theoden2008
19.02.2014, 20:29

Frage zum Thema Urheberrecht

Hallo,

Frage an die Hobby Juristen unter uns, oder auch an die Berufs Juristen.

Habe auf Ebay einen Lego Schaukasten zum Verkauf eingestellt, den ich letztes Jahr kann offiziell in einem Spielzeugmarkt gekauft hatte. Nach 5 Tagen hat Ebay jetzt das Ding mit dem Hinweis auf Verletzung der "markenzeichenrechte" gelöscht. Weiss jemand was ich da verbockt haben könnte? Darf ich das Wort Lego nicht in der Betreffzeile nennen oder die Artikelnummer eintragen ????? Schaukästen werden ja dutzende angeboten.

Schöne Grüße
Sven



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freakwave
20.02.2014, 00:53

Als Antwort auf den Beitrag von Navigation

Re: Frage zum Thema Urheberrecht

Dabei ist es egal, ob man unwissend ist, oder es einem bekannt gemacht wurde. Besonders übel: Die Kästen wären weiterhin Eigentum von LEGO, im Zweifel müsstest Du sie an LEGO zurückgeben und darfst dann zusehen, wie Du vom Verkäufer das Geld wiederbekommst.


Ist es nicht so dass man bei einem Kauf vom einem "authorisierten" Händler "vom Fach" Eigentümer der Sache ist?

Also in etwa:
gestohlenes Auto vom Autohändler/Autohaus gekauft -> Bleibt Eigentum, Händler hat das Problem da er das Auto hätte prüfen müssen
gestohlenes Auto vom Nachbar gebraucht gekauft -> is weg, wie Du oben beschreibst.

Ich dachte ich hätte das mal so gelernt...vor langer Zeit...kann mich aber auch irren... Juristen, wo?


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soloio
20.02.2014, 09:13

Als Antwort auf den Beitrag von freakwave

Re: Frage zum Thema Urheberrecht

Hallo,

ich glaube auch das gutgläubiger Erwerb möglich ist, da der Händler die Sache nicht gestohlen hat.

http://de.wikipedia.org/w..._vom_Nichtberechtigten

Viele Grüße

Tobias



freakwave
20.02.2014, 09:42

Als Antwort auf den Beitrag von soloio

Re: Frage zum Thema Urheberrecht

Ja, ich konnte mich also richtig erinnern :-)
http://de.wikipedia.org/wiki/Gutgl%C3%A4ubiger_Erwerb_vom_Nichtberechtigten#.C3.96sterreichisches_Recht

Erwerb vom Unternehmer im gewöhnlichen Betrieb seines Unternehmens: Der Unternehmer erweckt im Rechtsverkehr den Anschein von gewerbsmäßigem Vertrieb der Sache, womit auch hier schützenswertes Vertrauen des Erwerbes besteht. Dieser Fall des Erwerbes ist im heutigen Wirtschaftsleben von höchster praktischer Bedeutung, da die meisten Waren von Unternehmern im Sinne des Gesetzes veräußert werden.


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Eisbär
20.02.2014, 12:48

Als Antwort auf den Beitrag von Navigation

Re: Frage zum Thema Urheberrecht

Liebär René!

In etlichen Geschäften stehen solche Kästen und Röhren 'rum und vergilben.

Wissen wir, ob die verkauft oder -mietet werden und nicht verschenkt?

Oder erst dann verschenkt, wenn die jeweilige Serie aus dem Program genommen worden ist?

Jedenfalls passiert es, daß Geschäfte die verschenken. ßu selten...


Seltene Grüße
Mich.a



Navigation
20.02.2014, 12:51

Als Antwort auf den Beitrag von freakwave

Re: Frage zum Thema Urheberrecht

Wie es in Österreich ist weiß ich nicht, aber in Deutschland kann ein vom Verkäufer unrechtmäßig erworbener Gegenstand vom Käufer nicht "gutgläubig erworben" werden. Der ursprüngliche Besitzer und eigentliche Eigentümer des Gegenstandes hat immer das höher gewichtete Interesse den Gegenstand zurückzuerhalten.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__935.html

Wenn die Schaukästen den Verkäufern also nicht übereignet wurden, sondern nur geliehen sind, dann ist und bleibt die Firma LEGO nach wie vor Eigentümer dieser Schaukästen, auch wenn man die in gutem Glauben bei eBay ersteigert hat.

Ist doch auch völlig logisch. Stellt Euch doch mal vor, jemand klaut euch den nagelneuen SLK aus der Garage, verkauft ihn an der Ecke an den nächstbesten Interessenten und dieser hätte dann das Recht, den Wagen zu behalten. Das wäre ein Unding und ist so definitiv nicht möglich.


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legokatrin
20.02.2014, 13:34

Als Antwort auf den Beitrag von theoden2008

Re: Frage zum Thema Urheberrecht

Händler verkaufen die eher seltener meist werden die von privaten leuten angeboten...



legokatrin
20.02.2014, 13:37

Als Antwort auf den Beitrag von Navigation

Re: Frage zum Thema Urheberrecht

Ich beobachte das schon eine ganze Weile City löschen die eigentlich wenig raus auch gibt es immer noch 2 Schaukästen die immer drin bleiben und nicht opfer werden.

Meistens wird Lego Aktiv wenn STAR WARS reinkommt !
vielleicht liegt das an STAR WARS ?
Lizenz

Ja rein theoretisch könnte lego von uns die Schaukästen anfordern, abholen im Grunde genommen haben wir keinen Nachweis das die Händler die gekauft haben. Da Drittpersonen dann oft dahinter stecken, also haben wir zu 80% Hehlerware....



legokatrin
20.02.2014, 13:38

Als Antwort auf den Beitrag von soloio

Re: Frage zum Thema Urheberrecht

Laut einem Rechtsanwalt nicht, Lego könnte an der Tür klingelt und könnte die Schaukästen abholen.
Vielleicht nicht unbedingt bei City sachen weil man nicht weiss wie das da mit der Lizenz iss.
Aber wohl bei Star Wars..
city sachen könnte sein das die durchgehen.
Dann so sachen wie Star Wars, Friends, Herr der Ringe nicht.
Die fliegen im Moment auch alle raus in ebay ich beobachte das schon eine ganze Zeit.
Während Castle drinne geblieben ist.



legokatrin
20.02.2014, 13:40

Als Antwort auf den Beitrag von Navigation

Re: Frage zum Thema Urheberrecht

Genau so sieht es aus!
Bevor ich Lego gesammelt habe, war ich Händler. Name lasse ich jetzt mal bewusst weg.
Ich ein super angebot.
Alles gekauft... von einem Privat mann.
ca. 15.000 Euro... Spielwaren Bereich... hätte man nicht gedacht.
dann kam raus das das geklaute ware war !

und Die Firma X klingelte Sonntags Mittags an der Haustüre.

... und beschlagnahmte die Ware....



legokatrin
20.02.2014, 13:41

Als Antwort auf den Beitrag von Eisbär

Re: Frage zum Thema Urheberrecht

Die Lego Vertreter sind jetzt wohl dahinter her und holen die ab in den Geschäften !

Vielleicht bekommen wir ja mal eine Aussage von der Lego Rechtsabteilung hat da schon einmal jemand nachgefragt ?



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