Uni
23.09.2004, 15:43

eBay und die tägliche Steuerhinterzeihungsfrage! Kein OffTopic!



Hallo LLL,

heute habe ich mal wieder etwas bei eBay gestöbert und bin dabei auf dieses Angebot gestoßen (Klick HIER!). Natürlich hat er mit seiner "Artikelbeschreibung" recht. Aber muss er es so herausbrüllen? Abschrecken wird er damit wohl keinem.
Was mich eher stört, ist die Aussage (50 Bewertungen und aufwärts).
Schliesslich betrifft es ja wohl fast jedem hier im Forum. Ich finde das unerhört, alle über einen Kamm zu scheren. Mag sein, daß er schlechte Erfahrungen gemacht hat. Dann ist er es aber auch selber schuld, wenn er die Artikelbeschreibung nicht genau nachließt. Artikelbeschreibungen mit weniger als 3 Hinweisen oder Beschreibungen werden von mir per Mail hinterfragt. Wenn solche Leute es nicht können, sind sie selber schuld.
Das bringt mich zum Thema Bezahlungen bei eBay, hier Überweisung+. Viele der eBay-User haben noch nicht den Sinn von Überweisung+ verstanden. Dabei ist es ganz einfach. Hinter der Verlinkung befinden sich die Bankkontodaten. Vielen Fragen dann immer noch 2 - 7 mal nach den Bankdaten, auf denen Sie überweisen sollen. Antwortet man in der Mail, das ein simples klicken auf Überweisung+ und das nochmalige eingeben der User-Daten zu den Bankdaten führt, kommt absolute Resignation der Käufer.

Fakt ist: Wer sich von einem "Privatverkäufer" der Neuwaren verkauft über das Ohr gehauen fühlt, sollte den eBay anschreiben. Aber sowas, finde ich, gehört nicht in eine Artikelbeschreibung. Demnächst stehen dort noch Benutzernamen, die höchst wahrscheinlich nichts dafür können.

Ich finde, es kommt immer auf die Art und Weise, sowie auf den Ton, an, wie man was sagt, schreibt oder andersweitig in Umlauf bringt.
Solche Leute machen eBay für manchen nach und nach immer uninteressanter und unattraktiver. grmpf

Gruß
Thorsten



28 vorhergehende Beiträge sind ausgeblendet

Alle anzeigen Immer alle anzeigen Beitragsbaum

starblue
24.09.2004, 12:04

Hobby oder Gewerbe mit Verlust


Re: [B]Ein bisschen Klarheit und ein Satz zum Biete-Forum[/link] von Hümpfch™ am 23. September 2004 20:39:52:


>Dabei kommt es nicht darauf an, ob tatsächlich Gewinne gemacht werden. Wenn Du das bei real,- zum halben Preis gekaufte JackStoneSet für €1,- bei eBay anbietest, um es mit Gewinnabsicht zu versteigern, und keiner bietet mehr als €1,-, sodass Du sogar Verlust machst, dann kann das trotzdem gewerbliches Handeln sein.

Dabei kann dann die Anmeldung als Gewerbe sogar von Vorteil sein,
dann beteiligt sich nämlich Vater Staat an Verlusten und MwSt
(aber irgendwann wird fehlende Gewinnerzielungsabsicht unterstellt).

Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie ihren Steuerberater ...


Jürgen




tnickolaus
24.09.2004, 12:26

Internetrecht: Minderjährige?


Re: [B]Ein Tipp für alle, die keine Ahnung vom Internetrecht haben[/link] von webster am 23. September 2004 18:46:47:


Moin LLL,

vielen Dank auch von mir für das Zusammentragen der vielen Infos.

Einen weiteren Aspekt will ich noch zu bedenken geben: Oft erhält man auf Kleinanzeigen per Email eine kurze Anfrage, die meist auch nur mit dem Vornamen unterschrieben ist. Kommt man ins Geschäft weiss man eigentlich gar nix über das Gegenüber ausser der Adresse. Manchmal kommt dabei nicht einmal ein wirksamer Kaufvertrag zustande.

Frage: Welche Vorkehrungen müsste man denn als Anbieter in unseren Kleinanzeigen-Forum treffen. Gibt es da Unterschiede zwischen Händler und privat?

Gruss,
Thomas - der gerade leider keine Zeit für eine Recherche hat und sich gerne auf Eure Expertise verlässt ;)




dino
24.09.2004, 13:00

Es gibt keine halbe Schwangerschaft!


Re: [B]Re: Sehr gute Erklärung! +kleine Ergänzung[/link] von Hümpfch™ am 23. September 2004 21:38:11:






Oliver
24.09.2004, 13:58

Ob Recht oder Unrecht...


Re: [B]eBay und die tägliche Steuerhinterzeihungsfrage! Kein OffTopic![/link] von Uni am 23. September 2004 15:43:14:


LLL!

..."kritische Anmerkungen"- hier sogar eigentlich Diffamierungen - haben für mich in einer Artikelbezeichnung nichts zu suchen!

ciaOliver



Ruediger.Ihlo
24.09.2004, 17:13

Re: Bin ich oder bin ich nicht?


Re: [B]Re: Bin ich oder bin ich nicht?[/link] von Navigation am 23. September 2004 18:07:15:


Hallo René,
>Wenn Dein Vater Dir 50 doppelte Sets schenkt die Du nicht mehr benötigst, kann man sogar von organisierter Steuerhinterziehung sprechen.

Organisierte, gewerbsmäßige und BANDENMÄßIGE (Vater+Sohn) Steuerhinterziehung zwinker.

Gruss Rüdiger



Navigation
24.09.2004, 17:30

Re: Bin ich oder bin ich nicht?


