Ben®
18.01.2012, 10:58

Frage: Darf man mittels LDD Baupläne erstellen und und verkaufen?

Moin LLL,

die Überschrift sagt ja schon alles. Der Hintergrund hierzu: im eBay bedroht ein Käufer (laut Eigenaussage ein Mitarbeiter von LEGO AS, Billund - Name ist mir bekannt) seine Verkäufer, weil sie angeblich unrechtmäßig LDD-Content verwenden.

Angeblich sei es nicht statthaft LDD zum Erstellen von Bauanleitungen zu verwenden, wenn damit hinterher irgendwelche Geschäfte abgewickelt würden. Die Rechte an dem so erzeugten Material seien zudem nicht durch Copyright geschützt (da so in den Terms of Use zu LDD vorgegeben).

Ich selbst bin hier nicht unmittelbar betroffen. Da ich jedoch mitlerweile einen gewissen Ruf habe, da ich oft genug Opfer von Bildrechteklau war, wurde ich hierzu von einem Ofer angeschrieben.

Traut sich wer zu, hier eine Einschätzung abzugeben? Steht im Kleingedruckten von LDD, daß man damit nichts als Privatvergnügen betreiben darf und daß man seine Rechte am Bauwerk an LEGO abtritt?

Beste Grüße,


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hurlbrink
19.01.2012, 11:35

Re: Ich sehe es ähnlich (sollte das heißen) *grrr*

» Könnte doch sonst jeder kommen, mit Software für umme Sets kreieren und
» für Millionen verscherbeln.

Deine Argumentation ist Unsinn.
Das wäre wie:
"Kommerzielle Nutzung dieser Schere ist untersagt. Könnte doch sonst jeder kommen, mit einer Schere für umme Bastelarbeiten kreieren und für Millionen verscherbeln"

oder

"Kommerzielle Nutzung dieses Bleistiftes ist untersagt. Könnte doch sonst jeder kommen, mit einem Bleistift für umme Texte verfassen und für Millionen (Bücher) verscherbeln"

oder

"Kommerzielle Nutzung dieser Lampe ist untersagt. Könnte sonst jeder kommen, für umme seine Produktionsstätte beleuchten und dann Waren herstellen und für Millionen verscherbeln."

oder

"Kommerzielle Nutzung dieser Fotokamera ist untersagt. Das, was Helmut Newton macht, ist also illegal."


hurlbrink
19.01.2012, 11:45

Re: Frage: Darf man mittels LDD Baupläne erstellen und und verkaufen?

» Du verwendest (-> "use") also Grafiken,
» die von LEGO erstellt wurden. Damit ist das Thema durch.

Diese Grafiken haben geringe Schöpfungshöhe (ein paar geometrische Formen, einfarbig angemalt) und somit besteht kein Copyright.

(Auch ich bin kein Anwalt, das ist keine Rechtsberatung, sondern nur meine eigene Meinung.)


Ben®
19.01.2012, 11:56

Ich bezweifle Deine Einschätzung, aber kann das - wie Du - nicht mit Argumenten belegen. (ohne Text)


MTM
19.01.2012, 12:20

eben im Lizenzabkommen gelesen:

Hallo ihr,

ein völlig neuer Gedanke:
eben hab ich den neuen LDD installiert und mir auf Grund dieser Diskussion hier mal das Lizenzabkommen genauer durchgelesen (bzw. überhaupt erstmal gelesen ).

Dort findet sich auch folgendes:

Sie dürfen:
(i) die Software auf einem einzelnen Computer nutzen;
(ii) die Software auf einem zweitem Computer nutzen, sofern der erste und zweite Computer nicht gleichzeitig genutzt werden;


Warum?
Und wie ist das gemeint?

LDD ist ein kostenloses Programm (für den Nutzer kostenlos). Wieso darf ich dann das nicht auf allen meinen Rechnern, sondern nur auf zweien installieren?
Gut, nicht viele Menschen haben drei Rechner, aber ich rechne mal meinen Tower, meinen Laptop und den Rechner auf Arbeit / oder was weiß ich was / Handy ... mit...

