MMR1988
18.01.2012, 14:53

Re: Frage: Darf man mittels LDD Baupläne erstellen und und verkaufen?

Meiner Auffassung nach liegt auch nach dem Diebstahl das Recht beim Erfinder.
Sonst könnte ich ja auch Software klauen und dann als meine Verkaufen, nur weil ich meinen Namen irgendwo noch draufschreibe.
So gesehen gibt es bei den Anleitungen in Ebay gar keine Rechte für den Verkäufer (außer einer Anklage vom Inhaber des Urheberrechts).

Gruß Martin,
den jetzt irgendwie noch die §§ dazu interessieren würden.


Gesamter Thread: