Hallo zusammen,
nachdem mir meine Seite nicht mehr so richtig gefallen hat und vor allem das Einbinden und erweitern der Seite mit einem reinen html-Editor nicht mehr so einfach durchzuführen war, habe ich mich dazu entschieden, die Seite neu zu bauen. Das Design ist grundsätzlich ähnlich geblieben, allerdings wurde diese jetzt mittels eines Publishing-Tools erstellt, was die Wartung der Seite wesentlich erleichtert.
Ihr könnt sie ja mal besuchen und sagen, ob sie euch gefällt.
Gruß Peter
singvogel gefällt das
Moin.
Ich frag mich gerade, wo Caulius bleibt :-D
Der ist doch Rechtsanwalt?
LEGOVOGEL HEIßT RÜCKWÄRTS LEGOVOGEL
Hi,
ersetze mal "Angaben" mit "Angabe" in dem Textzusammenhang! Das kann man meiner Meinung nach so gar nicht schreiben (Jojo?)!
Dazu kommt, dass ja auch z.B. eine E-Mail Adresse aus mehreren Angaben (local und global Part) besteht!
Falsch ist jedenfalls hier aus dem "n" die zahlenmäßige Angabe "2" zu machen! Dies ist dem Text definitiv nicht zu entnehmen!
Grüße
Ulli01
Hallo Andreas,
acarstens
12.05.2012, 19:59
Als Antwort auf den Beitrag von Ulli01
Editiert von
acarstens
12.05.2012, 20:00
Moin.
"Der EuGH hat dazu aber nunmehr mit Urteil vom 16.10.2008 (Az. C-298/07) nach Vorlage durch den BGH entschieden, dass eine Telefonnummer im Impressum einer Webseite nicht zwingend erforderlich ist. Der Webseitenbetreiber müsse jedoch neben der E-Mail-Adresse, die zwingend anzugeben ist, weitere Informationen zu einer schnellen Kontaktaufnahme anbieten.
Als weitere Kommunikationsmöglichkeit neben der Angabe der E-Mail-Adresse reicht nach dem EuGH eine zusätzliche Anfragemaske aus, sofern die Anfragen innerhalb von bis zu 60 Minuten beantwortet werden. Zudem müsse der Webseitenbetreiber, wenn der Nutzer seiner Webseite nach erstmaligem Kontakt auf elektronischem Wege keinen Zugang mehr zum Internet habe, auf dessen Anfrage einen Kommunikationsweg anbieten, der eine effiziente (offline!) Kontaktaufnahme ermögliche. Diese wäre dann die Telefonnummer."
www.impressum-recht.de
Bei "Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde" geht es ja nicht um die Anzahl der Behörden, sondern um die Angaben zur Behörde, also z. B. Anschrift und genaue Bezeichnung der Behörde, Kundennummer etc.
LG
Andreas
Nein, ich erklär' jetzt nicht die Sache mit den Bienen und Blumen...
...aber Leute, wozu gibbet das Internet?
Warum streiten, wenn man sich doch schlau machen kann?
Hier steht alles was ihr über's Impressum wissen solltet schwarz auf weiß und genau erläutert ...
Gruß
Ramon
(der sich jetzt an den Ohren reibt und á la Martin Lawrence in BAD BOYS "uhsaa" sagt)
He he, dahin hab ich auch grad verlinkt
Die Texte, auf die Du Dich beziehst, besagen, dass neben der E-Mail-Adresse ein zweiter Weg der schnellen Kontaktaufnahme angegeben sein muss, was z.B. eine Telefonnummer oder ein Kontaktformular sein kann. Das hat aber nichts damit zu tun, dass mindestens zwei Wege der elektronischen Kontaktaufnahme angegeben sein müssten. Das ist daraus jedenfalls nicht abzuleiten, und das steht nirgends explizit so drin.
Das Wort »Angaben« ist eh ein Wischiwaschi-Wort, egal ob Singular oder Plural. Auf Formularen zum Ankreuzen findet man häufig ein Textfeld für »weitere Angaben«; da darf man natürlich auch nur eine Angabe hinschreiben.
Ich bleibe dabei, dass für »Angaben« zur elektronischen Kontaktaufnahme eine E-Mail-Adresse genügt. Wenn etwas anderes gemeint wäre, hätten diejenigen, die den Gesetzestext ausgearbeitet haben, »mindestens zwei« geschrieben. Gesetzestexte sind kein Ratespiel.
Viele Grüße
Oliver