Ben®
18.01.2012, 10:58

Frage: Darf man mittels LDD Baupläne erstellen und und verkaufen?

Moin LLL,

die Überschrift sagt ja schon alles. Der Hintergrund hierzu: im eBay bedroht ein Käufer (laut Eigenaussage ein Mitarbeiter von LEGO AS, Billund - Name ist mir bekannt) seine Verkäufer, weil sie angeblich unrechtmäßig LDD-Content verwenden.

Angeblich sei es nicht statthaft LDD zum Erstellen von Bauanleitungen zu verwenden, wenn damit hinterher irgendwelche Geschäfte abgewickelt würden. Die Rechte an dem so erzeugten Material seien zudem nicht durch Copyright geschützt (da so in den Terms of Use zu LDD vorgegeben).

Ich selbst bin hier nicht unmittelbar betroffen. Da ich jedoch mitlerweile einen gewissen Ruf habe, da ich oft genug Opfer von Bildrechteklau war, wurde ich hierzu von einem Ofer angeschrieben.

Traut sich wer zu, hier eine Einschätzung abzugeben? Steht im Kleingedruckten von LDD, daß man damit nichts als Privatvergnügen betreiben darf und daß man seine Rechte am Bauwerk an LEGO abtritt?

Beste Grüße,


17 vorhergehende Beiträge sind ausgeblendet

Alle anzeigen Immer alle anzeigen Beitragsbaum

daniel.vergien
18.01.2012, 21:32

Re: Frage: Darf man mittels LDD Baupläne erstellen und und verkaufen?

Hallo,

erstmal der Hinweis, das ich kein Jurist bin, hier also einfach mal meine Gedanken ohne irgendeinen Anspruch auf Wahrheit niederschreibe.

» Angeblich sei es nicht statthaft LDD zum Erstellen von Bauanleitungen zu
» verwenden, wenn damit hinterher irgendwelche Geschäfte abgewickelt würden.
» Die Rechte an dem so erzeugten Material seien zudem nicht durch Copyright
» geschützt (da so in den Terms of Use zu LDD vorgegeben).

So weit ich es mitbekommen habe ist nach deutschem Recht jedes Werk, was eine gewisse Schöpfungshöhe hat, durch das Urheberrecht geschützt. Dieses Urheberrecht kann auch nicht weitergeben werden, sondern nur mehr oder weniger weite Nutzungsrechte.

» Traut sich wer zu, hier eine Einschätzung abzugeben? Steht im
» Kleingedruckten von LDD, daß man damit nichts als Privatvergnügen
» betreiben darf und daß man seine Rechte am Bauwerk an LEGO abtritt?

Also ich würde sagen das man "Endverbraucher" ist die "Terms of Use" im besten Falle als AGB zu verstehen sind. Ob diese dann in gänze gültig sind, halte ich doch für sehr zweifelhaft.
Wobei hier natürlich zu klären ist, mit wenn der Verbraucher überhaupt ein Geschäft eingeht, und welches Recht dann gilt. Die Domain lego.com gehört einer dänischen Firma (LEGO Juris A/S). Ob es nach dänischen und deutschen Recht möglich ist AGB's auf Englisch zu verfassen und welche Klauseln dann gültig sind, oder auch nicht das weiß ich allerdings nicht.

Ob das dich jetzt weitergebracht hat weiß ich allerdings auch nicht...

Bis denn

Daniel


Kirk
18.01.2012, 21:34

Re: Frage: Darf man mittels LDD Baupläne erstellen und und verkaufen?

» » "The LEGO Group of companies (LEGO) is providing LEGO® Digital
» Designer4
» » (the Software) at no charge. Any commercial use of the software is
» » strictly prohibited."
»
» Diese Einschränkung bezieht sich meines Erachtens auf die Software, nicht
» auf die damit erstellten Dateien

Hallo Tobias,

auch bin kein Anwalt und gebe nur meine eigene Meinung wider - aber die widerspricht leider Deiner. Folgende Überlegung: Um die Anleitungen weitergeben zu können, mußt Du sie in HTML-Dateien (und daraus evtl. in PDF-Dateien) umrechnen lassen. Das Problem: Dabei werden natürlich Grafiken von Bausteinen verwendet. Du verwendest (-> "use") also Grafiken, die von LEGO erstellt wurden. Damit ist das Thema durch.

