Roland_1000steine
15.01.2006, 16:38

Verpackungen und Anleitungen sind Gold wert!



Hallo.

Mensch, die Lego-Verpackungen sind ja schon einen recht großen Platzbedarf.
Aber wegschmeißen darf man die (wenn man das so sieht) ja wohl schon gar nicht:




http://cgi.ebay.de/Lego-Eisenbahn-9V-Metroliner-4558-Bauanleit-OVP_W0QQitemZ6028058697QQcategoryZ84958QQrdZ1QQcmdZViewItem


Legomatic
15.01.2006, 16:52

...und wieder einer, der glaubt, ein ganzes Set zu ersteigern :-O (ohne Text)


Re: [B]Verpackungen und Anleitungen sind Gold wert![/link] von Roland_1000steine am 15. Januar 2006 16:38:15:






Martin
15.01.2006, 17:50

das scheint mir bewusste Irreführung, der Titel der Auktion müsste anders lauten (ohne Text)


Re: [B]...und wieder einer, der glaubt, ein ganzes Set zu ersteigern :-O (ohne Text)[/link] von Legomatic am 15. Januar 2006 16:52:56:






ratz
15.01.2006, 18:12

in meinen augen völlig korrekt. (ohne Text)


Re: [B]das scheint mir bewusste Irreführung, der Titel der Auktion müsste anders lauten (ohne Text)[/link] von Martin am 15. Januar 2006 17:50:05:






francesco2001
15.01.2006, 18:34

Und warum...


Re: [B]in meinen augen völlig korrekt. (ohne Text)[/link] von ratz am 15. Januar 2006 18:12:36:


Und warum zeigt er den Karton nicht offen, so das man sieht das der leer ist ?

Oder schreibt einfach den Inhalt des zur bekommenden Ware rein ?



Technix
15.01.2006, 18:46

Warum lest ihr die Angebote nicht richtig?


Re: [B]Und warum...[/link] von francesco2001 am 15. Januar 2006 18:34:50:


Moinsen,
es steht dort nichts von "SET", welches zu ersteigern ist.
Nur die OVP und die BA werden feilgeboten.
Alles deutlich beschrieben und erklärt.
Gier frißt Hirn.

Gruß
Technix



Tabby
15.01.2006, 18:47

Artikel zur Gewährleistung bei Golem


Re: [B]Verpackungen und Anleitungen sind Gold wert![/link] von Roland_1000steine am 15. Januar 2006 16:38:15:


Guten Abend,
hoffentlich kennt der Käufer seine Rechte.
Ansonsten fand ich den Artikel bei Golem sehr aufschlussreich.
Auch das BGB bietet einige Hinweise zu Garantie, Minderung usw. welche mir schon einiges an Geld, aber leider nicht den Ärger erspart haben.


Gruss Tabby


Artikel bei Golem


Technix
15.01.2006, 19:03

So formoliert genügt auch.,


Re: [B]Artikel zur Gewährleistung bei Golem[/link] von Tabby am 15. Januar 2006 18:47:57:


Moinsen,
wie in diesem speziellen Angebot zu lesen ist :
Sie bieten hier auf die abgebildete Originalverpackung
und die Bauanleitung aus dem Metroliner-Set 4558.
Die Originalverpackung und die Bauanleitung sind in einem sehr guten Zustand.
Der Lieferumfang ist auf dem Foto ersichtlich.
Aufgrund der neuen EU-Bestimmungen weise ich darauf hin, dass dies ein Privatverkauf ist und eine Gewährleistung ausgeschlossen ist. Der Artikel wird „so wie er ist“ verkauft. Durch die Abgabe eines Gebotes erkennt der Bieter dies an.
Der Käufer zahlt die Versandkosten, ebay übernehme selbstverständlich ich.
Die Zahlung erfolgt auf mein in der ebay-Kaufabwicklung hinterlegtes Konto.
Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung. Viel Spaß beim Bieten.
Besuchen Sie auch meine anderen Auktionen, spart Versandkosten.

Erfüllt den Sinn der 4 Worte ohne rechtliche Probleme für den Verkäufer.
Man soll genau lesen, wat da so in der Artikelneschreibung steht steht in den Nutzungsbedingungen von 123. Wo ist das Problem?

Gruß
Technix

P.S. 43,25 fürn bisl buntes Papier; ist schon dumm,
soviel Geld für sowat auszugeben.



OliverK
15.01.2006, 19:35

...ist aber unter Sets angeboten worden


Re: [B]Warum lest ihr die Angebote nicht richtig?[/link] von Technix am 15. Januar 2006 18:46:01:


das Ganze ist aber unter 'Sets' angeboten...




ohyear
15.01.2006, 19:36

Re: Warum lest ihr die Angebote nicht richtig?


Re: [B]Warum lest ihr die Angebote nicht richtig?[/link] von Technix am 15. Januar 2006 18:46:01:


Hallo Zusammen,

>es steht dort nichts von "SET", welches zu ersteigern ist.

Das muß meiner Meinung nach auch nicht drinstehen. Allein die Art und Weise, wie er die Aktion beschreibt läßt mich vermuten, dass er es darauf anlegen könnte, dass das ein Käufer nicht richtig versteht.

Gruß
Christina





Artikel zu einem ähnlichen Fall bei


TASTER
15.01.2006, 19:37

Ist doch alles in Ordnung


Re: [B]Verpackungen und Anleitungen sind Gold wert![/link] von Roland_1000steine am 15. Januar 2006 16:38:15:

[center][link]http://www.t-reichling.de/elch/elch.jpg[/link][/center]


Hallo,

mein Senf dazu: Meiner Meinung nach macht der Verkäufer rechtlich alles bestens. Das das ganze moralisch nicht ok ist, wissen wir alle, aber sowohl im Titel als auch im Text schreibt er ganz klar was es gibt. OVP nebst Bauanleitung. Nicht mehr und nicht weniger. Das "Problem" besteht doch schon seit Ebay. Schon zu Anfang wurden Verpackungen teurer Grafikkarten für über 500DM verkauft.

Jeder der ein Gebot bei Ebay abgibt, muss sich im klaren darüber sein, beim Gewinn der Auktion einen Kaufvertrag einzugehen, mit allen Details, die in der Artikelbeschreibung angegeben sind.

Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

Gruß Tobias


www.t-reichling.de


Tabby
15.01.2006, 20:36

Kein Problem meinerseits


Re: [B]So formoliert genügt auch.,[/link] von Technix am 15. Januar 2006 19:03:08:


Guten Abend,
wie schon geschrieben, ich hoffe der Käufer kennt sich aus und kennt auch seine Rechte.
Ansonsten generell zu Thema OVP unten ein LINK von Wikipedia.

Guten Abend noch Tabby


Orginal Verpackung bei Wikipedia


Technix
15.01.2006, 20:40

Ah ha,


Re: [B]...ist aber unter Sets angeboten worden[/link] von OliverK am 15. Januar 2006 19:35:51:


das entbehrt dann von richtigem Lesen und auch verstehen?
Es ist alles Mögliche in irgendeiner Rubrik, in das es nicht hinein gehört.
Was ist an dem Satz : "Sie bieten hier auf eine Originalverpackung und eine Bauanleitung" denn bitte so schwer zu verstehen?
Wer dafür 43.25 + 7.50 Goldstücke berappt ist meineserachtens dumm.
Oder Verpackungssüchtig.
Gruß
Technix



Technix
15.01.2006, 21:02

Warum lest ihr die Artikel nicht richtig?


Re: [B]Re: Warum lest ihr die Angebote nicht richtig?[/link] von ohyear am 15. Januar 2006 19:36:28:


Moinsen Christina,
leider hätte Deine Meinung im Rechtsstreit nichts zu bedeuten.
Dem Handelsrecht nach muß beschrieben werden, was zu ersteigern ist.
In dem Wiki steht u.a. folgender Satz :
Dabei ist noch einmal auf die eingangs geschilderten Umstände hinzuweisen, aus denen sich die Unklarheiten ergeben, was da eigentlich angeboten wurde und in welcher Form dies geschah. Diese Umstände würde sich auch ein Staatsanwalt sehr genau daraufhin ansehen, ob man hier das Vorliegen eines Betruges annehmen könnte.