Und wieso darf ich Tower und Laptop nicht gleichzeitig laufen lassen. Was, wenn Besuch kommt und wir beide virtuell bauen wollen? Hab ich dann gegen die AGB verstoßen? Das ist doch Humbug!

Sie dürfen NICHT:
(i) anderen die Nutzung der Software gestatten, es sei denn unter den oben genannten Bedingungen;...


d.h. mein Besuch darf kein LDD spielen, wenn ich schon spiele. (Gut, man könnte meinen, TRU zwingt uns zum Spielen mit echten Steinen, wenn ich schon Besuch hab, aber das wird nicht der eigentliche Hintergrund sein ;) )

Die Rechte für die Nutzung der Software sind nicht übertragbar.

Warum ist das für ein kostenlos verfügbares Programm wichtig? Mein Opa muss sich das also selbst runterladen, ich darf ihm das nicht machen und sagen: "Opa, ich kopier dir mal mein LDD, weil du kein Internet hast.?!"

Sofern Sie Mitglied der Regierung der USA sind, erkennen Sie an, dass die Software als "Kommerzielle Computersoftware" unter den Bedingungen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt wird, ...


Öhm, wieso werden die extra erwähnt? Hat Obama seinen eigenen LDD?
Wieso werde ich als Mitglied der Evangelischen Kirche nicht extra erwähnt? Wir sind viel mehr als die!

Alles in allem eine seltsame AGB. Aber gut! Wenn sie meinen...

Micha


Ben®
19.01.2012, 12:42

Re: Frage: Darf man // Angebliche Aussage seitens LEGO

Moin-Moin!

» das wirkt auf mich ein wenig wirr....

Geht mir auch so.

» Wer sonst, als jemand von Lego würde so etwas von sich geben? Ein
» beauftragter Anwalt vielleicht? Wer sonst?

Ein Kleinkrimineller mit IQ mutmaßlich unter 100 vielleicht? Scheint mir derzeit noch die wahrscheinlichste Option.
Da derjenige in der nahen Vergangenheit einen meiner Baupläne mißbräuchlich verwendet hat, sehe ich jeglicher Auseinandersetzung gelassen entgegen. Hier sitze ich am längeren Hebel.

» Wirkt ein bisschen wie Drohgebärde....

Die wirklich als Drohungen zu vestehenden Sätze kamen erst zum Abschluß der Mail. Und wie gesagt: mir liegt auch der (natürlich vertrauliche) Mail-Ping-Pong mit einem anderen eBay-User vor. Darin wird ganz offen gedroht, nach meinem Empfinden sogar erpreßt und dabei auf LEGOs Rechte verwiesen.

Möglicherweise liest derjenige ja sogar hier mit: dann sollte er besser den Schwanz einziehen und sich ruhig verhalten. Aktuell bin ich noch gewillt, die Sache einfach auf sich beruhen zu lassen. Die Sache mit dem anderen eBay-User hat sich auch schon so erledigt und kann als abgehakt betrachtet werden.

Leg Godt!


freakwave
19.01.2012, 12:48

Re: Ich sehe es ähnlich (sollte das heißen) *grrr*

» "Kommerzielle Nutzung dieser Schere ist untersagt. Könnte doch sonst jeder
» kommen, mit einer Schere für umme Bastelarbeiten kreieren und für Millionen
» verscherbeln"

Die Schere/Fotoapparate etc. ist ja nicht umsonst, Du hast ja dafür bezahlt. Nun ist LDD mal gratis.

Wäre interessant mal die Konditionen der ebenfals kostenlosen Konkurrenz durchzulesen, MLCAD, LDRAW und LPub.


