Sven
05.09.2006, 17:10
Hallo,
wollte euch drauf aufmerksam machen, dass es ein weiteres tolles Forum gibt, wo ich mich bereits registriert habe. :-) Schaut einfach mal vorbei...
http://www.mcbrick.de
Neben einem Forum bietet diese Seite auch noch weitere tolle Dinge rund ums Thema LEGO.
Würde mich freuen, im Forum dort von euch zu hören...
Sven
webster
05.09.2006, 19:27
Hallo,
» Wenn er privat Verkaufen will , hat da sowieso keine AGB was zu suchen !!
Wieso soll ein privater keine AGB benutzen dürfen (abgesehen davon, dass wahrscheinlich fast jeder unbewusst AGB benutzt bzw. benutzt hat - schonmal die Legaldefinition im BGB gelesen? )?
» Der Sinn und Zweck dort , reicht schon aus für einen Brief der
» ca. 750 euronen kosten kann .
Echt? Wusste gar nicht, dass es außer Deutschland noch ein Land (Herkunft des Seitenbetreibers ist übrigens Luxemburg) gibt, in dem Anwälte versuchen sich mit (meist vollkommen unberechtigten) Abmahnungen über Wasser zu halten, geschweige denn, dass es dieses äußerst merkwürdige Rechtsinstitut noch anderswo gibt.
Gruß
Stefan
P.S: Bei Satzzeichen gehört der Leerschritt nur dahinter, es kuschelt sich quasi immer an den vorhergehenden Buchstaben. :-D
Brickniel
05.09.2006, 19:36
Lego-Else
05.09.2006, 19:54
Hallo Stefan
Melde Dich als Gewerbebetreibender bei deiner Stadt an , und Verkaufe
International , dann weißte das es in anderen Länder noch wildere
Rechtsanwälte gibt . ( und auch schöne fette summen )
Dann gibt es noch die Wettbewerbszentrale , die auch kräftig zulangt !!!
Und der PRIVATE Verkäufer oder Anbieter besitzt kein Shop !!!
Sobald er einen Shop besitzt , gilt er als Gewerblich !!
Auch die AGB entfällt für den Privaten !!!
der Private Anbieter darf nur in so einer Form wie hier :
Ich bitte alle meine Käufer dies zu beachten! Das neue EU-Recht schreibt vor, dass nun auch Privatleute eine Garantie von einem Jahr und Umtauschrecht auf alle Produkte geben müssen, es sei denn, dass sie dies ausschließen. Da ich privat verkaufe und kein Händler bin, übernehme ich keine Garantie auf verkaufte Artikel. Mit Ihrer Gebotsabgabe bestätigen Sie dass Sie auf den Umtausch, Reklamationen oder Rückgabe ausdrücklich verzichten, sich zur Abnahme verpflichten, dies als Vertrag anerkennen und vollständig die Ausschreibung gelesen haben. Auch hafte ich nicht für unversicherte oder nicht genügend hoch versicherte Sendungen, die auf dem Postweg verloren gehen.
Seine Verkäufe absichern oder in einer ähnlichen Form !!
Also nix AGB .
Aber geht mal auf www.wettbewerbszentrale.de da findet ihr genau , was man
darf oder nicht darf .
Jörg
Sven
05.09.2006, 20:33
Hallo,
ich habe McBrick angeschrieben, dieser hat bereits reagiert... Er hat mir zurückgeschrieben, ich solle fragen ob es so besser wäre????
El Caracho
05.09.2006, 21:31
... sieht ganz so aus!
[url]http://www.brickshelf.com/gallery/Caracho/Egypt/sphinx_1.jpg[/url]
Ich habe ja grundsätzlich nichts gegen das Verwenden meiner Bilder,
aber voher fragen gehört doch zum guten Ton, oder?
Andreas
maz
05.09.2006, 21:42
» ... sieht ganz so aus!
»
» [url]http://www.brickshelf.com/gallery/Caracho/Egypt/sphinx_1.jpg[/url]
»
» Ich habe ja grundsätzlich nichts gegen das Verwenden meiner Bilder,
» aber voher fragen gehört doch zum guten Ton, oder?
»
» Andreas
Schon haben wir eine nette Urheberrechtsverletzung die noch teurer als 750 Euro sind :-D
TASTER
05.09.2006, 21:49
http://www.1000steine.de/forum2/user.php?id=839
Sven, neuer 1000Steinler seit ... heute ...
und gleich 5 Postings ... (Stand 22:00 Uhr)
die nix anderes tun, als Werben für (s)eine Website ... naja!
mcom
05.09.2006, 23:28
Drachengilde
05.09.2006, 23:31
Hallo Andreas,
als ich die Seite aufgemacht habe und das/dein Bild gesehen habe, mußte ich gleich an dich denken und habe mich gefragt ob die Seite von dir ist. Ich finde das schon "frech" dein Bild für ein kommerzielle Seite zu nutzen (auch wenn das Bild etwas erweitert wurde).
Gruß Frank
PS. wer Rechtschreibfehler findet kann diese bei ebay verkloppen....
webster
05.09.2006, 23:50
Hallo Jörg,
» der Private Anbieter darf nur in so einer Form wie hier :
»
» Ich bitte alle meine Käufer dies zu beachten! Das neue EU-Recht schreibt
» vor, dass nun auch Privatleute eine Garantie von einem Jahr und
» Umtauschrecht auf alle Produkte geben müssen, es sei denn, dass sie dies
» ausschließen. Da ich privat verkaufe und kein Händler bin, übernehme ich
» keine Garantie auf verkaufte Artikel. Mit Ihrer Gebotsabgabe bestätigen
» Sie dass Sie auf den Umtausch, Reklamationen oder Rückgabe ausdrücklich
» verzichten, sich zur Abnahme verpflichten, dies als Vertrag anerkennen und
» vollständig die Ausschreibung gelesen haben. Auch hafte ich nicht für
» unversicherte oder nicht genügend hoch versicherte Sendungen, die auf dem
» Postweg verloren gehen.
Das sind aber AGB* im Sinne des § 305 Abs. 1 BGB!
Das BGB unterscheidet nach Häufigkeit der (beabsichtigten) Verwendung, nicht nach Inhalt.
Daher darf jede natürliche als auch juristische Person AGB verwenden, und tut dies auch wesentlich häufiger, als meistens angenommen. Ob der Verwender sie als AGB bezeichnet oder nicht tut auch nichts zur Sache.
Gruß
Stefan
*)Die Bezeichnung "Allgemeine Geschäftsbedingung(en)" ist irreführend, korrekterweise müsste es "Allgemeine Vertragsbedingung(en)" heißen, aber der Gesetzgeber ist faul und beharrt auf seinen (redaktionellen) Fehlern...
P.S:Mir geht es hier nur um den Begriff "AGB" und dessen korrekte Verwendung, nicht um den Inhalt, der erstgenannten Seite.