Moin,
Ich habe kürzlich auf eBay eine Art Pseudo-Abmahnung von einem Nutzer namens "lego-fahndung" erhalten, der ankündigte, mich bei eBay, dem Finanzamt sowie der Wettbewerbszentrale anzuzeigen, weil ich hin und wieder Lego verkaufe.
Abgesehen davon, dass ich offenbar mal darüber nachdenken muss, ob mein Treiben als gewerblicher Handel einzustufen ist, habe ich dem Schreiben nicht besonders viel Bedeutung zugemessen. Allerdings wollte ich fragen, ob vielleicht auch andere hier im Forum schon derartige Post bekommen haben?
Hoffe, es ist ok, das hier zu posten.
Frohes neues!
Kann man per Email überhaupt abgemahnt werden? Habe mal was gehört, dass die normale Email nicht rechtskräftig ist, solange nicht beide Seiten dem "Vertrag" zustimmen.
Gruss
Donossi
Wenn der Vorhang fällt, sieh hinter die Kulissen - Die Bösen sind oft gut und die Guten sind gerissen
Geblendet vom Szenario erkennt man nicht - Die wahren Dramen spielen nicht im Rampenlicht
legodesinger gefällt das
Hi ihr Lieben,
solche Denunzianten braucht man nicht, hatten wir schon oft genug. Über eMail-Kontaktformulare Leute einschüchtern ist totaler Bullshit.
Die "Ich zeig' Dich beim Finanzamt wegen Steuerhinterziehung an!"-Keule wird ja gern mal rausgeholt. Dazu mal meine Meinung: Wegen Steuerhinterziehung von wem auch immer belangt werden kann man erst, wenn der Tatbestand der Steuerhinterziehung überhaupt eingetreten hätte sein können. Das ist für Verkäufe in Januar 2013 nunmal nicht vor frühestens Mai 2014.
Während ich auf der einen Seite einen großen Teil der Abmahnerei zum brechen finde*, verstehe ich aber durchaus auch die gewerblichen Händler auf eBay, die nicht nur sich selbst Konkurrenz machen sondern auch viel von "privater Konkurrenz" zu ertragen haben.
Wie dem auch sei, eines steht schwarz auf weiß im §2 Abs. 1 UStG und das ist unumstößlich, unmissverständlich und sollte von jedem "privaten" Verkäufer bedacht werden:
"[...] Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt [...]"
Viele Grüße,
Rene
*vor allem so kleinkarierter Nonsens wie:
"Es heißt 1 Monat Widerrufsrecht und nicht 30 Tage"
"Kunden müssen Verkäufer zu Geschäftszeiten innerhalb von 60 Minuten erreichen können"
"Die Klausel Versand in der Regel innerhalb von 3 bis 5 Tagen ist nicht zulässig"
[...]
"Jeder Tag ohne Steine zusammen zu bauen, ist ein verlorener Tag!"
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Thomas52xxx
09.01.2013, 12:49
Als Antwort auf den Beitrag von Kerntechniker
Editiert von
Thomas52xxx
09.01.2013, 12:50
Gruß
Thomas
mein Blog
meine Eisenbahnräder - mit funktionierendem Download
Thomas hat Recht. Nur ein Mitbewerber oder entsprechender Verein (Wettbewerbeszentrale, Verbraucherzentrale) können abmahnen. Ein Anwalt alleine reicht nicht.
Gruß Olli
"Jeder Tag ohne Steine zusammen zu bauen, ist ein verlorener Tag!"