Uni
23.09.2004, 15:43

eBay und die tägliche Steuerhinterzeihungsfrage! Kein OffTopic!



Hallo LLL,

heute habe ich mal wieder etwas bei eBay gestöbert und bin dabei auf dieses Angebot gestoßen (Klick HIER!). Natürlich hat er mit seiner "Artikelbeschreibung" recht. Aber muss er es so herausbrüllen? Abschrecken wird er damit wohl keinem.
Was mich eher stört, ist die Aussage (50 Bewertungen und aufwärts).
Schliesslich betrifft es ja wohl fast jedem hier im Forum. Ich finde das unerhört, alle über einen Kamm zu scheren. Mag sein, daß er schlechte Erfahrungen gemacht hat. Dann ist er es aber auch selber schuld, wenn er die Artikelbeschreibung nicht genau nachließt. Artikelbeschreibungen mit weniger als 3 Hinweisen oder Beschreibungen werden von mir per Mail hinterfragt. Wenn solche Leute es nicht können, sind sie selber schuld.
Das bringt mich zum Thema Bezahlungen bei eBay, hier Überweisung+. Viele der eBay-User haben noch nicht den Sinn von Überweisung+ verstanden. Dabei ist es ganz einfach. Hinter der Verlinkung befinden sich die Bankkontodaten. Vielen Fragen dann immer noch 2 - 7 mal nach den Bankdaten, auf denen Sie überweisen sollen. Antwortet man in der Mail, das ein simples klicken auf Überweisung+ und das nochmalige eingeben der User-Daten zu den Bankdaten führt, kommt absolute Resignation der Käufer.

Fakt ist: Wer sich von einem "Privatverkäufer" der Neuwaren verkauft über das Ohr gehauen fühlt, sollte den eBay anschreiben. Aber sowas, finde ich, gehört nicht in eine Artikelbeschreibung. Demnächst stehen dort noch Benutzernamen, die höchst wahrscheinlich nichts dafür können.

Ich finde, es kommt immer auf die Art und Weise, sowie auf den Ton, an, wie man was sagt, schreibt oder andersweitig in Umlauf bringt.
Solche Leute machen eBay für manchen nach und nach immer uninteressanter und unattraktiver. grmpf

Gruß
Thorsten



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webster
23.09.2004, 21:03

Sehr gute Erklärung! +kleine Ergänzung


Re: [B]Ein bisschen Klarheit und ein Satz zum Biete-Forum[/link] von Hümpfch™ am 23. September 2004 20:39:52:


Hallo
>Ronald

sehr gute Erklärung, ich hätts nicht besser gekonntzwinker.

Aber eine kleine Ergänzung noch:
Die BGB-Info-Pflichten gelten (eigentlich) auch im Biete-Forum, d.h. gewerbliche Händler müssen eine Anbieterkennzeichnung (Ladungsfähige Anschrift + Tel.)angeben, sowie auf das Fernabsatzwiderrufsrecht (geiles Wort) bzw. -rückgaberecht Hinweisen.
Ein Unterlassen hat nur Nachteile für den Händler, die Frist verlängert sich nämlich von zwei Wochen auf 1 ganzes Jahr, wenn auf das Recht nicht hingewiesen wird, die Beweislast liegt beim Händler!

Weiterhin frohes handeln und bauen!
Gruß
Stefan





Hümpfch™
23.09.2004, 21:38

Re: Sehr gute Erklärung! +kleine Ergänzung


Re: [B]Sehr gute Erklärung! +kleine Ergänzung[/link] von webster am 23. September 2004 21:03:29:


Tach!

Die BGB-Info-Pflichten gelten (eigentlich) auch im Biete-Forum, d.h. gewerbliche Händler müssen eine Anbieterkennzeichnung (Ladungsfähige Anschrift + Tel.)angeben, sowie auf das Fernabsatzwiderrufsrecht (geiles Wort) bzw. -rückgaberecht Hinweisen.

Das ist schon klar. In wieweit der Gesetzgeber beim Fernabsatzgesetz wiedermal übers Ziel hinausgeschossen ist, ist aber noch die Frage.

Bei einem echten online-Shop oder gewerblichen eBayer macht das ja auch alles Sinn.

Aber in einem Medium, wie dem Bieteforum?
Soll da jetzt jeder Händler unter sein Angebot: "Verkaufe 70.000 Prinzessin Leia Schlüsselanhänger" so einen endlos langen Salm wegen Widerruf, Rückgabe, Mehrwertsteuer, Gewährleistung, Fernabsatzgesetzparagrafen, Steuernummer, Umsatzsteuer-Id, Handelsregisternummer, vollständige Adresse und was weiß ich noch alles drunterschreiben?

Anerkennung festgelegter Nutzungsbedingungen sollte doch reichen.

Unseriöse gewerbliche Händler haben im Biete-Forum sowieso keine Chance, weil sie sofort rausfliegen würden.

Ronald



webster
23.09.2004, 22:58

Re: Sehr gute Erklärung! +kleine Ergänzung


Re: [B]Re: Sehr gute Erklärung! +kleine Ergänzung[/link] von Hümpfch™ am 23. September 2004 21:38:11:


Hallo Ronald,

die Hinweise waren ja nicht nur an Dich sondern auch an die bestimmt zahlreichen Mitleser gerichtet.

>Anerkennung festgelegter Nutzungsbedingungen sollte doch reichen.
Mir reicht das bestimmt, aber wenn es hart auf hart kommt, dann verliert in dem Fall der Händler! Also liegt es im Eigeninteresse diese Dinge spätestens bei der Lieferung nachzureichen. Dann wird die Widerrufsfrist auch "nur" auf einen Monat verlängert!

>Unseriöse gewerbliche Händler haben im Biete-Forum sowieso keine Chance, weil sie sofort rausfliegen würden.

Das ist auch gut so; schön wäre es wenn es bei Bricklink und vor allem bei ebay auch immer so wäre...

In diesem Sinne...
Gute Nacht!

Stefan





Spielbude
24.09.2004, 03:57

Re: eBay und die tägliche Steuerhinterzeihungsfrage! Kein OffTopic!


Re: [B]eBay und die tägliche Steuerhinterzeihungsfrage! Kein OffTopic![/link] von Uni am 23. September 2004 15:43:14:


Hallo Thorsten,
das hört sich für mich mal wieder so wie die vom Kanzler bemängelte Mitnahmementalität an. Warum auf irgenwas verzichten, wenn es auch anders machbar ist.
Ich sehe es oft genug, wenn im Walmart oder ähnlichem gute Sonderangebote auftauchen, kann man sicher sein, am nächsten Tag findet man diese mit Preisaufschlägen bei Ebay wieder, meistens mit dem Vermerk "Privatverkauf".
Ich kann Skubs verstehen, wir als Gewerbetreibende müssen reichlich Abgaben entrichten und auch Garantien für die Waren abgeben.

Arne



heitra
24.09.2004, 09:19

Nicht so ganz korrekt !


Re: [B]Anbieterkennzeichnung/Fernabsatzbelehrung ??? /auch @skubs_de[/link] von webster am 23. September 2004 18:22:05:


Moin Stefan,

Du hast nicht so ganz recht:

>Es fehlt eine Anbieterkennzeichnung im ANGEBOT! (steht zwar auf
>der "mich-Seite", gehört aber ins Angebot!)
>Ebenso fehlt eine Belehrung über die Fernabsatzregeln (Widerrufs-
>/Rückgaberecht, Versandkosten unter 40€ etc.) völlig, hier genügt
>der Verweis von der "mich" auf seine Homepage nicht mal im Ansatz!

Diese Angaben müssen nicht zwingend im Angebot stehen, nach Urteilen mehrerer OLG´s ist es dem Käufer zuzumuten mit EINEM Klick zu diesen Informationen zu gelangen.
D.h. ein eindeutiger Hinweis inkl. direktem Link auf die notwendigen Informationen nach BGB-InfoVO ist völlig ausreichend.
Oder hast Du schon mal bei Quelle gesehen, dass bei jedem Artikel alle Infos nach BGB-InfoVO stehen ? Das würde doch sehr merkwürdig aussehen.

Gruss
Heiner




Hümpfch™
24.09.2004, 10:05

Problem dabei


Re: [B]Nicht so ganz korrekt ![/link] von heitra am 24. September 2004 09:19:40:


Tach!

Diese Angaben müssen nicht zwingend im Angebot stehen, nach Urteilen mehrerer OLG´s ist es dem Käufer zuzumuten mit EINEM Klick zu diesen Informationen zu gelangen.

Bei einem seriösen Onlineshop mag das mit Sicherheit auch funktionieren. AGBs sind dort ordentlich nachzulesen und werden i.d.R. auch nicht ständig geändert.

Bei eBay hingegen die "mich"-Seite ist echter Mumpitz.

Firlefanz.

Dummfug.

Jeder eBayer kann seine mich-Seite jederzeit mit minimalem Aufwand ändern, technische Kenntnisse sind nicht nötig, eBay speichert keine alten Versionen.

Auf die mich-Seite wird alles gepackt:

Versandkosten, AGBs, Belehrungen, dumme Sprüche, Hobbies, Bewertungen, aktuelle Auktionen. Wild durcheinander und oft alles auf einmal.

Mir ist es selbst schon 2x passiert, dass ein VK, mit dem ich Ärger hatte, weil er seine Bedingungen widersprüchlich abgefasst hatte, schwupps irgendwann seine mich-Seite änderte, und ich keine Möglichkeit gehabt hätte, zu beweisen, zu welchen Bedingungen ich gekauft hatte.

Seitdem kaufe ich nicht mehr bei Leuten, die nur lapidar auf ihre mich-Seite verweisen, denn das riecht für mich schon von vornherein nach Faulheit, Abzocke und Betrug.

Viele Anbieter haben alles, was wichtig ist im Auktionstext stehen, wenn es gut gemacht ist, auch nicht seitenlang, es macht auch keine Arbeit, denn solche Standards lassen sich sowohl bei eBay in den Verkaufsstandards als auch in den üblichen Lister-Tools speichern.

Mich-Seiten lese ich nur noch ab und zu, um mich zu beömmeln oder wenn ich meinen Nacken mit ständigem Kopfschütteln mal etwas entspannen will.

Gruß Ronald



klossi
24.09.2004, 11:25

Danke Ronald! Aber könnte man...


Re: [B]Ein bisschen Klarheit und ein Satz zum Biete-Forum[/link] von Hümpfch™ am 23. September 2004 20:39:52:


...diesen Beitrag vielleicht in die FAQ aufnehmen (oder sonstwo), wo er als allgemeinverständliche und dennoch sachlich richtige Stellungnahme im Grunde alle Unklarheiten bezüglich "Sofahändlern" u.ä. beseitigt?
Irgendwo jedenfalls, wo man ihn schnell wiederfindet?
René, was meinst Du?

Gruß
Werner



heitra
24.09.2004, 11:48

Re: Problem dabei


Re: [B]Problem dabei[/link] von Hümpfch™ am 24. September 2004 10:05:52:


>Seitdem kaufe ich nicht mehr bei Leuten, die nur lapidar auf ihre
>mich-Seite verweisen, denn das riecht für mich schon von vornherein
>nach Faulheit, Abzocke und Betrug.

Danke, das Du mich damit auch in diesen Topf schmeisst !
Heiner



starblue
24.09.2004, 12:04

Hobby oder Gewerbe mit Verlust


Re: [B]Ein bisschen Klarheit und ein Satz zum Biete-Forum[/link] von Hümpfch™ am 23. September 2004 20:39:52:


>Dabei kommt es nicht darauf an, ob tatsächlich Gewinne gemacht werden. Wenn Du das bei real,- zum halben Preis gekaufte JackStoneSet für €1,- bei eBay anbietest, um es mit Gewinnabsicht zu versteigern, und keiner bietet mehr als €1,-, sodass Du sogar Verlust machst, dann kann das trotzdem gewerbliches Handeln sein.

Dabei kann dann die Anmeldung als Gewerbe sogar von Vorteil sein,
dann beteiligt sich nämlich Vater Staat an Verlusten und MwSt
(aber irgendwann wird fehlende Gewinnerzielungsabsicht unterstellt).

Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie ihren Steuerberater ...


Jürgen




tnickolaus
24.09.2004, 12:26

Internetrecht: Minderjährige?


Re: [B]Ein Tipp für alle, die keine Ahnung vom Internetrecht haben[/link] von webster am 23. September 2004 18:46:47:


Moin LLL,

vielen Dank auch von mir für das Zusammentragen der vielen Infos.

Einen weiteren Aspekt will ich noch zu bedenken geben: Oft erhält man auf Kleinanzeigen per Email eine kurze Anfrage, die meist auch nur mit dem Vornamen unterschrieben ist. Kommt man ins Geschäft weiss man eigentlich gar nix über das Gegenüber ausser der Adresse. Manchmal kommt dabei nicht einmal ein wirksamer Kaufvertrag zustande.

Frage: Welche Vorkehrungen müsste man denn als Anbieter in unseren Kleinanzeigen-Forum treffen. Gibt es da Unterschiede zwischen Händler und privat?

Gruss,
Thomas - der gerade leider keine Zeit für eine Recherche hat und sich gerne auf Eure Expertise verlässt ;)




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