Moin,
Ich habe kürzlich auf eBay eine Art Pseudo-Abmahnung von einem Nutzer namens "lego-fahndung" erhalten, der ankündigte, mich bei eBay, dem Finanzamt sowie der Wettbewerbszentrale anzuzeigen, weil ich hin und wieder Lego verkaufe.
Abgesehen davon, dass ich offenbar mal darüber nachdenken muss, ob mein Treiben als gewerblicher Handel einzustufen ist, habe ich dem Schreiben nicht besonders viel Bedeutung zugemessen. Allerdings wollte ich fragen, ob vielleicht auch andere hier im Forum schon derartige Post bekommen haben?
Hoffe, es ist ok, das hier zu posten.
Frohes neues!
Servus,
das ist mir Gott sei Dank noch nicht passiert. Aber ein sehr interessantes Thema, weil ich ebenso ab und an etwas in der Bucht verkaufe.
Der ersten Frage, der man nachgehen sollte ist: - ab wann gilt man denn als gewerblicher Betreiber?
Zweitens: verkauft man eine Sache mehrfach oder sind es unterschiedliche?
Drittens: ist es gebrauchte Ware oder Neuware?
Ebay umschreibt es sehr schwammig in den AGB's.
Verkaufst Du denn soviel?
Gruß
fuchur
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LDraw Teile Update 2019-01
Hallo !
Die Grenze ist fließend ! Wenn man aber Ware einkauft, um sie bei eB.. gewinnbringend weiter zu verkaufen, dann handelt man gewerbsmäßig und bräuchte u.A. einen gewerblichen Account. Gelegentliche Verkäufe kann man durchaus als Hobby darstellen, z.B. doppelte Teile/Sets oder übrige Teile, die man nicht mehr braucht. Ich glaube auch nicht, daß sich eBay dafür groß interessiert, die stellen ja nur die Platform. Das Finanzamt wohl schon eher, die haben aber weiß Gott besseres zu tun, als sich um solche Peanuts zu kümmern. Ist vermutlich nur ein Neider ! Check mal seinen Account und die Bewertungen !
Grüße, Peter
Hi Folks!
Wer LEGO® verfälscht oder nachmacht, oder verfälschtes oder nachgemachtes LEGO® in Umlauf bringt, wird mit MegaBloks nicht unter fünf Jahren bestraft.
Dann bin ich wohl auch ein gewerblicher Händler, aber die Bilanz ist trotzdem negativ. (Diese Krise macht uns allen zu schaffen ;))
Solang man es mit etwas Hirn macht und nicht übertreibt...
Was ich einerseits faszinierend, andererseits traurig finde ist, haben solche Leute nicht anderes zu tun? Gibts
nicht schlimmere Probleme in der Welt? Ich kenn natürlich dein Versteigerungsverhalten und Angebot nicht
was irgendein Bild vermitteln wird, egal welcher Art.
Wenn wir die Hand fest zusammenpressen, besitzen wir nichts, wenn wir sie weit öffnen, gehört uns die ganze Welt. Li Mu Bai
Hallo dcmal,
In Internetforen wimmelt es nur so von fehlerhaften Zitaten.
Johann Wolfgang von Goethe
Wenn wir die Hand fest zusammenpressen, besitzen wir nichts, wenn wir sie weit öffnen, gehört uns die ganze Welt. Li Mu Bai
dcmal
08.01.2013, 14:11
Als Antwort auf den Beitrag von UglyPriest
Editiert von
dcmal
08.01.2013, 14:21
Danke für die bisherigen Antworten schon mal.
Ich sorge mich wie gesagt nicht so sehr um die Frage, was eBay, Finanzamt oder Wettbewerbsaufsicht dazu sagen würden. Wie andere bereits angemerkt haben, kann selbst minimales Handeln schon als gewerblich da auf Gewinn angelegt betrachtet werden. Ich habe mich lediglich versichert, dass ich keine Steuern zahlen muss (EDIT: kurze Klarstellung: klar muss man auf Gewinne Steuern zahlen - ich meinte damit: Ich habe mich vergewissert, dass ich damit keine Steuern hinterziehe). Ich verkaufe seit ein paar Monaten ab und zu was auf eBay oder Bricklink (jetzt um Weihnachten zugegebenermaßen etwas mehr), sehe mich aber als ziemlich kleinen Fisch.
Das "lego-fahndung" das Markenzeichen "Lego" im Namen führt und sich ironischerweise daher selbst abmahnfähig gemacht hat, ist mir auch schon aufgefallen. Aber ich glaube nicht, dass das hier weiterhilft. Offensichtlich ist der Account weder zum Verkaufen noch zum Kaufen angelegt worden, sondern nur, um andere eBay-Mitglieder anonym zu kontaktieren. Daher wird auch keine ladungsfähige Addresse hinterlegt sein. Ich vermute, dass selbst eine Sperrung des Kontos den Inhaber wenig kratzen würde.
Letztendlich frage ich mich in erster Linie, was er eigentlich will. Denn die (per eBay privat gesendete) Nachricht enthält keine Unterlassungsaufforderung oder auch sonstwas, sondern eben nur eine Ankündigung der Anzeige beim Finanzamt, eBay und der Wettbewerbsaufsicht. Mein erster Verdacht ist, dass es sich um einen anderen eBay-Verkäufer handelt, der eventuelle Konkurrenz einschüchtern möchte.
