Hallo,
Frage an die Hobby Juristen unter uns, oder auch an die Berufs Juristen.
Habe auf Ebay einen Lego Schaukasten zum Verkauf eingestellt, den ich letztes Jahr kann offiziell in einem Spielzeugmarkt gekauft hatte. Nach 5 Tagen hat Ebay jetzt das Ding mit dem Hinweis auf Verletzung der "markenzeichenrechte" gelöscht. Weiss jemand was ich da verbockt haben könnte? Darf ich das Wort Lego nicht in der Betreffzeile nennen oder die Artikelnummer eintragen ????? Schaukästen werden ja dutzende angeboten.
Schöne Grüße
Sven
Hallo,
Grosser schwachsinn was da lego macht ich beobachte das auch und regelmaessig loeschen die die auktionen und sofortkauf.
Das liegt nicht an deinem bild!
Lego schaukasten sind eigentum von lego. Werden an die haendler geschickt! Diese muessen die aber wieder am lego zurueck geben,
Und werden dann vernichtet. Da aber die lego vertreter das haben schleifen lassen und viele auf ebay verkaufen grad diese wucher star wars preise
Geht lego jetzt dahinter her und laesst die auktionen loeschen!
Ich guck auch immer dumm... Biete mit und bumm sind die draussen aber mit viel glueck hab ich schon 7 juhuuuu.
Ob das lego weiterhin dirchziehen kann keine ahnung. Seltsamerweise sind immer 2-3 die die drinne lassen. Die fliegen nicht raus.
Siehe ritterurg! Die bleibt als drin. Warum? Keine ahnung.
Schade fuer uns sammler.
Habe schon stundenlang mit lego telefoniert die wollen die schaukasten wieder zurueck und sollen dann vernichtet werden.
Wenn das eigentum von lego iss die haemdler das verkaufen dann haettsn wir ja alle hehler ware?
Hallo,
na da muss man drauf kommen, daß mir ein Fachhändler Sachen verkauft, die ihm demnach offenbar gar nicht gehören. Habe ja sogar die Kaufquittung. Da erwacht doch gleich der fiese Erpresser in mir. Ist nur 'n Scherz, ich werde natürlich nicht meinen Händler vor ORt bei Lego in die Pfanne hauen.
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LDraw Teile Update 2019-01
Hallo,
ich glaube auch das gutgläubiger Erwerb möglich ist, da der Händler die Sache nicht gestohlen hat.
http://de.wikipedia.org/w..._vom_Nichtberechtigten
Viele Grüße
Tobias
Ja, ich konnte mich also richtig erinnern :-)
http://de.wikipedia.org/wiki/Gutgl%C3%A4ubiger_Erwerb_vom_Nichtberechtigten#.C3.96sterreichisches_Recht
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Liebär René!
In etlichen Geschäften stehen solche Kästen und Röhren 'rum und vergilben.
Wissen wir, ob die verkauft oder -mietet werden und nicht verschenkt?
Oder erst dann verschenkt, wenn die jeweilige Serie aus dem Program genommen worden ist?
Jedenfalls passiert es, daß Geschäfte die verschenken. ßu selten...
Seltene Grüße
Mich.a
Wie es in Österreich ist weiß ich nicht, aber in Deutschland kann ein vom Verkäufer unrechtmäßig erworbener Gegenstand vom Käufer nicht "gutgläubig erworben" werden. Der ursprüngliche Besitzer und eigentliche Eigentümer des Gegenstandes hat immer das höher gewichtete Interesse den Gegenstand zurückzuerhalten.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__935.html
Wenn die Schaukästen den Verkäufern also nicht übereignet wurden, sondern nur geliehen sind, dann ist und bleibt die Firma LEGO nach wie vor Eigentümer dieser Schaukästen, auch wenn man die in gutem Glauben bei eBay ersteigert hat.
Ist doch auch völlig logisch. Stellt Euch doch mal vor, jemand klaut euch den nagelneuen SLK aus der Garage, verkauft ihn an der Ecke an den nächstbesten Interessenten und dieser hätte dann das Recht, den Wagen zu behalten. Das wäre ein Unding und ist so definitiv nicht möglich.
Händler verkaufen die eher seltener meist werden die von privaten leuten angeboten...