Technix
16.01.2006, 22:41

Re: Ähh? Nö, so nicht! /Re: Warum lest ihr die Artikel nicht richtig?


Re: [B]Re: Ähh? Nö, so nicht! /Re: Warum lest ihr die Artikel nicht richtig?[/link] von Hümpfch™ am 16. Januar 2006 14:12:35:


Moinsen,
Das hat nichts mit Gewährleistung zu tun, sondern mit dem Nichtvorhandensein zugesicherter Eigenschaften
Bei diesem Angebot trifft das nur nicht zu.
Es ist dort deutlich zu lesen, was angeboten wird.
Sicher, es wird nicht ausdrücklich darauf hingewiesen, was nicht angeboten wird. Brauch aber auch nicht.
§119BGB findet tatsächlich nur dann Anwendung, wenn bei einer evtl. Zivilklage der Richter beim Amtsgericht der Irrtum-Argumentation auch gefolgt ist. Und den zu überzeugen fällt bei diesem Angebot schwer.
Gruß
Gunther





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