theoden2008
19.02.2014, 20:29

Frage zum Thema Urheberrecht

Hallo,

Frage an die Hobby Juristen unter uns, oder auch an die Berufs Juristen.

Habe auf Ebay einen Lego Schaukasten zum Verkauf eingestellt, den ich letztes Jahr kann offiziell in einem Spielzeugmarkt gekauft hatte. Nach 5 Tagen hat Ebay jetzt das Ding mit dem Hinweis auf Verletzung der "markenzeichenrechte" gelöscht. Weiss jemand was ich da verbockt haben könnte? Darf ich das Wort Lego nicht in der Betreffzeile nennen oder die Artikelnummer eintragen ????? Schaukästen werden ja dutzende angeboten.

Schöne Grüße
Sven



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freakwave
20.02.2014, 13:49

Als Antwort auf den Beitrag von Navigation

Re: Frage zum Thema Urheberrecht

Wie es in Österreich ist weiß ich nicht, aber in Deutschland kann ein vom Verkäufer unrechtmäßig erworbener Gegenstand vom Käufer nicht "gutgläubig erworben" werden. Der ursprüngliche Besitzer und eigentliche Eigentümer des Gegenstandes hat immer das höher gewichtete Interesse den Gegenstand zurückzuerhalten.

Also, schau Dir den Paragraphen 929 an, der gibt dem Erwerber nur aufgrund von "Gutläubigkeit" recht.

Ist doch auch völlig logisch. Stellt Euch doch mal vor, jemand klaut euch den nagelneuen SLK aus der Garage, verkauft ihn an der Ecke an den nächstbesten Interessenten und dieser hätte dann das Recht, den Wagen zu behalten. Das wäre ein Unding und ist so definitiv nicht möglich.

Einspruch. Wenn Du in Ö den gestohlenen SLK von einer Person an der Ecke kaufst dann bist Du selbst schuld denn Du hast die Sache nicht von einem Unternehmer im gewöhnlichen Betrieb seines Unternehmens erworben, damit mußt Du ihn im Falle des Falles wieder hergeben.
Anders ist es wenn es eine Person ist deren Geschäftsgrundlage der Autoverkauf ist. Du diesen Wagen also von einem Unternehmer im gewöhnlichen Betrieb seines Unternehmens erworben hast. Dann ist und bleibt er Deiner, der Händler ist dann dran und Schadensersatzpflichtig gegenüber dem ursprünglichen Eigentümer.

Wenn die Schaukästen den Verkäufern also nicht übereignet wurden, sondern nur geliehen sind, dann ist und bleibt die Firma LEGO nach wie vor Eigentümer dieser Schaukästen,


Ja, wäre auch meine Meinung, eben wenn es eine Privatperson war die diese versteigert hatte und dann Lego zu Dir kommt uns sagt "is men" dann ist der Schaukasten weg...

auch wenn man die in gutem Glauben bei eBay ersteigert hat.

Das ist mir ein wenig zu weich, wie gesagt Paragraph 929 erweitert meiner Meinung nach den Kreis der Verkäufer von denen man Sachen auf alle Fälle erwerben kann, gesetzt dem Fall man beruft sich auf die Gutgläubigkeit. Die Frage ist dann zu klären wie man glauben kann dass solche Kästen überhaupt verkauft werden.

...nach dieser Diskussion sicher nicht mehr :-)


Haben wir keine Juristen hier die die Paragraphe erhellen können?


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soloio
20.02.2014, 16:51

Als Antwort auf den Beitrag von Navigation

Re: Frage zum Thema Urheberrecht

Hallo Rene,

ohne das ich Anwalt bin, hier möchte ich dir widersprechen. Du hast Recht, Lego ist der Eigentümer, aber §935 tritt nur dann in Kraft wenn dem Eigentümer die Sache abhanden gekommen ist, das sehe ich hier nicht, es wurde nichts gestohlen, nur unrechtmäßig verkauft. Der Händler war rechtmäßiger Besitzer(!). Er hat mit dem Besitz etwas unrechtmäßiges gemacht, aber das ist meines Erachtens dann ein Streitpunkt zwischen Händler und Lego. Bauchgefühl: gutgläubig erworben.

Viele Grüße

Tobias



soloio
20.02.2014, 17:20

Als Antwort auf den Beitrag von freakwave

Re: Frage zum Thema Urheberrecht

Hallo Gerald,

habe gerade mit einem gesprochen, das verzwickt sich immer mehr. Gutgläuber Erwerb ist möglich, da die Sache nicht abhanden gekommen ist (unwillentliche Überlassung der Sache = kann ausgeschlossen werden). Wenn der Händler das nicht verkaufen darf, hat Lego das Problem mit dem Händler.

Allerdings Bucht = Versteigerung ? Wenn dies so wäre (was ich nicht weiß) dann ist das gleich nochmal eine andere Geschichte (§935).

