theoden2008
19.02.2014, 20:29

Frage zum Thema Urheberrecht

Hallo,

Frage an die Hobby Juristen unter uns, oder auch an die Berufs Juristen.

Habe auf Ebay einen Lego Schaukasten zum Verkauf eingestellt, den ich letztes Jahr kann offiziell in einem Spielzeugmarkt gekauft hatte. Nach 5 Tagen hat Ebay jetzt das Ding mit dem Hinweis auf Verletzung der "markenzeichenrechte" gelöscht. Weiss jemand was ich da verbockt haben könnte? Darf ich das Wort Lego nicht in der Betreffzeile nennen oder die Artikelnummer eintragen ????? Schaukästen werden ja dutzende angeboten.

Schöne Grüße
Sven



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Eisbär
20.02.2014, 12:48

Als Antwort auf den Beitrag von Navigation

Re: Frage zum Thema Urheberrecht

Liebär René!

In etlichen Geschäften stehen solche Kästen und Röhren 'rum und vergilben.

Wissen wir, ob die verkauft oder -mietet werden und nicht verschenkt?

Oder erst dann verschenkt, wenn die jeweilige Serie aus dem Program genommen worden ist?

Jedenfalls passiert es, daß Geschäfte die verschenken. ßu selten...


Seltene Grüße
Mich.a



Navigation
20.02.2014, 12:51

Als Antwort auf den Beitrag von freakwave

Re: Frage zum Thema Urheberrecht

Wie es in Österreich ist weiß ich nicht, aber in Deutschland kann ein vom Verkäufer unrechtmäßig erworbener Gegenstand vom Käufer nicht "gutgläubig erworben" werden. Der ursprüngliche Besitzer und eigentliche Eigentümer des Gegenstandes hat immer das höher gewichtete Interesse den Gegenstand zurückzuerhalten.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__935.html

Wenn die Schaukästen den Verkäufern also nicht übereignet wurden, sondern nur geliehen sind, dann ist und bleibt die Firma LEGO nach wie vor Eigentümer dieser Schaukästen, auch wenn man die in gutem Glauben bei eBay ersteigert hat.

Ist doch auch völlig logisch. Stellt Euch doch mal vor, jemand klaut euch den nagelneuen SLK aus der Garage, verkauft ihn an der Ecke an den nächstbesten Interessenten und dieser hätte dann das Recht, den Wagen zu behalten. Das wäre ein Unding und ist so definitiv nicht möglich.


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legokatrin
20.02.2014, 13:34

Als Antwort auf den Beitrag von theoden2008

Re: Frage zum Thema Urheberrecht

Händler verkaufen die eher seltener meist werden die von privaten leuten angeboten...



legokatrin
20.02.2014, 13:37

Als Antwort auf den Beitrag von Navigation

Re: Frage zum Thema Urheberrecht

Ich beobachte das schon eine ganze Weile City löschen die eigentlich wenig raus auch gibt es immer noch 2 Schaukästen die immer drin bleiben und nicht opfer werden.

Meistens wird Lego Aktiv wenn STAR WARS reinkommt !
vielleicht liegt das an STAR WARS ?
Lizenz

Ja rein theoretisch könnte lego von uns die Schaukästen anfordern, abholen im Grunde genommen haben wir keinen Nachweis das die Händler die gekauft haben. Da Drittpersonen dann oft dahinter stecken, also haben wir zu 80% Hehlerware....



legokatrin
20.02.2014, 13:38

Als Antwort auf den Beitrag von soloio

Re: Frage zum Thema Urheberrecht

Laut einem Rechtsanwalt nicht, Lego könnte an der Tür klingelt und könnte die Schaukästen abholen.
Vielleicht nicht unbedingt bei City sachen weil man nicht weiss wie das da mit der Lizenz iss.
Aber wohl bei Star Wars..
city sachen könnte sein das die durchgehen.
Dann so sachen wie Star Wars, Friends, Herr der Ringe nicht.
Die fliegen im Moment auch alle raus in ebay ich beobachte das schon eine ganze Zeit.
Während Castle drinne geblieben ist.



legokatrin
20.02.2014, 13:40

Als Antwort auf den Beitrag von Navigation

Re: Frage zum Thema Urheberrecht

Genau so sieht es aus!
Bevor ich Lego gesammelt habe, war ich Händler. Name lasse ich jetzt mal bewusst weg.
Ich ein super angebot.
Alles gekauft... von einem Privat mann.
ca. 15.000 Euro... Spielwaren Bereich... hätte man nicht gedacht.
dann kam raus das das geklaute ware war !

und Die Firma X klingelte Sonntags Mittags an der Haustüre.

