dcmal
08.01.2013, 12:52

Editiert von
dcmal
08.01.2013, 12:52

Pseudo-Abmahnung

Moin,

Ich habe kürzlich auf eBay eine Art Pseudo-Abmahnung von einem Nutzer namens "lego-fahndung" erhalten, der ankündigte, mich bei eBay, dem Finanzamt sowie der Wettbewerbszentrale anzuzeigen, weil ich hin und wieder Lego verkaufe.

Abgesehen davon, dass ich offenbar mal darüber nachdenken muss, ob mein Treiben als gewerblicher Handel einzustufen ist, habe ich dem Schreiben nicht besonders viel Bedeutung zugemessen. Allerdings wollte ich fragen, ob vielleicht auch andere hier im Forum schon derartige Post bekommen haben?

Hoffe, es ist ok, das hier zu posten.

Frohes neues!



fuchur
08.01.2013, 13:30

Als Antwort auf den Beitrag von dcmal

Editiert von
fuchur
08.01.2013, 13:31

Re: Pseudo-Abmahnung

Servus,

das ist mir Gott sei Dank noch nicht passiert. Aber ein sehr interessantes Thema, weil ich ebenso ab und an etwas in der Bucht verkaufe.
Der ersten Frage, der man nachgehen sollte ist: - ab wann gilt man denn als gewerblicher Betreiber?
Zweitens: verkauft man eine Sache mehrfach oder sind es unterschiedliche?
Drittens: ist es gebrauchte Ware oder Neuware?

Ebay umschreibt es sehr schwammig in den AGB's.


Verkaufst Du denn soviel?

Gruß

fuchur



freakwave
08.01.2013, 13:33

Als Antwort auf den Beitrag von dcmal

Re: Pseudo-Abmahnung

Abgesehen davon, dass ich offenbar mal darüber nachdenken muss, ob mein Treiben als gewerblicher Handel einzustufen ist, habe ich dem Schreiben nicht besonders viel Bedeutung zugemessen.

Ganz einfach: Warum verkaufst Du? Gewinnabsicht? Ja? Dann ist es gewerblich

Gewinnabsicht = Einkauf am lokalen Flohmarkt für 10 EUR, Zusammenstellen eines Sets aus dieser Masse, Verkauf für 15 EUR (wo auch immer).

...und lego-fahndung ist seit 30.12.12 Mitglied und verletzt vermutlich die Fair-Play Richtlinien von LEGO zur Nutzung des Namens...


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der20zollmann
08.01.2013, 13:39

Als Antwort auf den Beitrag von fuchur

Re: Pseudo-Abmahnung

Hallo !

Die Grenze ist fließend ! Wenn man aber Ware einkauft, um sie bei eB.. gewinnbringend weiter zu verkaufen, dann handelt man gewerbsmäßig und bräuchte u.A. einen gewerblichen Account. Gelegentliche Verkäufe kann man durchaus als Hobby darstellen, z.B. doppelte Teile/Sets oder übrige Teile, die man nicht mehr braucht. Ich glaube auch nicht, daß sich eBay dafür groß interessiert, die stellen ja nur die Platform. Das Finanzamt wohl schon eher, die haben aber weiß Gott besseres zu tun, als sich um solche Peanuts zu kümmern. Ist vermutlich nur ein Neider ! Check mal seinen Account und die Bewertungen !

Grüße, Peter



friccius
08.01.2013, 13:45

Als Antwort auf den Beitrag von freakwave

Re: Pseudo-Abmahnung

Hi Folks!

...und lego-fahndung ist seit 30.12.12 Mitglied und verletzt vermutlich die Fair-Play Richtlinien von LEGO zur Nutzung des Namens...


Tja, damit sollte man ihn ja schon gehörig in die Suppe spucken können.

Vie leG rüße
Andreas


Wer LEGO® verfälscht oder nachmacht, oder verfälschtes oder nachgemachtes LEGO® in Umlauf bringt, wird mit MegaBloks nicht unter fünf Jahren bestraft.

[image]


UglyPriest
08.01.2013, 13:52

Als Antwort auf den Beitrag von freakwave

Re: Pseudo-Abmahnung

Dann bin ich wohl auch ein gewerblicher Händler, aber die Bilanz ist trotzdem negativ. (Diese Krise macht uns allen zu schaffen ;))
Solang man es mit etwas Hirn macht und nicht übertreibt...

Was ich einerseits faszinierend, andererseits traurig finde ist, haben solche Leute nicht anderes zu tun? Gibts
nicht schlimmere Probleme in der Welt? Ich kenn natürlich dein Versteigerungsverhalten und Angebot nicht
was irgendein Bild vermitteln wird, egal welcher Art.


Wenn wir die Hand fest zusammenpressen, besitzen wir nichts, wenn wir sie weit öffnen, gehört uns die ganze Welt. Li Mu Bai


Seeteddy
08.01.2013, 13:57

Als Antwort auf den Beitrag von dcmal

+2Re: Pseudo-Abmahnung

Hallo dcmal,

... auf eBay eine Art Pseudo-Abmahnung von einem Nutzer namens "lego-fahndung" erhalten, der ankündigte, mich bei eBay, dem Finanzamt sowie der Wettbewerbszentrale anzuzeigen, weil ich hin und wieder Lego verkaufe...


1. Zwischenfrage: "In welcher Form hast du diese Meldung bekommen?"
a) über "anderen eBay-Benutzer kontaktieren".
b) über deine Email-Adresse.
c) als einfacher Brief mit der Post.
d) direkt von eBay, weil dich der Nutzer bereits gemeldet hat.
e) über Einschreiben von einem Rechtsanwalt.
f) als förmliche Zustellung von deiner Stadt, bzw. Finanzamt.

a-c): Ignorieren und in die Tonne kloppen!
d) mit Gegendarstellung an eBay wenden (die entscheiden im Regelfall für den Verkäufer).
e) Je nach Inhalt, entweder ignorieren oder Widerspruch einlegen (Rechtsberatung empfehlenswert).
f) unbedingt sofort reagieren: Widerspruch einlegen (Rechtsberatung einschalten)!

Vermutlich wird es eine plumpe E-mail eines stümperhaften Amateurs sein, der sich gerne aufspielen möchte. Darauf achten, wenn er versucht dich zu erpressen; das ist strtafbar, dann hast du ihn nämlich am Wickel!
Lustig ist jedenfalls sein Nutzername "lego-fahndung", denn der verstößt eindeutig gegen die fair-play Regeln von Seiten LEGO. Wenn man den ärgern möchte, muss man ihn nur an TLC melden. ;)

eBay ist kein rechtsfreier Raum. So beobachtet beispielsweise das Finanzamt stichprobenartig private Verkäufer, bei denen der Verdacht besteht, ihr Handel sei eher gewerblicher Natur. Das kann z.B. schon das regelmäßige Anbieten von Neuware sein.
In dem Fall wendet sich das Finanzamt direkt an dich. Bei unbegründetem Verdacht (also wenn dich nur jemand "gemeldet" hat) kann das eine E-mail sein. Diese sollte man intelligent beantworten; denn wenn man einmal in die Fänge des Finanzamts geraten ist, kommt man lebenslang nicht mehr da raus!

Disclaimer, Haftungsausschluss:
Ich bin kein Rechtsberater. Alle gemachten Angaben sind nur als unverbindliche Information zu verstehen. Ich übernehme keine Haftung für daraus entstehende Folgen. Für Rechtsfragen wenden sie sich bitte an eine Rechtsberatung.


In Internetforen wimmelt es nur so von fehlerhaften Zitaten.

Johann Wolfgang von Goethe


Cran , sachsi gefällt das


UglyPriest
08.01.2013, 14:02

Als Antwort auf den Beitrag von Seeteddy

Re: Pseudo-Abmahnung

Wenn man den ärgern möchte, muss man ihn nur an TLC melden. ;)


Würde ich sowieso mache, da ich gerne solche Wichtigmacher ärgere. ^^


Wenn wir die Hand fest zusammenpressen, besitzen wir nichts, wenn wir sie weit öffnen, gehört uns die ganze Welt. Li Mu Bai


dcmal
08.01.2013, 14:11

Als Antwort auf den Beitrag von UglyPriest

Editiert von
dcmal
08.01.2013, 14:21

Re: Pseudo-Abmahnung

Danke für die bisherigen Antworten schon mal.

Ich sorge mich wie gesagt nicht so sehr um die Frage, was eBay, Finanzamt oder Wettbewerbsaufsicht dazu sagen würden. Wie andere bereits angemerkt haben, kann selbst minimales Handeln schon als gewerblich da auf Gewinn angelegt betrachtet werden. Ich habe mich lediglich versichert, dass ich keine Steuern zahlen muss (EDIT: kurze Klarstellung: klar muss man auf Gewinne Steuern zahlen - ich meinte damit: Ich habe mich vergewissert, dass ich damit keine Steuern hinterziehe). Ich verkaufe seit ein paar Monaten ab und zu was auf eBay oder Bricklink (jetzt um Weihnachten zugegebenermaßen etwas mehr), sehe mich aber als ziemlich kleinen Fisch.

Das "lego-fahndung" das Markenzeichen "Lego" im Namen führt und sich ironischerweise daher selbst abmahnfähig gemacht hat, ist mir auch schon aufgefallen. Aber ich glaube nicht, dass das hier weiterhilft. Offensichtlich ist der Account weder zum Verkaufen noch zum Kaufen angelegt worden, sondern nur, um andere eBay-Mitglieder anonym zu kontaktieren. Daher wird auch keine ladungsfähige Addresse hinterlegt sein. Ich vermute, dass selbst eine Sperrung des Kontos den Inhaber wenig kratzen würde.

Letztendlich frage ich mich in erster Linie, was er eigentlich will. Denn die (per eBay privat gesendete) Nachricht enthält keine Unterlassungsaufforderung oder auch sonstwas, sondern eben nur eine Ankündigung der Anzeige beim Finanzamt, eBay und der Wettbewerbsaufsicht. Mein erster Verdacht ist, dass es sich um einen anderen eBay-Verkäufer handelt, der eventuelle Konkurrenz einschüchtern möchte.

Deswegen wollte ich halt mal schauen, ob ich vielleicht nicht der einzige bin, der von diesem Konto eine Nachricht bekommen hat.



Seeteddy
08.01.2013, 14:22

Als Antwort auf den Beitrag von dcmal

Re: Pseudo-Abmahnung

Hallo dcmal,

wichtig ist jetzt, keinen Fehler machen; z.B. indem man auf diese E-mail antwortet. Der wartet vermutlich nur darauf, dass sich ein paar Ahnungslose und Eingeschüchterte unterwürfig zeigen, um dann, gegen eine geringe Ablassgebühr, sich von der Mahnung loszukaufen ...

Bis dato ist nichts passiert ,was rechtlich in irgendeiner Weise von Bedeutung wäre.

Mail in Tonne kloppen und Kopf hoch!


In Internetforen wimmelt es nur so von fehlerhaften Zitaten.

Johann Wolfgang von Goethe


Lausen223
08.01.2013, 15:17

Als Antwort auf den Beitrag von dcmal

Re: Pseudo-Abmahnung

ja sehr interessantes Thema....

ich kann nur sagen das dieser "lego-fahndung" mal schnellst möglich das weite suchen sollte....

zum anderen thema, ich bin seid eta 4Jahren an der besagten Internetseite angemeldet und zähle um die 1200 Sterne...
grade erst letzten Sonntag sind bei mir 74 freie "1 Euro! Auktionen geendet.
es waren etwa 80& gebrauchte Ware wo ich echt kein Verlangen nach diesen Sets hatte und der Rest war Neuware, aber nicht 4x das gleiche sonder quer duch das (alte) Legosortiment.

Ich hatte bis jetzt nie solche Drohmails, musste aber leier auchschon um die 10 Leute sperren, da diese naja sehr zuvorkommend im negativen sinne waren..

und nein ich bin auch kein gewerblicher...



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