So jetzt aber mal anders(wieder Bucht). Ich kaufe im Laden von einem Händler eine Vitrine --> gutgläuber Erwerb!
Jetzt stelle ich MEINE Sache in die Bucht und du kaufst sie --> Erwerb einer Sache da diese ja mir gehört hat. Du bist rechtmäßiger Eigentümer!


Da stellt sich mir schon wieder die Frage woher kann ein Buchtler den Unterschied zwischen Fall 1 und Fall 2 erkennen? Vermutlich gar nicht, daher schon wieder fragwürdig, da bei beiden keine unwillentliche Überlassung der Sache stattgefunden hat.


Ich denke das ist der Grund warum man 12 Jahre (oder so ähnlich) braucht um Jurist zu werden :-)

Viele Grüße

Tobias



Eisbär
20.02.2014, 17:23

Als Antwort auf den Beitrag von soloio

Re: Frage zum Thema Urheberrecht

Liebär Tobias!



Der Verkäufer an den Gutgläubigen ist ja der Spielwarenhändler, der die Ware, den Kasten, garnicht besitzt. Nicht der Besitzer, nämlich Lego, der den Kasten an den Spielwarenhändler verliehen oder vermietet hat.

FALLS Lego den Kasten an den Händler verkauft oder verschenkt hat, ist es Eigenthum des Händlers und er darf es verkaufen.

Gibt es ein juristische Konstruktion des Falles, daSZ LEgo die Kästen den Händlern überläSZt, aber nicht verkauft oder verschenkt und im Falle des Weiterverschenkens es duldet, aber im Falle des Weiterverkaufens nicht duldet?

Hoffentlich liest das kein Jurist, sonst machen die bald neue Gesetze.

Ungesetzliche GrüSZe
M.a



soloio
20.02.2014, 17:32

Als Antwort auf den Beitrag von Eisbär

Re: Frage zum Thema Urheberrecht

LiBÄR EisBÄR,

korrektur: Lego ist EigentümBÄR und der HändBÄR ist BÄRsitzer. Korrekt ist, falls der HändBÄR EintümBÄR ist, darf er damit sowieso machen was er will :-)

KorrekturBÄR: Juristen machen keine Gesetze, sie wenden Sie nur an :-)

BÄRige Grüße

Tobias


Liebär Tobias!

Der Verkäufer an den Gutgläubigen ist ja der Spielwarenhändler, der die Ware, den Kasten, garnicht besitzt. Nicht der Besitzer, nämlich Lego, der den Kasten an den Spielwarenhändler verliehen oder vermietet hat.

FALLS Lego den Kasten an den Händler verkauft oder verschenkt hat, ist es Eigenthum des Händlers und er darf es verkaufen.

Gibt es ein juristische Konstruktion des Falles, daSZ LEgo die Kästen den Händlern überläSZt, aber nicht verkauft oder verschenkt und im Falle des Weiterverschenkens es duldet, aber im Falle des Weiterverkaufens nicht duldet?

Hoffentlich liest das kein Jurist, sonst machen die bald neue Gesetze.

Ungesetzliche GrüSZe
M.a



legokatrin
20.02.2014, 17:56

Als Antwort auf den Beitrag von theoden2008

Re: Frage zum Thema Urheberrecht

Ich finde wir sollten unser hobby nicht wie sagt man??

Habe eine idee wir 1000steinler koennten doch lego aergern!
Wir stellen jeder schaukaesten rein jeder 20 stueck... Und irgend so ein spruch keine ahnung... Jeder irgend nen anderen spruch. Was weiss ich...

Das ebay so richtig voll damit wird!

NICHT MIT UND!

Wisst ihr da macht lego so einen trara... Aber die ganzen haendler verkaufen ware ohne CE zeichen.... Das nicht wenige.
Das darf man oder was?

Ich frage mich was dieser lego schaukasten hat?
Denn der wird ueberhaupt nicht von lego geloescht kein einziges mal

eBay-Artikelnummer:281252799871

Iss das weil man den schaukasten oben unten nicht erkennt?
Dann koennen wir das doch alle so machen?

Kommen wieder neue rein ich finde man sollte sich das nicht gefallen lassen.



freakwave
20.02.2014, 18:04

Als Antwort auf den Beitrag von soloio

Re: Frage zum Thema Urheberrecht

Echt Bärig...

Der Thread hat Potential. Schön langsam geht es ins Off-Topic

Die Definition mit dem "gutgläubig" finde ich seltsam aber so sind die Gesetze. Denn immerhin gibt das dem Erwerbär die Möglichkeit den Handel mit gestohlener Ware bzw. den Kauf derselben ziemlich einfach zu leugnen.

On-topic: Bei den neuen SW-Displays kann ich mir schon vorstellen dass LEGO da schwer etwas dagegen hat dass die veräußert werden, immerhin steckt da ein fast vollwertiger PC mit Monitor drin der die Filmchen abspielt... ob die da Kaution nehmen?