... und beschlagnahmte die Ware....



legokatrin
20.02.2014, 13:41

Als Antwort auf den Beitrag von Eisbär

Re: Frage zum Thema Urheberrecht

Die Lego Vertreter sind jetzt wohl dahinter her und holen die ab in den Geschäften !

Vielleicht bekommen wir ja mal eine Aussage von der Lego Rechtsabteilung hat da schon einmal jemand nachgefragt ?



legokatrin
20.02.2014, 13:45

Als Antwort auf den Beitrag von Navigation

Re: Frage zum Thema Urheberrecht

Es gibt noch eine andere Plattform, Name nenne ich jetzt nicht da werden die Verkauft und das nicht wenig und das schon sehr lange da löscht es ebay nicht raus.

was ist wenn wir die Schaukasten als Sammler hier bei 1000steine.de reinsetzen ?
Darf man das dann auch nicht in den Kleinanzeigen ?



freakwave
20.02.2014, 13:49

Als Antwort auf den Beitrag von Navigation

Re: Frage zum Thema Urheberrecht

Wie es in Österreich ist weiß ich nicht, aber in Deutschland kann ein vom Verkäufer unrechtmäßig erworbener Gegenstand vom Käufer nicht "gutgläubig erworben" werden. Der ursprüngliche Besitzer und eigentliche Eigentümer des Gegenstandes hat immer das höher gewichtete Interesse den Gegenstand zurückzuerhalten.

Also, schau Dir den Paragraphen 929 an, der gibt dem Erwerber nur aufgrund von "Gutläubigkeit" recht.

Ist doch auch völlig logisch. Stellt Euch doch mal vor, jemand klaut euch den nagelneuen SLK aus der Garage, verkauft ihn an der Ecke an den nächstbesten Interessenten und dieser hätte dann das Recht, den Wagen zu behalten. Das wäre ein Unding und ist so definitiv nicht möglich.

Einspruch. Wenn Du in Ö den gestohlenen SLK von einer Person an der Ecke kaufst dann bist Du selbst schuld denn Du hast die Sache nicht von einem Unternehmer im gewöhnlichen Betrieb seines Unternehmens erworben, damit mußt Du ihn im Falle des Falles wieder hergeben.
Anders ist es wenn es eine Person ist deren Geschäftsgrundlage der Autoverkauf ist. Du diesen Wagen also von einem Unternehmer im gewöhnlichen Betrieb seines Unternehmens erworben hast. Dann ist und bleibt er Deiner, der Händler ist dann dran und Schadensersatzpflichtig gegenüber dem ursprünglichen Eigentümer.

Wenn die Schaukästen den Verkäufern also nicht übereignet wurden, sondern nur geliehen sind, dann ist und bleibt die Firma LEGO nach wie vor Eigentümer dieser Schaukästen,


Ja, wäre auch meine Meinung, eben wenn es eine Privatperson war die diese versteigert hatte und dann Lego zu Dir kommt uns sagt "is men" dann ist der Schaukasten weg...

auch wenn man die in gutem Glauben bei eBay ersteigert hat.

Das ist mir ein wenig zu weich, wie gesagt Paragraph 929 erweitert meiner Meinung nach den Kreis der Verkäufer von denen man Sachen auf alle Fälle erwerben kann, gesetzt dem Fall man beruft sich auf die Gutgläubigkeit. Die Frage ist dann zu klären wie man glauben kann dass solche Kästen überhaupt verkauft werden.

...nach dieser Diskussion sicher nicht mehr :-)


Haben wir keine Juristen hier die die Paragraphe erhellen können?


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soloio
20.02.2014, 16:51

Als Antwort auf den Beitrag von Navigation

Re: Frage zum Thema Urheberrecht

Hallo Rene,

ohne das ich Anwalt bin, hier möchte ich dir widersprechen. Du hast Recht, Lego ist der Eigentümer, aber §935 tritt nur dann in Kraft wenn dem Eigentümer die Sache abhanden gekommen ist, das sehe ich hier nicht, es wurde nichts gestohlen, nur unrechtmäßig verkauft. Der Händler war rechtmäßiger Besitzer(!). Er hat mit dem Besitz etwas unrechtmäßiges gemacht, aber das ist meines Erachtens dann ein Streitpunkt zwischen Händler und Lego. Bauchgefühl: gutgläubig erworben.

Viele Grüße

Tobias



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