cheesy
11.05.2012, 22:47

+1Steinschwein relaunch

Hallo zusammen,

nachdem mir meine Seite nicht mehr so richtig gefallen hat und vor allem das Einbinden und erweitern der Seite mit einem reinen html-Editor nicht mehr so einfach durchzuführen war, habe ich mich dazu entschieden, die Seite neu zu bauen. Das Design ist grundsätzlich ähnlich geblieben, allerdings wurde diese jetzt mittels eines Publishing-Tools erstellt, was die Wartung der Seite wesentlich erleichtert.

Ihr könnt sie ja mal besuchen und sagen, ob sie euch gefällt.

Gruß Peter


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Lok24
12.05.2012, 11:59

Als Antwort auf den Beitrag von cheesy

Re: Steinschwein relaunch

Hallo Peter,

ich betreibe zwei Sites auch mit NetObjects, das funktioniert recht gut.
Die neueren Versionen haben auch eingebaute Fotogalerieen, die aber wohl nicht ganz so gut sind.

Ich bringe in der Regel die Bilder vorher auf Maß (ein Thumbnail, ein großes Bidl), dann klappts auch mit der Darstellung. Das Ganze mit einem Mini-Script und Irfanview vollautomatisch.
Falls jemand so etwas sucht...

Grüße

Werner



AirTrip2010
12.05.2012, 13:00

Als Antwort auf den Beitrag von cheesy

Impressum!

Hi,

weil ich's grad gesehen hab', du gibst im Impressum deine E-Mail-Adresse an.
Da du aber normalerweise die Impressumspflicht nach § 5 TMG hast,
musst du einen 2. Kontaktweg außerhalb der E-Mail-Adresse angeben.

Nur ein kleiner Tipp, ich hab' ja selbst mit diesen rechtlichen Zeugs zu kämpfen

Viele Grüße,
Dominik


LEGOVOGEL HEIßT RÜCKWÄRTS LEGOVOGEL


cheesy
12.05.2012, 15:24

Als Antwort auf den Beitrag von AirTrip2010

Re: Impressum!

Aber dass ich meine Adresse dort stehen habe, hast Du aber schon gesehen, oder? ;)

Gruß Peter


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inof
12.05.2012, 15:28

Als Antwort auf den Beitrag von AirTrip2010

Re: Impressum!

Hallo zusammen,

In dem Zusammenhang kann ich die folgenden Links empfehlen. Auf jeden Fall nützlich für jeden, der irgendwo eine eigene Homepage hat.

- Impressum-Generator (www.e-recht24.de)
- Leitfaden zur Impressumspflicht (Bundesjustizministerium)
- Infos zur Impressumspflicht (www.linksandlaw.info) (evtl. nicht ganz aktuell)

Viele Grüße
Oliver



AirTrip2010
12.05.2012, 16:09

Als Antwort auf den Beitrag von cheesy

Re: Impressum!

Ja, habe ich, die Adresse gehört aber nicht zur schnellen elektronischen Kontaktaufnahe, einschließlich der Adresse der elektronischen Post.


LEGOVOGEL HEIßT RÜCKWÄRTS LEGOVOGEL


Ulli01
12.05.2012, 17:26

Als Antwort auf den Beitrag von AirTrip2010

Re: Impressum!

Hi,
es ist ein Gerücht, dass man einen 2. elektronischen Kommunikationsweg angeben muss! Das gibt das TMG meines Erachtens nach nicht her!
Zumal z.B. die Telefonnummer (wie vom BMJ in dem Leitfaden angegeben) kein "elektronischer Kommunikationsweg" ist! Denkbar wäre hier so was wie eine ICQ-Adresse, o.ä.! Aber wie gesagt, dass Gesetz sagt nur, dass eine (§5 Abs. 2 TMG) "Angabe(n), die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post," enthalten sein muss!

Grüße
Ulli



acarstens
12.05.2012, 19:20

Als Antwort auf den Beitrag von Ulli01

Re: Impressum!

Moin.

"Angabe(n), die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,"[/i] enthalten sein muss!


Im Gesetzestext steht "Angaben", nicht "Angabe(n)", also min 2, da Mehrzahl.

LG
Andreas



AirTrip2010
12.05.2012, 19:42

Als Antwort auf den Beitrag von acarstens

Re: Impressum!

Ich frag mich gerade, wo Caulius bleibt :-D
Der ist doch Rechtsanwalt?


LEGOVOGEL HEIßT RÜCKWÄRTS LEGOVOGEL


Ulli01
12.05.2012, 19:42

Als Antwort auf den Beitrag von acarstens

Re: Impressum!

Hi,

ersetze mal "Angaben" mit "Angabe" in dem Textzusammenhang! Das kann man meiner Meinung nach so gar nicht schreiben (Jojo?)!
Dazu kommt, dass ja auch z.B. eine E-Mail Adresse aus mehreren Angaben (local und global Part) besteht!
Falsch ist jedenfalls hier aus dem "n" die zahlenmäßige Angabe "2" zu machen! Dies ist dem Text definitiv nicht zu entnehmen!

Grüße
Ulli01



inof
12.05.2012, 19:48

Als Antwort auf den Beitrag von acarstens

Re: Impressum!

Hallo Andreas,

Im Gesetzestext steht "Angaben", nicht "Angabe(n)", also min 2, da Mehrzahl.
Da interpretierst Du zuviel hinein. Die alleinigen Verwendung des Plurals des Wortes »Angaben« im Gesetzestext bedeutet nicht zwingend, dass es mehrere sein müssen (sonst stünde dort ausdrücklich »mindestens zwei«, was aber nicht der Fall ist). Bei Angaben kann es sich durchaus auch nur um eine E-Mail-Adresse handeln.

Im folgenden Absatz (bei Tätigkeiten, die behördlicher Zulassung bedürfen) steht auch beispielsweise »Angaben (!) zur zuständigen Aufsichtsbehörde«, obwohl es normalerweise nur nur eine solche Aufsichtsbehörde gibt.

Viele Grüße
Oliver



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