Uni
23.09.2004, 15:43

eBay und die tägliche Steuerhinterzeihungsfrage! Kein OffTopic!



Hallo LLL,

heute habe ich mal wieder etwas bei eBay gestöbert und bin dabei auf dieses Angebot gestoßen (Klick HIER!). Natürlich hat er mit seiner "Artikelbeschreibung" recht. Aber muss er es so herausbrüllen? Abschrecken wird er damit wohl keinem.
Was mich eher stört, ist die Aussage (50 Bewertungen und aufwärts).
Schliesslich betrifft es ja wohl fast jedem hier im Forum. Ich finde das unerhört, alle über einen Kamm zu scheren. Mag sein, daß er schlechte Erfahrungen gemacht hat. Dann ist er es aber auch selber schuld, wenn er die Artikelbeschreibung nicht genau nachließt. Artikelbeschreibungen mit weniger als 3 Hinweisen oder Beschreibungen werden von mir per Mail hinterfragt. Wenn solche Leute es nicht können, sind sie selber schuld.
Das bringt mich zum Thema Bezahlungen bei eBay, hier Überweisung+. Viele der eBay-User haben noch nicht den Sinn von Überweisung+ verstanden. Dabei ist es ganz einfach. Hinter der Verlinkung befinden sich die Bankkontodaten. Vielen Fragen dann immer noch 2 - 7 mal nach den Bankdaten, auf denen Sie überweisen sollen. Antwortet man in der Mail, das ein simples klicken auf Überweisung+ und das nochmalige eingeben der User-Daten zu den Bankdaten führt, kommt absolute Resignation der Käufer.

Fakt ist: Wer sich von einem "Privatverkäufer" der Neuwaren verkauft über das Ohr gehauen fühlt, sollte den eBay anschreiben. Aber sowas, finde ich, gehört nicht in eine Artikelbeschreibung. Demnächst stehen dort noch Benutzernamen, die höchst wahrscheinlich nichts dafür können.

Ich finde, es kommt immer auf die Art und Weise, sowie auf den Ton, an, wie man was sagt, schreibt oder andersweitig in Umlauf bringt.
Solche Leute machen eBay für manchen nach und nach immer uninteressanter und unattraktiver. grmpf

Gruß
Thorsten



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webster
23.09.2004, 18:46

Ein Tipp für alle, die keine Ahnung vom Internetrecht haben


Re: [B]eBay und die tägliche Steuerhinterzeihungsfrage! Kein OffTopic![/link] von Uni am 23. September 2004 15:43:14:


Hallo,

auf www.internetrecht-rostock.de gibt´s zu nahezu allen Themen rund ums Internetrecht entsprechende Tipps und Hinweise.
Vor allem für Internet/ebay-Händler und die angeblichen "Privat"-Großhändler!
Dort nachlesen erspart oft den Gang zum Rechtsanwalt.

Gruß
Stefan




http://www.internetrecht-rostock.de


Uni
23.09.2004, 19:14

Re: Bin ich oder bin ich nicht?


Re: [B]Re: Bin ich oder bin ich nicht?[/link] von Navigation am 23. September 2004 18:07:15:


Wir reden aber von einem Set. Nicht von 50 oder hundert, oder?

gruß, Thorsten



Uni
23.09.2004, 19:22

Sehr gute Seite...


Re: [B]Ein Tipp für alle, die keine Ahnung vom Internetrecht haben[/link] von webster am 23. September 2004 18:46:47:


... auf der ich noch so einiges von lernen kann...
Nicht nur ich!

Gruß
Thorsten



Navigation
23.09.2004, 19:29

Re: Bin ich oder bin ich nicht?


Re: [B]Re: Bin ich oder bin ich nicht?[/link] von Uni am 23. September 2004 19:14:49:


>Wir reden aber von einem Set. Nicht von 50 oder hundert, oder?
>gruß, Thorsten

War ja nur als Scherz gemeint. Allerdings wirst Du mit einem Set auch nicht 50 Bewertungen über einen längeren Zeitraum bekommen...

Gruß, René



Uni
23.09.2004, 20:22

Re: Bin ich oder bin ich nicht?


Re: [B]Re: Bin ich oder bin ich nicht?[/link] von Navigation am 23. September 2004 19:29:40:


Der Rest war ja eh nur gebrauchter Kram der glaub ich eh kaum noch einen Wert hatte, ausser einen ideellen Wert vielleicht.
Aber mir ging es um dieses einen Set.

