Roland_1000steine
15.01.2006, 16:38

Verpackungen und Anleitungen sind Gold wert!



Hallo.

Mensch, die Lego-Verpackungen sind ja schon einen recht großen Platzbedarf.
Aber wegschmeißen darf man die (wenn man das so sieht) ja wohl schon gar nicht:




http://cgi.ebay.de/Lego-Eisenbahn-9V-Metroliner-4558-Bauanleit-OVP_W0QQitemZ6028058697QQcategoryZ84958QQrdZ1QQcmdZViewItem


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Technix
15.01.2006, 21:02

Warum lest ihr die Artikel nicht richtig?


Re: [B]Re: Warum lest ihr die Angebote nicht richtig?[/link] von ohyear am 15. Januar 2006 19:36:28:


Moinsen Christina,
leider hätte Deine Meinung im Rechtsstreit nichts zu bedeuten.
Dem Handelsrecht nach muß beschrieben werden, was zu ersteigern ist.
In dem Wiki steht u.a. folgender Satz :
Dabei ist noch einmal auf die eingangs geschilderten Umstände hinzuweisen, aus denen sich die Unklarheiten ergeben, was da eigentlich angeboten wurde und in welcher Form dies geschah. Diese Umstände würde sich auch ein Staatsanwalt sehr genau daraufhin ansehen, ob man hier das Vorliegen eines Betruges annehmen könnte.

Der erste Satz in dem Abgebot lautet :
Sie bieten hier auf die abgebildete Originalverpackung
und die Bauanleitung aus dem Metroliner-Set 4558.

Ähm, steht da irgendwas von Set oder Steine oder vollständig oder so?Nein?Kann also nur die leere Verpackung und die BA sein.


Zudem verliert der Käufer seinen Anspruch auf z.B §119 BGB wenn, wie geschehen, in dem Angebot ausdrücklich eine Gewährleistung ausgeschloßen wird.

Gruß
Gunther



ohyear
15.01.2006, 21:31

Re: Warum lest ihr die Artikel nicht richtig?


Re: [B]Warum lest ihr die Artikel nicht richtig?[/link] von Technix am 15. Januar 2006 21:02:29:


Hallo Gunther,

nur gut, dass ich hier nicht rechtsstreite.
Wenn Du die Grafikkartenebayauktion angeschaut hast, wirst Du feststellen, dass hier laut Auktionstext folgendes angeboten wurde: "verkaufe hier eine ORGINAL x850xt VERPACKUNG!!!" Es steht hier also eindeutig "Verpackung".
Zumindest der antwortende Rechtsanwalt sieht das mit Bedenken. Aber vielleicht hat der ja auch nur die gleiche seltsame Meinung wie ich und würde vor Gericht ...

Gruß
Christina




OliverK
15.01.2006, 21:32

Re: Ah ha,


Re: [B]Ah ha,[/link] von Technix am 15. Januar 2006 20:40:58:


.. das stimmt natürlich - trotzdem ist das Absicht gewesen. Zahlen würde ich nicht, auch wenn ich aus Gier nicht richtig gelesen hätte...



Hümpfch™
15.01.2006, 21:49

Da bin ich mir nicht sicher...


Re: [B]...und wieder einer, der glaubt, ein ganzes Set zu ersteigern :-O (ohne Text)[/link] von Legomatic am 15. Januar 2006 16:52:56:


Tach!

Es handelt sich immerhin um Verpackung und Bauanleitung des Original-Metroliners 4558 (nicht 10001!) von 1991.
Wenn man bedenkt, dass die BA alleine schon oft für über €15,- weggegangen ist, halte ich den Preis nicht für völlig daneben. Es könnte durchaus sein, dass da ein Sammler seinem Set zu OVP und BA verhelfen möchte.

Außerdem haben sich 3 Leute (keine Nuller dabei) um die Auktion gekloppt, sollten die alle nicht lesen können?

Wie gesagt, es handelt sich hier nicht um eine Knödel-Verpackung, sondern um die eines Sammlergegenstandes.

Gruß Ronald



Technix
15.01.2006, 22:15

Re: Warum lest ihr die Artikel nicht richtig?