Der erste Satz in dem Abgebot lautet :
Sie bieten hier auf die abgebildete Originalverpackung
und die Bauanleitung aus dem Metroliner-Set 4558.

Ähm, steht da irgendwas von Set oder Steine oder vollständig oder so?Nein?Kann also nur die leere Verpackung und die BA sein.


Zudem verliert der Käufer seinen Anspruch auf z.B §119 BGB wenn, wie geschehen, in dem Angebot ausdrücklich eine Gewährleistung ausgeschloßen wird.

Gruß
Gunther



ohyear
15.01.2006, 21:31

Re: Warum lest ihr die Artikel nicht richtig?


Re: [B]Warum lest ihr die Artikel nicht richtig?[/link] von Technix am 15. Januar 2006 21:02:29:


Hallo Gunther,

nur gut, dass ich hier nicht rechtsstreite.
Wenn Du die Grafikkartenebayauktion angeschaut hast, wirst Du feststellen, dass hier laut Auktionstext folgendes angeboten wurde: "verkaufe hier eine ORGINAL x850xt VERPACKUNG!!!" Es steht hier also eindeutig "Verpackung".
Zumindest der antwortende Rechtsanwalt sieht das mit Bedenken. Aber vielleicht hat der ja auch nur die gleiche seltsame Meinung wie ich und würde vor Gericht ...

Gruß
Christina




OliverK
15.01.2006, 21:32

Re: Ah ha,


Re: [B]Ah ha,[/link] von Technix am 15. Januar 2006 20:40:58:


.. das stimmt natürlich - trotzdem ist das Absicht gewesen. Zahlen würde ich nicht, auch wenn ich aus Gier nicht richtig gelesen hätte...



Hümpfch™
15.01.2006, 21:49

Da bin ich mir nicht sicher...


Re: [B]...und wieder einer, der glaubt, ein ganzes Set zu ersteigern :-O (ohne Text)[/link] von Legomatic am 15. Januar 2006 16:52:56:


Tach!

Es handelt sich immerhin um Verpackung und Bauanleitung des Original-Metroliners 4558 (nicht 10001!) von 1991.
Wenn man bedenkt, dass die BA alleine schon oft für über €15,- weggegangen ist, halte ich den Preis nicht für völlig daneben. Es könnte durchaus sein, dass da ein Sammler seinem Set zu OVP und BA verhelfen möchte.

Außerdem haben sich 3 Leute (keine Nuller dabei) um die Auktion gekloppt, sollten die alle nicht lesen können?

Wie gesagt, es handelt sich hier nicht um eine Knödel-Verpackung, sondern um die eines Sammlergegenstandes.

Gruß Ronald



Technix
15.01.2006, 22:15

Re: Warum lest ihr die Artikel nicht richtig?


Re: [B]Re: Warum lest ihr die Artikel nicht richtig?[/link] von ohyear am 15. Januar 2006 21:31:12:


Moinsen Christina,
Deine Meinung ist nicht seltsam.
Du siehst die Sache nur anders als ich.
Entscheidend ist die geltende Rechtsprechung.
(Die ist allerdings schon manchmal seltsam.)
Ohne einem Gericht vorgreifen zu wollen sehe ich hier keinen Betrug o.ä. vorliegen, nach/aus meiner Sicht.
Gruß
Gunther



Technix
15.01.2006, 22:23

Re: Ah ha,


Re: [B]Re: Ah ha,[/link] von OliverK am 15. Januar 2006 21:32:19:


Moinsen,
trotzdem ist das Absicht gewesen.
Das muß erstmal bewiesen sein.
Zahlen würde ich nicht, auch wenn ich aus Gier nicht richtig gelesen h...
Das Problem ist aber, daß Du erst nach Erhalt der Ware, also Tage nach der Bezahlung, ahnst, wat dat fürn Sche... is.