Gruß
Thorsten



Hümpfch™
23.09.2004, 20:39

Ein bisschen Klarheit und ein Satz zum Biete-Forum


Re: [B]Bin ich oder bin ich nicht?[/link] von Uni am 23. September 2004 18:00:22:


Tach!

Das heißt, wenn ich ein doppeltes Set, daß ich von meinem Vater geschenkt bekommen habe, ich es nicht mehr benötige, bei eBay als eine normal Auktion laufen lasse, automatisch ein Steuerbetrüger bin?

Nein, bist Du nicht.
Denn Du hast ja geschrieben, dass Du es nicht mehr benötigst.
Das unterstellt, Du hast es benötigt und erst als Du es nicht mehr benötigt hast, verkauft. z.B. so wie die Schuhe, die Du im Winter für den Sommer gekauft hast, aber dann im Sommer doch nicht angezogen hast, weil sie nicht mehr in Mode waren.

Aber, um mal die Haarspalterei beiseite zu lassen:

Steuer hinterzieht grundsätzlich jeder, der gewerblich handelt und dieses Handeln nicht beim Finanzamt anmeldet.

Nun ist die Frage, wer handelt gewerblich?

Jeder der dies "nachhaltig und mit Gewinnabsicht" tut.

Dabei kommt es nicht darauf an, ob tatsächlich Gewinne gemacht werden. Wenn Du das bei real,- zum halben Preis gekaufte JackStoneSet für €1,- bei eBay anbietest, um es mit Gewinnabsicht zu versteigern, und keiner bietet mehr als €1,-, sodass Du sogar Verlust machst, dann kann das trotzdem gewerbliches Handeln sein.

Es ist nirgendwo definiert, ab wieviel JackStonedSets Du gewerblich handelst, es gibt immer nur Einzelurteile. 40 ebay-Auktionen sind aber schon 2x von den Gerichten als gewerblich eingestuft worden.

Es muß ja auch einer da sein, der Dich anzeigt. Ob das einer macht, wenn Du nur hin und wieder bei eBay auftauchst, ist die Frage.
Wenn Du aber mit 20 Auktionen, z.B. 7153 Jango Fetts Slave zu €17,99 Sofortkauf auffällst, könnte Dir schon einer einen Strick draus drehen, und Du bist vielleicht der näxte Präzedenzfall mit nur 20 Auktionen.

Überhaupt wird grundsätzlich als gewerbliches Handeln aufgefasst, wenn Du gezielt Ware weiterverkaufst.
Also etwas einkaufst, um es weiterzuverkaufen.
Egal, ob Neu- oder Gebrauchtware.
Natürlich fällt es bei Neuware eher auf, denn wer bekommt ständig 'zig Sachen geschenkt, die er nicht umtauschen kann?

Auch die viel gehörte Absicht der "Hobby-Refinanzierung" zieht natürlich nicht. Wenn Du ein Set 6x kaufst, um das eine, was Du letztendlich behältst, durch den Verkauf der 5 anderen zu "refinanzieren", handelst Du streng genommen gewerblich.

Ebenso handelst Du natürlich gewerblich, wenn Du im Legoland Günzburg 2kg Lego kaufst, und 1kg davon hier im Biete-Forum oder bei Bricklink weiterverkaufst. Egal, ob Du nur €12,- pro Kilo nimmst und damit Dein eignes Kilo umsonst hast oder ob Du mehr nimmst, um richtig "abzugreifen".

Und wenn Du hier im Biete-Forum (Kleinanzeigen) Deine Günzburg- oder Oberhausen-Kilos "privat" zu knapp unter Bricklinkpreisen anbietest, handelst Du sogar doppelt falsch:

1.) Gesetzlich, denn Du hinterziehst Steuern und schädigst die echten angemeldeten Händler, die natürlich nicht Deine Preise halten können, weil sie Steuern und Abgaben einkalkulieren müssen.

2.) Moralisch, denn Du schädigst die Community, indem Du sie dadurch abgezockst, dass Du unter dem Deckmantel des "privaten Fans" Deine günstigen Einkäufe vermeindlich ebenso "günstig" an die anderen Fans weitergibt (nur weil die Preise knapp unter Bricklink liegen), in Wirklichkeit aber (schwarz) Gewinne erzielst, die jenseits von gut und böse liegen.

Bleibt also nur zu hoffen, dass im Biete-Forum endlich Händleranzeigen gekennzeichnet werden, damit wir Fans, insbesondere die, die nicht ständig hier rumhängen und jeden kennen, wissen woran wir sind, denn den echten Händlern kann es ja nur recht sein, und die Pseudo-Händler lassen sich vielleicht endlich durch eine Kennzeichnungspflicht abschrecken, weiterhin die Fans abzuzocken.

