Roland_1000steine
15.01.2006, 16:38

Verpackungen und Anleitungen sind Gold wert!



Hallo.

Mensch, die Lego-Verpackungen sind ja schon einen recht großen Platzbedarf.
Aber wegschmeißen darf man die (wenn man das so sieht) ja wohl schon gar nicht:




http://cgi.ebay.de/Lego-Eisenbahn-9V-Metroliner-4558-Bauanleit-OVP_W0QQitemZ6028058697QQcategoryZ84958QQrdZ1QQcmdZViewItem


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Hümpfch™
16.01.2006, 14:12

Re: Ähh? Nö, so nicht! /Re: Warum lest ihr die Artikel nicht richtig?


Re: [B]Re: Ähh? Nö, so nicht! /Re: Warum lest ihr die Artikel nicht richtig?[/link] von Technix am 16. Januar 2006 11:08:42:


Tach!

Wenn Dir jemand bei eBay etwas andreht, was nicht der Artikelbeschreibung entspricht, kann Du das immer zurückgeben, egal ob gewerblicher oder privater Verkäufer und auch egal, welche §§ der VK auschließen wollte. Das hat nichts mit Gewährleistung zu tun, sondern mit dem Nichtvorhandensein zugesicherter Eigenschaften. Der passende § dazu ist mir gerade entfallen aber Webster wird ihn bestimmt nachreichen :-)
Denn nicht Du hast Dich ja dabei geirrt, sondern höchstens der VK.

Wenn Du Dich jedoch geirrt hast und in der Beschreibung etwas gelesen haben willst, was gar nicht vorhanden ist, so musst Du Deinen Irrtum schon schlüssig nachweisen (wie bei der Grafikkartenverpackung), um Dich auf §119 zu berufen. Einen Freibrief enthält der m.M.n. auch nicht.

In dubio rodeo
Ronald




Roland_1000steine
16.01.2006, 15:33

Ich glaube nicht, dass der Jemanden linken wollte!


Re: [B]Verpackungen und Anleitungen sind Gold wert![/link] von Roland_1000steine am 15. Januar 2006 16:38:15:


Hallo.

Ich glaube ehrlichgesagt nicht, dass der Anbieter Jemanden mit dem Angebot abzocken wollte.
Der Verkäufer hat auch keine negative Bewertung.
Interessant wäre es die Bieter anzuschreiben, ob sie bewußt auf einen leeren Karton samt Anleitung geboten haben.

Die Artikelbeschreibung finde ich eigentlich ausreichend.
Ob die anfechtbar wäre, wenn sich der Käufer übers Ohr gehauen fühlt... keine Ahnung.

Dass Originalanleitungen durchaus für einen guten Preis verkauft werden können, ist wohl klar.
Eine Verpackung in neuwertigem Zustand... eventuell für Sammler oder für Ordnungsfetischisten interessant.
Das Set aus Anleitung und Verpackung... vielleicht ist das ein Grund für den relativ hohen Preis.

Wenn man vorhat ein Metroliner-Komplettset zu verkaufen und man sich die Preise für die einzelne Zuggarnitur so anschaut, dann würde ich sagen, man verkauft die Zuggarnitur, die Verpackung samt Anleitung und die Schienen einzeln am teuersten.

Überhaupt sind in der Woche nach Weihnachten sehr hohe Preise geboten worden.
Vor Weihnachten war zwar auch eine hohe Nachfrage, aber wegen des Überangebotes hat man nicht bis in unrealistische Preisregionen geboten, sondern hat die nächste Versteigerung abgewartet.
Aber in den Beiden Wochen nach Weihnachten, da waren einige am Ausbauen des Weihnachtsgeschenkes und das Angebot war nicht mehr so üppig! (Mein Eindruck).

Also ich schmeiß erstmal keine Verpackung weg. Ich schneide mit dem Cuttermesser die Klebestellen an Boden und Deckel auf und klappe die Kartons dann flach zusammen.

Servus Roland.



ThomaS
16.01.2006, 16:29

Re: Ich glaube nicht, dass der Jemanden linken wollte!


Re: [B]Ich glaube nicht, dass der Jemanden linken wollte![/link] von Roland_1000steine am 16. Januar 2006 15:33:39:


Hallo,

>Eine Verpackung in neuwertigem Zustand... eventuell für Sammler oder für Ordnungsfetischisten interessant.

hatte vor einiger Zeit eine fast komplette Sammlung Model-Team-Kartons im Biete-Forum für Selbstabholer als Geschenk angeboten. Geschenkt wollte es keiner.
Bei Ebay ist daraufhin die ganze Sammlung leerer Kartons für einen dreistelligen Eurobetrag weggegangen. Der Verkaufer war glücklich und sagte mir, dass er auch noch deutlich mehr für die Boxen geboten hätte.

mfg,
ThomaS




ThomaS
16.01.2006, 16:31

... Korrektur ...