Gerald


Spider
19.01.2012, 13:03

Re: Ich sehe es ähnlich (sollte das heißen) *grrr*

» » Könnte doch sonst jeder kommen, mit Software für umme Sets kreieren und
» » für Millionen verscherbeln.
»
» Deine Argumentation ist Unsinn.
Moin erstmal!
Den Unsinn hast Du gerade geschrieben.
Denn es ist wohl immer noch ein Unterschied, ob ich einen Gegenstand oder eine Software kaufe und somit die vollen Nutzungsrechte daran erwerbe, oder bei einer Software eine Lizenz zur Nutzung in bestimmten Sinne, egal ob erworben oder im Sinne einer Freeware überlassen bekomme.
Insofern darfst Du gerne mal EULAs lesen und nicht einfach mit einem Häkchen überspringen.
Da findest Du Nutzungseinschränkungen, Dekompilierungsverbote, etc. etwas häufiger.
Den Unterschied zwischen zur Nutzung überlassen und übereignet im Sinne des Eigentumsübergangs wirst Du wohl kennen.
Also brauchst Du vielleicht nur noch die Erkennnis, das die "Millionen" als Summe sarkastisch zu sehen sind, die Tatsache des profitablen Nutzens selber aber durchaus nicht unsinnig bzw. abwegig ist.


Gruß

Jens


daniel.vergien
19.01.2012, 13:43

Re: eben im Lizenzabkommen gelesen:

Hallo,

»
» Die Rechte für die Nutzung der Software sind nicht übertragbar.
»

»
» Warum ist das für ein kostenlos verfügbares Programm wichtig? Mein Opa
» muss sich das also selbst runterladen, ich darf ihm das nicht machen und
» sagen: "Opa, ich kopier dir mal mein LDD, weil du kein Internet hast.?!"


im Unterschied zu den Anderen Punkten ist dieser vielleicht Sinnvoll: Lego stellt den Vertrieb ein, und möchte nicht das Andere die Software weitervereiben. Oder man möchte nicht das jemand den LDD kostenpflichtig zum Download anbietet.

» Sofern Sie Mitglied der Regierung der USA sind, erkennen Sie an, dass die
» Software als "Kommerzielle Computersoftware" unter den Bedingungen dieser
» Vereinbarung zur Verfügung gestellt wird, ...

»
» Öhm, wieso werden die extra erwähnt? Hat Obama seinen eigenen LDD?
» Wieso werde ich als Mitglied der Evangelischen Kirche nicht extra erwähnt?
» Wir sind viel mehr als die!

Tja, da Du schon beim lesen bist, kannst Du ja in US-Gesetzen suchen, welche speziellen Rechte Regierungsmitglieder da für nicht "Kommerzielle Computersoftware" haben - ich hab keine Ahnung.
» Alles in allem eine seltsame AGB. Aber gut! Wenn sie meinen...

Wie eigentliche alle dieser weltweit "gültigen".


Bis denn

Daniel


hurlbrink
19.01.2012, 14:15

Re: Ich sehe es ähnlich (sollte das heißen) *grrr*

» Die Schere/Fotoapparate etc. ist ja nicht umsonst, Du hast ja dafür
» bezahlt. Nun ist LDD mal gratis.

Kugelschreiber erhält man auch meistens gratis (z. B. als Werbegeschenk). Na dann haben all die Autoren Pech, die ihre Texte mit gratis erhaltenen Kugelschreibern verfassen ...


hurlbrink
19.01.2012, 14:21

Re: Ich sehe es ähnlich (sollte das heißen) *grrr*

» Insofern darfst Du gerne mal EULAs lesen und nicht einfach mit einem
» Häkchen überspringen.

Doch, EULAs sind nur dann gültig, wenn man sie mit Häkchen überspringen kann, weil keine überraschenden/sittenwidrigen Klauseln enthalten sind.

Sonst könnte jeder in die EULA hereinschreiben "Mit der Installation dieser Software erklären Sie sich damit einverstanden, dass sie lebenslänglich gratis als Hauswirtschaftskraft für den Softwareentwickler zur Verfügung stehen."

Nicht einmal Microsoft schreibt in seine EULA "Die kommerzielle Nutzung von Word ist untersagt.", sonst stünden zahlreiche Schriftsteller dumm da.

(Dies ist keine Rechtsberatung.)


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