Ronald


Ab wann handele ich gewerblich?


Uni
23.09.2004, 21:01

Re: Ein bisschen Klarheit und ein Satz zum Biete-Forum


Re: [B]Ein bisschen Klarheit und ein Satz zum Biete-Forum[/link] von Hümpfch™ am 23. September 2004 20:39:52:


Das habe ich bereits schon in dieser Form bewusst. Darum geht es nicht. Es geht sich eigentlich nur über/um:

Skubs_de (der Eintrag in seiner Artikelbeschreibung)
Überweisung+ bei ebay

Aber auch dir einen Dank für die Richtigstellungen.

Gruß
Thorsten

Apropos Biete-Forum zwinker *hihihihihi*



webster
23.09.2004, 21:03

Sehr gute Erklärung! +kleine Ergänzung


Re: [B]Ein bisschen Klarheit und ein Satz zum Biete-Forum[/link] von Hümpfch™ am 23. September 2004 20:39:52:


Hallo
>Ronald

sehr gute Erklärung, ich hätts nicht besser gekonntzwinker.

Aber eine kleine Ergänzung noch:
Die BGB-Info-Pflichten gelten (eigentlich) auch im Biete-Forum, d.h. gewerbliche Händler müssen eine Anbieterkennzeichnung (Ladungsfähige Anschrift + Tel.)angeben, sowie auf das Fernabsatzwiderrufsrecht (geiles Wort) bzw. -rückgaberecht Hinweisen.
Ein Unterlassen hat nur Nachteile für den Händler, die Frist verlängert sich nämlich von zwei Wochen auf 1 ganzes Jahr, wenn auf das Recht nicht hingewiesen wird, die Beweislast liegt beim Händler!

Weiterhin frohes handeln und bauen!
Gruß
Stefan





Hümpfch™
23.09.2004, 21:38

Re: Sehr gute Erklärung! +kleine Ergänzung


Re: [B]Sehr gute Erklärung! +kleine Ergänzung[/link] von webster am 23. September 2004 21:03:29:


Tach!

Die BGB-Info-Pflichten gelten (eigentlich) auch im Biete-Forum, d.h. gewerbliche Händler müssen eine Anbieterkennzeichnung (Ladungsfähige Anschrift + Tel.)angeben, sowie auf das Fernabsatzwiderrufsrecht (geiles Wort) bzw. -rückgaberecht Hinweisen.

Das ist schon klar. In wieweit der Gesetzgeber beim Fernabsatzgesetz wiedermal übers Ziel hinausgeschossen ist, ist aber noch die Frage.

Bei einem echten online-Shop oder gewerblichen eBayer macht das ja auch alles Sinn.

Aber in einem Medium, wie dem Bieteforum?
Soll da jetzt jeder Händler unter sein Angebot: "Verkaufe 70.000 Prinzessin Leia Schlüsselanhänger" so einen endlos langen Salm wegen Widerruf, Rückgabe, Mehrwertsteuer, Gewährleistung, Fernabsatzgesetzparagrafen, Steuernummer, Umsatzsteuer-Id, Handelsregisternummer, vollständige Adresse und was weiß ich noch alles drunterschreiben?

Anerkennung festgelegter Nutzungsbedingungen sollte doch reichen.

Unseriöse gewerbliche Händler haben im Biete-Forum sowieso keine Chance, weil sie sofort rausfliegen würden.

Ronald



webster
23.09.2004, 22:58

Re: Sehr gute Erklärung! +kleine Ergänzung


Re: [B]Re: Sehr gute Erklärung! +kleine Ergänzung[/link] von Hümpfch™ am 23. September 2004 21:38:11:


Hallo Ronald,

die Hinweise waren ja nicht nur an Dich sondern auch an die bestimmt zahlreichen Mitleser gerichtet.

>Anerkennung festgelegter Nutzungsbedingungen sollte doch reichen.
Mir reicht das bestimmt, aber wenn es hart auf hart kommt, dann verliert in dem Fall der Händler! Also liegt es im Eigeninteresse diese Dinge spätestens bei der Lieferung nachzureichen. Dann wird die Widerrufsfrist auch "nur" auf einen Monat verlängert!

>Unseriöse gewerbliche Händler haben im Biete-Forum sowieso keine Chance, weil sie sofort rausfliegen würden.

Das ist auch gut so; schön wäre es wenn es bei Bricklink und vor allem bei ebay auch immer so wäre...

In diesem Sinne...
Gute Nacht!

Stefan





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