eigentum von LEGO, im Zweifel müsstest Du sie an LEGO zurückgeben und darfst dann zusehen, wie Du vom Verkäufer das Geld wiederbekommst.


Ist es nicht so dass man bei einem Kauf vom einem "authorisierten" Händler "vom Fach" Eigentümer der Sache ist?

Also in etwa:
gestohlenes Auto vom Autohändler/Autohaus gekauft -> Bleibt Eigentum, Händler hat das Problem da er das Auto hätte prüfen müssen
gestohlenes Auto vom Nachbar gebraucht gekauft -> is weg, wie Du oben beschreibst.

Ich dachte ich hätte das mal so gelernt...vor langer Zeit...kann mich aber auch irren... Juristen, wo?


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soloio
20.02.2014, 09:13

Als Antwort auf den Beitrag von freakwave

Re: Frage zum Thema Urheberrecht

Hallo,

ich glaube auch das gutgläubiger Erwerb möglich ist, da der Händler die Sache nicht gestohlen hat.

http://de.wikipedia.org/w..._vom_Nichtberechtigten

Viele Grüße

Tobias



freakwave
20.02.2014, 09:42

Als Antwort auf den Beitrag von soloio

Re: Frage zum Thema Urheberrecht

Ja, ich konnte mich also richtig erinnern :-)
http://de.wikipedia.org/wiki/Gutgl%C3%A4ubiger_Erwerb_vom_Nichtberechtigten#.C3.96sterreichisches_Recht

Erwerb vom Unternehmer im gewöhnlichen Betrieb seines Unternehmens: Der Unternehmer erweckt im Rechtsverkehr den Anschein von gewerbsmäßigem Vertrieb der Sache, womit auch hier schützenswertes Vertrauen des Erwerbes besteht. Dieser Fall des Erwerbes ist im heutigen Wirtschaftsleben von höchster praktischer Bedeutung, da die meisten Waren von Unternehmern im Sinne des Gesetzes veräußert werden.


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