Man kann jetzt natürlich darüber diskutieren, was wäre, wenn man direkt die LDD-Datei weitergibt, aber auch da stimme ich den anderen zu: Sobald Du ein Geschäftsmodell aufbaust, für das der LDD zwingend erforderlich ist, benutzt Du die Software illegal.

Gruß

Thomas


daniel.vergien
18.01.2012, 21:39

Re: Frage: Darf man mittels LDD Baupläne erstellen und und verkaufen?

Moin,

» Meiner Auffassung nach liegt auch nach dem Diebstahl das Recht beim
» Erfinder.
» Sonst könnte ich ja auch Software klauen und dann als meine Verkaufen, nur
» weil ich meinen Namen irgendwo noch draufschreibe.
» So gesehen gibt es bei den Anleitungen in Ebay gar keine Rechte für den
» Verkäufer (außer einer Anklage vom Inhaber des Urheberrechts).

Wenn das Werk, also die Bauanleitung, eine schöpferische Höhe hat geniest sie, soweit ich es weiß, in Deutschland urheberrechtlichen Schutz. Das durch dieses Werk die rechte Anderer, also des Erfinders des Bauwerks, verletzt werden ist ein eigenständige Sache.
»
» Gruß Martin,
» den jetzt irgendwie noch die §§ dazu interessieren würden.

Ich wüsste nicht das es irgendwo einen § gibt der Regelt, das im Falle einer Urheberrechtsverletzung alle Rechte des Täters an die des Opfers übergehen.

Bis denn

Daniel


Ben®
19.01.2012, 10:29

Re: Frage: Darf man // Angebliche Aussage seitens LEGO

Moin Daniel,

danke für Deine Einschätzung (auch im anderen Beitrag in dieser Diskussion).
Dies deckt sich weitgehend mit meinen Gedanken und scheint mir (deswegen?!) schlüssig.....

Inzwischen hat sich der angebliche Lego-Mitarbeiter (aus Billund) auch bei mir gemeldet, seine Position bekräftigt (siehe folgendes Zitat) und mir zum Abschluß der Mail latent gedroht (so ist es bei mir zumindest angekommen - da ich ja LEGOs vorgebliche Rechte verletze):

dort [Lego-Deutschland]sagte man mir das lego a/s ein weltweit eingetrages warenzeichen ist, lego a/s, deutschland duldet den handel mit bauanleitungen zwar.
selbst die originalen die lego entwickelt hat.
das alleinige copyright, steine ,bauanleitungen boxen usw.( egal wer sie ausgetüftelt hat)hat ausdrücklich die lego a/s
scheint logisch, weil sonst müsten ja die lego leute ja erst mal gucken, welches modell sie auf dem markt bringen können.
nicht das irgend ein lego-freak es schon mal gebaut hat und sich schützen lassen hat.


Ich bezweifle stark, daß diese Person für Lego arbeitet (und mir solchermaßen um 3:30 nachts antwortet ). Ebenso glaube ich nicht, daß LEGO-Deutschland wie wiedergegeben geantwortet hat.

Belustigte Grüße,


stefauster
19.01.2012, 10:52

Re: Frage: Darf man // Angebliche Aussage seitens LEGO

» Moin,

das wirkt auf mich ein wenig wirr....

Wer sonst, als jemand von Lego würde so etwas von sich geben? Ein beauftragter Anwalt vielleicht? Wer sonst?

Verwirren tut mich auch der angeblich umfassende Schutz. Das Werke, die aus Legosteinen gebaut sind, automatisch unter das Copyright der LEGO S/A geht für mich ein wenig arg weit.

Wenn jemand eine neue Technologie für einen Stift erfinden würde und darauf ein Schutzrecht hätte, hat er dann Rechte an allen, was damit gemalt oder geschrieben wurde (wenn es erkennbar wäre)?

Wirkt ein bisschen wie Drohgebärde....


hurlbrink
19.01.2012, 11:27

Sittenwidrige Klausel

Ich vermute, dass das ungültig ist, weil es
1. eine überraschende Klausel ist
2. sittenwidrig ist.

Sonst könnte ja jeder Scherenhersteller auf seine Schere schreiben "Kommerzielle Nutzung der Schere untersagt" und dann darf niemand mehr Bastelarbeiten auf Kunsthandwerkermärkten verkaufen.


hurlbrink
19.01.2012, 11:35

Re: Ich sehe es ähnlich (sollte das heißen) *grrr*

» Könnte doch sonst jeder kommen, mit Software für umme Sets kreieren und
» für Millionen verscherbeln.