Re: [B]Re: Bin ich oder bin ich nicht?[/link] von Ruediger.Ihlo am 24. September 2004 17:13:23:



>Organisierte, gewerbsmäßige und BANDENMÄßIGE (Vater+Sohn) Steuerhinterziehung

Jawoll!!! *raunen aus dem Off*

Gruß, René
#



webster
25.09.2004, 11:17

Re: Nicht so ganz korrekt !


Re: [B]Nicht so ganz korrekt ![/link] von heitra am 24. September 2004 09:19:40:


Mahlzeit!

>Diese Angaben müssen nicht zwingend im Angebot stehen, nach Urteilen mehrerer OLG´s ist es dem Käufer zuzumuten mit EINEM Klick zu diesen Informationen zu gelangen.

Diese Urteile bezogen sich bestimmt auf komplett eigene Online-Shops, da ist dies verständlich, jedoch gibt´s bei ebay sowieso schon die Verwirrung um die ebay-AGB, die nie Vertragsbestandteil werden(!), darum müssen die Verkäufer deutlich auf ihre AGB hinweisen.

>D.h. ein eindeutiger Hinweis inkl. direktem Link auf die notwendigen Informationen nach BGB-InfoVO ist völlig ausreichend.

Ja, nur die meisten schreiben nicht mal einen Hinweis darauf, dass die AGB/Widerrufsbelehrung auf der "mich" steht.

>Oder hast Du schon mal bei Quelle gesehen, dass bei jedem Artikel alle Infos nach BGB-InfoVO stehen ? Das würde doch sehr merkwürdig aussehen.

s.o. komplett Quelle-eigenes Angebot; bei ebay weist Quelle (ebay-Name: quelle_ag )mit einem Satz und einem Link in den einzelnen Angeboten auf die AGB hin; Adresse steht in jedem Angebot! Quelle ist meiner Meinung immer ein gutes Beispiel, was die Formulierung von AGB, Belehrungen und Angeboten angeht.

>Gruss
>Heiner

Gruß zurück!
Stefan




Beispielangebot von Quelle


webster
25.09.2004, 11:20

Re: Bin ich oder bin ich nicht?


Re: [B]Re: Bin ich oder bin ich nicht?[/link] von Ruediger.Ihlo am 24. September 2004 17:13:23:


>Organisierte, gewerbsmäßige und BANDENMÄßIGE (Vater+Sohn) Steuerhinterziehung

"Bandenmäßig" beginnt erst ab drei Leuten aetsch, also muss die Oma noch mitwirken!zwinkersmile

Gruß
Stefan






webster
25.09.2004, 11:29

Re: Internetrecht: Minderjährige?


Re: [B]Internetrecht: Minderjährige?[/link] von tnickolaus am 24. September 2004 12:26:47:


>Manchmal kommt dabei nicht einmal ein wirksamer Kaufvertrag zustande.

Stimmt, bei Minderjährigen müsste der genehmigt werden, wenn der Betrag über den Rahmen des §110 BGB ("Taschengeldparagraph" )rausgeht. Also i.d.R. würde ich sagen bei bis 16-Jährigen ab 50€, ab 16 dann 100-200€. (Meine persönliche Einschätzung, ich hab da jetzt nicht recherchiert!)

>Frage: Welche Vorkehrungen müsste man denn als Anbieter in unseren Kleinanzeigen-Forum treffen. Gibt es da Unterschiede zwischen Händler und privat?

Nö, ganz unjuristisch ausgedrückt, und natürlich nur unter uns: Besteh immer auf Vorkasse, dann kann (fast) nix passieren!

>Gruss,
>Thomas - der gerade leider keine Zeit für eine Recherche hat und sich gerne auf Eure Expertise verlässt ;)

"Wer sich zu sehr auf andere verlässt ist irgendwann selbst verlassen"

Gruß
Stefan


P.S: Dies stellt natürlich keine Rechtsberatung dar, zu Risiken und Nebenwirkungen fragen sie ihren Rechtsanwalt oder Steuerberater!




Hümpfch™
25.09.2004, 12:17

Biete-Forum


Re: [B]Internetrecht: Minderjährige?[/link] von tnickolaus am 24. September 2004 12:26:47:


Tach!

Frage: Welche Vorkehrungen müsste man denn als Anbieter in unseren Kleinanzeigen-Forum treffen. Gibt es da Unterschiede zwischen Händler und privat?

Klar gibt es Unterschiede.
Ein Händler muß auf alle möglichen gesetzlichen Klauseln hinweisen, sowie seine AGBs und persönlichen Angaben wie Firmenname, Steuernummer usw. angeben.

Ein Privater kann Dinge wie Gewährleistung und Rückgabe ausschließen, muß dann aber darauf hinweisen.

Für eine Kleinanzeigenseite, wie das Biete-Forum ist das in meinen Augen alles Quatsch, insbesondere, da hier völlig einfache Dinge verkauft werden.

Gebrauchte und neue Einzelteile, gebrauchte und neue Sets, sind hier 99,9% der Angebote.

Dafür könnte man die Mindest-Regeln (auch für Gewährleistung und Rückgabe), die gesetzlich vorgeschrieben sind, vereinheitlich auf einer Art AGB-Seite getrennt für Händler und Private zusammenfassen und jeder erklärt sich dadurch, dass er im Biete-Forum anbietet, damit einverstanden.

Wenn diese AGBs nun im Biete-Schreib-Formular automatisch verlinkt wären, braucht jeder nur noch seine Versandkosten und Händler zusätzlich ihre persönlichen Angaben dazuzuschreiben.

Dann im Formular noch 2 Buttons, wo man ankreuzen muß, ob man privat oder gewerblich anbietet und fertig.

Das wäre mein Vorschlag fürs Biete-Forum

Gruß Ronald



Gesamter Thread: