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05.09.2006, 23:50

AGB ist mehr als nur der Name...

Hallo Jörg,

» der Private Anbieter darf nur in so einer Form wie hier :
»
» Ich bitte alle meine Käufer dies zu beachten! Das neue EU-Recht schreibt
» vor, dass nun auch Privatleute eine Garantie von einem Jahr und
» Umtauschrecht auf alle Produkte geben müssen, es sei denn, dass sie dies
» ausschließen. Da ich privat verkaufe und kein Händler bin, übernehme ich
» keine Garantie auf verkaufte Artikel. Mit Ihrer Gebotsabgabe bestätigen
» Sie dass Sie auf den Umtausch, Reklamationen oder Rückgabe ausdrücklich
» verzichten, sich zur Abnahme verpflichten, dies als Vertrag anerkennen und
» vollständig die Ausschreibung gelesen haben. Auch hafte ich nicht für
» unversicherte oder nicht genügend hoch versicherte Sendungen, die auf dem
» Postweg verloren gehen.

Das sind aber AGB* im Sinne des § 305 Abs. 1 BGB!
Das BGB unterscheidet nach Häufigkeit der (beabsichtigten) Verwendung, nicht nach Inhalt.
Daher darf jede natürliche als auch juristische Person AGB verwenden, und tut dies auch wesentlich häufiger, als meistens angenommen. Ob der Verwender sie als AGB bezeichnet oder nicht tut auch nichts zur Sache.

Gruß
Stefan

*)Die Bezeichnung "Allgemeine Geschäftsbedingung(en)" ist irreführend, korrekterweise müsste es "Allgemeine Vertragsbedingung(en)" heißen, aber der Gesetzgeber ist faul und beharrt auf seinen (redaktionellen) Fehlern...

P.S:Mir geht es hier nur um den Begriff "AGB" und dessen korrekte Verwendung, nicht um den Inhalt, der erstgenannten Seite.


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