Deswegen wollte ich halt mal schauen, ob ich vielleicht nicht der einzige bin, der von diesem Konto eine Nachricht bekommen hat.
Hallo dcmal,
wichtig ist jetzt, keinen Fehler machen; z.B. indem man auf diese E-mail antwortet. Der wartet vermutlich nur darauf, dass sich ein paar Ahnungslose und Eingeschüchterte unterwürfig zeigen, um dann, gegen eine geringe Ablassgebühr, sich von der Mahnung loszukaufen ...
Bis dato ist nichts passiert ,was rechtlich in irgendeiner Weise von Bedeutung wäre.
Mail in Tonne kloppen und Kopf hoch!
In Internetforen wimmelt es nur so von fehlerhaften Zitaten.
Johann Wolfgang von Goethe
ja sehr interessantes Thema....
ich kann nur sagen das dieser "lego-fahndung" mal schnellst möglich das weite suchen sollte....
zum anderen thema, ich bin seid eta 4Jahren an der besagten Internetseite angemeldet und zähle um die 1200 Sterne...
grade erst letzten Sonntag sind bei mir 74 freie "1 Euro! Auktionen geendet.
es waren etwa 80& gebrauchte Ware wo ich echt kein Verlangen nach diesen Sets hatte und der Rest war Neuware, aber nicht 4x das gleiche sonder quer duch das (alte) Legosortiment.
Ich hatte bis jetzt nie solche Drohmails, musste aber leier auchschon um die 10 Leute sperren, da diese naja sehr zuvorkommend im negativen sinne waren..
und nein ich bin auch kein gewerblicher...
Hallo Dcmal!
Vielleicht ist es auch nur jemand der dich Ärgern möchte weil Du ein Konkurent bist oder den jenigen mal in irgendeinerweise entäuscht haßt?Ich hatte vor vielen Jahren mal so eine Pappnase die in meinem Namen Zeitungsabos und Loterielose abgeschloßen hat.Da kamen ne Menge Mahnungen die sich aber schnell Aufklärten.Obwohl ich damals meines Wissens niemanden entäuscht hatte.Verkauft habe ich auch noch nie was.
Gruß
Walton
Moin, moin,
das gibs leider auch hier über "Kaufabsicht".
mfG
Manfred
Ich lasse 9V-Eisenbahnen fahren; und jetzt auch 12V.
Kann man per Email überhaupt abgemahnt werden? Habe mal was gehört, dass die normale Email nicht rechtskräftig ist, solange nicht beide Seiten dem "Vertrag" zustimmen.
Gruss
Donossi
Wenn der Vorhang fällt, sieh hinter die Kulissen - Die Bösen sind oft gut und die Guten sind gerissen
Geblendet vom Szenario erkennt man nicht - Die wahren Dramen spielen nicht im Rampenlicht
legodesinger gefällt das
Hi ihr Lieben,
solche Denunzianten braucht man nicht, hatten wir schon oft genug. Über eMail-Kontaktformulare Leute einschüchtern ist totaler Bullshit.
Die "Ich zeig' Dich beim Finanzamt wegen Steuerhinterziehung an!"-Keule wird ja gern mal rausgeholt. Dazu mal meine Meinung: Wegen Steuerhinterziehung von wem auch immer belangt werden kann man erst, wenn der Tatbestand der Steuerhinterziehung überhaupt eingetreten hätte sein können. Das ist für Verkäufe in Januar 2013 nunmal nicht vor frühestens Mai 2014.
Während ich auf der einen Seite einen großen Teil der Abmahnerei zum brechen finde*, verstehe ich aber durchaus auch die gewerblichen Händler auf eBay, die nicht nur sich selbst Konkurrenz machen sondern auch viel von "privater Konkurrenz" zu ertragen haben.
Wie dem auch sei, eines steht schwarz auf weiß im §2 Abs. 1 UStG und das ist unumstößlich, unmissverständlich und sollte von jedem "privaten" Verkäufer bedacht werden:
"[...] Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt [...]"
Viele Grüße,
Rene
*vor allem so kleinkarierter Nonsens wie:
"Es heißt 1 Monat Widerrufsrecht und nicht 30 Tage"
"Kunden müssen Verkäufer zu Geschäftszeiten innerhalb von 60 Minuten erreichen können"
"Die Klausel Versand in der Regel innerhalb von 3 bis 5 Tagen ist nicht zulässig"
[...]
"Jeder Tag ohne Steine zusammen zu bauen, ist ein verlorener Tag!"
"Jeder Tag ohne Steine zusammen zu bauen, ist ein verlorener Tag!"
Thomas52xxx
09.01.2013, 12:49
Als Antwort auf den Beitrag von Kerntechniker
Editiert von
Thomas52xxx
09.01.2013, 12:50
Gruß
Thomas
mein Blog
meine Eisenbahnräder - mit funktionierendem Download
Thomas hat Recht. Nur ein Mitbewerber oder entsprechender Verein (Wettbewerbeszentrale, Verbraucherzentrale) können abmahnen. Ein Anwalt alleine reicht nicht.
Gruß Olli
"Jeder Tag ohne Steine zusammen zu bauen, ist ein verlorener Tag!"