Deine Argumentation ist Unsinn.
Das wäre wie:
"Kommerzielle Nutzung dieser Schere ist untersagt. Könnte doch sonst jeder kommen, mit einer Schere für umme Bastelarbeiten kreieren und für Millionen verscherbeln"

oder

"Kommerzielle Nutzung dieses Bleistiftes ist untersagt. Könnte doch sonst jeder kommen, mit einem Bleistift für umme Texte verfassen und für Millionen (Bücher) verscherbeln"

oder

"Kommerzielle Nutzung dieser Lampe ist untersagt. Könnte sonst jeder kommen, für umme seine Produktionsstätte beleuchten und dann Waren herstellen und für Millionen verscherbeln."

oder

"Kommerzielle Nutzung dieser Fotokamera ist untersagt. Das, was Helmut Newton macht, ist also illegal."


hurlbrink
19.01.2012, 11:45

Re: Frage: Darf man mittels LDD Baupläne erstellen und und verkaufen?

» Du verwendest (-> "use") also Grafiken,
» die von LEGO erstellt wurden. Damit ist das Thema durch.

Diese Grafiken haben geringe Schöpfungshöhe (ein paar geometrische Formen, einfarbig angemalt) und somit besteht kein Copyright.

(Auch ich bin kein Anwalt, das ist keine Rechtsberatung, sondern nur meine eigene Meinung.)


Ben®
19.01.2012, 11:56

Ich bezweifle Deine Einschätzung, aber kann das - wie Du - nicht mit Argumenten belegen. (ohne Text)


MTM
19.01.2012, 12:20

eben im Lizenzabkommen gelesen:

Hallo ihr,

ein völlig neuer Gedanke:
eben hab ich den neuen LDD installiert und mir auf Grund dieser Diskussion hier mal das Lizenzabkommen genauer durchgelesen (bzw. überhaupt erstmal gelesen ).

Dort findet sich auch folgendes:

Sie dürfen:
(i) die Software auf einem einzelnen Computer nutzen;
(ii) die Software auf einem zweitem Computer nutzen, sofern der erste und zweite Computer nicht gleichzeitig genutzt werden;


Warum?
Und wie ist das gemeint?

LDD ist ein kostenloses Programm (für den Nutzer kostenlos). Wieso darf ich dann das nicht auf allen meinen Rechnern, sondern nur auf zweien installieren?
Gut, nicht viele Menschen haben drei Rechner, aber ich rechne mal meinen Tower, meinen Laptop und den Rechner auf Arbeit / oder was weiß ich was / Handy ... mit...

Und wieso darf ich Tower und Laptop nicht gleichzeitig laufen lassen. Was, wenn Besuch kommt und wir beide virtuell bauen wollen? Hab ich dann gegen die AGB verstoßen? Das ist doch Humbug!

Sie dürfen NICHT:
(i) anderen die Nutzung der Software gestatten, es sei denn unter den oben genannten Bedingungen;...


d.h. mein Besuch darf kein LDD spielen, wenn ich schon spiele. (Gut, man könnte meinen, TRU zwingt uns zum Spielen mit echten Steinen, wenn ich schon Besuch hab, aber das wird nicht der eigentliche Hintergrund sein ;) )

Die Rechte für die Nutzung der Software sind nicht übertragbar.

Warum ist das für ein kostenlos verfügbares Programm wichtig? Mein Opa muss sich das also selbst runterladen, ich darf ihm das nicht machen und sagen: "Opa, ich kopier dir mal mein LDD, weil du kein Internet hast.?!"

Sofern Sie Mitglied der Regierung der USA sind, erkennen Sie an, dass die Software als "Kommerzielle Computersoftware" unter den Bedingungen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt wird, ...


Öhm, wieso werden die extra erwähnt? Hat Obama seinen eigenen LDD?
Wieso werde ich als Mitglied der Evangelischen Kirche nicht extra erwähnt? Wir sind viel mehr als die!

Alles in allem eine seltsame AGB. Aber gut! Wenn sie meinen...

Micha


6 nachfolgende Beiträge sind ausgeblendet

Alle anzeigen Immer alle anzeigen

Gesamter Thread: