dcmal
08.01.2013, 12:52

Editiert von
dcmal
08.01.2013, 12:52

Pseudo-Abmahnung

Moin,

Ich habe kürzlich auf eBay eine Art Pseudo-Abmahnung von einem Nutzer namens "lego-fahndung" erhalten, der ankündigte, mich bei eBay, dem Finanzamt sowie der Wettbewerbszentrale anzuzeigen, weil ich hin und wieder Lego verkaufe.

Abgesehen davon, dass ich offenbar mal darüber nachdenken muss, ob mein Treiben als gewerblicher Handel einzustufen ist, habe ich dem Schreiben nicht besonders viel Bedeutung zugemessen. Allerdings wollte ich fragen, ob vielleicht auch andere hier im Forum schon derartige Post bekommen haben?

Hoffe, es ist ok, das hier zu posten.

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donossi
08.01.2013, 20:57

Als Antwort auf den Beitrag von dcmal

Re: Pseudo-Abmahnung

Kann man per Email überhaupt abgemahnt werden? Habe mal was gehört, dass die normale Email nicht rechtskräftig ist, solange nicht beide Seiten dem "Vertrag" zustimmen.

Gruss
Donossi



Matze2903
08.01.2013, 21:27

Als Antwort auf den Beitrag von donossi

+1Wer stimmt ner Abmahnung zu? (ohne Text)


Wenn der Vorhang fällt, sieh hinter die Kulissen - Die Bösen sind oft gut und die Guten sind gerissen
Geblendet vom Szenario erkennt man nicht - Die wahren Dramen spielen nicht im Rampenlicht


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Navigation
09.01.2013, 00:03

Als Antwort auf den Beitrag von dcmal

+1Re: Pseudo-Abmahnung

Hi ihr Lieben,

solche Denunzianten braucht man nicht, hatten wir schon oft genug. Über eMail-Kontaktformulare Leute einschüchtern ist totaler Bullshit.

Die "Ich zeig' Dich beim Finanzamt wegen Steuerhinterziehung an!"-Keule wird ja gern mal rausgeholt. Dazu mal meine Meinung: Wegen Steuerhinterziehung von wem auch immer belangt werden kann man erst, wenn der Tatbestand der Steuerhinterziehung überhaupt eingetreten hätte sein können. Das ist für Verkäufe in Januar 2013 nunmal nicht vor frühestens Mai 2014.

Während ich auf der einen Seite einen großen Teil der Abmahnerei zum brechen finde*, verstehe ich aber durchaus auch die gewerblichen Händler auf eBay, die nicht nur sich selbst Konkurrenz machen sondern auch viel von "privater Konkurrenz" zu ertragen haben.

Wie dem auch sei, eines steht schwarz auf weiß im §2 Abs. 1 UStG und das ist unumstößlich, unmissverständlich und sollte von jedem "privaten" Verkäufer bedacht werden:

"[...] Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt [...]"


Viele Grüße,
Rene

*vor allem so kleinkarierter Nonsens wie:
"Es heißt 1 Monat Widerrufsrecht und nicht 30 Tage"
"Kunden müssen Verkäufer zu Geschäftszeiten innerhalb von 60 Minuten erreichen können"
"Die Klausel Versand in der Regel innerhalb von 3 bis 5 Tagen ist nicht zulässig"
[...]


Instagram | www.BRICK.art


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Kerntechniker
09.01.2013, 07:55

Als Antwort auf den Beitrag von Navigation

Re: Pseudo-Abmahnung



"[...] Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt [...]"




Hallo Rene,

danke für das Zitat aus dem sehr deutlich wird das eine Nachhaltigkeit vorliegen muss. Was bei unregelmäßigem Versteigern von überzähligen Sets oder Steinen im Regelfall nicht vor liegt. Zudem muss man um Steuern hinterziehen zu können erstmal positive Einkünfte haben, welche zu versteuern sind. Daher ist noch längst nicht gesagt, dass wenn du in der Bucht ein Set für 40 € verkaufst, dass du damit auch positive Einkünfte gemacht hast.
Ich kann mich da gerne aber nochmal schlauer machen, habe ja in der Familie eine regelrechte Horde von Steuerrechts- & Finanzamtsexperten.

Ich vermute aber mal dass der "lego-fahnder" einfach nur jemand ist der via "Einschüchterung" Geld machen will und hofft irgendwie persönliche Kontaktdaten zu bekommen wohin er dann seine Unterlassungsforderung mit der "Gebühr" schicken kann.

BR Roland


"Jeder Tag ohne Steine zusammen zu bauen, ist ein verlorener Tag!"


Olli
09.01.2013, 10:42

Als Antwort auf den Beitrag von Kerntechniker

Re: Pseudo-Abmahnung


Ich vermute aber mal dass der "lego-fahnder" einfach nur jemand ist der via "Einschüchterung" Geld machen will und hofft irgendwie persönliche Kontaktdaten zu bekommen wohin er dann seine Unterlassungsforderung mit der "Gebühr" schicken kann.

BR Roland


Moin,

das glaube ich kaum. Erstmal könnte er sehr einfach an die Kontaktdaten kommen, wenn er einfach einen Artikel kauft. Außerdem wäre so eine Abmahnung mit zuviel Risiko behaftet als dass sich der Aufwand lohnen würde. Denn die Anwaltskosten müsste er ja bezahlen, wenn beim Ebay-Pseudo-Händler nichts zu holen ist. Dagegen ist ein Brief ans Finanzamt oder die Wettbewerbezentrale schnell gemacht. Auf jeden Fall hat er sein Ziel erreicht, wenn der Thread-Eröffner darüber nachdenkt, ob er wirklich noch privat handelt und es vielleicht zukünftig aus Vorsicht etwas einschränkt.

Gruß Olli



Kerntechniker
09.01.2013, 11:01

Als Antwort auf den Beitrag von Olli

Re: Pseudo-Abmahnung


[...]
Außerdem wäre so eine Abmahnung mit zuviel Risiko behaftet als dass sich der Aufwand lohnen würde. Denn die Anwaltskosten müsste er ja bezahlen, [...]


Hi Olli,

damit hast du natürlich recht, aber wenn unser selbsternannter "LEGO Fahnder" selber Anwalt ist, was ja denkbar wäre, dann würden diese Kosten quasi entfallen. Wäre sicher nicht der erste Anwalt, der versucht sich über diese Masche Geld zu verdienen.

Gruß Roland


"Jeder Tag ohne Steine zusammen zu bauen, ist ein verlorener Tag!"


Thomas52xxx
09.01.2013, 12:49

Als Antwort auf den Beitrag von Kerntechniker

Editiert von
Thomas52xxx
09.01.2013, 12:50

Re: Pseudo-Abmahnung

damit hast du natürlich recht, aber wenn unser selbsternannter "LEGO Fahnder" selber Anwalt ist, was ja denkbar wäre, dann würden diese Kosten quasi entfallen. Wäre sicher nicht der erste Anwalt, der versucht sich über diese Masche Geld zu verdienen.

Ein Abmahner braucht m. W. einen Wettbewerber, der gegen die Regeln verstoßen hat.


Gruß
Thomas

mein Blog
meine Eisenbahnräder - mit funktionierendem Download


Olli
09.01.2013, 12:53

Als Antwort auf den Beitrag von Kerntechniker

Re: Pseudo-Abmahnung

Thomas hat Recht. Nur ein Mitbewerber oder entsprechender Verein (Wettbewerbeszentrale, Verbraucherzentrale) können abmahnen. Ein Anwalt alleine reicht nicht.

Gruß Olli



Kerntechniker
09.01.2013, 12:56

Als Antwort auf den Beitrag von Olli

Re: Pseudo-Abmahnung

Thomas hat Recht. Nur ein Mitbewerber oder entsprechender Verein (Wettbewerbeszentrale, Verbraucherzentrale) können abmahnen. Ein Anwalt alleine reicht nicht.

Gruß Olli


Danke Thomas, danke Olli. Damit hab ich wieder was dazu gelernt.
Na schaun wir mal was noch so kommt.


"Jeder Tag ohne Steine zusammen zu bauen, ist ein verlorener Tag!"


dcmal
28.01.2013, 12:33

Als Antwort auf den Beitrag von friccius

+1Re: Pseudo-Abmahnung

Hat sich inzwischen übrigens in "Steine-Fahnung" umbenannt. ;)



Dirk1313 gefällt das


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