Gruß
Gunther




Legomatic
15.01.2006, 22:44

Re: Da bin ich mir nicht sicher...


Re: [B]Da bin ich mir nicht sicher...[/link] von Hümpfch™ am 15. Januar 2006 21:49:07:


Servus

>Tach!
>Es handelt sich immerhin um Verpackung und Bauanleitung des Original-Metroliners 4558 (nicht 10001!) von 1991.

...ja da haste irgendwie recht. Zumindest konnnte man es auch gut aus der Beschreibung lesen das es nur Pappe und Papier war. Naja jedem das Seine!

>Knödel-Verpackung

...ey Ronald, bist ja schon ein halber Bayer! Aber ein "echter" Bayer macht seine Knödel(n) selbst!
wie sachte schon der gute Karl? Es sind Semmel(n)Knödel(n), da diese ja aus SemmelN gemacht werden und nicht aus einer Semmel und da es sich um mehrere Knödel handelt und nicht nur um Einen :-)

Gruß & gute Nacht,
Christian



>Gruß Ronald



Zuglandschaft im Weiterbau


Navigation
15.01.2006, 23:22

Re: Warum lest ihr die Artikel nicht richtig?


Re: [B]Warum lest ihr die Artikel nicht richtig?[/link] von Technix am 15. Januar 2006 21:02:29:



>Zudem verliert der Käufer seinen Anspruch auf z.B §119 BGB wenn, wie geschehen, in dem Angebot ausdrücklich eine Gewährleistung ausgeschloßen wird.

Man kann bestehendes Recht nicht einfach in seinen Auktionen ausschließen, das greift immer.

Ansonsten noch zur Auktion: Es wurde unter Sets angeboten und es steht nicht dabei, dass das Set NICHT enthalten ist. Wenn ich es ehrlich meine, ist das erste, was ich in so eine Auktion schreibe, ein Satz wie "NUR die Verpackung und Anleitung, NICHT das Set selbst". Alles andere ist dumm oder Absicht.

Gruß, René



webster
16.01.2006, 09:12

Ähh? Nö, so nicht! /Re: Warum lest ihr die Artikel nicht richtig?


Re: [B]Warum lest ihr die Artikel nicht richtig?[/link] von Technix am 15. Januar 2006 21:02:29:


Hallo Gunther,

>Zudem verliert der Käufer seinen Anspruch auf z.B §119 BGB wenn, wie geschehen, in dem Angebot ausdrücklich eine Gewährleistung ausgeschloßen wird.

Wie war das mit den Äpfeln und den Birnen? Genau: Beides Obst!
Hier gilt aber dass die Gewährleistung/Sachmängelhaftung gemäß §§ 433 II, 434 BGB nichts, aber auch wirklich rein gar nichts mit der Anfechtbarkeit wegen Irrtums gemäß § 119 BGB zu tun haben!
Der größte Unterschied ist, dass §§ 433 II, 434 BGB einen vertraglichen Anspruch geben, der gemäß § 444 BGB beschränkt oder gar vollständig ausgeschlossen werden kann.
Dagegen ist das Anfechtungsrecht aus §§ 119, 120, 123 BGB nicht vertraglich einschränkbar!
Soviel zu Äpfeln und Birnen...

Gruß
Stefan

Justitia lässt grüßen.

P.S: Sämtliche rechtlichen Darstellungen geben ausschließlich meine persönliche Meinung und Sicht der Dinge wieder!






webster
16.01.2006, 09:16

Re: Warum lest ihr die Artikel nicht richtig?


Re: [B]Re: Warum lest ihr die Artikel nicht richtig?[/link] von Navigation am 15. Januar 2006 23:22:35:


Hallo René,

>Man kann bestehendes Recht nicht einfach in seinen Auktionen ausschließen, das greift immer.



Gruß
Stefan

Justitia lässt grüßen.

P.S: Sämtliche rechtlichen Darstellungen geben ausschließlich meine persönliche Meinung und Sicht der Dinge wieder!




StefAuster
16.01.2006, 09:20

Re: Ist doch alles in Ordnung


Re: [B]Ist doch alles in Ordnung[/link] von TASTER am 15. Januar 2006 19:37:35:


Moin,

ich finde diese Diskussion schon merkwürdig. Wir sind doch alle dem Deutschen mächtig, oder??

Da steht: "Sie bieten auf die abgebildete OVP". Was ist das sonst als eine Originalverpackung?? Für mich ist das total eindeutig und auch moralisch korrekt. Man hätte natürlich noch eine Erklärung hinzufügen können aber meiner Meinung nach nicht müssen.

Ich finde, dass man vom Käufer durchaus erwarten kann, dass er die Information liest, die im Gebot steht. Hätte ich darauf geboten und dass ganze Set erwartet hätte ich mich über mich geärgert, weil ich nicht richtig gelesen habe.....

nur mal so

Stefan Austermann



>Hallo,
>mein Senf dazu: Meiner Meinung nach macht der Verkäufer rechtlich alles bestens. Das das ganze moralisch nicht ok ist, wissen wir alle, aber sowohl im Titel als auch im Text schreibt er ganz klar was es gibt. OVP nebst Bauanleitung. Nicht mehr und nicht weniger. Das "Problem" besteht doch schon seit Ebay. Schon zu Anfang wurden Verpackungen teurer Grafikkarten für über 500DM verkauft.
>Jeder der ein Gebot bei Ebay abgibt, muss sich im klaren darüber sein, beim Gewinn der Auktion einen Kaufvertrag einzugehen, mit allen Details, die in der Artikelbeschreibung angegeben sind.
>Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
>Gruß Tobias




webster
16.01.2006, 09:24

Dem möchte ich mich einfach nur anschließen (ohne Text)


Re: [B]Ist doch alles in Ordnung[/link] von TASTER am 15. Januar 2006 19:37:35:






Technix
16.01.2006, 11:08

Re: Ähh? Nö, so nicht! /Re: Warum lest ihr die Artikel nicht richtig?


Re: [B]Ähh? Nö, so nicht! /Re: Warum lest ihr die Artikel nicht richtig?[/link] von webster am 16. Januar 2006 09:12:01:


Moinsen Stefan,
wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, kann ich innerhalb einer gewissen Zeit(wie lang der Zeitraum wohl gilt/ist?) immer von dem Vertrag zurücktreten, wenn ich mit §119 argumentiere?
Dann wären ja die Ausschluß §§ quasi unnötig im BGB verankert.
z.B. :
Ich ersteigere ein Kilo ABS. Grobe Beschreibung = Das Lego ist bespielt aber in einem guten Zusatand. Aber im Angebot wurde eine Gewährleistung ausgeschloßen.
Ich zahle, erhalte die Ware ;90% sind völlig schraddeliger und unbrauchbarer Kram.
Ein Umtausch ist ausgeschloßen.
Dann kann ich den Kram dennoch wieder zurückgehen lassen, weil ich mich geirrt habe?

Welches Recht, welche Rechtsprechung wiegt da nun mehr/höher?

Wie wird das ggf. der Richter sehen?

Jaaa, das deutsche Recht wirft doch viele Fragen auf.
Zumindest bei mir.

Gruß
Gunther





Hümpfch™
16.01.2006, 14:12

Re: Ähh? Nö, so nicht! /Re: Warum lest ihr die Artikel nicht richtig?


Re: [B]Re: Ähh? Nö, so nicht! /Re: Warum lest ihr die Artikel nicht richtig?[/link] von Technix am 16. Januar 2006 11:08:42:


Tach!

Wenn Dir jemand bei eBay etwas andreht, was nicht der Artikelbeschreibung entspricht, kann Du das immer zurückgeben, egal ob gewerblicher oder privater Verkäufer und auch egal, welche §§ der VK auschließen wollte. Das hat nichts mit Gewährleistung zu tun, sondern mit dem Nichtvorhandensein zugesicherter Eigenschaften. Der passende § dazu ist mir gerade entfallen aber Webster wird ihn bestimmt nachreichen :-)
Denn nicht Du hast Dich ja dabei geirrt, sondern höchstens der VK.

Wenn Du Dich jedoch geirrt hast und in der Beschreibung etwas gelesen haben willst, was gar nicht vorhanden ist, so musst Du Deinen Irrtum schon schlüssig nachweisen (wie bei der Grafikkartenverpackung), um Dich auf §119 zu berufen. Einen Freibrief enthält der m.M.n. auch nicht.

In dubio rodeo
Ronald




Roland_1000steine
16.01.2006, 15:33

Ich glaube nicht, dass der Jemanden linken wollte!


Re: [B]Verpackungen und Anleitungen sind Gold wert![/link] von Roland_1000steine am 15. Januar 2006 16:38:15:


Hallo.

Ich glaube ehrlichgesagt nicht, dass der Anbieter Jemanden mit dem Angebot abzocken wollte.
Der Verkäufer hat auch keine negative Bewertung.
Interessant wäre es die Bieter anzuschreiben, ob sie bewußt auf einen leeren Karton samt Anleitung geboten haben.

Die Artikelbeschreibung finde ich eigentlich ausreichend.
Ob die anfechtbar wäre, wenn sich der Käufer übers Ohr gehauen fühlt... keine Ahnung.

Dass Originalanleitungen durchaus für einen guten Preis verkauft werden können, ist wohl klar.
Eine Verpackung in neuwertigem Zustand... eventuell für Sammler oder für Ordnungsfetischisten interessant.
Das Set aus Anleitung und Verpackung... vielleicht ist das ein Grund für den relativ hohen Preis.

Wenn man vorhat ein Metroliner-Komplettset zu verkaufen und man sich die Preise für die einzelne Zuggarnitur so anschaut, dann würde ich sagen, man verkauft die Zuggarnitur, die Verpackung samt Anleitung und die Schienen einzeln am teuersten.

Überhaupt sind in der Woche nach Weihnachten sehr hohe Preise geboten worden.
Vor Weihnachten war zwar auch eine hohe Nachfrage, aber wegen des Überangebotes hat man nicht bis in unrealistische Preisregionen geboten, sondern hat die nächste Versteigerung abgewartet.
Aber in den Beiden Wochen nach Weihnachten, da waren einige am Ausbauen des Weihnachtsgeschenkes und das Angebot war nicht mehr so üppig! (Mein Eindruck).

Also ich schmeiß erstmal keine Verpackung weg. Ich schneide mit dem Cuttermesser die Klebestellen an Boden und Deckel auf und klappe die Kartons dann flach zusammen.

Servus Roland.



ThomaS
16.01.2006, 16:29

Re: Ich glaube nicht, dass der Jemanden linken wollte!


Re: [B]Ich glaube nicht, dass der Jemanden linken wollte![/link] von Roland_1000steine am 16. Januar 2006 15:33:39:


Hallo,

>Eine Verpackung in neuwertigem Zustand... eventuell für Sammler oder für Ordnungsfetischisten interessant.

hatte vor einiger Zeit eine fast komplette Sammlung Model-Team-Kartons im Biete-Forum für Selbstabholer als Geschenk angeboten. Geschenkt wollte es keiner.
Bei Ebay ist daraufhin die ganze Sammlung leerer Kartons für einen dreistelligen Eurobetrag weggegangen. Der Verkaufer war glücklich und sagte mir, dass er auch noch deutlich mehr für die Boxen geboten hätte.

mfg,
ThomaS




ThomaS
16.01.2006, 16:31

... Korrektur ...


Re: [B]Re: Ich glaube nicht, dass der Jemanden linken wollte![/link] von ThomaS am 16. Januar 2006 16:29:32:


> Der Verkaufer war glücklich
Ich als Verkäufer war zwar auch zufrieden, gemeint war hier aber der Käufer :-)
mfg,
ThomaS





schreinerrainer
16.01.2006, 17:31

Re: Verpackungen und Anleitungen sind Gold wert!