Gerald


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stephanderheld
20.02.2014, 19:57

Als Antwort auf den Beitrag von freakwave

Re: Frage zum Thema Urheberrecht

Ersteinmal Hallo zusammen.


Ehrlich gesagt blicke ich bei einigen Kommentaren hier nicht mehr durch. Satzbau und Logik scheinen sich mal wieder komplett verabschiedet zu haben. Schade, so wirkt der Thread irgendwie nur peinlich


Mir hat übrigens ein Händler mal erzählt, Lego würde die Schaukästen nur für eine gewisse Zeit zur Verfügung stellen. Danach müsse man die Kästen zurückschicken oder bekäme sie in Rechnung gestellt.

Ob das so stimmt, b.z.w. ob das immer noch so ist weiss ich ehrlich gesagt nicht. Die Info ist bestimmt schon zwei Jahre alt.
Jedenfalls klingt es auch nicht unlogisch.
Ich für meinen Teil habe ja keinen Spaß an Plexiglaswürfeln mit zusammengeklebten Steinen drin, aber jedem das Seine.


Gruß Stephan


Gruß
Stephan

Evolution ist gnadenlos. Wenn wir unser Gehirn nicht gebrauchen, nimmt es uns die Natur wieder weg


Eisbär
20.02.2014, 20:08

Als Antwort auf den Beitrag von soloio

+1Re: Frage zum Thema Urhebärrecht

Liebär SOloio!

Wie sagten wir doch schon als Studenten?

Punkt1. BWLer und Juristen sind die ....sten.**

Da ja der Bundestag, wie die meisten Parlamente, überrepräsentativ mit Juristen (und Bwlern?) besetzt ist (Was sagt eigentlich unser Herr aus dem OFF zu der bwlerisch-juristischen Weltverschwörung?), machen die sich ihre eigenen. Und man sieht ja, was dabei rauskommt. Garantiert gibt es kein Gesetz, in dem steht: Diesen Legokasten darf unser Eisbär (durch Passenderes zu ersetzen) nicht von Händler XY kaufen.

Mitunter kommt es mich.a so vor, als übersteige die Lust der Juristen am Haare spalten die Anzahl der zu spaltenden Haare.

Stimme aus dem OFF: Zähl doch schnell mal nach!

Dem Gutgläubigen wird es ja egal sein, ob der Verkäufer nun Besitzer oder Eigentümer der zu verkaufenden Legokästen ist. Jemand, dem der Unterschied zwischen Besitz und Eigentum bekannt ist, ist erstens Jurist, denn normalen Menschen ist das eins, und zweitens nicht gutgläubig.

Gutgläubige sind auch mit Zweifeln behaftet. Nur Zweifelnde sind in der Lage, wirklich gutgläubig zu sein. Nichtzweifelnde glauben nicht gut, sondern ihnen ist es egal.


Wir hier in der Bücherei haben eine gratis Rechtsberatung, Das machen wir natürlich nicht selbär, sondern die Anwaltsvereinigung. Wir stellen nur den Raum zur verfügung und sortieren die Warteschlange. Meistens kommt anstatt zweien nur eine(r)*, heute kam, wie voriges Mal: keiner.

*Ja, es war schon einmal eine -In da. Zu der Dame kann ich nur das ÄuSZere kommentieren und das war mich.a eine eklatante Bestätigung aller Vorurtheyle zu Juristen und -Innen, die ich noch nicht hatte.

Merke: Du sollst den Bären nicht nur am Pelz beurteilen, dann bleiben nicht genug Haare zum Spalten über.

**Dabei waren nur die Juristen in der Nachbärschaft. Ich kann mich.a nicht an einen real existierenden BWler erinnern. Was natürlich dem Punkt 1 keinen Abbbruch tut.


Merke 2: Mach mir meine Vorurteile nich kaputt.

Auf Nachtwache damals war auch eine Juristin, die war der Beweis, daSZ Vorurteile genau das sind.

Sach mal, gibbs kein Diskussionsforum bei dem Auktionsdingens, wo das geklärt werden kann?

Müssen wir uns damit belasten?

Wir wollen doch solche Legokästen haben. Besitzen. Eignen. Gutgläubig hin oder her.

Stimme aus dem OFF: Und? Wieviele hast Du gezählt? Kann doch nich so lange dauern!

Eintausendzweihundertunddreiundelfzig Ungespaltene.

Die Gespalteten sind nicht mehr in meinem Besitze.


Ungespaltene GrüSZe
Mich.a

PS
Da ja heute kein Anwalt gekommen ist, kann ich also für Nichts einstehen.



soloio gefällt das


Eisbär
20.02.2014, 20:21

Als Antwort auf den Beitrag von stephanderheld

Re: Dascha gerade das Schöne daran.

Liebär Stephan!

Satzbau und Logik scheinen sich mal wieder komplett verabschiedet zu haben.

S.o.

M.a



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