cheesy
11.05.2012, 22:47

+1Steinschwein relaunch

Hallo zusammen,

nachdem mir meine Seite nicht mehr so richtig gefallen hat und vor allem das Einbinden und erweitern der Seite mit einem reinen html-Editor nicht mehr so einfach durchzuführen war, habe ich mich dazu entschieden, die Seite neu zu bauen. Das Design ist grundsätzlich ähnlich geblieben, allerdings wurde diese jetzt mittels eines Publishing-Tools erstellt, was die Wartung der Seite wesentlich erleichtert.

Ihr könnt sie ja mal besuchen und sagen, ob sie euch gefällt.

Gruß Peter


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acarstens
13.05.2012, 00:21

Als Antwort auf den Beitrag von Ulli01

Editiert von
acarstens
13.05.2012, 00:30

Re: AUFKLÄRUNG (Re: Impressum!)

Als Laie danke ich dir als Rechtswissenschaftler für deine erhellenden Worte. Allerdings wundert es mich schon, dass du auf der elektronischen Kontaktaufnahme rumreitest. Ich habe nie behauptet, dass es 2 elektronische Angaben geben muss. Meine Aussage war, dass es mehr als eine, also mindestens 2, Kontaktangaben geben muss. Das hast du jetzt endlich bestätigt. Danke.

Die Angabe einer reinen elektronischen Kontakmöglichkeit ist danach eben nicht im Sinne der Vorschrift!
Das heißt im Klartext, neben der E-Mailadresse muß auch eine weitere Kommunikationsmöglichkeit gegeben sein, die ohne den Zugriff auf Computer funktionieren können muß!


Das steht nicht im Urteil. dort steht:

"Sie können eine elektronische Anfragemaske betreffen, über die sich die Nutzer des Dienstes im Internet an den Diensteanbieter wenden können, woraufhin dieser mit elektronischer Post antwortet; anders verhält es sich jedoch in Situationen, in denen ein Nutzer des Dienstes nach elektronischer Kontaktaufnahme mit dem Diensteanbieter keinen Zugang zum elektronischen Netz hat und diesen um Zugang zu einem anderen, nichtelektronischen Kommunikationsweg ersucht."

"39 Somit muss der Diensteanbieter in derartigen Situationen dem Nutzer des Dienstes auf dessen Anfrage hin einen nichtelektronischen Kommunikationsweg zur Verfügung stellen, der ihm die Aufrechterhaltung einer effizienten Kommunikation ermöglicht."

Die tolle Webseite von dem Anwalt, die Ihr verlinkt habt, schreibt übrigens u.a., dass ein Webformular innerhalb von 60 Minuten beantwortet werden müsste!
Wäre dies wirklich so, müßte jeder, der eine Website die dem TMG unterliegt, betreibt mindestens alle 50 Minuten (muß ja auch noch Antwort schreiben können!) seinen Posteingang persönlich checken! Auch Nachts!!
Bei einer Telefonnummer müsste demnach auch rund um die Uhr jemand erreichbar sein, und antworten können!
Die von Ihm getroffene Schlussfolgerung, dass eine Telefonnummer, oder ein Webformular notwendig wäre ist eben nicht vom EuGH Urteil getragen.
Er hat es entweder gar nicht gelesen, oder schlichtweg nicht verstanden! In beiden Fällen sollte er seinen Kunden das Geld zurückgeben!


Er hat das Urteil gelesen, du anscheinend nicht, denn:

"35 Es trifft zu, dass eine elektronische Anfragemaske als unmittelbarer und effizienter Kommunikationsweg im Sinne von Art. 5 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie angesehen werden kann, wenn der Diensteanbieter, wie sich im Ausgangsverfahren aus den Akten ergibt, auf Anfragen der Verbraucher innerhalb von 30 bis 60 Minuten antwortet."

Oder, wie es der von uns verlinkte Anwalt ausdrückt:

"Ein kompletter Verzicht auf die Telefonnummer im Impressum ist somit grundsätzlich möglich, wenn stattdessen ein Kontaktformular integriert wird, auf dessen Anfragen innerhalb von 60 Minuten geantwortet wird. Bittet ein Nutzer einer Webseite den Webseitenbetreiber um eine direkte Kontaktmöglichkeit, weil er nicht mehr online sein kann, weil er z.B. im Urlaub sein wird, dann hat ihm der Webseitenbetreiber eine entsprechende Kommunikationsmöglichkeit anzubieten. Sprich: seine Telefonnummer. Es ist daher vor allem Unternehmen zu empfehlen, generell zusätzlich die Telefonnummer anzugeben."



inof
13.05.2012, 00:58

Als Antwort auf den Beitrag von acarstens

Re: AUFKLÄRUNG (Re: Impressum!)

Allerdings wundert es mich schon, dass du auf der elektronischen Kontaktaufnahme rumreitest. Ich habe nie behauptet, dass es 2 elektronische Angaben geben muss.

Sorry, aber Du bist derjenige, der darauf herumgeritten ist. Und genau das mit den zwei elektronischen Angaben hast Du behauptet.

Ulli schrieb nämlich: »es ist ein Gerücht, dass man einen 2. elektronischen Kommunikationsweg angeben muss!« und zitierte aus dem TMG.
Dem widersprachst Du dann mit dem Argument, »Angaben« sei ja Plural.

Wenn Du mit Ullis Ansicht, es müsse keine zwei elektronischen Kontaktmöglichkeiten geben, konform bist, wieso hattest Du ihm dann widersprochen? Dann hätten wir uns das ganze Hin und Her hier sparen können.

Viele Grüße
Oliver



acarstens
13.05.2012, 01:11

Als Antwort auf den Beitrag von inof

Re: AUFKLÄRUNG (Re: Impressum!)

Ups....stimmt! Den Satz hab ich doch tatsächlich überlesen.

Mir ging es nur darum, dass er den Gesetzestext mit dem Abspalten des "n" von Angaben verändert hat. Deswegen streite ICH mit ihm. Dass ER eine andere Grundlage für die Diskussion hat, lag mir durch meine Unachtsamkeit nicht zu Grunde. Mea Culpa.

In diesem Sinne

Gute Nacht



friccius
13.05.2012, 21:58

Als Antwort auf den Beitrag von cheesy

Re: Steinschwein relaunch

Hi Peter,

nette Überarbeitung der Seite.

Vie leG rüße
Andreas


Wer LEGO® verfälscht oder nachmacht, oder verfälschtes oder nachgemachtes LEGO® in Umlauf bringt, wird mit MegaBloks nicht unter fünf Jahren bestraft.

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TASTER
13.05.2012, 22:33

Als Antwort auf den Beitrag von cheesy

Re: Steinschwein relaunch

Ich findse gut

Bekommste die Werbung noch weg?

Gruß Tobias


Gruß Tobias

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cheesy
14.05.2012, 19:00

Als Antwort auf den Beitrag von TASTER

Re: Steinschwein relaunch

Hi Tobias,

die Werbung habe ich drin, damit ich zumindest einen Teil der laufenden Kosten wieder reinbekomme. Wirft zwar nicht besonders viel ab, aber Kleinvieh macht auch Mist.

Gruß Peter


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legodesinger
14.05.2012, 19:07

Als Antwort auf den Beitrag von cheesy

+1Re: Steinschwein relaunch

Hallo,
wie viel Bekommt man denn für die Werbung im Monat?
Und wie teuer ist die Internetseite?
Viele Liebe Grüße,
Niklas


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Flickr: http://www.flickr.com/photos/78893001@N05/
brickself: http://www.brickshelf.com...llery.cgi?m=LegoNiklas
YouTube:
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cheesy
14.05.2012, 19:23

Als Antwort auf den Beitrag von legodesinger

Re: Steinschwein relaunch

Hallo Niklas,

das kann man leider nicht so pauschal sagen. Das hängt davon ab, ob viele oder wenig Leute die Werbung anklicken. Deswegen kann es sein, dass man nur einen Euro pro Monat bekommt, aber es sind auch mehrere hundert Euro möglich (bei einer Seite mit vielen Besuchern und Klicks auf die Werbung).

Was so eine Seite kostet, ist auch sehr schwer zu sagen. Es gibt tausende Anbieter mit noch viel mehr verschiedenen Angeboten. Je nachdem, ob man nur eine kleine Seiten mit wenig Inhalt haben möchte oder eine große Seite wie z.B. 1000steine.de, sind die Preise ganz unterschiedlich. Da hilft es, wenn Du einfach mal google anwirfst und nach Homepage Anbietern suchst.

Gruß Peter


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legodesinger
14.05.2012, 19:46

Als Antwort auf den Beitrag von cheesy

Re: Steinschwein relaunch

Hallo,
Wie viel Verdienst du denn mit der Werbung?
Also es geht nur dadrum,wie oft die Werbung angeklickt wird oder auch wie viele das Kaufen?
einige Seiten sind ja auch kostenlos...
Wie viel Müssen sie denn für die Seite zahlen?
Oder wie viel Muss man für ebay,bricklink oder 1000Steine im Monat Zahlen?
Viele Liebe Grüße,
Niklas


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cheesy
14.05.2012, 20:18

Als Antwort auf den Beitrag von legodesinger

Re: Steinschwein relaunch

Hi Niklas,

leider ist es in den Nutzungsbedingungen untersagt, die Einnahmen offenzulegen. Aber sei versichert, dass es in meinem Fall nicht besonders viel ist. Schliesslich habe ich ja keine 1000 Besucher pro Tag auf meiner Seite.

Was solche große Seiten kosten, kann ich Dir nicht sagen. Aber Unternehmen wie z.B. ebay oder auch amazon hosten ihre Seiten nicht bei irgendeinem Internetprovider, sondern haben oftmals eigene Rechenzentren. Die verdienen aber auch nicht mit der Werbung ir Geld, sondern mit dem Verkauf ihrer Waren bzw. mit den eingenommenen Provisionen für die Verkäufer auf ihrer Plattform.

Gruß Peter


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