Re: [B]Re: Warum lest ihr die Artikel nicht richtig?[/link] von ohyear am 15. Januar 2006 21:31:12:


Moinsen Christina,
Deine Meinung ist nicht seltsam.
Du siehst die Sache nur anders als ich.
Entscheidend ist die geltende Rechtsprechung.
(Die ist allerdings schon manchmal seltsam.)
Ohne einem Gericht vorgreifen zu wollen sehe ich hier keinen Betrug o.ä. vorliegen, nach/aus meiner Sicht.
Gruß
Gunther



Technix
15.01.2006, 22:23

Re: Ah ha,


Re: [B]Re: Ah ha,[/link] von OliverK am 15. Januar 2006 21:32:19:


Moinsen,
trotzdem ist das Absicht gewesen.
Das muß erstmal bewiesen sein.
Zahlen würde ich nicht, auch wenn ich aus Gier nicht richtig gelesen h...
Das Problem ist aber, daß Du erst nach Erhalt der Ware, also Tage nach der Bezahlung, ahnst, wat dat fürn Sche... is.

Gruß
Gunther




Legomatic
15.01.2006, 22:44

Re: Da bin ich mir nicht sicher...


Re: [B]Da bin ich mir nicht sicher...[/link] von Hümpfch™ am 15. Januar 2006 21:49:07:


Servus

>Tach!
>Es handelt sich immerhin um Verpackung und Bauanleitung des Original-Metroliners 4558 (nicht 10001!) von 1991.

...ja da haste irgendwie recht. Zumindest konnnte man es auch gut aus der Beschreibung lesen das es nur Pappe und Papier war. Naja jedem das Seine!

>Knödel-Verpackung

...ey Ronald, bist ja schon ein halber Bayer! Aber ein "echter" Bayer macht seine Knödel(n) selbst!
wie sachte schon der gute Karl? Es sind Semmel(n)Knödel(n), da diese ja aus SemmelN gemacht werden und nicht aus einer Semmel und da es sich um mehrere Knödel handelt und nicht nur um Einen :-)

Gruß & gute Nacht,
Christian



>Gruß Ronald



Zuglandschaft im Weiterbau


Navigation
15.01.2006, 23:22

Re: Warum lest ihr die Artikel nicht richtig?


Re: [B]Warum lest ihr die Artikel nicht richtig?[/link] von Technix am 15. Januar 2006 21:02:29:



>Zudem verliert der Käufer seinen Anspruch auf z.B §119 BGB wenn, wie geschehen, in dem Angebot ausdrücklich eine Gewährleistung ausgeschloßen wird.

Man kann bestehendes Recht nicht einfach in seinen Auktionen ausschließen, das greift immer.

Ansonsten noch zur Auktion: Es wurde unter Sets angeboten und es steht nicht dabei, dass das Set NICHT enthalten ist. Wenn ich es ehrlich meine, ist das erste, was ich in so eine Auktion schreibe, ein Satz wie "NUR die Verpackung und Anleitung, NICHT das Set selbst". Alles andere ist dumm oder Absicht.

Gruß, René



webster
16.01.2006, 09:12

Ähh? Nö, so nicht! /Re: Warum lest ihr die Artikel nicht richtig?


Re: [B]Warum lest ihr die Artikel nicht richtig?[/link] von Technix am 15. Januar 2006 21:02:29:


Hallo Gunther,

>Zudem verliert der Käufer seinen Anspruch auf z.B §119 BGB wenn, wie geschehen, in dem Angebot ausdrücklich eine Gewährleistung ausgeschloßen wird.

Wie war das mit den Äpfeln und den Birnen? Genau: Beides Obst!
Hier gilt aber dass die Gewährleistung/Sachmängelhaftung gemäß §§ 433 II, 434 BGB nichts, aber auch wirklich rein gar nichts mit der Anfechtbarkeit wegen Irrtums gemäß § 119 BGB zu tun haben!
Der größte Unterschied ist, dass §§ 433 II, 434 BGB einen vertraglichen Anspruch geben, der gemäß § 444 BGB beschränkt oder gar vollständig ausgeschlossen werden kann.
Dagegen ist das Anfechtungsrecht aus §§ 119, 120, 123 BGB nicht vertraglich einschränkbar!
Soviel zu Äpfeln und Birnen...

Gruß
Stefan

Justitia lässt grüßen.

P.S: Sämtliche rechtlichen Darstellungen geben ausschließlich meine persönliche Meinung und Sicht der Dinge wieder!






webster
16.01.2006, 09:16

Re: Warum lest ihr die Artikel nicht richtig?


Re: [B]Re: Warum lest ihr die Artikel nicht richtig?[/link] von Navigation am 15. Januar 2006 23:22:35:


Hallo René,

>Man kann bestehendes Recht nicht einfach in seinen Auktionen ausschließen, das greift immer.



Gruß
Stefan

Justitia lässt grüßen.

P.S: Sämtliche rechtlichen Darstellungen geben ausschließlich meine persönliche Meinung und Sicht der Dinge wieder!




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