Re: [B]Re: Ich glaube nicht, dass der Jemanden linken wollte![/link] von ThomaS am 16. Januar 2006 16:29:32:


> Der Verkaufer war glücklich
Ich als Verkäufer war zwar auch zufrieden, gemeint war hier aber der Käufer :-)
mfg,
ThomaS





schreinerrainer
16.01.2006, 17:31

Re: Verpackungen und Anleitungen sind Gold wert!


Re: [B]Verpackungen und Anleitungen sind Gold wert![/link] von Roland_1000steine am 15. Januar 2006 16:38:15:


>Hallo.
>Mensch, die Lego-Verpackungen sind ja schon einen recht großen Platzbedarf.
>Aber wegschmeißen darf man die (wenn man das so sieht) ja wohl schon gar nicht:

Hallo,

warum wird den der Käufer nicht gefragt, ob er sich betrogen fühlt?
Sein Ebay Name lautet rotiklan .

schreinerrainer




webster
16.01.2006, 20:16

Re: Ähh? Nö, so nicht! /Re: Warum lest ihr die Artikel nicht richtig?


Re: [B]Re: Ähh? Nö, so nicht! /Re: Warum lest ihr die Artikel nicht richtig?[/link] von Hümpfch™ am 16. Januar 2006 14:12:35:


Hallo allerseits,

>Wenn Dir jemand bei eBay etwas andreht, was nicht der Artikelbeschreibung entspricht, kann Du das immer zurückgeben, egal ob gewerblicher oder privater Verkäufer und auch egal, welche §§ der VK auschließen wollte. Das hat nichts mit Gewährleistung zu tun, sondern mit dem Nichtvorhandensein zugesicherter Eigenschaften. Der passende § dazu ist mir gerade entfallen aber Webster wird ihn bestimmt nachreichen :-)

Aber gerne doch:



Gruß
Stefan
Justitia lässt grüßen.




Tabby
16.01.2006, 22:31

§434: Wann erfolgte dort die letzte Änderung ?


Re: [B]Re: Ähh? Nö, so nicht! /Re: Warum lest ihr die Artikel nicht richtig?[/link] von webster am 16. Januar 2006 20:16:59:


Guten Abend,
wann erfolgte eigentlich die letzte Änderung bei §434 ?
Irgendwie kommt mir folgender Punkt in Absatz(1)unbekannt vor:
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Danke im Voraus

Tabby



Technix
16.01.2006, 22:41

Re: Ähh? Nö, so nicht! /Re: Warum lest ihr die Artikel nicht richtig?


Re: [B]Re: Ähh? Nö, so nicht! /Re: Warum lest ihr die Artikel nicht richtig?[/link] von Hümpfch™ am 16. Januar 2006 14:12:35:


Moinsen,
Das hat nichts mit Gewährleistung zu tun, sondern mit dem Nichtvorhandensein zugesicherter Eigenschaften
Bei diesem Angebot trifft das nur nicht zu.
Es ist dort deutlich zu lesen, was angeboten wird.
Sicher, es wird nicht ausdrücklich darauf hingewiesen, was nicht angeboten wird. Brauch aber auch nicht.
§119BGB findet tatsächlich nur dann Anwendung, wenn bei einer evtl. Zivilklage der Richter beim Amtsgericht der Irrtum-Argumentation auch gefolgt ist. Und den zu überzeugen fällt bei diesem Angebot schwer.
Gruß
Gunther





webster
17.01.2006, 10:41

Re: §434: Wann erfolgte dort die letzte Änderung ?


Re: [B]§434: Wann erfolgte dort die letzte Änderung ?[/link] von Tabby am 16. Januar 2006 22:31:40:


Hallo,

>wann erfolgte eigentlich die letzte Änderung bei §434 ?
Am 2.2.2002 durch das umfangreiche Schuldrechtsmodernisierungsgesetz und die damit verbundene Neubekanntmachung des BGB.
(Damit ist das auf ebay unsinnigerweise sogenannte "neue EU-Recht" gemeint )

Gruß
Stefan

Justitia lässt grüßen.





Tabby
18.01.2006, 21:28

Danke ! (ohne Text)


Re: [B]Re: §434: Wann erfolgte dort die letzte Änderung ?[/link] von webster am 17. Januar 2006 10:41:08:






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