Re: [B]Verpackungen und Anleitungen sind Gold wert![/link] von Roland_1000steine am 15. Januar 2006 16:38:15:


>Hallo.
>Mensch, die Lego-Verpackungen sind ja schon einen recht großen Platzbedarf.
>Aber wegschmeißen darf man die (wenn man das so sieht) ja wohl schon gar nicht:

Hallo,

warum wird den der Käufer nicht gefragt, ob er sich betrogen fühlt?
Sein Ebay Name lautet rotiklan .

schreinerrainer




webster
16.01.2006, 20:16

Re: Ähh? Nö, so nicht! /Re: Warum lest ihr die Artikel nicht richtig?


Re: [B]Re: Ähh? Nö, so nicht! /Re: Warum lest ihr die Artikel nicht richtig?[/link] von Hümpfch™ am 16. Januar 2006 14:12:35:


Hallo allerseits,

>Wenn Dir jemand bei eBay etwas andreht, was nicht der Artikelbeschreibung entspricht, kann Du das immer zurückgeben, egal ob gewerblicher oder privater Verkäufer und auch egal, welche §§ der VK auschließen wollte. Das hat nichts mit Gewährleistung zu tun, sondern mit dem Nichtvorhandensein zugesicherter Eigenschaften. Der passende § dazu ist mir gerade entfallen aber Webster wird ihn bestimmt nachreichen :-)

Aber gerne doch:



Gruß
Stefan
Justitia lässt grüßen.




Tabby
16.01.2006, 22:31

§434: Wann erfolgte dort die letzte Änderung ?


Re: [B]Re: Ähh? Nö, so nicht! /Re: Warum lest ihr die Artikel nicht richtig?[/link] von webster am 16. Januar 2006 20:16:59:


Guten Abend,
wann erfolgte eigentlich die letzte Änderung bei §434 ?
Irgendwie kommt mir folgender Punkt in Absatz(1)unbekannt vor:
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Danke im Voraus

Tabby



Technix
16.01.2006, 22:41

Re: Ähh? Nö, so nicht! /Re: Warum lest ihr die Artikel nicht richtig?


Re: [B]Re: Ähh? Nö, so nicht! /Re: Warum lest ihr die Artikel nicht richtig?[/link] von Hümpfch™ am 16. Januar 2006 14:12:35:


Moinsen,
Das hat nichts mit Gewährleistung zu tun, sondern mit dem Nichtvorhandensein zugesicherter Eigenschaften
Bei diesem Angebot trifft das nur nicht zu.
Es ist dort deutlich zu lesen, was angeboten wird.
Sicher, es wird nicht ausdrücklich darauf hingewiesen, was nicht angeboten wird. Brauch aber auch nicht.
§119BGB findet tatsächlich nur dann Anwendung, wenn bei einer evtl. Zivilklage der Richter beim Amtsgericht der Irrtum-Argumentation auch gefolgt ist. Und den zu überzeugen fällt bei diesem Angebot schwer.
Gruß
Gunther





webster
17.01.2006, 10:41

Re: §434: Wann erfolgte dort die letzte Änderung ?


Re: [B]§434: Wann erfolgte dort die letzte Änderung ?[/link] von Tabby am 16. Januar 2006 22:31:40:


Hallo,

>wann erfolgte eigentlich die letzte Änderung bei §434 ?
Am 2.2.2002 durch das umfangreiche Schuldrechtsmodernisierungsgesetz und die damit verbundene Neubekanntmachung des BGB.
(Damit ist das auf ebay unsinnigerweise sogenannte "neue EU-Recht" gemeint )

Gruß
Stefan

Justitia lässt grüßen.





Tabby
18.01.2006, 21:28

Danke ! (ohne Text)


Re: [B]Re: §434: Wann erfolgte dort die letzte Änderung ?[/link] von webster am 17. Januar 2006 10:41:08:






Gesamter Thread: